»Bischoffsheim – Geblitzt statt geimpft: Ein 88-jähriger Elsässer ist mit 191 Stundenkilometern in eine Radarfalle gerast, wie die französische Polizei am Freitag mitteilte. Als die Beamten ihn nahe dem Ort Bischoffsheim anhielten, begründete der Mann die massive Geschwindigkeitsübertretung mit einem Corona-Impftermin, zu dem er sonst zu spät kommen würde. Auf der Strecke waren maximal 110 Stundenkilometer erlaubt.
Durch die Raserei verlor der Senior seinen Führerschein. Auch sein Auto wurde vorerst stillgelegt, sodass er seine Corona-Impfung nun zu einem späteren Termin nachholen muss.«
Diese Meldung auf stuttgarter-zeitung.de vom 26.2. ist so illustriert:
81 kmh zu viel, was macht es schon in diesen Zeiten, drückt doch ausnahmsweise mal ein ,oder besser noch zwei Augen zu, liebe Polizisten, es dient doch nun wirklich einer guten Sache, gell??
Absurd, wegen der minimalen Risikominimierung durch die Impfung so ein hohes Risiko eingegangen wird.
Da hat die Lucy Recht, man muss in diesen Zeiten halt unterscheiden zwischen echter und virtueller Gefahr.
Wie gut, dass der 88-jährige Herr aus dem Elsass an diesem Tag nicht geimpft wurde, denn das Impfen gegen Coronaviren ist unnötig und gefährlich. Selbstverständlich, zu schnell fahren soll und darf er nicht.
Wie schade, dass die Beamten den Elsässer unweit von Bischoffsheim nicht anhielten, um zu warnen: "Sie sollten Ihren Termin absagen und sich auch später nicht gegen COVID-19 impfen lassen, bitte informieren Sie sich das Impfung genannte gentherapeutische Experiment COVAX."
Garantenpflicht
Garantenpflicht bezeichnet im Strafrecht die Pflichten, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt (vergleiche zum deutschen Strafrecht § 13 StGB). Sie ist Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Unterlassens, soweit es sich um ein sogenanntes unechtes Unterlassungsdelikt handelt. Die verpflichtete Person heißt Garant. Die (Verletzung der) Garantenpflicht gehört zu den Rechtswidrigkeitsmerkmalen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht
"Des Weiteren kommen für Polizeibeamte Körperverletzungsdelikte im Amt – gegebenenfalls mit Todesfolge – durch Verletzung ihrer Garantenstellung (§ 13 StGB) gegen die weitere Praxis des Impfens ohne hinreichende Aufklärung bei bestehendem Anfangsverdacht, dass die Impfung mehr Schäden – bis zu tödlichen Verläufen – anrichtet als bislang kommuniziert, in Betracht."
https://2020news.de/generalstaatsanwalt-stuttgart-will-obduktionen-nach-impfungen-verhindern/
Alter Schwede, Respekt!
Für die Impfung lohnt das allemal. Vielleicht rennt der Herr jetzt zum nächsten Impftermin!
Vielleicht hatte der alte Herr den unterdrückten Wunsch, sich doch nicht impfen zu lassen und lieber in den Tod zu fahren.
Ob die Herren von der C‑Stapo jetzt hier ein Leben gerettet oder gefährdet haben.….?
Ich würde eher mit so einem Tempo vor der Impfung flüchten.
88 Jahre alt, 191km/h – kein Geisterfahrer und ohne Unfall zum Stillstand gebracht!? Chapeau – verehrte Flics. Aber seine "Ausrede" war auch unter aller Kanone, grottig, fast schon Mitleid erregend …