Auf dem Weg zur Corona-Impfung. Geblitzt statt geimpft: 88-Jähriger rast mit 191 Sachen in Radarfalle

»Bisch­off­s­heim – Geblitzt statt geimpft: Ein 88-jäh­ri­ger Elsäs­ser ist mit 191 Stun­den­ki­lo­me­tern in eine Radar­fal­le gerast, wie die fran­zö­si­sche Poli­zei am Frei­tag mit­teil­te. Als die Beam­ten ihn nahe dem Ort Bisch­off­s­heim anhiel­ten, begrün­de­te der Mann die mas­si­ve Geschwin­dig­keitsüber­tre­tung mit einem Coro­na-Impf­ter­min, zu dem er sonst zu spät kom­men wür­de. Auf der Stre­cke waren maxi­mal 110 Stun­den­ki­lo­me­ter erlaubt.

Durch die Rase­rei ver­lor der Seni­or sei­nen Füh­rer­schein. Auch sein Auto wur­de vor­erst still­ge­legt, sodass er sei­ne Coro­na-Imp­fung nun zu einem spä­te­ren Ter­min nach­ho­len muss.«

Die­se Mel­dung auf stutt​gar​ter​-zei​tung​.de vom 26.2. ist so illustriert:

8 Antworten auf „Auf dem Weg zur Corona-Impfung. Geblitzt statt geimpft: 88-Jähriger rast mit 191 Sachen in Radarfalle“

  1. 81 kmh zu viel, was macht es schon in die­sen Zei­ten, drückt doch aus­nahms­wei­se mal ein ,oder bes­ser noch zwei Augen zu, lie­be Poli­zis­ten, es dient doch nun wirk­lich einer guten Sache, gell??

    1. Absurd, wegen der mini­ma­len Risi­ko­mi­ni­mie­rung durch die Imp­fung so ein hohes Risi­ko ein­ge­gan­gen wird.

  2. Wie gut, dass der 88-jäh­ri­ge Herr aus dem Elsass an die­sem Tag nicht geimpft wur­de, denn das Imp­fen gegen Coro­na­vi­ren ist unnö­tig und gefähr­lich. Selbst­ver­ständ­lich, zu schnell fah­ren soll und darf er nicht. 

    Wie scha­de, dass die Beam­ten den Elsäs­ser unweit von Bisch­off­s­heim nicht anhiel­ten, um zu war­nen: "Sie soll­ten Ihren Ter­min absa­gen und sich auch spä­ter nicht gegen COVID-19 imp­fen las­sen, bit­te infor­mie­ren Sie sich das Imp­fung genann­te gen­the­ra­peu­ti­sche Expe­ri­ment COVAX." 

    Garan­ten­pflicht

    Garan­ten­pflicht bezeich­net im Straf­recht die Pflich­ten, dafür ein­zu­ste­hen, dass ein bestimm­ter tat­be­stand­li­cher Erfolg nicht ein­tritt (ver­glei­che zum deut­schen Straf­recht § 13 StGB). Sie ist Vor­aus­set­zung für eine Straf­bar­keit wegen Unter­las­sens, soweit es sich um ein soge­nann­tes unech­tes Unter­las­sungs­de­likt han­delt. Die ver­pflich­te­te Per­son heißt Garant. Die (Ver­let­zung der) Garan­ten­pflicht gehört zu den Rechtswidrigkeitsmerkmalen. 

    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​G​a​r​a​n​t​e​n​p​f​l​i​cht

    "Des Wei­te­ren kom­men für Poli­zei­be­am­te Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te im Amt – gege­be­nen­falls mit Todes­fol­ge – durch Ver­let­zung ihrer Garan­ten­stel­lung (§ 13 StGB) gegen die wei­te­re Pra­xis des Imp­fens ohne hin­rei­chen­de Auf­klä­rung bei bestehen­dem Anfangs­ver­dacht, dass die Imp­fung mehr Schä­den – bis zu töd­li­chen Ver­läu­fen – anrich­tet als bis­lang kom­mu­ni­ziert, in Betracht." 

    https://​2020​news​.de/​g​e​n​e​r​a​l​s​t​a​a​t​s​a​n​w​a​l​t​-​s​t​u​t​t​g​a​r​t​-​w​i​l​l​-​o​b​d​u​k​t​i​o​n​e​n​-​n​a​c​h​-​i​m​p​f​u​n​g​e​n​-​v​e​r​h​i​n​d​e​rn/

    1. Viel­leicht hat­te der alte Herr den unter­drück­ten Wunsch, sich doch nicht imp­fen zu las­sen und lie­ber in den Tod zu fahren.

  3. Ob die Her­ren von der C‑Stapo jetzt hier ein Leben geret­tet oder gefähr­det haben.….?
    Ich wür­de eher mit so einem Tem­po vor der Imp­fung flüchten.

  4. 88 Jah­re alt, 191km/h – kein Geis­ter­fah­rer und ohne Unfall zum Still­stand gebracht!? Cha­peau – ver­ehr­te Flics. Aber sei­ne "Aus­re­de" war auch unter aller Kano­ne, grot­tig, fast schon Mit­leid erregend …

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