Am 7.11. war hier über einen Artikel in der Berliner Zeitung berichtet worden, in dem zu lesen war: "Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestätigt, dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen."
Am 10.11. fügte das Blatt diese "Klarstellung" hinzu:
»Die Schlussfolgerung Luthes, PCR-Tests seien nicht zur Infektionsbekämpfung geeignet, ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar. So ist sich die Fachwelt einig, dass diese Art von Tests Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV‑2 eindeutig und mit hoher Zuverlässigkeit nachweisen.
In diesem Sinne eignen sie sich auch zur Beobachtung des Infektionsentwicklung in der Bevölkerung. Und auch das Robert-Koch-Institut erläutert auf seinen Infoseiten: „Die Feststellung einer akuten Infektion mit dem Sars-CoV‑2 erfolgt mittels direktem Erregernachweis (z.B. Genomnachweis mittels PCR, Antigennachweise, Virusisolierung)“. Der PCR-Test ist hier also explizit genannt als geeigneter labordiagnostischer Nachweis.
Anmerkung: In einer früheren Fassung fehlte die Erklärung zu den PCR-Tests.«
Inzwischen heißt es:
»Die PCR-Tests werden wegen der hohen Sensitivität wissenschaftlich kontrovers diskutiert. Das Robert-Koch-Institut hat die PCR-Tests als geeignetes Mittel zu Corona-Feststellung allerdings anerkannt. Hier hießt es [so im Original, AA] auf der Website des Instituts: „Die Feststellung einer akuten Infektion mit dem Sars-CoV‑2 erfolgt mittels direktem Erregernachweis (z.B. Genomnachweis mittels PCR, Antigennachweise, Virusisolierung)“.
Anmerkung: In einer früheren Fassung fehlte die Erklärung zu den PCR-Tests.«
"Hier hießt es".
Schön.
Ein Freudscher Versprecher zur vielleicht baldigen Ehemaligkeit dieser Aussage auf der Website des Instituts.
@David Hartmann: Danke, war mir glatt entgangen.
Dazu ein sehr hübsches und anschauliches, für jeden verständliches VIDEO: https://youtu.be/meArNRzMiPw
Vielleicht geht endlich noch ein paar Leuten mehr ein Lichtlein auf
Die "Klarstellung" der Berliner Zeitung vom 10.11. klingt einem Originaltext von Herrn Drosten täuschend ähnlich. Es soll auch hier nur seine Meinung gelten, die selbstverständlich präzise die des RKI ist. Never mind das Gesetz zum Infektionsschutz und dessen Definitionen, die dann wohl nicht aus "wissenschaftlicher Sicht" aufgestellt wurden. Hoffentlich ist Rechtsanwalt Dr. Fuellmich bald soweit "in action" bei den Gerichten, dass Prinz Wieler und König Drosten ohne Hosen dastehen.
Na dann war es also nicht falsch, das Abo dieser Zeitung im Sommer nach 30 Jahren zu kündigen.
„Die Schlussfolgerung Luthes, PCR-Tests seien nicht zur Infektionsbekämpfung geeignet, ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar. So ist sich die Fachwelt einig, dass diese Art von Tests Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV‑2 eindeutig und mit hoher Zuverlässigkeit nachweisen. “
Das gilt so auch für die Jungfernzeugung. Wer die leugnet wird bei einem großen Arbeitgeber in Deutschland nicht angestellt sein können. Im Bereich außerhalb dieser Anstellungsmöglichkeit wird der Sachverhalt genau umgekehrt beurteilt. Wobei Rentner sich dem Anschein nach dazu freier äußern.
"So ist sich die Fachwelt einig, dass diese Art von Tests Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV‑2 eindeutig und mit hoher Zuverlässigkeit nachweisen."
Schon phänomenal wie sehr der Mensch sich in die eigene Tasche lügen kann.
Nachgewiesenermaßen erkranken von den positiv Gesteten Person die Wenigsten – und trotzdem wird (trotzig?) von einem Nachweis "eindeutig und mit hoher Zuverlässigkeit" gesprochen?
Nun, ich glaube dass man dann sicherlich auch Wünschelruten zum eindeutigem und hoch zuverlässigen Nachweis von irgendwas gelten lassen muss.
Keine 20% richtige Nachweisquote, echt Klasse!
"So ist sich die Fachwelt einig, dass diese Art von Tests Infektionen mit dem Erreger Sars-CoV‑2 eindeutig und mit hoher Zuverlässigkeit nachweisen."
Schon phänomenal wie sehr der Mensch sich in die eigene Tasche lügen kann.
Nachgewiesenermaßen erkranken von den positiv Gesteten Person die Wenigsten – und trotzdem wird (trotzig?) von einem Nachweis "eindeutig und mit hoher Zuverlässigkeit" gesprochen?
Nun, ich glaube dass man dann sicherlich auch Wünschelruten zum eindeutigem und hoch zuverlässigen Nachweis von irgendwas gelten lassen muss.
Keine 20% richtige Nachweisquote, echt Klasse!