Bundesrechnungshof wirft Spahn Geldverschwendung vor

»Über man­geln­de Kritik kann Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht kla­gen. Nach Schnelltest-Debakel und Impfstoff-Problemen erhebt nun auch der Bundesrechnungshof (BRH) in einem 42-sei­ti­gen Prüfbericht Vorwürfe gegen Spahns Ministerium. Sie las­sen sich in einem Wort zusam­men­fas­sen: Geldverschwendung. Das Ministerium sei dabei gleich in drei Bereichen sehr groß­zü­gig gewe­sen, hin­sicht­lich der Schutzmaskenausgabe über Apotheken, der Unterstützung von Kliniken und bei der Schaffung neu­er Intensivbetten. Der Prüfbericht liegt der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR vor.

Seit ver­gan­ge­nem Herbst hat­te der Bund über die Apotheken Corona-Schutzmasken an beson­ders vul­nerable Personengruppen kosten­los abge­ge­ben. Die Apotheken beka­men dabei anfangs sechs Euro pro Maske vom Bund erstat­tet, spä­ter noch 3,90 Euro – was der BRH für jeweils völ­lig über­zo­gen hält. Die Prüfer schrei­ben, das Gesundheitsministerium habe bis heu­te "kei­ne nach­voll­zieh­ba­re Begründung" vor­ge­legt, wie die Kostenerstattung für die Apotheken fest­ge­legt wor­den sei. Bei den sechs Euro habe das Ministerium sich dar­auf beru­fen, dass eine Analyse von Anfang Oktober einen Marktpreis von 5,11 Euro pro Maske erge­ben habe. Aus einer aktu­el­le­ren Preisanalyse des Ministeriums von Ende November 2020 sei indes her­vor­ge­gan­gen, dass damals zer­ti­fi­zier­te Schutzmasken gegen das Coronavirus "zu einem durch­schnitt­li­chen Preis von 1,62 Euro erhält­lich waren"…

"Unterstützungsleistungen nach dem Gießkannenprinzip"

Außerdem bewer­tet der Bundesrechnungshof in sei­nem Bericht die Zahlungen an die Krankenhäuser und spe­zi­ell die Anreize für die Schaffung neu­er Intensivbetten – und fin­det auch hier Anlass zur Kritik. Für die Behandlung von Patientinnen und Patienten hat­ten die Kliniken im Jahr 2020 schon von den gesetz­li­chen Krankenkassen 1,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor bekom­men, obwohl die Betten um knapp acht Prozent weni­ger aus­ge­la­stet gewe­sen sei­en als 2019.

Zusätzlich erhiel­ten die Kliniken 10,2 Milliarden Euro aus Steuermitteln als Ausgleich für wegen der Pandemie ver­scho­be­ne oder aus­ge­setz­te Eingriffe. Mehr Geld von den Kassen und mehr Geld vom Bund: Auch das stellt für den Bundesrechnungshof eine mas­si­ve Überkompensation für Krankenhäuser im Jahr 2020 aus Steuermitteln dar… 

In einem drit­ten Punkt ana­ly­siert der Bericht spe­zi­ell die Schaffung neu­er Intensivbetten. Von März bis September 2020 habe der Bund jedes neue Intensivbett mit 50 000 Euro zusätz­lich finan­ziert. Insgesamt wur­den von den Krankenhäusern dafür knapp 700 Millionen Euro abge­ru­fen. Teilt man die Summe durch den Zuschuss pro Bett, müss­te es jetzt 13 700 neue Intensivbetten in Deutschland geben – doch die kann der Rechnungshof nicht fin­den. "Ein sol­cher Kapazitätszuwachs ist aus den vor­lie­gen­den Statistiken indes nicht abzu­le­sen", schrei­ben die Prüfer. Das Haus von Minister Spahn recht­fer­tigt sich damit, dass für Intensivbetten "bis Frühjahr 2020 kei­ne ein­heit­li­che Definition exi­stiert" habe…«
sued​deut​sche​.de (10.6.)


Das sind Vorwürfe, die in "nor­ma­len" Zeiten längst zum Rücktritt des Ministers geführt hät­ten. Der eigent­li­che Skandal aber wird nicht the­ma­ti­siert, daß dies alles näm­lich mög­lich ist durch die Notstandsgesetzgebung, mit der sich die Legislative selbst ent­mach­tet hat und dies wei­ter­hin so hal­ten will.


https://​twit​ter​.com/​D​a​F​e​i​d​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​0​2​9​4​3​5​5​5​0​0​6​5​6​6​401

3 Antworten auf „Bundesrechnungshof wirft Spahn Geldverschwendung vor“

  1. IT-Sicherheit im Gesundheitsministerium
    Unbedarft durch die Pandemie

    Das Bundesgesundheitsministerium lässt acht­zig Prozent der Posten für IT-Sicherheit im eige­nen Haus unbesetzt.
    Obwohl das Ministerium schon län­ger von die­sem Missstand weiß, ist kei­ne Strategie erkenn­bar, um dar­an etwas zu ändern.
    10.06.2021 um 12:13 Uhr – Jana Ballweber – in Demokratie – kei­ne Ergänzungen 

    https://​netz​po​li​tik​.org/​2​0​2​1​/​i​t​-​s​i​c​h​e​r​h​e​i​t​-​i​m​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​m​i​n​i​s​t​e​r​i​u​m​-​u​n​b​e​d​a​r​f​t​-​d​u​r​c​h​-​d​i​e​-​p​a​n​d​e​m​ie/

    Anmerkung:
    Nur, wenn man Daten-Scheunentore ein­baut bzw.
    die­se aus Personalmangel nicht schnell genug schlie­ßen kann, kön­nen die Daten unge­hin­dert fließen
    (RKI, PEI, BfARM, Gesundheitsämter, gema­tik gmbH Impfzentren u.v.m.)!

  2. Ich bin sicher, dass Spahn die nicht CE-zer­ti­fi­zier­ten FFp-2-Masken ein­fach in Verkehr gebracht hat. Als Rentner habe ich im Februar Gutscheine für FFP-2-Masken unge­fragt zuge­schickt bekom­men und ein­ge­löst. Ich bekam meh­re­re Masken. Diese tru­gen kein CE-Zeichen, stan­ken und nach kur­zer Zeit löste sich mehr­fach ein Gummiband an der Maske, das offen­bar schlecht fixiert war.
    Die Schutzbehauptung Spahns, der TÜV-Nord und die Dekra hät­ten die Masken gete­stet und für brauch­bar befun­den ist wenig glaub­haft. Medizinprodukte wer­den von soge­nann­ten "benann­ten Stellen", zu denen auch die bei­den genann­ten gehö­ren, nicht gete­stet, son­dern es wer­den die Unterlagen des­je­ni­gen geprüft, der das Produkt auf den Markt brin­gen will. Der Antragsteller ist dabei oft nicht der Hersteller. Er bringt das Produkt ledig­lich auf den Markt und haf­tet auch dafür. Zu den ein­zu­rei­chen­den Unterlagen gehö­ren toxi­ko­lo­gi­sche Untersuchungen, Risikoabschätzungen, Daten über die Biokompatibilität der ver­wen­de­ten Materialien und vie­les mehr. Der Begutachtungsprozess dau­ert auch bei ein­fa­che­ren Produkten oft ein Jahr oder mehr, je nach­dem, wie lan­ge der Hersteller braucht, um gefor­der­te zusätz­li­che Nachweise zu erbringen.
    Diesen Prüfprozess kön­nen die bei­den genann­ten Stellen unmög­lich gemacht haben, denn selbst wenn das BMG als Inverkehrbringer auf­tritt, muss das BMG auch die Nachweise brin­gen. Dazu müss­te Kontakt mit dem chi­ne­si­schen Hersteller auf­ge­nom­men wer­den und der müss­te die erfor­der­li­chen Daten lie­fern. Aber der hat kei­ne CE-zer­ti­fi­zie­rung bean­tragt und braucht des­we­gen auch kei­ne Daten vorzulegen.

    Hinsichtlich der Behauptung Spahns, TÜV-Nord und Dekra hät­ten die Masken gete­stet, soll­te man den bei­den ben­n­an­ten Stellen ein­mal auf den Zahn fühlen.

    Meiner Ansicht nach stin­ken nicht nur die Masken, son­dern auch die Behauptungen Spahns.

  3. Frankreich:
    Rückruf von poten­zi­ell gefähr­li­chen FFP2-Masken

    Tobias Tscherrig / 6.06.2021
    Das Ministerium für Öffentliche Gesundheit hat Millionen FFP2-Masken zurück­ge­ru­fen, die an Pflegekräfte ver­teilt wor­den waren.

    https://​www​.info​sper​ber​.ch/​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​/​f​r​a​n​k​r​e​i​c​h​-​r​u​e​c​k​r​u​f​-​v​o​n​-​p​o​t​e​n​z​i​e​l​l​-​g​e​f​a​e​h​r​l​i​c​h​e​n​-​f​f​p​2​-​m​a​s​k​en/

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