Bundesregierung änderte heimlich Bedingungen für Corona-Hilfen

Das mel­det am 13.1. tages​spie​gel​.de.

»An gro­ßen Worten hat­ten Peter Altmaier (CDU) und Olaf Scholz (SPD) nicht gespart. Kein Unternehmer wer­de in der Krise allein gelas­sen, hieß es immer wie­der, als im Laufe des Krisenjahres ein Hilfsinstrument nach dem ande­ren prä­sen­tiert wur­de. Die "Bazooka" aus Finanzmitteln wur­de zum Synonym der groß­zü­gi­gen Krisenhilfe; der Bundeswirtschafts­minister und der Bundesfinanzminister gefie­len sich in der Rolle der sou­ve­rä­nen Krisenmanager.

Doch die Zweifel, ob die Bundesregierung ihre Versprechen ein­hal­ten kann, wer­den immer grö­ßer. Wie das "Handelsblatt" zuerst berich­te­te wur­den mehr­mals klamm­heim­lich die Bedingung zur Auszahlung der Überbrückungshilfe II geän­dert – zum Nachteil vie­ler Unternehmen. Der Grund ist das EU-Beilhilferecht, das die Minister bei ihren Ankündi­gungen wohl nicht aus­rei­chend mit­ge­dacht hat­ten. Zwar einig­te sich der Bund Ende November mit Brüssel. Doch es wur­den Änderungen nötig.

Seit Anfang Dezember steht nun unter Punkt 4.16 im Kleingedruckten, die Überbrückungshilfe sei ein „Beitrag zu den unge­deck­ten Fixkosten eines Unternehmens“. Ein Unternehmen braucht also unge­deck­te Fixkosten, muss also einen Verlust gemacht haben, um die Überbrückungshilfe zu erhal­ten. Altmaier und Scholz hat­ten stets den Eindruck erweckt, als sei nur der gesun­ke­ne Umsatz die Bemessungsgröße für die Erstattung – nicht dass der Staat nur im Falle von Verlusten einspringt.

Nach einem Proteststurm teil­te das Wirtschaftsministerium immer­hin dazu mit, alte Anträge müss­ten nicht neu ein­ge­reicht wer­den. Bei Anträgen, die vor dem 5. Dezember 2020 gestellt wur­den, sei­en die genau­en bei­hil­fe­recht­li­chen Vorgaben der Fixkostenhilfe noch nicht bekannt gewe­sen, heißt es im Kriterienkatalog.

Dennoch könn­ten sich die Änderungen für vie­le Betroffene als teu­er erwei­sen: „Wird im Nachhinein bekannt, dass die ent­spre­chen­den bei­hil­fe­recht­li­chen Bedingungen nicht erfüllt waren, erfolgt eine Korrektur im Rahmen der Schlussabrechnung“, heißt es zu den Änderungen. Es könn­ten also Rückzahlungen in Millionenhöhe fäl­lig werden…

Doch nicht nur die Zugangsbedingungen, auch die Höhe der Hilfszahlungen könn­te sich nach Angaben von Steuerberatern im Nachhinein für vie­le Unternehmen noch ändern. Nach den neu­en Regeln kön­nen bei den Überbrückungshilfen für klei­ne Unternehmen nur noch 90 Prozent der unge­deck­ten Fixkosten geför­dert wer­den, wie das "Handelsblatt" schreibt. Zuvor habe es ledig­lich eine Grenze von 70 Prozent für mitt­le­re Unternehmen gegeben.

Im Bundeswirtschaftsministerium kann man die Aufregung nicht nach­voll­zie­hen. Man habe die Antragsbedingungen nicht "klamm­heim­lich" geän­dert, teil­te eine Sprecherin hier­zu mit. Viel mehr pas­se man stän­dig alle Punkte an – immer an den jeweils gel­ten­den Beihilferahmen…

Zudem kri­ti­sie­ren Verbände, die Beantragung sei viel zu kom­pli­ziert. "Bei unse­ren Betrieben kom­men die Hilfen schlicht nicht an. Die Beantragung ist viel zu büro­kra­tisch", sag­te der Präsident des deut­schen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vom Dienstag. Die Zahlen unter­mau­ern das: Von den ver­an­schlag­ten 15 Milliarden Euro sind aktu­ell erst 1,2 Milliarden Euro aus­ge­zahlt wor­den.«

4 Antworten auf „Bundesregierung änderte heimlich Bedingungen für Corona-Hilfen“

  1. Beihilfe zu den Fixkosten … so was kann nur von Menschen kom­men die für Ihr Geld nicht arbei­ten müs­sen. Das wird vie­le Existenzen kosten und ich den­ke die mei­sten haben nicht den Hauch einer Ahnung davon was auf die zu kommt. Die Strafe für Mord ist 15 Jahre Knast. Die Strafe für Pleite gehen liegt bei min. 30 Jahren. Jeder der einen Titel gegen einen Schuldner hält 30 Jahre und das lässt sich locker dar­über hin­aus ver­län­gern. Ein Menschen zu töten ist also nicht so schlimm wie Schulden.
    Danach eine neue eige­ne Existenz auf zu bau­en wird sehr schwer. Finanzamt und Co. machen mit klei­nen Leuten kei­ne Vergleiche. Eine Staatlich ver­ord­ne­te Pleite wo der Betroffene für die Fehler der Regierung haf­tet … da kann man doch nur begei­stert sein.

  2. Ich habe Olaf Scholz ein­mal für einen auf­rech­ten Hamburger Sozialdemokraten in der Nachfolge Helmut Schmidts gehal­ten. Oh Gott, gut, dass der das nicht mehr erle­ben muss!
    " Sehr geehr­ter Herr Scholz, kön­nen Sie sich mor­gens eigent­lich noch im Spiegel (ich mei­ne nicht das .…blatt) anschauen?"

  3. Wer sicher das Maximum abgreift: die Großkonzerne mit ihren Anwaltskanzleien und Steuerbreater-Abteilungen.

    Ich habe gele­sen, dass im Einzelhandel 20% des Umsatzes weg­ge­bro­chen sei (2020) und gelich­zei­tig der Onlinehandel um 20% zugel­get hat.

    Hallejulia! Endlich wer­den die Städte von die­sen blö­den Einzelhandelsgeschäften und Restaurants und Bars bereinigt.

    Stattdessen kann man sich auf den lee­ren Innenstadt-Parkplatz sei­ner Wahl jeder­zeit ein Lieferando-Menue oder einen Starbucks-Kaffee mit Gebäck brin­gen lassen …

    ;-(

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