»Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat nachdrücklich vor der Nutzung von gefälschten Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht gewarnt. Die Polizei akzeptiere bei Kontrollen künftig nur noch Atteste im Original, auf denen neben dem Arzt auch die Diagnose und die Gründe zur Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein müssten, sagte Stübgen am Donnerstag der „Märkischen Allgemeinen“. Diese Daten werde die Polizei aufnehmen und an die Gesundheitsämter weiterleiten.
Das ist zu lesen im Tagesspiegel vom Heiligen Abend. Die genannte "Märkische Allgemeine" formuliert: "Brandenburgs Landesregierung will sich nicht länger von Maskenverweigerern auf der Nase herumtanzen lassen".
Jede Befreiung von der Maskenpflicht wird unter Generalverdacht der Fälschung gestellt. Wie sieht es rechtlich aus? Ein guter Anhaltspunkt ist das Beispiel eines Attestes zur Krankschreibung. Aus guten Gründen wird dem Arbeitgeber darin keine Diagnose mitgeteilt. Der kann zwar Zweifel von Gerichten klären lassen, aber für das Attest keine Begründung verlangen. Ähnlich sieht es bei Schulunfähigkeitsbescheinigungen aus.
Auf flexikon.doccheck.com heißt es – "zuletzt am 14. Dezember 2020 um 18:40 Uhr bearbeitet" – :
»1 Definition
Ein ärztliches Attest ist ein schriftliche Bescheinigung, die von einem Arzt ausgestellt wird. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
2 Hintergrund
Grundsätzlich gibt es kein festes Schema für eine ärztliche Bescheinigung. Im Alltag haben sich jedoch verschiedene Formulare und Vordrucke für ein ärztliches Attest durchgesetzt. Beispiele für ein ärztliches Attest sind:
Bescheinigung gegenüber dem Arbeitnehmer, dass die Person für den Beruf geeignet und frei von ansteckenden Erkrankungen ist
Bescheinigung gegenüber öffentlichen Behörden, z.B. bei einem Gewaltverbrechen, zum Nachweis von Verletzungen, zum Nachweis einer Fahreignung
Bescheinigung gegenüber der Schule, dass der Schüler generell nicht am Unterricht (Schulunfähigkeitsbescheinigung) bzw. am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen darf«
Pikanterweise gehören zu den letzten AutorInnen Ramona Popp, ihres Zeichens Berliner Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Auf aerzteblatt.de ist zu lesen:
»Der Arzt bescheinigt, dass er sich aufgrund eigener fachlicher Prüfung von der Erkrankung des Patienten überzeugt hat. Deshalb ist ein Attest unabhängig von seinem Inhalt falsch, wenn überhaupt keine Untersuchung stattgefunden hat…
Entsteht ein… Verdacht, muss der Arzt mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme seiner Krankenunterlagen rechnen. Die Staatsanwaltschaft wird sich durch Einsicht in die Krankenunterlagen davon überzeugen, ob Befunde erhoben worden sind. Wird dabei lediglich festgestellt, dass genaue Untersuchungen, die eine sichere Beurteilungsgrundlage hätten schaffen können, nicht durchgeführt wurden, kann hieraus nicht die Unrichtigkeit des ärztlichen Zeugnisses gefolgert werden. Insoweit ist das Strafrecht kein Instrument für eine Qualitätskontrolle…
Nur ausnahmsweise kann ein ärztliches Zeugnis trotz fehlender ärztlicher Untersuchung richtig sein. Dies wird dann angenommen, wenn der Arzt sich von einem als vertrauenswürdig und verständig bekannten Patienten dessen Beschwerden anschaulich schildern lässt und die Symptome widerspruchsfrei zu einem bestimmten Krankheitsbild passen.«
Die Art und Weise, mit welchen Nazi-Methoden dieser Staat Jagd auf Maulkorbverweigerer und Ärzte macht, die Atteste ausstellen, ist einfach nur widerwärtig. Diese Kriminalisierung belegt, dass es bei den Maulkörben eindeutig nicht um die Gesundheit, sondern um Unterwerfung geht. Der Maulkorb ist ein politisches Mittel der Unterdrückung. Also Folter. Und demzufolge eindeutig ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Vollkommen absurd wird dieser Wahn, wenn man sich die westliche Heuchelei ums Kopftuch vergegenwärtigt.
@DS-pektiven: Ich teile die Empörung. Die Vergleiche nicht.
Ja, ich weiß. "Vergleichen" dürfen wir erst, wenn wir im Lager sitzen, über dessen Eingangstor "Impfung macht frei" prangt.
Ein Vergleich soll Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausstellen und einordnen.
Vergleichen ist ja eben nicht gleichsetzen.
Genau meine Meinung, danke!
"Brandenburgs Landesregierung will sich nicht länger von Maskenverweigerern auf der Nase herumtanzen lassen"
Es geht also nicht um einen "Infektionsschutz", sondern um Gehorsam. Schöner hätte es die Märkische Allgemeine nicht auf den Punkt bringen können.
Die Maske ist der neue Führergruß. Sie zeigt die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Gläubigen.
"Während dieser Zeit war der nationalsozialistische Kampfgruß („Heil Hitler“, „Sieg Heil“ oder einfach nur „Heil!“) verbindlich vorgeschrieben und wurde im täglichen öffentlichen Leben von jedem „Volksgenossen“ erwartet, als ein tagtäglich wiederholtes aktives Bekenntnis zum Nationalsozialismus. Damit wurde die Ausrichtung des Deutschen Reiches als Führerstaat verdeutlicht. Die Nichterwiderung des Hitlergrußes konnte zu erheblichem Ärger führen und wurde in den letzten Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft sogar bestraft."
https://de.wikipedia.org/wiki/Hitlergru%C3%9F#Zeit_des_Nationalsozialismus
Gibt es eigentlich einen offiziellen Nachweis, daß sogenannte Maskenverweigerer schon mal jemand angesteckt haben ?
Aus dem Arbeitsrecht ist mir bekannt, daß ohne vorherige ärztliche Untersuchung keiner mit Maske arbeiten darf. Auch die Zeitfenster sind streng geregelt.
Darf die Regierung sowas einfach anordnen und wer haftet dann für Schäden ?
Verstößt gegen die EU-DSGVO, die über nationalem Recht steht.