CDU und Grüne planen weitere Rechtsbrüche zu Masken-Attesten

»Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) hat nach­drück­lich vor der Nutzung von gefälsch­ten Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht gewarnt. Die Polizei akzep­tie­re bei Kontrollen künf­tig nur noch Atteste im Original, auf denen neben dem Arzt auch die Diagnose und die Gründe zur Befreiung von der Maskenpflicht ver­merkt sein müss­ten, sag­te Stübgen am Donnerstag der „Märkischen Allgemeinen“. Diese Daten wer­de die Polizei auf­neh­men und an die Gesundheitsämter weiterleiten.

„Wer glaubt, man kön­ne all dies auf die leich­te Schulter neh­men, den war­ne ich: Urkundenfälschung ist ein Offizialdelikt“, warn­te Stübgen. Ein Offizialdelikt wird als Straftat von einer Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat­te in der ver­gan­ge­nen Woche im Landtag auch vor mög­li­chen Konsequenzen für Ärzte gewarnt. Wenn sich ein Verdacht auf eine Fälschung oder eine man­geln­de Begründung erge­be, wür­den die­se Atteste an die Landesärztekammer wei­ter­ge­lei­tet, erklär­te Nonnemacher. Dort könn­ten dann berufs­recht­li­che Konsequenzen gegen Ärzte ein­ge­lei­tet wer­den, wie dies in ande­ren Bundesländern bereits gesche­hen sei. (dpa)«

Das ist zu lesen im Tagesspiegel vom Heiligen Abend. Die genann­te "Märkische Allgemeine" for­mu­liert: "Brandenburgs Landesregierung will sich nicht län­ger von Maskenverweigerern auf der Nase her­um­tan­zen las­sen".

Jede Befreiung von der Maskenpflicht wird unter Generalverdacht der Fälschung gestellt. Wie sieht es recht­lich aus? Ein guter Anhaltspunkt ist das Beispiel eines Attestes zur Krankschreibung. Aus guten Gründen wird dem Arbeitgeber dar­in kei­ne Diagnose mit­ge­teilt. Der kann zwar Zweifel von Gerichten klä­ren las­sen, aber für das Attest kei­ne Begründung ver­lan­gen. Ähnlich sieht es bei Schulunfähigkeitsbescheinigungen aus.

Auf fle​xi​kon​.doc​check​.com heißt es – "zuletzt am 14. Dezember 2020 um 18:40 Uhr bearbeitet" – :

»1 Definition
Ein ärzt­li­ches Attest ist ein schrift­li­che Bescheinigung, die von einem Arzt aus­ge­stellt wird. In den mei­sten Fällen han­delt es sich dabei um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

2 Hintergrund
Grundsätzlich gibt es kein festes Schema für eine ärzt­li­che Bescheinigung. Im Alltag haben sich jedoch ver­schie­de­ne Formulare und Vordrucke für ein ärzt­li­ches Attest durch­ge­setzt. Beispiele für ein ärzt­li­ches Attest sind:

Bescheinigung gegen­über dem Arbeitnehmer, dass die Person für den Beruf geeig­net und frei von anstecken­den Erkrankungen ist
Bescheinigung gegen­über öffent­li­chen Behörden, z.B. bei einem Gewaltverbrechen, zum Nachweis von Verletzungen, zum Nachweis einer Fahreignung
Bescheinigung gegen­über der Schule, dass der Schüler gene­rell nicht am Unterricht (Schulunfähigkeitsbescheinigung) bzw. am Sport- oder Schwimmunterricht teil­neh­men darf«

Pikanterweise gehö­ren zu den letz­ten AutorInnen Ramona Popp, ihres Zeichens Berliner Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Auf aerz​te​blatt​.de ist zu lesen:

»Der Arzt beschei­nigt, dass er sich auf­grund eige­ner fach­li­cher Prüfung von der Erkrankung des Patienten über­zeugt hat. Deshalb ist ein Attest unab­hän­gig von sei­nem Inhalt falsch, wenn über­haupt kei­ne Untersuchung statt­ge­fun­den hat…

Entsteht ein… Verdacht, muss der Arzt mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme sei­ner Krankenunterlagen rech­nen. Die Staatsanwaltschaft wird sich durch Einsicht in die Krankenunterlagen davon über­zeu­gen, ob Befunde erho­ben wor­den sind. Wird dabei ledig­lich fest­ge­stellt, dass genaue Untersuchungen, die eine siche­re Beurteilungsgrundlage hät­ten schaf­fen kön­nen, nicht durch­ge­führt wur­den, kann hier­aus nicht die Unrichtigkeit des ärzt­li­chen Zeugnisses gefol­gert wer­den. Insoweit ist das Strafrecht kein Instrument für eine Qualitätskontrolle…

Nur aus­nahms­wei­se kann ein ärzt­li­ches Zeugnis trotz feh­len­der ärzt­li­cher Untersuchung rich­tig sein. Dies wird dann ange­nom­men, wenn der Arzt sich von einem als ver­trau­ens­wür­dig und ver­stän­dig bekann­ten Patienten des­sen Beschwerden anschau­lich schil­dern lässt und die Symptome wider­spruchs­frei zu einem bestimm­ten Krankheitsbild passen.«

8 Antworten auf „CDU und Grüne planen weitere Rechtsbrüche zu Masken-Attesten“

  1. Die Art und Weise, mit wel­chen Nazi-Methoden die­ser Staat Jagd auf Maulkorbverweigerer und Ärzte macht, die Atteste aus­stel­len, ist ein­fach nur wider­wär­tig. Diese Kriminalisierung belegt, dass es bei den Maulkörben ein­deu­tig nicht um die Gesundheit, son­dern um Unterwerfung geht. Der Maulkorb ist ein poli­ti­sches Mittel der Unterdrückung. Also Folter. Und dem­zu­fol­ge ein­deu­tig ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

    Vollkommen absurd wird die­ser Wahn, wenn man sich die west­li­che Heuchelei ums Kopftuch vergegenwärtigt.

  2. "Brandenburgs Landesregierung will sich nicht län­ger von Maskenverweigerern auf der Nase her­um­tan­zen lassen" 

    Es geht also nicht um einen "Infektionsschutz", son­dern um Gehorsam. Schöner hät­te es die Märkische Allgemeine nicht auf den Punkt brin­gen können.

    Die Maske ist der neue Führergruß. Sie zeigt die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Gläubigen.

    "Während die­ser Zeit war der natio­nal­so­zia­li­sti­sche Kampfgruß („Heil Hitler“, „Sieg Heil“ oder ein­fach nur „Heil!“) ver­bind­lich vor­ge­schrie­ben und wur­de im täg­li­chen öffent­li­chen Leben von jedem „Volksgenossen“ erwar­tet, als ein tag­täg­lich wie­der­hol­tes akti­ves Bekenntnis zum Nationalsozialismus. Damit wur­de die Ausrichtung des Deutschen Reiches als Führerstaat ver­deut­licht. Die Nichterwiderung des Hitlergrußes konn­te zu erheb­li­chem Ärger füh­ren und wur­de in den letz­ten Jahren der natio­nal­so­zia­li­sti­schen Herrschaft sogar bestraft." 

    https://de.wikipedia.org/wiki/Hitlergru%C3%9F#Zeit_des_Nationalsozialismus

  3. Gibt es eigent­lich einen offi­zi­el­len Nachweis, daß soge­nann­te Maskenverweigerer schon mal jemand ange­steckt haben ?
    Aus dem Arbeitsrecht ist mir bekannt, daß ohne vor­he­ri­ge ärzt­li­che Untersuchung kei­ner mit Maske arbei­ten darf. Auch die Zeitfenster sind streng geregelt.
    Darf die Regierung sowas ein­fach anord­nen und wer haf­tet dann für Schäden ?

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