Corona hebelt Datenschutz für Arme in Berlin aus

Oder ist es doch die Senatsverwaltung? Die Berliner Datenschutzbeauftragte rügt in einer Pressemitteilung vom 1.3.:

»Leistungsbescheid statt ber­lin­pass: Kein Datenschutz für Geringverdiener*innen

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kri­ti­siert, dass Menschen mit gerin­gem Einkommen, wenn sie Bus und Bahn ver­gün­stigt nut­zen möch­ten, im Falle einer Kontrolle ihren Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen im Original vor­zei­gen müssen. 

Grund hier­für ist, dass Bürgerämter wegen der Corona-Pandemie seit Monaten kei­ne ber­lin­päs­se mehr aus­stel­len. Mit dem ber­lin­pass kön­nen Berliner*innen mit gerin­gem Einkommen u. a. Bildungs‑, Kultur‑, und Freizeitangebote ver­gün­stigt bzw. kosten­los nut­zen. Zudem berech­tigt der ber­lin­pass zum Erwerb eines ver­gün­stig­ten „Berlin-Ticket S“ für den Öffentlichen Nahverkehr…

Für Verwunderung sorgt das Argument der Senatsverwaltung, es hand­le sich bei dem ber­lin­pass um ein frei­wil­li­ges Angebot und Betroffene hät­ten die Möglichkeit, das regu­lä­re Tarifangebot der Verkehrsbetriebe in Anspruch zu neh­men, vor dem Hintergrund, dass die­se auf­grund ihres gerin­gen Einkommens ja gera­de auf die­se Vergünstigungen ange­wie­sen sind. 

Maja Smoltczyk:

„Die wei­ter­hin bestehen­de Pflicht zur Offenlegung äußerst sen­si­bler Sozialdaten hal­te ich für daten­schutz­recht­lich sehr bedenk­lich. Diese Bescheide ent­hal­ten für die­sen Zweck nicht erfor­der­li­che Informationen über Adressen, Geburtsdatum sowie Grund und Höhe der bewil­lig­ten Leistungen. Im Gegensatz zum dis­kre­ten ber­lin­pass offen­bart der auf­fäl­li­ge Bescheid auch allen Umstehenden, dass der Betroffene staat­li­che Leistungen enthält. 

Ich hal­te es für beson­ders zwei­fel­haft, dass die Senatsverwaltung dar­auf ver­weist, dass Betroffene die Wahl hät­ten zwi­schen dem Erwerb der regu­lä­ren Angebote oder der Preisgabe ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Datenschutz darf nicht vom Einkommen der Betroffenen abhän­gig sein. Ich appel­lie­re an die Senatsverwaltung, hier nach­zu­bes­sern, um den Betroffenen wei­ter­hin die Teilhabe am gesell­schaft­li­chen Leben zu ermöglichen."«

3 Antworten auf „Corona hebelt Datenschutz für Arme in Berlin aus“

  1. Anmerkung: Die Berliner Behörde ver­sucht hier die Stellung gegen­über gro­ßen (MS) und vie­len Unternehmen (u.a. Luca-App) zu halten!

    Nachfolge der Berliner Datenschutzbeauftragten„Die Aufsichtsbehörden brau­chen mehr Mut“

    Das Amt der Berliner Datenschutzbeauftragten soll neu besetzt wer­den, doch bis­her gibt es kei­ne Ausschreibung.
    Wir haben mit dem Juristen Malte Engeler gespro­chen, der das intrans­pa­ren­te BesetzungsvNachfolge der Berliner Datenschutzbeauftragten„Die Aufsichtsbehörden brau­chen mehr Mut“

    Das Amt der Berliner Datenschutzbeauftragten soll neu besetzt wer­den, doch bis­her gibt es kei­ne Ausschreibung. Wir haben mit dem Juristen Malte Engeler gespro­chen, der das intrans­pa­ren­te Besetzungsverfahren kri­ti­siert und mit einer öffent­li­chen Initiativbewerbung für Wirbel sorgt.
    23.04.2021 um 08:01 Uhr – Ingo Dachwitz – in Datenschutz – 2 Ergänzungenerfahren kri­ti­siert und mit einer öffent­li­chen Initiativbewerbung für Wirbel sorgt.
    23.04.2021 um 08:01 Uhr – Ingo Dachwitz – in Datenschutz – 2 Ergänzungen
    https://​netz​po​li​tik​.org/​2​0​2​1​/​n​a​c​h​f​o​l​g​e​-​d​e​r​-​b​e​r​l​i​n​e​r​-​d​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​b​e​a​u​f​t​r​a​g​t​e​n​-​d​i​e​-​a​u​f​s​i​c​h​t​s​b​e​h​o​e​r​d​e​n​-​b​r​a​u​c​h​e​n​-​m​e​h​r​-​m​ut/

  2. Ausländerzentralregister:
    Datenschutz für Geflüchtete soll wei­ter aus­ge­höhlt werden

    Datenschutzrheinmain/ Mai 3, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (Bundestags-Drucksache 19/28170) vor­ge­legt, der am 03.05.2021Gegenstand einer öffent­li­chen Anhörung des Bundestags-Innenausschusses ist.
    Aus die­sem Anlass war­nen PRO ASYL, Digitalcourage und Landesflüchtlingsräte in einer gemein­sa­men Stellungnahme vor mas­sen­haf­tem Datenmissbrauch durch Behörden. Sie stel­len fest:

    “Persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu sam­meln und sie dann in einer zen­tra­len Datei zusam­men­zu­füh­ren, ist in Deutschland eigent­lich ein Tabu.
    Das hat nicht zuletzt die Diskussion über eine zen­tra­le Erfassung von anony­mi­sier­ten Daten zu Corona-Infektionen gezeigt. 

    Anders ver­hält es sich jedoch im Falle von Geflüchteten:
    Geht es nach der Bundesregierung, scheint der Datenschutz für Menschen ohne deut­schen Pass nicht zu zählen.
    PRO ASYL, die Flüchtlingsräte und der Verein Digitalcourage fordern:
    Datenschutz muss auch für Geflüchtete sicher­ge­stellt wer­den. Der der­zeit ver­han­del­te Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister muss drin­gend über­ar­bei­tet werden.

    Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters will die Bundesregierung zahl­rei­che Informationen über Geflüchtete zen­tra­li­siert erfas­sen und staat­li­chen Stellen zugäng­lich machen – inklu­si­ve der Erkenntnisse aus den Asylverfahren.
    Dazu zäh­len auch inti­me Details wie sexu­el­le Orientierung, Religionszugehörigkeit, poli­ti­sche Ansichten und Fluchtgeschichten.
    https://​ddrm​.de/​a​u​s​l​a​e​n​d​e​r​z​e​n​t​r​a​l​r​e​g​i​s​t​e​r​-​d​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​-​f​u​e​r​-​g​e​f​l​u​e​c​h​t​e​t​e​-​s​o​l​l​-​w​e​i​t​e​r​-​a​u​s​g​e​h​o​e​h​l​t​-​w​e​r​d​en/

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