Oder ist es doch die Senatsverwaltung? Die Berliner Datenschutzbeauftragte rügt in einer Pressemitteilung vom 1.3.:
»Leistungsbescheid statt berlinpass: Kein Datenschutz für Geringverdiener*innen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisiert, dass Menschen mit geringem Einkommen, wenn sie Bus und Bahn vergünstigt nutzen möchten, im Falle einer Kontrolle ihren Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen im Original vorzeigen müssen.
Grund hierfür ist, dass Bürgerämter wegen der Corona-Pandemie seit Monaten keine berlinpässe mehr ausstellen. Mit dem berlinpass können Berliner*innen mit geringem Einkommen u. a. Bildungs‑, Kultur‑, und Freizeitangebote vergünstigt bzw. kostenlos nutzen. Zudem berechtigt der berlinpass zum Erwerb eines vergünstigten „Berlin-Ticket S“ für den Öffentlichen Nahverkehr…
Für Verwunderung sorgt das Argument der Senatsverwaltung, es handle sich bei dem berlinpass um ein freiwilliges Angebot und Betroffene hätten die Möglichkeit, das reguläre Tarifangebot der Verkehrsbetriebe in Anspruch zu nehmen, vor dem Hintergrund, dass diese aufgrund ihres geringen Einkommens ja gerade auf diese Vergünstigungen angewiesen sind.
Maja Smoltczyk:
„Die weiterhin bestehende Pflicht zur Offenlegung äußerst sensibler Sozialdaten halte ich für datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Diese Bescheide enthalten für diesen Zweck nicht erforderliche Informationen über Adressen, Geburtsdatum sowie Grund und Höhe der bewilligten Leistungen. Im Gegensatz zum diskreten berlinpass offenbart der auffällige Bescheid auch allen Umstehenden, dass der Betroffene staatliche Leistungen enthält.
Ich halte es für besonders zweifelhaft, dass die Senatsverwaltung darauf verweist, dass Betroffene die Wahl hätten zwischen dem Erwerb der regulären Angebote oder der Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten. Datenschutz darf nicht vom Einkommen der Betroffenen abhängig sein. Ich appelliere an die Senatsverwaltung, hier nachzubessern, um den Betroffenen weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen."«
Stimmt! Dann sollen sie doch Kuchen essen!
Anmerkung: Die Berliner Behörde versucht hier die Stellung gegenüber großen (MS) und vielen Unternehmen (u.a. Luca-App) zu halten!
Nachfolge der Berliner Datenschutzbeauftragten„Die Aufsichtsbehörden brauchen mehr Mut“
Das Amt der Berliner Datenschutzbeauftragten soll neu besetzt werden, doch bisher gibt es keine Ausschreibung.
Wir haben mit dem Juristen Malte Engeler gesprochen, der das intransparente BesetzungsvNachfolge der Berliner Datenschutzbeauftragten„Die Aufsichtsbehörden brauchen mehr Mut“
Das Amt der Berliner Datenschutzbeauftragten soll neu besetzt werden, doch bisher gibt es keine Ausschreibung. Wir haben mit dem Juristen Malte Engeler gesprochen, der das intransparente Besetzungsverfahren kritisiert und mit einer öffentlichen Initiativbewerbung für Wirbel sorgt.
23.04.2021 um 08:01 Uhr – Ingo Dachwitz – in Datenschutz – 2 Ergänzungenerfahren kritisiert und mit einer öffentlichen Initiativbewerbung für Wirbel sorgt.
23.04.2021 um 08:01 Uhr – Ingo Dachwitz – in Datenschutz – 2 Ergänzungen
https://netzpolitik.org/2021/nachfolge-der-berliner-datenschutzbeauftragten-die-aufsichtsbehoerden-brauchen-mehr-mut/
Ausländerzentralregister:
Datenschutz für Geflüchtete soll weiter ausgehöhlt werden
Datenschutzrheinmain/ Mai 3, 2021/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), Sozialdatenschutz/ 0Kommentare
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (Bundestags-Drucksache 19/28170) vorgelegt, der am 03.05.2021Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Innenausschusses ist.
Aus diesem Anlass warnen PRO ASYL, Digitalcourage und Landesflüchtlingsräte in einer gemeinsamen Stellungnahme vor massenhaftem Datenmissbrauch durch Behörden. Sie stellen fest:
“Persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu sammeln und sie dann in einer zentralen Datei zusammenzuführen, ist in Deutschland eigentlich ein Tabu.
Das hat nicht zuletzt die Diskussion über eine zentrale Erfassung von anonymisierten Daten zu Corona-Infektionen gezeigt.
Anders verhält es sich jedoch im Falle von Geflüchteten:
Geht es nach der Bundesregierung, scheint der Datenschutz für Menschen ohne deutschen Pass nicht zu zählen.
PRO ASYL, die Flüchtlingsräte und der Verein Digitalcourage fordern:
Datenschutz muss auch für Geflüchtete sichergestellt werden. Der derzeit verhandelte Gesetzentwurf zum Ausländerzentralregister muss dringend überarbeitet werden.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters will die Bundesregierung zahlreiche Informationen über Geflüchtete zentralisiert erfassen und staatlichen Stellen zugänglich machen – inklusive der Erkenntnisse aus den Asylverfahren.
Dazu zählen auch intime Details wie sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit, politische Ansichten und Fluchtgeschichten.
https://ddrm.de/auslaenderzentralregister-datenschutz-fuer-gefluechtete-soll-weiter-ausgehoehlt-werden/