13 Antworten auf „Corona-Gefahr durch Schnaufen? Radfahren soll im Münchner Westpark verboten werden“

  1. Auch das ist noch zu kurz gegrif­fen. Die Bür­ger soll­ten sich mög­lichst nur noch im Sau­er­stoff­zelt auf­hal­ten. Daheim. Mit Mas­ke. Der furcht­lo­se Anfüh­rer der Baju­wa­ren Mar­kus S. soll­te hier als leuch­ten­des Vor­bild vorangehen.

    1. Falsch. Das Ziel ist, dem Bür­ger den Sau­er­stoff zu ent­zie­hen. Sau­er­stoff­zelt wäre da kon­tra­pro­duk­tiv. Atem­re­strik­ti­on durch Antia­tem-Mas­ke ist da das Mit­tel der Wahl.

      Gewon­nen haben sie, wenn man sich nicht mehr traut, Luft zu holen, da damit dem Aus­at­men Vor­schub geleis­tet wird.

  2. Wow, woll­te mal wie­der ein hin­ter-Hin­ter­bän­ker (der von unse­ren Steu­ern gut in der Bla­se lebt) gehört werden.
    Die Ska­la der Absur­di­tät ist nach oben offen.
    Evtl. wird die­ser lini­en­treue Hard­li­ner vom Södolf mit einem pas­sen­den Pos­ten belohnt? (sie­he Holet­schek fürs öffent­li­che Dif­fa­mie­ren von Dr. Pürner).

  3. Bit­te fahrt dop­pelt so oft durch den Park!
    Bei Kon­trol­len ein­fach aus­wei­sen und Buß­geld­be­scheid zuschi­cken las­sen. Zu kei­ner Belei­di­gung oder Aus­sa­ge hin­rei­ßen lassen!
    Ein­spruch ein­le­gen wenn ein Droh­brief nach Hau­se kommt. Klagen.

  4. "Ja mei, geh ma Hoiz klie­ben bei unasch­tig Brettl´n vorm Schä­del! Geh ma, pack ma´s. Wea ko , dea ko ".…
    Ent­schul­di­gung für etwa­ige Über­set­zungs­feh­ler, aber es ist eine gro­ße Sün­de, dass sich das Nor­mal­deut­sche so schwer in die Bay­ri­sche Aus­drucks­wei­se trans­fe­rie­ren lässt, sorry.…

  5. ich habe schon Fahr­rad Fah­rer gese­hen im Land­kreis mit Mas­ken. Dep­pen Land Bay­ern von Horst See­ho­fer, Mar­kus Söder und Aiwanger

    1. Fahrradfahrer*innen sehe ich hier in Ham­burg auch regel­mä­ßig schwer atmend mit FFP2 Mas­ke die Rad­we­ge rauf und run­ter­fah­ren… Die haben bestimmt auch schon einen Ter­min zur Impfung…

  6. Karl Lau­ter­bach wird da sicher noch eine For­de­rung nach Ver­schär­fung hin­be­kom­men. Obwohl: Bei die­sem Schwach­sinn dürf­te es schon schwie­rig sein. Eine ech­te Her­aus­for­de­rung auch für ihn.

  7. Da gibt's nur eins, näm­lich durch den Park zu sau­sen und frei nach Peter Pet­rel zu singen:

    Ich fahr so ger­ne Rad,
    Ich fahr so ger­ne Rad.
    Wenn die Son­ne scheint,die Win­de wehn,
    und die Andern dumm aus der Mas­ke seh'n.
    Dann tre­te ich ins Pedal,
    und sage ihr könnt mich mal.
    Kei­ne Mas­ke tra­gen, ich genieß den Tag,
    ich schnauf' gern auf dem Rad.

    Und nicht ver­ges­sen: immer schnau­fen, wenn jemand in der Nähe ist. Wer Angst hat kann sich ja in Deckung wer­fen und eine Tüte über den Kopf ziehen…

  8. Klas­si­sches Bei­spiel dafür, dass in die­sem Land sämt­li­che Rechts­grund­sät­ze außer Kraft gesetzt oder auf den Kopf gestellt werden.

    Also, ich schei­ße mal ein wenig klug, denn ich hab mir das mal ange­guckt: Das Rad­fah­ren ist im Münch­ner West­park durch Beschil­de­rung mit Zei­chen 240 StVO größ­ten­teils erlaubt. Die StVO ist eine Bun­des­ver­ord­nung. Wenn also ein Münch­ner Coro­na-Gau­lei­ter meint, er kön­ne eine stra­ßen­ver­kehrs­recht­li­che Rege­lung per Bun­des­ver­ord­nung durch eine städ­ti­sche All­ge­mein­ver­fü­gung außer Kraft set­zen, hat er sich geschnit­ten. Arti­kel 31 GG. Und sei­ne Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de kann die Schil­der auch nicht ent­fer­nen las­sen, weil es dafür einen stra­ßen­ver­kehrs­recht­li­chen Grund im Sin­ne des § 45 StVO benö­tigt – der dar­über hin­aus auch nicht im Wider­spruch zur stra­ßen­recht­li­chen Wid­mung ste­hen darf. Das gilt übri­gens m. E. gene­rell auch für Maul­korb­a­n­ord­nun­gen im Stra­ßen­ver­kehr oder in bzw. auf Fahrzeugen.

    Und die­ser Staat meint, dass ich mich als Bür­ger auch nur an irgend­ei­ne die­ser hirn­ris­si­gen "Regeln" zu hal­ten hätte?

    Wo bleibt der Sturm auf die Bastille?

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