13 Antworten auf „Corona-Gefahr durch Schnaufen? Radfahren soll im Münchner Westpark verboten werden“

  1. Auch das ist noch zu kurz gegrif­fen. Die Bürger soll­ten sich mög­lichst nur noch im Sauerstoffzelt auf­hal­ten. Daheim. Mit Maske. Der furcht­lo­se Anführer der Bajuwaren Markus S. soll­te hier als leuch­ten­des Vorbild vorangehen.

    1. Falsch. Das Ziel ist, dem Bürger den Sauerstoff zu ent­zie­hen. Sauerstoffzelt wäre da kon­tra­pro­duk­tiv. Atemrestriktion durch Antiatem-Maske ist da das Mittel der Wahl.

      Gewonnen haben sie, wenn man sich nicht mehr traut, Luft zu holen, da damit dem Ausatmen Vorschub gelei­stet wird.

  2. Wow, woll­te mal wie­der ein hin­ter-Hinterbänker (der von unse­ren Steuern gut in der Blase lebt) gehört werden.
    Die Skala der Absurdität ist nach oben offen.
    Evtl. wird die­ser lini­en­treue Hardliner vom Södolf mit einem pas­sen­den Posten belohnt? (sie­he Holetschek fürs öffent­li­che Diffamieren von Dr. Pürner).

  3. Bitte fahrt dop­pelt so oft durch den Park!
    Bei Kontrollen ein­fach aus­wei­sen und Bußgeldbescheid zuschicken las­sen. Zu kei­ner Beleidigung oder Aussage hin­rei­ßen lassen!
    Einspruch ein­le­gen wenn ein Drohbrief nach Hause kommt. Klagen.

  4. "Ja mei, geh ma Hoiz klie­ben bei unasch­tig Brettl´n vorm Schädel! Geh ma, pack ma´s. Wea ko , dea ko ".…
    Entschuldigung für etwa­ige Übersetzungsfehler, aber es ist eine gro­ße Sünde, dass sich das Normaldeutsche so schwer in die Bayrische Ausdrucksweise trans­fe­rie­ren lässt, sorry.…

    1. Fahrradfahrer*innen sehe ich hier in Hamburg auch regel­mä­ßig schwer atmend mit FFP2 Maske die Radwege rauf und run­ter­fah­ren… Die haben bestimmt auch schon einen Termin zur Impfung…

  5. Karl Lauterbach wird da sicher noch eine Forderung nach Verschärfung hin­be­kom­men. Obwohl: Bei die­sem Schwachsinn dürf­te es schon schwie­rig sein. Eine ech­te Herausforderung auch für ihn.

  6. Da gibt's nur eins, näm­lich durch den Park zu sau­sen und frei nach Peter Petrel zu singen:

    Ich fahr so ger­ne Rad,
    Ich fahr so ger­ne Rad.
    Wenn die Sonne scheint,die Winde wehn,
    und die Andern dumm aus der Maske seh'n.
    Dann tre­te ich ins Pedal,
    und sage ihr könnt mich mal.
    Keine Maske tra­gen, ich genieß den Tag,
    ich schnauf' gern auf dem Rad.

    Und nicht ver­ges­sen: immer schnau­fen, wenn jemand in der Nähe ist. Wer Angst hat kann sich ja in Deckung wer­fen und eine Tüte über den Kopf ziehen…

  7. Klassisches Beispiel dafür, dass in die­sem Land sämt­li­che Rechtsgrundsätze außer Kraft gesetzt oder auf den Kopf gestellt werden.

    Also, ich schei­ße mal ein wenig klug, denn ich hab mir das mal ange­guckt: Das Radfahren ist im Münchner Westpark durch Beschilderung mit Zeichen 240 StVO größ­ten­teils erlaubt. Die StVO ist eine Bundesverordnung. Wenn also ein Münchner Corona-Gauleiter meint, er kön­ne eine stra­ßen­ver­kehrs­recht­li­che Regelung per Bundesverordnung durch eine städ­ti­sche Allgemeinverfügung außer Kraft set­zen, hat er sich geschnit­ten. Artikel 31 GG. Und sei­ne Straßenverkehrsbehörde kann die Schilder auch nicht ent­fer­nen las­sen, weil es dafür einen stra­ßen­ver­kehrs­recht­li­chen Grund im Sinne des § 45 StVO benö­tigt – der dar­über hin­aus auch nicht im Widerspruch zur stra­ßen­recht­li­chen Widmung ste­hen darf. Das gilt übri­gens m. E. gene­rell auch für Maulkorbanordnungen im Straßenverkehr oder in bzw. auf Fahrzeugen.

    Und die­ser Staat meint, dass ich mich als Bürger auch nur an irgend­ei­ne die­ser hirn­ris­si­gen "Regeln" zu hal­ten hätte?

    Wo bleibt der Sturm auf die Bastille?

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