Covid-19-Diagnose rechnet sich

Im "Neuen Deutschland" war bereits im Mai zu lesen "Wie die Pandemie sich aus­zahlt". Nun geben die Kassenärztlichen Vereinigungen aktu­el­le Tips zur Beutelschneiderei. Im ND hieß es:

»Auch in der Coronakrise geht es ums Geld. "Um zu viel Geld", bemän­geln die Krankenkassen. So erhal­ten Krankenhäuser und Ärzte eine Extrapauschale, wenn sie Patienten als Corona-Fälle ver­bu­chen. Dies belegt die Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die die nie­der­ge­las­se­nen Ärzte unter ande­rem gegen­über den Krankenkassen ver­tritt. Dort heißt es, dass schon der Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung aus­reicht, damit sich die Diagnose wirt­schaft­lich rich­tig loh­nen kann. "Extrabudgetäre Bezahlung" lau­tet der Zauberbegriff.

"Alle ärzt­li­chen Leistungen, die auf­grund des kli­ni­schen Verdachts auf eine Infektion oder einer nach­ge­wie­se­nen Infektion mit dem Coronavirus erfor­der­lich sind, wer­den seit 1. Februar in vol­ler Höhe extrabud­ge­tär bezahlt", heißt es auf der KBV-Seite. 

Wichtig für die Abrechnung sei, dass der Arzt dazu die "Ziffer 88240" (für das neu­ar­ti­ge Coronavirus) an allen Tagen doku­men­tiert, an denen er den Patienten behan­delt. Unter die­ser Voraussetzung wer­den "alle Leistungen" extrabud­ge­tär ver­gü­tet. Dazu kom­men Zusatzpauschalen für Lungenbehandlungen und inter­ni­sti­sche Maßnahmen, "auch wenn sie nicht an die­sen gekenn­zeich­ne­ten Tagen abge­rech­net wurden".

Auf die­se Sonderregelung hat­ten sich die Kassenärztevereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im März ver­stän­digt. Das Ende März ver­ab­schie­de­te Gesetz zum Ausgleich finan­zi­el­ler Belastungen in Gesundheitseinrichtungen infol­ge von Covid-19 ent­hält zudem Umsatzgarantien für Praxen von nie­der­ge­las­se­nen Ärzten und Psychotherapeuten. Das Gesetz beinhal­tet zugleich umfang­rei­che Finanzhilfen für den Krankenhaus- und Pflegebereich.«

In einem "Merkblatt: Informationen zur Abrechnung bei Corona (03.11.2020)". Dort wird auf einen Fallstrick auf­merk­sam gemacht:

»Ab 1. Oktober 2020 (Quartal 4/2020) wird das Kriterium "kli­ni­scher Verdacht“ prä­zi­siert: Ab dem 1.10.2020 erfolgt eine Kennzeichnung bei einem "begrün­de­ten kli­ni­schen Verdacht“ (Covid-19- typi­sche Symptomatik wie aku­te respi­ra­to­ri­sche Symptome oder der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn oder kli­ni­sche bzw. radio­lo­gi­sche Hinweise auf eine vira­le Pneumonie) oder einer nach­ge­wie­se­nen Infektion. Alle an den so gekenn­zeich­ne­ten Tagen abge­rech­ne­ten Leistungen der Arztgruppe wer­den von den Krankenkassen extrabud­ge­tär ver­gü­tet. Ebenso wer­den zusätz­lich die im Quartal von die­ser Arztgruppe abge­rech­ne­ten Versicherten‑, Grund- oder Konsiliarpauschalen, die Zusatzpauschalen für Pneumologie nach den GOPen 04530 bzw. 13650 und die Zusatzpauschale fach­in­ter­ni­sti­sche Behandlung nach GOP 13250 (auch wenn sie selbst nicht an gekenn­zeich­ne­ten Tagen abge­rech­net wur­den) von den Krankenkassen extrabud­ge­tär ver­gü­tet.«

Detailliert wer­den die ein­zel­nen Verdienstmöglichkeiten auf­ge­führt. Beispielsweise fal­len für eine "Telefonkonsultation", also etwa die tele­fo­ni­sche Krankschreibung, für

»Ärztl. u. psych. Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten, FÄ für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie u. Psychiatrie, Psychiatrie u. Psychotherapie, Neurochirurgie, Psycho­somatische Medizin u. Psychotherapie, Kinder- u. Jugendpsychiatrie bzw. Kinder- u. Jugendpsychiatrie u. ‑psy­cho­the­ra­pie 16,92 € an,

für Hausärzte Kinder- und Jugendärzte, Schmerztherapeuten, Gynäko­logen, HNO-Ärzte, Dermatologen, fach­ärzt­li­che Internisten, Orthopäden, FÄ für Sprach‑, Stimm‑, und kind­li­che Hörstörungen, Urologen, Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Humangenetiker, Laborärzte, MKG, Nuklearmediziner, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten, PRM 7,14 €,«

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

2 Antworten auf „Covid-19-Diagnose rechnet sich“

  1. Man redet ja noch von der Test-Pandemie – aber ist es nicht eher schon eine Korruptions-Pandemie?

    Indem Hundertausende sich damit berei­chern kön­nen – von den Stoffmasken-Herstellern und ‑Händler, Desinfektionsmittel-Produzenten, die Werbebranche (Zusatzaufträge für Corona-kom­pa­ti­ble Reklame), Journalismus sowie­so, Testkit-Hersteller, Security-Firmen, Großkonzerne wer­den mit Steuermittel durch Corona gebracht, geho­be­nen Angestellte ver­brin­gen einen schö­ne Home-Office-Zeit mit ihrer Familie daheim, Ärzte und Krankkenhäuser bekom­men Extra-Budget bei Covid-Diagnose, …

    aber wo nichts ankommt ist der Pflegeberuf. Das Nasenwasser von Einmalzahlung macht den Kohl für die­sen schwe­ren, anspruchs­vol­len und auf­op­fe­rungs­rei­chen Beruf nicht fett.

    Für die Pflege wird geklatscht – und dann gleich dar­auf die 12-Stunden-Schicht anor­den­bar gemacht, durch Quarantäne die Personaldecke aus­ge­dünnt, durch Auflagen und Maßnahmen die Pflege immer mehr zeit­in­ten­si­viert pro Patient gemacht – bei glei­cher Belegung. Ich fürch­te, die Pflege ist das absichts­voll geschwäch­te Glied der ket­te, das als erstes rei­ßen wird – und dann heißt es natür­lich nicht etwa rich­tig: "Versagen der Politik auf gan­zer Linie!" son­dern "Covid, Covid, Covid ist schuld!"

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