EU-Ministerrat: Schlapphüte sollen Verschlüsseltes lesen dürfen

Nicht die hef­ti­ge Legitimitätskrise der Staaten der EU wegen der "Corona-Maßnahmen" war der Grund, nein, her­hal­ten muß der Terrorismus für den erheb­li­chen Einschnitt in Bürgerrechte. Praktischerweise gab es in Frankreich und Österreich isla­mi­sti­sche Anschläge, die die Behörden nicht auf dem Schirm hat­ten. Logisch ist dann offen­bar, daß nun die digi­ta­le Kommunikation aller Menschen über­wacht wer­den muß. "Auf den Terroranschlag folgt EU-Verschlüsselungsverbot" ist der Titel eines Beitrags dazu auf fm4​.orf​.at, in dem zu lesen ist:

»Im EU-Ministerrat wur­de bin­nen fünf Tagen eine Resolution beschluss­fer­tig gemacht, die Plattformbetreiber wie WhatsApp, Signal und Co. künf­tig dazu ver­pflich­tet, Generalschlüssel zur Überwachbarkeit von E2E-ver­schlüs­sel­ten Chats und Messages anzulegen.

Der Terroranschlag in Wien wird im EU-Ministerrat dazu benützt, um ein Verbot siche­rer Verschlüsselung für Services wie WhatsApp, Signal und vie­le ande­re im Schnellsiedeverfahren durch­zu­set­zen. Das geht aus einem mit 6. November datier­ten inter­nen Dokument der deut­schen Ratspräsidentschaft an die Delegationen der Mitgliedsstaaten im Rat her­vor, das ORF​.at vorliegt.«

Das Dokument gibt es hier. Im Artikel heißt es weiter:

»Mittlerweile wird zwar immer kla­rer, dass offen­bar haar­sträu­ben­de Ermittlungsfehler im BVT den Anschlag erst ermög­licht hat­ten und nicht feh­len­de digi­ta­le Überwachungsbefugnisse. Ob irgend­ein sol­cher Zusammenhang zur Tat besteht, ist aller­dings uner­heb­lich. In Brüssel wird so ein Anlass seit 25 Jahren mit schnö­der Regelmäßigkeit dafür miss­braucht, längst geplan­te Überwachungsvorhaben durch­zu­set­zen. Auf die­se Weise wur­de die fünf Jahre lang in der EU umstrit­te­ne Vorratsdatenspeicherung nach den Zugsanschlägen in Madrid (2004) und London durch Islamisten (2005) durch den Ministerrat und das Parlament geschleust.

Verabschiedung ohne wei­te­re Diskussionen
Diese Resolution des Ministerrats ist laut Dokument – da wird um all­fäl­li­ge letz­te Einwände gebe­ten – nicht nur fast fer­tig aus­for­mu­liert. Sie ist im Rat offen­bar auch bereits fer­tig abge­stimmt. Am 19. November soll sie dann in der Ratsarbeitsgruppe zur Kooperation im natio­na­len Sicherheitsbereich (COSI) ver­ab­schie­det wer­den, am 25. ist die Vorlage im Rat der stän­di­gen Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten (COREPER) geplant. Dort hat der Ratsbeschluss bereits den Status eines I‑Items, damit kann er ohne wei­te­re Diskussion passieren.

In einer für Anfang Dezember geplan­ten vir­tu­el­len Sitzung des Rats der Innen- und Justizminister soll der Beschluss dann abge­fei­ert wer­den. Was fol­gen wird, ist klar, näm­lich ein Auftrag des Ministerrats an die EU-Kommission, einen Entwurf für eine Verordnung zu erstel­len, die dann das übli­che Prozedere durch Parlament und Rat durch­lau­fen wird. Angesichts der offen­ba­ren Einstimmigkeit wäre es im Ministerrat aller­dings mög­lich, die geplan­te Regulation in ihrem Kern auch ohne Mitwirkung des Parlaments durchzuziehen…

„Competent aut­ho­ri­ties“ las­sen grüßen
Laut wei­te­ren Informationen, die ORF​.at vor­lie­gen, soll die Überwachungsmethode „Exceptional Access“ gewählt wer­den, das geht indi­rekt bereits aus die­sem nicht tech­ni­schen Resolutionstext her­vor. Unter acht mög­li­chen Modellvorschlägen, die alle­samt aus tech­ni­schen Szenarien ver­schie­de­ner Geheimdienste stam­men, wur­de jener aus dem bri­ti­schen „National Cyber Security Center“ (NCSC) aus­ge­wählt. Das NCSC ist eine Abteilung des bri­ti­schen Militärgeheimdienstes GCHQ. Plattformbetreiber wie WhatsApp, Signal und Co, die alle E2E-Verschlüsselung benüt­zen, sol­len ver­pflich­tet wer­den, zusätz­lich Generalschlüssel anzu­le­gen und die­se zu hinterlegen…«

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