Gericht kippt Intensivstation-Auslastung als Kriterium

Allerdings bestä­tig­te das OVG in Greifswald die 2G-Regeln, wie am 7.1. auf nord​ku​rier​.de zu lesen ist:

»Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald (OVG) hat Teile des Corona-Stufensystems der Landesregierung gekippt. Die Richter kri­ti­sie­ren, wie die Auslastung der Kapazitäten auf den Intensivstationen (ITS) bemes­sen wird. Entsprechende Regelungen sei­en außer Vollzug gesetzt, teil­te das Gericht am Freitag mit.

100 Betten im ganzen Land

Die Entscheidung rich­tet sich gegen eine Neufassung der Corona-Landesverordnung, nach der nur noch die für Covid-19-Patienten vor­ge­se­he­nen ITS-Betten als Maßstab für die Auslastung der Kapazitäten auf die­sen Stationen her­an­ge­zo­gen wer­den. Die Zahl hat­te die Landesregierung für das gesam­te Land mit 100 angegeben.

Diese Zahl habe der Gesetzgeber nicht in der Landesverordnung gere­gelt, eben­so­we­nig ein Verfahren zur Festlegung der Zahl, kri­ti­sier­te das Gericht. Somit habe er das Gewichtungskriterium der ITS-Auslastung feh­ler­haft fest­ge­legt und die Grenzen sei­nes Gestaltungsspielraums über­schrit­ten. Denn eine ent­spre­chen­de Regelung sei laut Verfassung gebo­ten gewesen.

Gericht entschied auch über 2G-Regel

Die ITS-Auslastung ist eines von meh­re­ren Kriterien zur Einstufung einer Region auf der Corona-Stufenkarte des Landes. Die Einstufung ist mit­un­ter für die gel­ten­den Corona-Maßnahmen entscheidend.

Die eben­falls ange­grif­fe­ne 2G-Regelungen erklär­te das Gericht hin­ge­gen für recht­mä­ßig.«

4 Antworten auf „Gericht kippt Intensivstation-Auslastung als Kriterium“

  1. Interessanter Artikel, der n‑tv NACHRICHTEN der Scholz drängt ein „Machtwort“ zu spre­chen, damit in bester autokratischer
    Tradition eine recht­lich unhalt­ba­te „Impfpflicht“ doch noch schnell durch­ge­peitscht wer­den kann.
    Den Impfpflichtfanatikern geht der A. auf Grundeis…
    Auszug:
    "Vor ein paar Wochen ste­hen plötz­lich alle Zeichen auf Impfpflicht. Doch nun droht das Vorhaben der neu­en Bundesregierung zu scheitern.
    Doch plötz­lich steht die Impfpflicht wie­der in Frage. Die kurz­zei­tig "ver­irr­ten" Liberalen erin­nern sich an ihren Markenkern: die Freiheit, die in ihren Augen sogar über der Gesundheit steht. FDP-Vize Wolfgang Kubicki ver­eint immer mehr Gegner einer Impfpflicht hin­ter sich. Omikron hat die Karten ver­meint­lich neu gemischt – weil sich die Ampel-Regierung zu lan­ge Zeit lässt. -
    Zahlreiche Argumente schei­nen nun wie­der gegen eine Verpflichtung aller Bürger zu spre­chen: Auch Geimpfte über­tra­gen die Omikron-Variante, die außer­dem nach aktu­el­lem Stand zu weni­ger schwe­ren Verläufen führt. Juristisch wird eine Pflicht dadurch wie­der schwie­ri­ger, abschlie­ßen­de Erkenntnisse zur Gefährlichkeit der Mutante feh­len aller­dings noch. Womöglich wer­den zudem regel­mä­ßi­ge Auffrischimpfungen nach nur weni­gen Monaten nötig. Dabei schei­ter­te das sonst so gut orga­ni­sier­te Deutschland schon an den ersten Spritzen für alle. Und wer soll­te all die Pflicht-Pikse wie kontrollieren? -
    Vor allem bleibt eine Impfpflicht ein schwer­wie­gen­der Eingriff in die kör­per­li­che Unversehrtheit. So spricht sich der Ethikrat auch nicht ein­stim­mig für eine all­ge­mei­ne Pflicht aus, nur 13 der 24 Mitglieder sind dafür; 7 wür­den eine Verpflichtung nur für beson­ders Verwundbare wie Ältere und Vorerkrankte bevor­zu­gen, 4 leh­nen eine Pflicht gene­rell ab."

    https://www.n‑tv.de/politik/politik_kommentare/Ampel-Regierung-verbaselt-die-Impfpflicht-article23043394.html

  2. Im bes­ser ver­ständ­li­chem Jiddisch lau­tet der Titel der n‑tv Nachrichten

    "Ampel-Regierung ver­mas­selt die Impfpflicht"
    oder Hochdeutsch: die "Impfpflicht" ist zum Scheitern verurteilt!

    Die Impfpflicht Ampel-Fanatiker sind wie die Fanatiker vor 80 Jahren im Bunker.
    Nur die Spaziergänger wer­den sie die Macht des Faktischen lehren…

  3. Ich wie­der­ho­le mich, aber die­se soge­nann­te Justiz kann gleich mit weg.

    Wenn es nach ITS-Belegung gin­ge – die übri­gens auf einem histo­ri­schen Allzeittief liegt und einen voll­kom­men will­kür­li­chen Indikator dar­stellt, weil die von den Krankenhäusern gesteu­ert wer­den kann, zumal nicht zwi­schen "an und mit Corona" dif­fe­ren­ziert wird -, wäre "2G" selbst nach Maßgabe die­ses Unrechtsregimes in den mei­sten Bundesländern aufgehoben.

    Wenn das Rechtsunwesen es dann trotz­dem bestä­tigt, fragt man sich schon: Wo leben die­se über­be­zahl­ten und unter­be­lich­te­ten Gestalten?

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