Nachdem "Der subjektive Student" in einem Tweet aufgedeckt hatte, daß nach den Rohdaten des RKI bei Kindern die Impfeffektivität negativ ist, war auf focus.de am 18.4. eine "Richtigstellung" zu lesen. Nun aber weist der Wochenbericht für Rheinland-Pfalz vom 20.4. einen solchen negativen Wert aus. Zunächst zur Darstellung des RKI:
»Was die Impfeffektivität der Fünf- bis Elfjährigen verzerrt
In einem Punkt hat das Institut inzwischen nachgebessert: Im aktuellsten Wochenbericht (14.4.22) konkretisierte das RKI die erwähnte missverständliche Passage. In den Erläuterungen des Excel-Blattes heißt es nun zur verzerrten Impfeffektivität:
„Bei den Altersgruppen 5–11 Jahre und 12–17 Jahre kann es zur Berechnung von negativen Impfeffektivitäten kommen. Ein negativer Punktschätzer bedeutet jedoch nicht, dass die Impfung das Risiko einer Covid-19-Erkrankung beziehungsweise Hospitalisierung erhöht, sondern muss vielmehr als Ausdruck der statistischen Unsicherheit oder einer Verzerrung in den Daten interpretiert werden. Folglich wird in der hier präsentierten Tabelle die Effektivität mit einer 0 ausgewiesen, was bedeutet, dass eine Grundimmunisierung im Vergleich zu keiner Grundimmunisierung keinen zusätzlichen Schutz gegenüber dem jeweiligen Endpunkt bietet. Speziell bei der Altersgruppe 5–11 kann eine Verzerrung der Daten stattfinden, da es für diese Altersgruppe bislang nur eine eingeschränkte Impfempfehlung für Risikogruppen gibt und da bei der aktuell nur niedrigen Impfquote möglicherweise ein größerer Anteil von Kindern mit Vorerkrankung geimpft sind, die auch ein erhöhtes Risiko für eine Covid-19-Erkrankung haben.“
Anders formuliert, bedeutet das: Hier liefert das RKI Daten, die geschätzt sind und wenig aussagen, weil viele Faktoren hierfür unsicher bleiben. Eltern, die vor der Frage stehen, ob sie ihr siebenjähriges Kind impfen lassen sollten, bekommen hiermit wenig Hilfreiches an die Hand.
Der Fall ist ein weiteres Beispiel dafür: Wenn das RKI Zahlen aufbereitet, stellen sich so manche Fragen. Dabei wünschen sich Mütter und Väter zur Kinderimpfung vielmehr konkrete Antworten.«
Die Daten des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz sind mit Vorsicht zu betrachten. Auch bei ihnen werden nicht "vollständig Geimpfte" ebenso wie Menschen "mit fehlendem Impfstatus" aus der Statistik genommen. Zudem wird nicht differenziert, ob Menschen "an oder mit" COVID-19 erkrankten oder starben.
Dennoch ist die folgende Tabelle in mehrfacher Hinsicht interessant. Der besseren Erkennbarkeit wegen wird sie hier zunächst in Teilen gezeigt. Sie trägt die Überschrift "Impfeffektivität gegen schwere COVID-19 Erkrankung, letzte 8 Kalenderwochen, Rheinland-Pfalz".
Die Abkürzungen stehen für
§ AI – geboosterte Personen mit Auffrischimpfung
$ VI – vollständig geimpfte aber nicht geboosterte Personen
& UI – ungeimpfte Personen
Während das RKI bei den Kindern mit einer geringen "Impfquote" und daraus resultierenden statistischen Verzerrungen argumentiert, kann das hier nicht angeführt werden.
Man mag fragen, ob eine Zahl von unter 200 Hospitalisierten geeignet ist, Vergleiche durchzuführen. Überraschend erscheint auf jeden Fall diese Aussage: Während das Hospitalisierungsrisiko für "ungeimpfte" über 60-Jährige als 8,8 Mal so groß angegeben wird wie für Geboosterte, ist es für "vollständig Geimpfte" dieser Altersgruppe größer als für nicht "Geimpfte".
Hier die vollständige Tabelle:
Dieser Wochenbericht scheint von Querdenkerschwurblern geschrieben zu sein. In den Anmerkungen auf Seite 6 ist von COVID-19-"Krankheit" ( mit Gänsefüßchen) die Rede.
Es ist doch ein alter Trick der Querdenkerschwurbler, den symptomlosen Corona-Infizierten den Krankheitsstatus aberkennen zu wollen, um ihr rechtsextremes, menschenverachtendes Weltbild zu propagieren und den Systemumsturz herbeiführen zu können.
😉
Normalerweise schreibe ich ab und zu selber kleine Beiträge, hier nur kurz und knapp: Ihr Kommentar ist spitze!
Das wundert mich nicht. Auch wenn meine Stichprobe noch kleiner ist, konnte ich feststellen, dass im Bekannten‑, Verwandten- und Kollegenkreis die nicht Geimpften sich unverschämter Gesundheit erfreuen, während die Geimpften und Gebusterten angeblich bis zu 3 Corona-Infektionen im vergangenen Winter und Frühjahr hatten.
Zum Glück wohne ich auf der anderen Rheinseite, denn bei für mich als nicht Geimpfte mit fas Mitte 60 ist der Aufenthalt am anderen Ufer dann doch zu gefährlich. Das ein solches Ergebniss in Mainz, dem hellsten Stern am Impfhimmels, überhaupt veröffentlicht wird, wundert mich dann doch.
Die Jungle World ist weiter dem Impfwahn verschrieben. In der aktuellen Ausgabe gibt es folgenden Artikel:
"Impfen im Underground
Im Internet vernetzen sich Eltern und Ärzte, um Kleinkinder gegen Covid-19 zu impfen"
Der Artikel wird erst im Laufe der Woche zur freien Verfügung gestellt. Inhalt sinngemäß:
covid auch für Kinder kreuzgefährlich, seit Jahresbeginn sterben durchschnittlich 2 Kinder pro Woche "im Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion". Es gibt mehrere Online Community, die sich um Impftermine von Kindern mit Offlabeluse kümmern (u12schutz.de, Facebookgruppe "Offlabeluse"), wobei laut Artikel noch nicht ganz klar ist wer bei Folgeschäden aufkommt.
Auch letzte Woche hatte die JungleWorld schon einen tollen Artikel. Mehr Angst vor Corona als vor dem Krieg, scheint mir:
https://jungle.world/artikel/2022/15/krieg-als-pandemiebooster
Na! Hätten sich diese verantwortungslosen "$ VI" (Dollar-Vollidioten?) sich rechtzeitig in "§ AI" (gesetzlich bestätigte Alpha-Intelligente?) "upgegradet", so wären "uns" Hospitalisierungs- und Beerdigungskosten erspart geblieben.
Conclusio: "$ VI" ist das neue "& UI" (und Un-Intelligente?) – nur krasser.
NB: interessant auch die "SS" Version des
https://de.wikipedia.org/wiki/Paragraphenzeichen
(wär das nicht etwas für Olaf Sundermeyer: "Landesuntersuchungsamt RP von Nazis unterwandert" ? )
Gerade gesehen:
"Die allgemeine Impfpflicht ist nicht vom Tisch, der § 20 IfSG sieht bereits jetzt Zwangsimpfungen vor"
https://corona-blog.net/2022/04/21/die-allgemeine-impfpflicht-ist-nicht-vom-tisch-der-%c2%a7-20-ifsg-sieht-bereits-jetzt-zwangsimpfungen-vor/
Kommentare unter dem Beitrag:
Margot Lescauxsagt:
21. April 2022 um 19:45
Was mich in den ersten Tagen nach der Abstimmung im Bundestag eben so irritiert hat, waren ein paar Bemerkungen von KL zu seiner Niederlage und den weiteren Schritten. Im Deutschlandfunk: Er teile die Ansicht von Olaf Scholz, dass man über Gespräche nichts mehr erreichen könne. Frage: Wenn nicht über Gespäche, wie dann? In der Bundespressekonferenz am 8.4. gegen 10 Uhr 50: „Wir werden im Herbst keine allgemeine Impfpflicht machen“. Frage: Sondern? Irgendwo, Quelle find ich nicht mehr, habe er gesagt, wir müssen uns „das IfSG noch mal genauer anschauen“. Frage: Was hofft er da zu finden?
Ich gehe mal davon aus, dass dieser oben angesprochene Weg über § 20 Abs. 6 bislang deshalb nicht beschritten wurde, weil man hoffte, es käme zu einer weit gefassten allgemeinen Impfpflicht. Diese liesse sich bei einer Auslegung nach dem Wortlaut gemäß § 20 Abs.6 IfSG schlecht begründen. Alle ab 18 aufwärts kann man schwerlich als „bedrohte Teile der Bevölkerung“ bezeichnen. Das ist die gesamte erwachsene Bevölkerung. Wenn es aber so ist, dass diese Wunsch-Impfpflicht politisch und auch unter epidemiologischen Gesichtspunkten nicht durchsetzbar ist – warum sollte das Bundesgesundheitsministerium dann nicht auf § 20 Abs. 6 zurückgreifen? Nach dem Motto: Besser als wie nichts.
King Nothingsagt:
21. April 2022 um 21:53
Es gibt dazu bereits ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 29. November 2021.
„Corona-Impfpflicht durch Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 6 IfSG für die Altersgruppe der über 60-Jährigen“
https://www.bundestag.de/resource/blob/874866/ab4b2f5f5db50791e7930daa69191f72/WD‑3–198-21-pdf-data.pdf
Man sieht also: Man hat bereits über diese Möglichkeit nachgedacht.
Ein entscheidender Punkt aus dem Gutachten, weshalb man bisher womöglich davon abgesehen hat:
„Die Verordnungsermächtigungen in § 20 Abs. 6 und 7 IfSG werden zum Teil wegen des delegationsrechtlichen Bestimmtheitsgebotes gemäß Art. 80 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) als verfassungsrechtlich problematisch angesehen. Nach Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG müssen „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ der erteilten Ermächtigung „im Gesetz bestimmt“ sein. Sowohl das eine Prognose erfordernde Tatbestandsmerkmal „mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen“ als auch das Merkmal „bedrohte Teile der Bevölkerung“ seien unbestimmte Rechtsbegriffe, sodass dem Verordnungsgeber ein zu weiter Einschätzungsspielraum verbleibe. Weder das Gebrauchmachen von der Ermächtigung an sich sei daher vorhersehbar noch der Regelungsumfang der Rechtsverordnung in „quantitativer“ Hinsicht.“
All das mag unseren Gesundheitsminister aber im kommenden Herbst nicht mehr interessieren. Allerdings: Eine allgemeine Impfpflicht wird man so nicht beschließen können, denn man wird kaum alle Personen ab 18 als „bedrohte Teile der Bevölkerung“ definieren können.
@Der springende Punkt:
Der zweite Kommentar dort, der war von mir. Hatte hier auf corodok bereits auf den §20 und das Gutachten in den Kommentaren hingewiesen. Schon damals, als die Abstimmung im Bundestag über die Impfpflicht Ü60 anstand.
Ich denke, man wollte den Weg über den Bundestag gehen, weil die Impfpflicht ab 60 nur ein "trojanisches Pferd" war, da sie schon die Option der Ausweitung auf alle ab 18 beinhaltet hat. Und der eigentliche Plan dahinter war: Erstmal eine Pflicht ab 60 beschließen und diese dann im Herbst auf alle Erwachsenen ausweiten. Das hätte per Verordnung auf Grundlage des §20 so nicht funktioniert.
Von daher halte ich es für wahrscheinlicher, dass man es im nächsten Herbst erstmal wieder mit einer Abstimmung im BT versuchen wird. Wenn man bis dahin eine gefährliche neue Variante herbei fantasiert hat und die Zahlen wieder nach oben gehen, wird man damit leider wohl auch erfolgreich sein. Es ist schrecklich, dass man einfach nicht aus seiner Angst herauskommen kann, weil immer noch diese Drohung über einem schwebt.
henning rosenbusch
@rosenbusch_
Brigadegeneral a. D. Erich Vad:
„Wir brauchen in Zentraleuropa keinen Stellvertreterkrieg,
der das Potential hat, zu einem Nuklearkrieg zu eskalieren,
weil Russland ist
nicht Serbien,
nicht der Irak,
nicht Syrien,
nicht Afghanistan …“
"Krieg beenden und nicht auf Sieg setzen"
Erich Vad bei "maybrit illner" am 21. April 2002
From
maybrit illner
4:48 AM · Apr 22, 2022·Twitter for iPhone
https://twitter.com/rosenbusch_/status/1517364672747429888?cxt=HHwWgICzna3I4Y4qAAAA
"BioNTech Jahresbericht weist auf Möglichkeit weiterer Sicherheitsrisiken der Impfung hin"
"„Unsere zukünftigen Einnahmen aus dem Verkauf unseres COVID-19-Impfstoffs hängen von zahlreichen Faktoren ab, darunter:
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* das Sicherheitsprofil unseres COVID-19-Impfstoffs, einschließlich, wenn zuvor unbekannte Nebenwirkungen oder eine erhöhte Inzidenz oder Schwere bekannter Nebenwirkungen im Vergleich zu denen, die in klinischen Studien beobachtet wurden, bei unserem COVID-19-Impfstoff mit weit verbreiteter weltweiter Anwendung nach der Zulassung festgestellt werden;"
Warum spricht BioNTech nicht einfach mit sogenannten Qualitätsjournalisten? Die wissen (und schreiben) doch bereits jetzt, dass es so etwas nicht gibt und geben wird!!!!!!
https://report24.news/biontech-jahresbericht-weist-auf-moeglichkeit-weiterer-sicherheitsrisiken-der-impfung-hin/
Aus der Erläuterung des RKI folgt dann aber auch:
Ein POSITIVER Punktschätzer bedeutet jedoch nicht, dass die Impfung das Risiko einer Covid-19-Erkrankung beziehungsweise Hospitalisierung ERNIEDRIGT, sondern muss vielmehr als Ausdruck der statistischen Unsicherheit oder einer Verzerrung in den Daten interpretiert werden.
Das RKI stellt ergo fest "Alle Impfungen sind völlig nutzlos"