In einer Pressemitteilung informiert das Gericht:
»Greifswald, den 16. April 2021
PRESSEMITTEILUNG Nr. 6/2021
Anträge gegen die Mund-Nase-Bedeckung nach der 2. Schul-Corona-Verordnung abgelehnt
Das Oberverwaltungsgericht hat mit zwei Beschlüssen vom heutigen Tag vorläufige Rechtsschutzanträge gegen Regelungen in der 2. Schul-Corona-Verordnung – die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Schulgebäuden oder in und auf allen schulischen Anlagen betreffend – abgelehnt (Az.: 1 KM 159/21 OVG und 1 KM 199/21 OVG)…
Bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung würden sich die angegriffenen Regelungen der 2. Schul-Corona-Verordnung über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Schulgebäuden oder in und auf allen schulischen Anlagen als mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtmäßig erweisen. Im Übrigen gehe jedenfalls eine Folgenabwägung zum Nachteil der Antragsteller aus. Insbesondere finde die angegriffene Regelung eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage in § 32 Satz 1 und 2 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. § 28a Infektionsschutzgesetz. Zudem sei die Regelung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, auch unter Berücksichtigung der von den Antragstellern in Bezug genommenen wissenschaftlichen Studien.…
Die Beschlüsse sind unanfechtbar.«
Tja, sitzen Zeugen Corona's in den Gerichten, haste keine Chance.
Die deutschen Verwaltungsgerichte sind und verstehen sich als verlängerter Arm der Exekutive, das war schon immer so und ist auch jetzt nicht anders. Das liegt einerseits am Inhalt des Staats- und Verwaltungsrechts, andererseits an der Soziologie und Sozialisierung der Verwaltungsrichter.
Dass die Maßnahmen geeignet seien, ist allerdings entweder falsch und – oder – schlicht gelogen. Darum können sie auch nicht erforderlich oder verhältnismäßig sein.
[Vorsicht, Plagiat!]
Wer dies liest, dem droht ein plötzlicher Vertrauensverlust in den deutschen Rechtsstaat, zumindest für die Sekunden der Lektüre.
In ihrer Argumentation bedienten sich die Richter Argumenten, die auch Coronalügner häufig verwenden. Reiner Zufall?
[Ein paar Buchstaben verändert und leicht ummodelliert, frei zitiert aus:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/news-coronavirus-armin-laschet-markus-soeder-csu-cdu-querdenker-a-024758a0-fabe-4fd6-9b06-a9e9a3a03ed7 ]
"Zudem sei die Regelung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, auch unter Berücksichtigung der von den Antragstellern in Bezug genommenen wissenschaftlichen Studien.…"
da wird einfach behauptet: "die Reglungen sind geeignet…", auf welcher Grundlage stützt sich denn das Gericht?
Es müsste doch dann mit einem realen Nachweis / Gutachten nachweisen warum die Reglungen denn geeignet ist, statt einfach 4 Wörter zu behaupten.
WO also OVG, ist euer Gutachten dazu?
Ebensogut kann ja dann jeder Kläger behauten: "die Reglungen sind nicht geeignet…", der Nachweis: weil sie nicht geeignet sind.
Dr Füllmich sagte im übrigen ja schon, das die Gerichtbarkeit in Deutschland korrupt ist.
OFFENER BRIEF BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN “Die Wölfe im Schafspelz”
https://pdf-ins-internet.de/offener-brief-buendnis-90-die-gruenen-die-woelfe-im-schafspelz‑3/
Die Familienrichter haben allerdings schon eine Chance, weil sie die einzigen Richter sind, die von sich aus tätig werden dürfen und sogar gesetzeskonform MÜSSEN. Sie müssen dabei nicht nur unsere bundesdeutschen Gesetze, sondern auch die international ratifizierten Verträge beachten. Dazu zählt u.a. Art. 19/Abs. 1 der UN-Charta zum Kindeswohl sowie Art. 29 der UN-Menschenrechtskonvention – sehr gute Auskünfte bekommt man wohl über ABC-Kindeswohl.de…
Aus (fernen) Kindheitszeiten kenne ich noch das in Diskussionen gern verwendete Argument "… aber ICH hab hundertmal mehr recht als Du!". Das ist nun das Niveau, auf dem Gerichte in Deutschland ihre Entscheidungen treffen – und sie machen sich noch nicht einmal viel Mühe, diesen intellektuellen Offenbarungseid zu kaschieren.
Mich erschüttert allerdings, wie bei all dem formaljuristischen Gedöns es den Richtern (und möglicherweise auch ‑innen) völlig egal zu sein scheint, ob die Kinder bei dem ganzen Unfug nicht doch Schaden erleiden könnten.
@nicht nur die gedanken: Sie meinten vermutlich
https://abc-kindesvertretung.de/ (nicht abc-kindeswohl.de)
🙂