Die "Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2020/2021" sehen vor:
»Es gilt das Prinzip der patientenbezogenen Information, d. h. es ist jeweils der Verständnishorizont der konkreten Person bzw. der Einwilligungsberechtigten zugrunde zu legen. Entscheidende Kriterien können z. B. Alter, Bildungsgrad, Vorerfahrungen und medizinische Kenntnisse sein. Es ist daher immer ein individueller Maßstab anzulegen, der PatientInnen bzw. Einwilligungsberechtigten gerecht wird. Im Hinblick auf die Impfung ist ein allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des konkreten Risikospektrums zu vermitteln. Im Ausnahmefall kann ein ausdrücklicher Aufklärungsverzicht von Seiten der zu impfenden bzw. einwilligungsberechtigten Person eine Aufklärung entbehrlich machen.
Form und Zeitpunkt der Aufklärung
Die Aufklärung muss gemäß § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB mündlich durch die behandelnde Person oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt;
ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die PatientInnen in Textform erhalten. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/10488, S. 24 zu § 630e BGB) wird zu dieser Thematik ausgeführt: „Dem Patienten soll die Möglichkeit eröffnet werden, in einem persönlichen Gespräch mit dem Behandelnden gegebenenfalls auch Rückfragen zu stellen, so dass die Aufklärung nicht auf einen lediglich formalen Merkposten innerhalb eines Aufklärungsbogens reduziert wird.“
Es ist darauf zu achten, dass die Aufklärung rechtzeitig und für die zu impfende Person oder den anwesenden Elternteil bzw. Sorgeberechtigten verständlich durchgeführt wird. Informationen unmittelbar vor der Impfung sind möglich, wenn damit kein Entscheidungsdruck aufgebaut wird. Es ist – insbesondere bei Sprachbarrieren – darauf zu achten, dass die ärztlichen Ausführungen auch verstanden werden; es sollte im Zweifel geklärt werden, ob die Hinzuziehung z. B. einer DolmetscherIn – ggf. auf Kosten der zu impfenden Person – gewünscht wird.«
@aa
Satire ?
geltende Rechtslage
Erschreckend!
"Völker , hört die SIGNALE!!
Auf zum letzten GEFECHT!!
Die INTERNATIONALE .….….Schafherde .… oder was???
ERKÄMPFT das MENSCHENRECHT"!!!
.….….…
"Und UNS aus dem ELEND zu ERLÖSEN
können WIR NUR SELBER TUN"!!!!
Danke, liebe Frau Fischer, DANKE dem CORONA UNTERSUCHUNGS AUSSCHUSS!!