Impfung und Datenschutz sind in Rheinland-Pfalz unverträglich

In einem Papier "IMPFEN GEGEN COVID-19 – VORBEREITUNGEN IN RHEINLAND-PFALZ" heißt es:

»Die Ter­min­ver­ga­ben für die Imp­fun­gen sol­len über eine zen­tra­le Stel­le mit lan­des­weit ein­heit­li­chen Kri­te­ri­en erfol­gen. Dazu wird das Land ein Call­cen­ter als exter­nen Dienst­leis­ter beauftragen.«

Dort wer­den sicher qua­li­fi­zier­te Agen­ten sit­zen. Eher aber wird es hei­ßen "Wenn Sie Dia­be­ti­ke­rIn sind, drü­cken Sie die 1, wenn Sie den Stoff von Moder­na wol­len, drü­cken Sie die 4, wenn Sie all­er­gisch sind, drü­cken Sie die 7. Ihr Platz in der War­te­schlei­fe ist die 1.248."

Und selbst­ver­ständ­lich wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ganz streng ver­trau­lich gesi­chert und verarbeitet.

3 Antworten auf „Impfung und Datenschutz sind in Rheinland-Pfalz unverträglich“

  1. Als RLP-Bewoh­ner wür­de mich die Aus­la­ge­rung an ein pri­vat­wirt­schaft­li­ches Unter­neh­men bezo­gen auf Daten­schutz eher beru­hi­gen als das Gegenteil.

    Der Grund: pri­vat­wirt­schaft­li­che Unter­neh­men sind grund­sätz­lich buß­geld­pflich­tig und "dran", wenn ein Leak an die Öffent­lich­keit gelangt. Behör­den müs­sen kei­ne Buß­gel­der zah­len und wie mit öffent­li­cher Kri­tik an behörd­li­chem Han­deln umge­gan­gen wird, erle­ben wir gera­de – ver­bo­ten! Sank­tio­niert!! Ende?

    Ob Daten­schutz oder Coro­na: die selt­sam schei­nen­de Sorg­lo­sig­keit unrecht­mä­ßi­ger Ver­fah­ren ist bei Behör­den daher aus­ge­prägt. Wie mir ein Behör­den­mit­ar­bei­ter jüngst sag­te: "Es ist zum Ver­zwei­feln, sie kom­men immer durch damit."

    Exem­pla­risch: Aus der AdHoc-Sit­zung mit RA Brun­ner: bei Kurz wur­den in den Ver­ord­nungs­ak­ten der Regie­rung kei­ne Nach­wei­se der Sorg­falt wie Gut­ach­ten oder Stu­di­en gefun­den, RAin Hamed erleb­te das sel­be bei der Bay­ri­schen Staat­re­gie­rung, RAin Fischer erwähn­te, in Hol­land sei es eben­so gewe­sen .… BAUCH­ent­schei­dun­gen von Regie­run­gen nicht nur ohne jeden ana­ly­ti­schen Ehr­geiz, son­dern auch ohne die Not­wen­dig­keit zu spü­ren, es wenigs­tens ZUM SCHEIN so aus­se­hen zu lassen.

    Und das ist der Unter­schied zu pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men: die müs­sen – wenigs­tens zum Schein – sich als sorg­fäl­tig aus­wei­sen und müss­ten auch tat­säch­lich ein Inter­es­se dar­an haben, es so weit nötig zu sein.

    Behör­den nicht.

    War­um? Sie ris­kie­ren nichts. Bis­her. Wenn nicht gra­de sich der eine oder ande­re Wis­sen­schaft­ler oder Jurist trotz Hier­ar­chie wenigs­tens 9 Mona­te nach Beginn der Zumu­tun­gen berap­pelt, und sei es aus purem Überlebensinstinkt.

  2. Coro­na-Imp­fung, aber bit­te datenschutzkonform

    Zum 27.12. star­te­te die Imp­fung gegen das Coro­na-Virus und nimmt zuneh­mend Fahrt auf. Ganz ohne die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten geht es auch hier nicht.

    .…

    Pra­xis

    Die Pra­xis sieht anders aus.

    ..
    Es wer­den somit mehr Daten ver­ar­bei­ten bzw. wei­ter­ge­ge­ben, als dies von der gesetz­li­chen Grund­la­ge des § 7 Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung gedeckt ist. Auch die DSGVO bie­tet für die Wei­ter­ga­be die­ser zusätz­li­chen Daten kei­ne Rechts­grund­la­ge. Weder aus Art. 9 Abs. 2 noch aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO kann eine ent­spre­chen­de Rege­lung her­ge­lei­tet werden.

    Auch unklar ist, war­um die Daten­über­mitt­lung über die Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen erfol­gen soll. Da Kran­ken­häu­ser als „Erfül­lungs­ge­hil­fen“ der Impf­zen­tren agie­ren, kön­nen die­se die Mel­dung direkt an das RKI abset­zen, in der glei­chen Wei­se, wie dies bei mel­de­pflich­ti­gen Krank­hei­ten (§ 6 IFSG) bzw. mel­de­pflich­ti­gen Nach­wei­sen von Krank­heits­er­re­gern (§ 7 IFSG) bereits erfolgt.

    https://​www​.daten​schutz​-noti​zen​.de/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​a​b​e​r​-​b​i​t​t​e​-​d​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​k​o​n​f​o​r​m​-​2​5​2​8​6​02/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.