In einem Papier "IMPFEN GEGEN COVID-19 – VORBEREITUNGEN IN RHEINLAND-PFALZ" heißt es:
»Die Terminvergaben für die Impfungen sollen über eine zentrale Stelle mit landesweit einheitlichen Kriterien erfolgen. Dazu wird das Land ein Callcenter als externen Dienstleister beauftragen.«
Dort werden sicher qualifizierte Agenten sitzen. Eher aber wird es heißen "Wenn Sie DiabetikerIn sind, drücken Sie die 1, wenn Sie den Stoff von Moderna wollen, drücken Sie die 4, wenn Sie allergisch sind, drücken Sie die 7. Ihr Platz in der Warteschleife ist die 1.248."
Und selbstverständlich werden die personenbezogenen Daten ganz streng vertraulich gesichert und verarbeitet.
Als RLP-Bewohner würde mich die Auslagerung an ein privatwirtschaftliches Unternehmen bezogen auf Datenschutz eher beruhigen als das Gegenteil.
Der Grund: privatwirtschaftliche Unternehmen sind grundsätzlich bußgeldpflichtig und "dran", wenn ein Leak an die Öffentlichkeit gelangt. Behörden müssen keine Bußgelder zahlen und wie mit öffentlicher Kritik an behördlichem Handeln umgegangen wird, erleben wir gerade – verboten! Sanktioniert!! Ende?
Ob Datenschutz oder Corona: die seltsam scheinende Sorglosigkeit unrechtmäßiger Verfahren ist bei Behörden daher ausgeprägt. Wie mir ein Behördenmitarbeiter jüngst sagte: "Es ist zum Verzweifeln, sie kommen immer durch damit."
Exemplarisch: Aus der AdHoc-Sitzung mit RA Brunner: bei Kurz wurden in den Verordnungsakten der Regierung keine Nachweise der Sorgfalt wie Gutachten oder Studien gefunden, RAin Hamed erlebte das selbe bei der Bayrischen Staatregierung, RAin Fischer erwähnte, in Holland sei es ebenso gewesen .… BAUCHentscheidungen von Regierungen nicht nur ohne jeden analytischen Ehrgeiz, sondern auch ohne die Notwendigkeit zu spüren, es wenigstens ZUM SCHEIN so aussehen zu lassen.
Und das ist der Unterschied zu privatwirtschaftlichen Unternehmen: die müssen – wenigstens zum Schein – sich als sorgfältig ausweisen und müssten auch tatsächlich ein Interesse daran haben, es so weit nötig zu sein.
Behörden nicht.
Warum? Sie riskieren nichts. Bisher. Wenn nicht grade sich der eine oder andere Wissenschaftler oder Jurist trotz Hierarchie wenigstens 9 Monate nach Beginn der Zumutungen berappelt, und sei es aus purem Überlebensinstinkt.
Corona-Impfung, aber bitte datenschutzkonform
Zum 27.12. startete die Impfung gegen das Corona-Virus und nimmt zunehmend Fahrt auf. Ganz ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten geht es auch hier nicht.
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Praxis
Die Praxis sieht anders aus.
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Es werden somit mehr Daten verarbeiten bzw. weitergegeben, als dies von der gesetzlichen Grundlage des § 7 Coronavirus-Impfverordnung gedeckt ist. Auch die DSGVO bietet für die Weitergabe dieser zusätzlichen Daten keine Rechtsgrundlage. Weder aus Art. 9 Abs. 2 noch aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO kann eine entsprechende Regelung hergeleitet werden.
Auch unklar ist, warum die Datenübermittlung über die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgen soll. Da Krankenhäuser als „Erfüllungsgehilfen“ der Impfzentren agieren, können diese die Meldung direkt an das RKI absetzen, in der gleichen Weise, wie dies bei meldepflichtigen Krankheiten (§ 6 IFSG) bzw. meldepflichtigen Nachweisen von Krankheitserregern (§ 7 IFSG) bereits erfolgt.
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https://www.datenschutz-notizen.de/corona-impfung-aber-bitte-datenschutzkonform-2528602/
Coronatest auf öffentlichem Platz (Panoptikum) unter großer Rundum-Video-Überwachungskamera (Dome)
Siehe
Datei brief.pdf
https://fragdenstaat.de/anfrage/coronatest-auf-offentlichem-platz-panoptikum-unter-groer-rundum-video-uberwachungskamera-dome/#nachricht-582370
Quelle:
https://fragdenstaat.de/anfrage/coronatest-auf-offentlichem-platz-panoptikum-unter-groer-rundum-video-uberwachungskamera-dome/