Impfung und Datenschutz sind in Rheinland-Pfalz unverträglich

In einem Papier "IMPFEN GEGEN COVID-19 – VORBEREITUNGEN IN RHEINLAND-PFALZ" heißt es:

»Die Terminvergaben für die Impfungen sol­len über eine zen­tra­le Stelle mit lan­des­weit ein­heit­li­chen Kriterien erfol­gen. Dazu wird das Land ein Callcenter als exter­nen Dienstleister beauftragen.«

Dort wer­den sicher qua­li­fi­zier­te Agenten sit­zen. Eher aber wird es hei­ßen "Wenn Sie DiabetikerIn sind, drücken Sie die 1, wenn Sie den Stoff von Moderna wol­len, drücken Sie die 4, wenn Sie all­er­gisch sind, drücken Sie die 7. Ihr Platz in der Warteschleife ist die 1.248."

Und selbst­ver­ständ­lich wer­den die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ganz streng ver­trau­lich gesi­chert und verarbeitet.

3 Antworten auf „Impfung und Datenschutz sind in Rheinland-Pfalz unverträglich“

  1. Als RLP-Bewohner wür­de mich die Auslagerung an ein pri­vat­wirt­schaft­li­ches Unternehmen bezo­gen auf Datenschutz eher beru­hi­gen als das Gegenteil.

    Der Grund: pri­vat­wirt­schaft­li­che Unternehmen sind grund­sätz­lich buß­geld­pflich­tig und "dran", wenn ein Leak an die Öffentlichkeit gelangt. Behörden müs­sen kei­ne Bußgelder zah­len und wie mit öffent­li­cher Kritik an behörd­li­chem Handeln umge­gan­gen wird, erle­ben wir gera­de – ver­bo­ten! Sanktioniert!! Ende?

    Ob Datenschutz oder Corona: die selt­sam schei­nen­de Sorglosigkeit unrecht­mä­ßi­ger Verfahren ist bei Behörden daher aus­ge­prägt. Wie mir ein Behördenmitarbeiter jüngst sag­te: "Es ist zum Verzweifeln, sie kom­men immer durch damit."

    Exemplarisch: Aus der AdHoc-Sitzung mit RA Brunner: bei Kurz wur­den in den Verordnungsakten der Regierung kei­ne Nachweise der Sorgfalt wie Gutachten oder Studien gefun­den, RAin Hamed erleb­te das sel­be bei der Bayrischen Staatregierung, RAin Fischer erwähn­te, in Holland sei es eben­so gewe­sen .… BAUCHentscheidungen von Regierungen nicht nur ohne jeden ana­ly­ti­schen Ehrgeiz, son­dern auch ohne die Notwendigkeit zu spü­ren, es wenig­stens ZUM SCHEIN so aus­se­hen zu lassen.

    Und das ist der Unterschied zu pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unternehmen: die müs­sen – wenig­stens zum Schein – sich als sorg­fäl­tig aus­wei­sen und müss­ten auch tat­säch­lich ein Interesse dar­an haben, es so weit nötig zu sein.

    Behörden nicht.

    Warum? Sie ris­kie­ren nichts. Bisher. Wenn nicht gra­de sich der eine oder ande­re Wissenschaftler oder Jurist trotz Hierarchie wenig­stens 9 Monate nach Beginn der Zumutungen berap­pelt, und sei es aus purem Überlebensinstinkt.

  2. Corona-Impfung, aber bit­te datenschutzkonform

    Zum 27.12. star­te­te die Impfung gegen das Corona-Virus und nimmt zuneh­mend Fahrt auf. Ganz ohne die Verarbeitung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten geht es auch hier nicht.

    .…

    Praxis

    Die Praxis sieht anders aus.

    ..
    Es wer­den somit mehr Daten ver­ar­bei­ten bzw. wei­ter­ge­ge­ben, als dies von der gesetz­li­chen Grundlage des § 7 Coronavirus-Impfverordnung gedeckt ist. Auch die DSGVO bie­tet für die Weitergabe die­ser zusätz­li­chen Daten kei­ne Rechtsgrundlage. Weder aus Art. 9 Abs. 2 noch aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO kann eine ent­spre­chen­de Regelung her­ge­lei­tet werden.

    Auch unklar ist, war­um die Datenübermittlung über die Kassenärztlichen Vereinigungen erfol­gen soll. Da Krankenhäuser als „Erfüllungsgehilfen“ der Impfzentren agie­ren, kön­nen die­se die Meldung direkt an das RKI abset­zen, in der glei­chen Weise, wie dies bei mel­de­pflich­ti­gen Krankheiten (§ 6 IFSG) bzw. mel­de­pflich­ti­gen Nachweisen von Krankheitserregern (§ 7 IFSG) bereits erfolgt.

    https://​www​.daten​schutz​-noti​zen​.de/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​u​n​g​-​a​b​e​r​-​b​i​t​t​e​-​d​a​t​e​n​s​c​h​u​t​z​k​o​n​f​o​r​m​-​2​5​2​8​6​02/

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