Kommen Zwangsisolationen aufgrund eines positiven PCR-Testergebnisses vor Gericht?

Auf lauf​pass​.com ist am 22.12. der Wortlaut eines Antrags auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anordnung zu lesen, mit der die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, ver­langt, daß

»… die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV‑2 infi­zier­ten oder krank­heits­ver­däch­ti­gen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) vom 1. Dezember 2020 wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt…«

wird. Dort ist auch die sehr aus­führ­li­che Begründung nachzulesen.

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