Auf laufpass.com ist am 22.12. der Wortlaut eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu lesen, mit der die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, verlangt, daß
»… die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV‑2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) vom 1. Dezember 2020 wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt…«
wird. Dort ist auch die sehr ausführliche Begründung nachzulesen.
Beate Bahner back again?
Viel Erfolg!