Letztes Mittel Fraktionszwang?

Aufgerüttelt durch Demonstrationen und sich ver­stär­ken­den zivi­len Ungehorsam däm­mert es nun auch den Bundestagsparteien: Die Sache mit den Notverordnungen zu Corona kommt nicht mehr an.

Immer mehr Menschen durch­schau­en das Spiel mit den stei­gen­den Fallzahlen und fra­gen nach den wirk­li­chen Belastungen unse­res Gesundheitssystems, nach rea­len Opfern unter die­sen "Fällen". Da man kei­ne neu­es "Bergamo" wird prä­sen­tie­ren kön­nen, soll die Flucht nach vorn ange­tre­ten werden.

Die unde­mo­kra­ti­sche Vorgehensweise, in der MinisterpräsidentInnen oder deren BürokratInnen in nicht öffent­li­chen Verhandlungen mit der Kanzlerin das Leben des Landes bestim­men – für die es kei­ner­lei lega­le Grundlage gibt – soll doch mehr in den Bundestag ver­la­gert werden.

Das wäre ein Schritt auf der Rückkehr zu rechs­staat­li­chen Normen. Das Kalkül, daß alle Abgeordneten dabei auf Regierungskurs ein­gen­or­det wer­den kön­nen, ist ris­kant. Parlamentsdebatten sind öffent­lich, der Druck aus der Bevölkerung wird stei­gen. Ob das mit Fraktionszwang zu regeln sein wird, ist fraglich.

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