In einem Interview mit dem Fraktionsvorsitzenden der Partei Die Linke im Stadtrat von Braunschweig auf jungewelt.de heißt es:
»Sie haben im Zuge einer Gedenkveranstaltung zur Befreiung vom Faschismus am 8. Mai erfolgreich gegen die Versammlungsauflagen geklagt. Was hat Sie gestört?
Die Klage bezieht sich auf die Auflage der Stadt Braunschweig als Versammlungsbehörde, dass wir die Versammlungsteilnehmer in Listen erfassen mussten. Diese Listen beinhalten Namen und Adressen.«
Das hört sich gut an. In diesen Zeiten ist die Beschäftigung mit dem Faschismus gewiß nötig. Eine erfolgreiche Klage gegen die Datensammelwut der Polizei ist ermutigend. Doch es geht wenig erfreulich weiter:
»Wir waren mit der Auflage nicht einverstanden, haben sie aber erst einmal umgesetzt. Im Kooperationsgespräch haben wir die Klage aber schon angekündigt.
In der öffentlichen Debatte scheint es so, als käme Kritik an solchen Maßnahmen vor allem von rechten "Coronaleugnern". Warum war es Ihnen als Politiker der Partei Die Linke besonders wichtig, nicht jede Möglichkeit zur Kontaktnachverfolgung für die Behörden nutzbar zu machen?
Der Vergleich hinkt doch etwas. Im Gegensatz zu diesen Leuten haben wir alle Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz dienen, immer erfüllt, wir haben sogar mehr gemacht, als erwartet wurde. Es gab keine durchgängige Maskenpflicht bei unseren Veranstaltungen, wir haben das aber von uns aus gemacht. Ein Beispiel ist der 12. September, als 4.000 Menschen gegen den Landesparteitag der AfD in unserer Stadt demonstriert haben. Das ist bei uns überhaupt keine Frage, wir begrüßen diese Maßnahmen…
Wie viele derartige Fälle sind Ihnen bekannt, und um welche Art der Strafverfolgung ging es?
Der Antwort der Landesregierung zufolge sind im letzten Monat in rund 30 Fällen solche Listen für Zwecke der Polizei verwendet worden. Es geht dabei um leichtere Fälle wie Diebstähle, aber auch schwerere Delikte. Bedenklich ist, dass die Listen, die dem Gesundheitsschutz dienen sollen – wobei selbst Gesundheitsämter kritisieren, dass dies nicht der Fall ist –, von der Polizei verwendet werden…
Derzeit sehen wir, dass die Infektionszahlen wieder steigen und es sich über kurz oder lang wahrscheinlich auch wieder dahin bewegen wird, dass manche Einschränkungen des Versammlungsrechtes unumgänglich sein werden.…«
Der PdL-Politiker will nicht wahrnehmen, daß die "Einschränkungen des Versammlungsrechtes" schlüssig mit derartigen Listen verbunden sind. Er möchte sich gerne den Pelz waschen, dabei aber nicht naß werden. Sein Protest erinnert an einen Appell an die Sklavenhalter, doch bitte die willfährigen Sklaven nicht mit zu bestrafen beim Aufbegehren einiger weniger Rebellen.
(Hervorhebungen nicht im Original.)