Lockerungen: Durcheinander wie im "Hühnerhaufen"

tages​schau​.de infor­miert am 19.4.:

"Ob Maskenpflicht, Geschäftsöffnungen oder Gottesdienste: Die Bundesländer gehen bei der Corona-Bekämpfung eige­ne Wege. Minister Altmaier befürch­tet ein Durcheinander wie im "Hühnerhaufen"…

Jüngstes Beispiel: Hessen schließt sich ande­ren Bundesländern an und erlaubt auch grö­ße­ren Geschäften wie­der zu öff­nen, wenn sie ihre Verkaufsfläche "unmiss­ver­ständ­lich und klar" auf 800 Quadratmeter redu­zie­ren. Eine ähn­li­che Lösung sehen die Corona-Verordnungen in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland vor. Aber nicht alle Bundesländer schla­gen die­sen Weg ein. Sachsen-Anhalt zum Beispiel ori­en­tiert sich bei der Genehmigung allein an der im Miet- oder Pachtvertrag ver­merk­ten Größe des Geschäfts. Inhaber dür­fen ihre Geschäfte nicht teil­wei­se öff­nen oder verkleinern.

Dafür zei­gen sich die Kommunen im Bundesland unter­schied­lich tole­rant. Halles Oberbürgermeister kün­dig­te zum Beispiel an, bei gerin­gen Überschreitungen nach Wegen zu suchen, die­se wie­der aus der Fläche her­aus­zu­rech­nen. Das sei in ande­ren Städten in Sachsen-Anhalt hin­ge­gen nicht geplant, berich­tet die Nachrichtenagentur dpa…

Auch beim Öffnungstermin herrscht föde­ra­le Vielfalt – er ist den Bundesländern über­las­sen. In Berlin und Brandenburg etwa öff­nen die Geschäfte erst am Mittwoch wie­der, in Thüringen gehen die Gitter am 27. April wie­der hoch.

Bayern wie­der­um unter­schei­det zwi­schen der Größe und Art der Geschäfte. Gärtnereien, Bau- und Gartenmärkte kön­nen am Montag wie­der öff­nen, die klei­ne­ren Läden sowie alle Auto‑, Fahrrad- und Buchhändler fol­gen eine Woche spä­ter. Nordrhein-Westfalen wie­der­um will bereits im ersten Schritt zusätz­lich Möbelhäuser und Babyfachmärkte öff­nen las­sen. Das Möbelhaus Ikea ver­zich­tet übri­gens dar­auf – so kurz­fri­stig lie­ßen sich die nöti­gen Gesundheitsvorkehrungen nicht tref­fen, teil­te das Unternehmen mit. Und Sachsen erlaubt ab Montag wie­der Gottesdienste mit einer beschränk­ten Zahl von Teilnehmern."

Natürlich wird es zu jeder ein­zel­nen der sich wider­spre­chen­den Bestimmungen Experten geben, die sie als unab­weis­bar begrün­den. Wundert es da, wenn die Glaubwürdigkeit ins­ge­samt schwindet?

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