Neue Maskenpflicht gilt nicht für das BVG-Personal

»Seit Mittwoch muss in Bussen und Bahnen eine FFP2-Maske getra­gen wer­den – für das Personal gilt das nicht. Das wun­dert und ver­är­gert vie­le Fahrgäste…

Am Donnerstag ant­wor­te­te die BVG bei Twitter meh­re­ren empör­ten Fahrgästen, dass die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nicht für das Personal gel­te: „Das Kontrollpersonal muss wäh­rend der Dienstausübung kei­ne FFP2-Maske tragen.“

Sobald das Personal pri­vat in Bussen oder Bahnen unter­wegs ist, müs­se es natür­lich eine FFP2-Maske tra­gen, hieß es weiter… 

Laut Arbeitsschutzgesetz gel­ten im Hinblick auf das Arbeiten mit einer FFP2-Schutzmaske gewis­se Richtlinien, begrün­de­te die BVG dies. Die Masken gel­ten als Atemschutzgeräte, und deren Tragedauer ist gere­gelt. Zudem steht Mitarbeitern nach dem Tragen eine eben­falls gere­gel­te Erholungszeit zu. Dies schreibt die gesetz­li­che Unfallversicherung vor.«
tages​spie​gel​.de (2.4.)

(Hervorhebungen nicht im Original.)

5 Antworten auf „Neue Maskenpflicht gilt nicht für das BVG-Personal“

  1. Das ist die neue Logik! Analog zur Neuen Normalität. Bitte nichts hin­ter­fra­gen. Das ist ver­werf­lich!!!! Demnächst strafbar…
    In Geschäften ist es doch auch so.

  2. Stark, nach einem Jahr hat die BVG end­lich den Arbeitsschutz für sich ent­deckt. Zunächst nur für ihre Mitarbeiter, aber viel­leicht setzt sich die­ser Trend fort und schon in einem Jahr dür­fen auch die Fahrgäste wie­der frei atmen. Also ich begrü­ße die­sen Schritt.

  3. Das ist doch nichts neu­es, sehen wir in Bayern in jedem Supermarkt.
    Kunden müs­sen für ein paar Minuten ein­kau­fen FFP2-Atemverhinderungsgeräte tra­gen. Angestellte, die sich dort dau­er­haft auf­hal­ten, nicht. Arbeitsschutz ist doch was tolles.
    Bei den Supermarktangestellten kann man auch gleich ihre Einstellung erse­hen, weni­ge tra­gen näm­lich trotz­dem, offen­bar frei­wil­lig, FFP2.

  4. Es gibt aber auch Betriebe/Firmen, die ver­lan­gen FFP2 wäh­rend der Arbeitszeit und dekla­rie­ren das als Infektionsschutz- und nicht als Arbeitsschutzmaßnahme, um so die Regeln zu umschif­fen, wie z.B. maxi­ma­le Tragedauer am Stück und die dann not­wen­di­ge "Maskenpause".
    Wäre die­ser Maskenwahn ziel­füh­rend bzw. wür­de man über­haupt man gesi­cher­te Erkenntnisse dar­über bekom­men, wel­che Wirkung es hat bzw. ob es über­haupt eine nach­weis­li­che Wirkung auf das Geschehen hat, wür­den den mei­sten sicher die Augen aufgehen.
    Ob Kassierer im Kaufmarkt oder Busfahrer im Führerstand – kei­ner trägt für die Dauer des Dienstes einen Maulkorb, obwohl ja hun­der­te poten­ti­ell Kranker und hoch­in­fek­tiö­ser Kunden ("jeder ist ein Gefährder") an ihnen vor­bei huschen. Obwohl davon aus­zu­ge­hen ist, dass sie regelmäßig/täglich ihre Aufgabe wahr­neh­men, scheint sich die Anzahl der erkrank­ten oder gar ver­stor­be­nen Kassierer und Busfahrer ja in Grenzen zu halten.

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