Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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.… dieses Infektionsschutzgesetz 3 wird es sein, welches der Regierung das Genick bricht. Solange die Definition von Infektion nicht in etwas vollkommen abstraktes umgedeutet wird kann das Grundrecht meiner Meinung nach nicht so einfach gebrochen werden. Der Bundestag darf die Zügel also nicht mehr so leichtfertig aus der Hand geben. Oder ist es jetzt schon völlig zu spät?
Das ganze Gesetz ist hahnebüchen und muss, wenn die Karlsruher Richter auch nur einigermaßen bei Verstand sind, vom Berger gekippt werden.
Dazu muss sich natürlich jemand finden der dagegen klagt – und der nichts mit der AFD zu tun hat.
Und damit fangen die Schwierigkeiten schon an.
Sorry, automatische Mistkorrektur .…
Berger = BVerfGer
10.09.2021 | Bundesregierung
Muss ich meinen Arbeitgeber über meinen Impfstatus informieren?
Grundsätzlich haben Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft. Aber es wird Ausnahmen geben, das hat der Bundesrat beschlossen. In bestimmten Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen Arbeitgeber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus befragen dürfen – überall dort, wo häufig enger Kontakt zu gefährdeten Personen notwendig ist: zu alten und kranken Menschen oder zu Kindern, für die es noch keine Impfempfehlung gibt.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/informationen-fuer-arbeitnehmer-in-der-corona-pandemie-1821408
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Bundesrat
Arbeitgeberabfrage
In bestimmten Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeheimen dürfen Arbeitgeber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus befragen. Die Information soll dazu dienen, arbeitsorganisatorische Abläufe innerhalb des Unternehmens zu regeln, beispielsweise Dienstpläne zu organisieren. Die Regelung gilt nur bei einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 15. September 2021 in Kraft, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 10. Juli 2021 und befristet bis 1. Mai 2022.
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1007/1007-pk.html
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10.09.2021
14.09.2021
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. September 2021
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021)
Vom 10. September 2021
(…) Artikel 12 Änderung des Infektionsschutzgesetzes (…)
(…) 2a. Verpflichtung zur Vorlage eines Impf‑, Genesenen- oder Testnachweises. (…)
(…) Artikel 13 Einschränkung von Grundrechten
Durch Artikel 12 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt (…)
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s4147.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s4147.pdf%27%5D__1631642675902
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10.09.2021 | Redaktion beck-aktuell
Manche Arbeitgeber dürfen Impf- oder Genesenenstatus abfragen
In bestimmten Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeheimen dürfen Arbeitgeber die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ihrem Impf- oder Genesenenstatus befragen. Die Information solle dazu dienen, arbeitsorganisatorische Abläufe innerhalb des Unternehmens zu regeln, beispielsweise Dienstpläne zu organisieren, heißt es in der Mitteilung des Bundesrats. Die Regelung gilt nur bei einer vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll im Wesentlichen am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht rückwirkend zum 10.07.2021 und befristet bis 01.05.2022.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bundesrat-stimmt-flut-hilfsfonds-und-aenderungen-am-ifsg-zu
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