Neuseeland – "Nicht nachweislich gerechtfertigt": Oberster Gerichtshof bestätigt Anfechtung der "Impf"-Pflicht

Auf nzhe​rald​.co​.nz ist am 25.2. zu lesen, was natür­lich nicht den Weg in unse­re Medien gefun­den hat:

»Eine Anfechtung des Obersten Gerichtshofs, mit der die Rechtmäßigkeit der Covid-19-Impfung für Angestellte der Polizei und der Streitkräfte in Frage gestellt wur­de, wur­de vom Gericht bestä­tigt, das fest­stell­te, dass das staat­li­che Mandat einen unge­recht­fer­tig­ten Eingriff in die Grundrechte darstellt.

In einer heu­te ver­öf­fent­lich­ten Entscheidung stell­te Richter Francis Cooke fest, dass die Anordnung, dass sich Polizeibeamte und Angestellte der Streitkräfte imp­fen las­sen müs­sen, um ihren Arbeitsplatz nicht zu ver­lie­ren, kei­nen "ver­nünf­tig begrün­de­ten" Verstoß gegen die Grundrechte darstellt.

Der Anwalt der Polizisten und des Verteidigungspersonals, die im Mittelpunkt der Klage ste­hen, for­dert nun, dass die sus­pen­dier­ten Beschäftigten unver­züg­lich an ihren Arbeitsplatz zurück­keh­ren, da vie­le von ihnen seit Jahrzehnten im Dienst der Gemeinschaft ste­hen und sich immer noch für ihre Arbeit engagieren.

Die von einer Gruppe von Verteidigungs- und Polizeibediensteten ein­ge­reich­te Klage stell­te die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach dem Covid-19 Public Health Response Act in Frage, die eine Impfung für Mitarbeiter an vor­der­ster Front vorschreibt.

Die Anfechtung wur­de von einer Gruppe von 37 Beschäftigten unter­stützt, die von der Anordnung betrof­fen sind und dem Gericht schrift­li­che Erklärungen vor­ge­legt haben.

Der Minister für Arbeitsbeziehungen und Sicherheit Michael Wood, die stell­ver­tre­ten­de Polizeipräsidentin Tania Kura und der Personalchef der NZDF [New Zealand Defence Force, AA], Brigadier Matthew Weston, reich­ten eides­statt­li­che Erklärungen zur Verteidigung des Mandats ein.

Nach der­zei­ti­gem Stand waren 164 der ins­ge­samt fast 15 700 Polizeimitarbeiter von dem Mandat betrof­fen, nach­dem sie sich ent­schie­den hat­ten, sich nicht imp­fen zu las­sen. Bei den NZDF betraf das Mandat 115 der 15.500 Mitarbeiter…

Der Richter sag­te, es sei zwar klar, dass die Regierung die Angestellten der Polizei und der NZDF nicht zwin­ge, sich gegen ihren Willen imp­fen zu las­sen, und dass sie immer noch das Recht hät­ten, die Impfung abzu­leh­nen, aber das Mandat stel­le ein Element des Drucks dar.

"Der damit ver­bun­de­ne Druck, das Arbeitsverhältnis auf­zu­ge­ben, bedeu­tet eine Einschränkung des Rechts, das Arbeitsverhältnis auf­recht­zu­er­hal­ten, was nach den oben genann­ten Grundsätzen als ein wich­ti­ges Recht oder Interesse ange­se­hen wer­den kann, das nicht nur im inner­staat­li­chen Recht, son­dern auch in den inter­na­tio­na­len Instrumenten aner­kannt ist", erklär­te Richter Cooke…

Das Gericht erkann­te an, dass die Impfung eine erheb­li­che posi­ti­ve Wirkung bei der Begrenzung von schwe­ren Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten und Todesfällen hat, auch bei der Omicron-Variante. Bei der Verringerung der Infektion und der Übertragung von Omicron war die Impfung jedoch weni­ger wirk­sam als bei ande­ren Varianten von Covid-19.

"Covid-19 stellt ein­deu­tig eine Gefahr für die Kontinuität der Polizei- und NZDF-Dienste dar. Das liegt dar­an, dass vor allem die Omicron-Variante so über­trag­bar ist. Aber die­se Gefahr besteht sowohl für geimpf­te als auch für unge­impf­te Mitarbeiter. Ich bin nicht davon über­zeugt, dass die Anordnung einen wesent­li­chen Unterschied macht, auch auf­grund der dem Gericht vor­lie­gen­den Expertenaussagen zu den Auswirkungen der Impfung auf Covid-19 ein­schließ­lich der Delta- und Omicron-Varianten."…

Regierung antwortet auf Urteil

In zwei sepa­ra­ten, aber iden­ti­schen Erklärungen am Freitag sag­ten Sprecher von Polizei und NZDF, dass alle Maßnahmen zur Beendigung von Personalverträgen als Folge der Impfanordnung aus­ge­setzt wer­den, wäh­rend die Entscheidung von der Regierung geprüft wird.

"Da die gericht­li­che Entscheidung erst vor kur­zem ver­öf­fent­licht wur­de, wer­den wir uns Zeit neh­men, um die Entscheidung zu prü­fen. Wir wer­den uns mit dem Personal über die näch­sten Schritte ver­stän­di­gen", so die bei­den Sprecher.

"In der Zwischenzeit wer­den wir kei­ne Kündigungen aus­spre­chen…«

7 Antworten auf „Neuseeland – "Nicht nachweislich gerechtfertigt": Oberster Gerichtshof bestätigt Anfechtung der "Impf"-Pflicht“

  1. Müssten sich unge­impf­te Mitarbeiter nun statt­des­sen auf unab­seh­ba­re Zeit regel­mä­ßig testen las­sen, wäre das nur ein klei­ner Erfolg.

    Und das ist eigent­lich das Mindeste an Schikane, was ich von der neu­see­län­di­schen Regierung nun erwarte.

  2. Vielleicht könn­ten die Damen und Herren unse­res ober­sten Spruchkörpers ja mal bei den neu­see­län­di­schen Kollegen nach­le­sen. Eine Fortbildung in Sachen Grundrechte und rich­ter­li­cher Unabhängigkeit wür­de denen sicher nicht schaden.

  3. Er lebt in einer völ­lig ande­ren Welt.
    Einfältige poli­ti­sche Gemüter wer­den ihm folgen.

    "Wahrsagen kann nie­mand, aber die Wissenschaft hat uns in den letz­ten zwei Jahren mit rea­li­sti­schen Modellberechnungen ver­sorgt, die sich die­ser Tage beim Verlauf der Omikron-Welle erneut bewahrheiten."

    "Janosch Dahmen ist gesund­heits­po­li­ti­scher Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion."

    https://​zei​tung​.faz​.net/

  4. In einer heu­te ver­öf­fent­lich­ten Entscheidung stell­te Richter Francis Cooke fest, dass die Anordnung, dass sich Polizeibeamte und Angestellte der Streitkräfte imp­fen las­sen müs­sen, um ihren Arbeitsplatz nicht zu ver­lie­ren, kei­nen "ver­nünf­tig begrün­de­ten" Verstoß gegen die Grundrechte darstellt.

    Thank you very much Mr. Cooke

    ist ja nicht so schwie­rig, logisch zu denken …

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