Neuseeland – "Nicht nachweislich gerechtfertigt": Oberster Gerichtshof bestätigt Anfechtung der "Impf"-Pflicht

Auf nzhe​rald​.co​.nz ist am 25.2. zu lesen, was natür­lich nicht den Weg in unse­re Medi­en gefun­den hat:

»Eine Anfech­tung des Obers­ten Gerichts­hofs, mit der die Recht­mä­ßig­keit der Covid-19-Imp­fung für Ange­stell­te der Poli­zei und der Streit­kräf­te in Fra­ge gestellt wur­de, wur­de vom Gericht bestä­tigt, das fest­stell­te, dass das staat­li­che Man­dat einen unge­recht­fer­tig­ten Ein­griff in die Grund­rech­te darstellt.

In einer heu­te ver­öf­fent­lich­ten Ent­schei­dung stell­te Rich­ter Fran­cis Coo­ke fest, dass die Anord­nung, dass sich Poli­zei­be­am­te und Ange­stell­te der Streit­kräf­te imp­fen las­sen müs­sen, um ihren Arbeits­platz nicht zu ver­lie­ren, kei­nen "ver­nünf­tig begrün­de­ten" Ver­stoß gegen die Grund­rech­te darstellt.

Der Anwalt der Poli­zis­ten und des Ver­tei­di­gungs­per­so­nals, die im Mit­tel­punkt der Kla­ge ste­hen, for­dert nun, dass die sus­pen­dier­ten Beschäf­tig­ten unver­züg­lich an ihren Arbeits­platz zurück­keh­ren, da vie­le von ihnen seit Jahr­zehn­ten im Dienst der Gemein­schaft ste­hen und sich immer noch für ihre Arbeit engagieren.

Die von einer Grup­pe von Ver­tei­di­gungs- und Poli­zei­be­diens­te­ten ein­ge­reich­te Kla­ge stell­te die Recht­mä­ßig­keit einer Anord­nung nach dem Covid-19 Public Health Respon­se Act in Fra­ge, die eine Imp­fung für Mit­ar­bei­ter an vor­ders­ter Front vorschreibt.

Die Anfech­tung wur­de von einer Grup­pe von 37 Beschäf­tig­ten unter­stützt, die von der Anord­nung betrof­fen sind und dem Gericht schrift­li­che Erklä­run­gen vor­ge­legt haben.

Der Minis­ter für Arbeits­be­zie­hun­gen und Sicher­heit Micha­el Wood, die stell­ver­tre­ten­de Poli­zei­prä­si­den­tin Tania Kura und der Per­so­nal­chef der NZDF [New Zea­land Defence Force, AA], Bri­ga­dier Matthew Wes­t­on, reich­ten eides­statt­li­che Erklä­run­gen zur Ver­tei­di­gung des Man­dats ein.

Nach der­zei­ti­gem Stand waren 164 der ins­ge­samt fast 15 700 Poli­zei­mit­ar­bei­ter von dem Man­dat betrof­fen, nach­dem sie sich ent­schie­den hat­ten, sich nicht imp­fen zu las­sen. Bei den NZDF betraf das Man­dat 115 der 15.500 Mitarbeiter…

Der Rich­ter sag­te, es sei zwar klar, dass die Regie­rung die Ange­stell­ten der Poli­zei und der NZDF nicht zwin­ge, sich gegen ihren Wil­len imp­fen zu las­sen, und dass sie immer noch das Recht hät­ten, die Imp­fung abzu­leh­nen, aber das Man­dat stel­le ein Ele­ment des Drucks dar.

"Der damit ver­bun­de­ne Druck, das Arbeits­ver­hält­nis auf­zu­ge­ben, bedeu­tet eine Ein­schrän­kung des Rechts, das Arbeits­ver­hält­nis auf­recht­zu­er­hal­ten, was nach den oben genann­ten Grund­sät­zen als ein wich­ti­ges Recht oder Inter­es­se ange­se­hen wer­den kann, das nicht nur im inner­staat­li­chen Recht, son­dern auch in den inter­na­tio­na­len Instru­men­ten aner­kannt ist", erklär­te Rich­ter Cooke…

Das Gericht erkann­te an, dass die Imp­fung eine erheb­li­che posi­ti­ve Wir­kung bei der Begren­zung von schwe­ren Erkran­kun­gen, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten und Todes­fäl­len hat, auch bei der Omic­ron-Vari­an­te. Bei der Ver­rin­ge­rung der Infek­ti­on und der Über­tra­gung von Omic­ron war die Imp­fung jedoch weni­ger wirk­sam als bei ande­ren Vari­an­ten von Covid-19.

"Covid-19 stellt ein­deu­tig eine Gefahr für die Kon­ti­nui­tät der Poli­zei- und NZDF-Diens­te dar. Das liegt dar­an, dass vor allem die Omic­ron-Vari­an­te so über­trag­bar ist. Aber die­se Gefahr besteht sowohl für geimpf­te als auch für unge­impf­te Mit­ar­bei­ter. Ich bin nicht davon über­zeugt, dass die Anord­nung einen wesent­li­chen Unter­schied macht, auch auf­grund der dem Gericht vor­lie­gen­den Exper­ten­aus­sa­gen zu den Aus­wir­kun­gen der Imp­fung auf Covid-19 ein­schließ­lich der Del­ta- und Omicron-Varianten."…

Regierung antwortet auf Urteil

In zwei sepa­ra­ten, aber iden­ti­schen Erklä­run­gen am Frei­tag sag­ten Spre­cher von Poli­zei und NZDF, dass alle Maß­nah­men zur Been­di­gung von Per­so­nal­ver­trä­gen als Fol­ge der Impf­a­n­ord­nung aus­ge­setzt wer­den, wäh­rend die Ent­schei­dung von der Regie­rung geprüft wird.

"Da die gericht­li­che Ent­schei­dung erst vor kur­zem ver­öf­fent­licht wur­de, wer­den wir uns Zeit neh­men, um die Ent­schei­dung zu prü­fen. Wir wer­den uns mit dem Per­so­nal über die nächs­ten Schrit­te ver­stän­di­gen", so die bei­den Sprecher.

"In der Zwi­schen­zeit wer­den wir kei­ne Kün­di­gun­gen aus­spre­chen…«

7 Antworten auf „Neuseeland – "Nicht nachweislich gerechtfertigt": Oberster Gerichtshof bestätigt Anfechtung der "Impf"-Pflicht“

  1. Müss­ten sich unge­impf­te Mit­ar­bei­ter nun statt­des­sen auf unab­seh­ba­re Zeit regel­mä­ßig tes­ten las­sen, wäre das nur ein klei­ner Erfolg.

    Und das ist eigent­lich das Min­des­te an Schi­ka­ne, was ich von der neu­see­län­di­schen Regie­rung nun erwarte.

  2. Viel­leicht könn­ten die Damen und Her­ren unse­res obers­ten Spruch­kör­pers ja mal bei den neu­see­län­di­schen Kol­le­gen nach­le­sen. Eine Fort­bil­dung in Sachen Grund­rech­te und rich­ter­li­cher Unab­hän­gig­keit wür­de denen sicher nicht schaden.

  3. Er lebt in einer völ­lig ande­ren Welt.
    Ein­fäl­ti­ge poli­ti­sche Gemü­ter wer­den ihm folgen.

    "Wahr­sa­gen kann nie­mand, aber die Wis­sen­schaft hat uns in den letz­ten zwei Jah­ren mit rea­lis­ti­schen Modell­be­rech­nun­gen ver­sorgt, die sich die­ser Tage beim Ver­lauf der Omi­kron-Wel­le erneut bewahrheiten."

    "Janosch Dah­men ist gesund­heits­po­li­ti­scher Spre­cher der Grünen-Bundestagsfraktion."

    https://​zei​tung​.faz​.net/

  4. In einer heu­te ver­öf­fent­lich­ten Ent­schei­dung stell­te Rich­ter Fran­cis Coo­ke fest, dass die Anord­nung, dass sich Poli­zei­be­am­te und Ange­stell­te der Streit­kräf­te imp­fen las­sen müs­sen, um ihren Arbeits­platz nicht zu ver­lie­ren, kei­nen "ver­nünf­tig begrün­de­ten" Ver­stoß gegen die Grund­rech­te darstellt.

    Thank you very much Mr. Cooke

    ist ja nicht so schwie­rig, logisch zu denken …

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