Das Datum läßt aufhorchen:
»Beiliegend übermittle ich Ihnen die NÖ LGA Richtlinie "Staatsfeindliche Bewegungen", welche mit 01.11.2020 in Kraft tritt zur geschätzten Kenntnisnahme und der Bitte um Kommunikation.
Diese Richtlinie ist verbindlich einzuhalten…
Mit freundlichen Grüßen
Leitung
Abteilung Recht & Compliance, Vorstandsbereich
NÖ Landesgesundheitsagentur
Gesund und gepflegt. Ein Leben lang.«
Vordergründig scheint es bei dieser Richtlinie um ein Spektrum zu gehen, daß hierzulande als "Reichsbürger" und "Prepper" bezeichnet wird. Aktuell handelt es sich jedoch darum:
»Anhänger staatsfeindlicher Bewegungen erkennen – vereinfacht gesagt – den Staat Österreich sowie dessen Institutionen nicht an, lehnen behördliche Maßnahmen (Bescheide, Urteile, etc.) ab und/oder versuchen den Vollzug von Maßnahmen zu verhindern, wobei in einigen Fällen bereits mit Drohungen, Nötigungen oder Gewalt gegen staatliche Organe vorgegangen sowie unberechtigte Geldforderungen in horrender Höhe erhoben wurden.«
Die Richtlinie kann hier gelesen werden.