Österreich: Gesundheitsagentur mit Richtlinie "Staatsfeindliche Bewegungen"

Das Datum läßt aufhorchen:

»Beiliegend über­mitt­le ich Ihnen die NÖ LGA Richtlinie "Staatsfeindliche Bewegungen", wel­che mit 01.11.2020 in Kraft tritt zur geschätz­ten Kenntnisnahme und der Bitte um Kommunikation.
Diese Richtlinie ist ver­bind­lich einzuhalten…

Mit freund­li­chen Grüßen
Leitung
Abteilung Recht & Compliance, Vorstandsbereich

NÖ Landesgesundheitsagentur
Gesund und gepflegt. Ein Leben lang.«

Vordergründig scheint es bei die­ser Richtlinie um ein Spektrum zu gehen, daß hier­zu­lan­de als "Reichsbürger" und "Prepper" bezeich­net wird. Aktuell han­delt es sich jedoch darum:

»Anhänger staats­feind­li­cher Bewegungen erken­nen – ver­ein­facht gesagt – den Staat Österreich sowie des­sen Institutionen nicht an, leh­nen behörd­li­che Maßnahmen (Bescheide, Urteile, etc.) ab und/oder ver­su­chen den Vollzug von Maßnahmen zu ver­hin­dern, wobei in eini­gen Fällen bereits mit Drohungen, Nötigungen oder Gewalt gegen staat­li­che Organe vor­ge­gan­gen sowie unbe­rech­tig­te Geldforderungen in hor­ren­der Höhe erho­ben wurden.«

Die Richtlinie kann hier gele­sen werden.

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