Da richtet das RKI extra eine Forschungsgruppe ein, die die Mobilitätsdaten auswertet, und was machen die? Sie warnen vor Ausgangsbeschränkungen. Hinter der Bezahlschranke ist am 17.4. auf faz.net unter dem Titel "Abends nur noch drinnen?" zu lesen:
»… Anhand von Mobilfunkdaten, die Auskunft über aktuelle Bewegungsströme geben, lässt sich abschätzen, welcher Anteil der Gesamtmobilität durch eine Ausgangsbeschränkung maximal wegfallen würde. Solche Daten liegen beispielsweise dem Robert Koch-Institut (RKI) vor. Seit April vergangenen Jahres veröffentlicht das dort und an der Berliner Humboldt-Universität angesiedelte „Covid-19 Mobility Project“ regelmäßig Mobilitätsberichte, die zeigen, wie stark sich die Deutschen aktuell bewegen.
Die Daten stammen von zwei verschiedenen Mobilfunkanbietern, der Telekom und Telefónica, die registrieren, wenn sich ein Mobiltelefon aus einer regionalen Funkzelle abmeldet und sich in einer anderen Funkzelle wieder stationär mit einer Basisstation verbindet. Die Daten kann man als Pakete kaufen. Das RKI etwa verwendet Daten, die auf Landkreisebene oder seit Anfang des Jahres auf Gemeindeebene zusammengefasst wurden. Die genauen Aufenthaltsorte von Menschen können aus diesen Daten ebenso wenig ermittelt werden—dafür brauchte man GPS-Daten—wie individuelle Bewegungen.
Die Daten zeigen: Im März hat sich in Deutschland nur 9,6 Prozent der Gesamtmobilität in einem Zeitraum abgespielt, der von einer Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr betroffen wäre—ein geringer Anteil also. „Man muss außerdem beachten, dass nicht all diese Mobilität von einer Ausgangssperre betroffen wäre“, gibt Frank Schlosser vom RKI zu bedenken. Ein gewisser Teil der Bewegungen wäre weiterhin erlaubt, beispielsweise um den Hund auszuführen oder Speisen zu liefern. Zudem könne es Ausweicheffekte geben, dass Menschen ihre Bewegungen also vorverlegen. In den Niederlanden hatten Wissenschaftler während der Ausgangsbeschränkung mit Hilfe öffentlicher Videokameras Passanten gezählt. Die Beobachtungen zeigten, dass der Unterschied vor und nach Einführung der Ausgangssperre eher gering war – obwohl sich die Menschen an die Vorgaben zu halten schienen.
Wird nachts gerade wirklich viel gefeiert?
Dass abendliche Ausgangssperren zusätzlich zu den geltenden Kontaktbeschränkungen wenig bringen, hatte im Sommer eine Analyse in einzelnen Bundesländern nahegelegt. Wenn man die aktuellen Mobilitätsdaten mit denen von vor einem Jahr vergleicht, ist trotz der Pandemiemüdigkeit die Nachtmobilität—anders als diejenige tagsüber—relativ wenig gewachsen. Die Vermutung, Menschen würden nachts in großer Zahl zu Hause private Feste mit vielen Menschen feiern, wird durch die RKI-Daten nicht gestützt. Frank Schlosser sieht die aktuell erwogenen Ausgangsbeschränkungen entsprechend kritisch: „Dafür, dass diese Maßnahme vermutlich relativ wenig Effekt hat, stellt sie eine starke Freiheitseinschränkung dar. Vielleicht ist sie sogar eher hinderlich, weil sie von anderen Maßnahmen ablenkt, die mehr bringen würden.“«
Es könnte alles besser laufen wenn nicht immer die gleichen "Experten" die Regierung "beraten"
Erst vielgelobt dann links liegen gelassen da nicht konform was das zuschustern von profitablen Möglichkeiten angeht.
Prof. Streek:
https://www.youtube.com/watch?v=0hJ6Hjl3YJM
Bewegungsprofile werden also an der Börse Wallstreet gehandelt. Gibt es eigentlich Dinge die man im Kapitalismus nicht kaufen kann?
Daher nehme ich mein Handy nur zur Dienstreise noch mit. Ansonsten bleibt es seit Monaten schon zuhause. Leider merken die Menschen diese Spionage nicht. Kann ein fateler Fehler sein. Hier scheint das Ausspionieren schon eine ganze Weile Methode zu haben.
Die Ausgangssperre ist doch eine Nebelkerze, viel weitreichender sind doch:
– der Verlust der körperlichen Selbstbestimmung
– totaler Verlust der Privatsphäre
– Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung
(soll ja schon geschehen sein)
– eine Aberwitzige Strafandrohung von bis zu 5 Jahren
Freiheitsentzug für Demo Teilnahmen oder andere Verstöße
Absoluter Wahnsinn!
Dagegen ist diese Ausgangssperre eine Petitesse …
Die Strafandrohung mit den 5 Jahren ist allerdings nicht neu, die steht so schon länger im IfSG und gilt auch im vollen Umfang für die Landesverordnungen.
Die Strafandrohung mit den 5 Jahren verlangt
1) die vorsätzliche, bewusste Tat;
2) das Eintreten des Taterfolgs (schwere Krankheit, Tod)
3) den Nachweis der Täterschaft.
Das ist auch richtig so, denn wer die Pest hat und rausgeht, Leute anzuhusten, begeht gefährliche Körperverletzung mit der "Waffe" Mikroorganismus. Nach § 75 (3) kann auch eine andere Strafvorschrift an Stelle treten (z.B. versuchte Tötung)
Das RKI, gehört aufgelöst, die bringen nur Unfug, haben nie den Virus isoliert, sind Nutzlos. Als Organisierte Verbrechens Abteilung kann man die besser darstellen und Panikmacher mit erfundenen Gefahren und es geht immer und Posten und Profit
Es kann nicht sein, daß diese ekelhaften Weiber ständig hetzen können. Die sachliche Grundlage fehlt ja völlig.
@Stefan Schembara: Ich kann den Anhaltspunkt dafür, daß der genannte Frank Schlosser ein ekelhaft hetzendes Weib sein soll, nicht erkennen…
Achtung! Das Virus ist nachtaktiv und kennt sogar die Uhrzeit.
https://www.smartklar.de/handytarif-ratgeber/bewegungsdaten-widersprechen/
So etwas nennt man opt-out. So etwas wünsche ich mir ebenfalls beim "Grünen" Paß (sollte er kommen). Man sollte IMMER einen ausgestellt bekommen, unabhängig davon, ob man sich impfen hat lassen, oder nicht.
Nachteil halt, dass die "da oben" immer wissen wo man eingecheckt war – Kontakt tracing inkl. – Big Brother lässt grüßen… Aber so behaltet man wenigstens seine körperliche Unversehrtheit.
Viele Grüße,
Der Ösi
Weitergabe von Bewegungsdaten widersprechen: https://corona-blog.net/2021/04/09/handyanbieter-wie-telekom-und-telefonica-geben-anonymisierte-handydaten-bzgl-bewegungsprofilen-an-das-rki-weiter/
Sicher ist das aber ganz bestimmt nicht. Lassen sie ihr Mobiltelefon zuhause.
Besser: zertrümmern!
Erwägungsgrund 26 zur DSGVO
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/
erlaubt die Auswertung solcher Daten.
Da hilft auch ein Widerspruch nichts.
@T.T.
Das ist genau das, was ich seit Tagen nicht verstehe… alle Welt regt sich über die Ausgangssperre auf, aber das eigentliche "Verbrechen" ist aus meiner Sicht die "körperliche Unversehrtheit" und das bezieht sich, vorausschauender Weise, nicht nur auf die Zwangstest, die ggf. kommen werden, sondern vor allem auf die IMPFUNG!!!
Durch diese Nouvelierung des IFSG darf der Staat über meinen Körper bestimmen!! Halloooooo… AUFWACHEN!!
Er "darf" mir diesen Dreck in meinen Arm jagen???? Alle 1/2 Jahre, paar Monate… zum Auffrischen? Bis ich endlich… weg bin?
Dafür müssen wir aufstehen. Rausgehen des Nachts, hin (ich wüßte eh nicht wohin:-)), eigenmächtiges Betreten der Wohnung/des Hauses, her.
Offen gesagt, gedanklich habe ich mich bereits angefreundet damit, eine Weile im "Keller" leben zu müssen (keine Vergnügungen, kein Restauratbesuch etc.) bis die ganze Sch… vorbei ist.
Denn … alles ist immer !!! nur auf Zeit.
Nichts ist für immer, wenn es auch wertvolle Lebenszeit raubt.
Jep; das ist im Wesentlichen das trojanische Pferd, eine Zwangsimpfung in der heimischen Wohnung per Verordnung zu regeln.
§ 32 StGB i. V. m. Artikel 20 (4) GG.
@C.F.
Die Impfpflicht stand – schon lange vor Corona – in § 20 Abs. 6 IfSG.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.
Muss nur noch scharfgeschalten werden.
Die neuen Änderungen – § 28b und 32 IfSG – beziehen sich auf die körperliche Unversehrtheit in allen anderen Fällen. Also z.B. wenn Sie mutwillig aus dem Keller kommen und anders nicht davon abgehalten werden können die heiligen Regeln zu brechen … darf man dann final .…???
🙁
@some1 : Genau zu diesem Schluss komme ich auch.
Hier sitzt im trojanischen Pferd die Ermächtigung, alles wegzuknüppeln, was nicht um neun in der Heia ist, oder keine Maske trägt, wo vorgeschrieben.
Vorsatz und Umsetzung sind allerdings immer noch zwei paar Schuhe.
"Was wäre ich ohne mein Handy"? Glücklich , denn es lebt sich wesentlich freier und sorgloser ohne diesen gängelnden Kontrollmechanismus. Man könnte das Ding in den Schredder oder in den Müll werfen, nur ein kleiner Tipp meinerseits.
@ Urien
Dankeschön für den Tipp..!
Bisher habe ich mir das GG noch nie durchgelesen… sorry, hätte ich vielleicht tun sollen, gab aber für mich und mein Leben noch nie diese Veranlassung.
Hier für alle, die das auch noch nie getan haben…
https://www.bundestag.de/gg
Wieso heißen die eigntlich GRUNDRECHTE??? … na, weil sie immer gelten..*hahaha… ich hör jetzt auf:-)
Art. 18 GG
@C.F.
Sie könnten sich sogar, ein oder mehrere Exemplare des Grundgesetzes (bis 10 Stück) kostenlos (nur Versandkosten) bestellen:
https://www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland
Da steht auch:
In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.
https://www.covid-19-mobility.org