Senat richtet Chaos bei Testpflicht an

Das merkt sogar der "Tages­spie­gel". Dort liest man am 31.3. über die 41. Coro­na-Ver­ord­nung in Berlin:

»Ber­lin ver­öf­fent­licht zwei ver­schie­de­ne Corona-Verordnungen

Der Ber­li­ner Senat hat zwei ver­schie­de­ne Fas­sun­gen der aktu­el­len Coro­na-Ver­ord­nung ver­öf­fent­licht. Damit rich­te­te er ein Cha­os bei den Vor­schrif­ten zur Test­pflicht in Unter­neh­men und beim Shop­pen an. Denn am Mitt­woch­mor­gen war zunächst unklar, wie Selbst­tests vor Ort zum Ein­satz kom­men sol­len, die "unter Auf­sicht" durch­ge­führt werden.

Kon­kret geht es um die Fra­ge, wer Beschei­ni­gun­gen über das Ergeb­nis aus­stel­len darf. Die­se spie­len eine zen­tra­le Rol­le beim Sys­tem der Test­pflicht: Wer ein­mal eine Beschei­ni­gung über einen nega­ti­ven Test bekom­men hat (etwa vom Arbeit­ge­ber oder an einem Laden), darf damit am sel­ben Tag ein­kau­fen oder Muse­en besu­chen. Es gibt des­halb einen Anspruch auf eine Beschei­ni­gung nach einem Selbst­test unter Auf­sicht.«

In einer Senats­ver­öf­fent­li­chung heißt es, Selbst­tests dürf­ten nur

»…"von einer durch die jewei­li­gen Ver­ant­wort­li­chen hier­zu beauf­trag­ten und hier­für geschul­ten Per­son aus­ge­stellt wer­den". Auch da blieb offen, wel­che Art von Schu­lung gemeint ist. Auf den ein­schlä­gi­gen Sei­ten der Senats­kanz­lei sowie der Wirt­schafts- und Gesund­heits­ver­wal­tung im Inter­net fan­den sich dazu kei­ne Angaben.

Grund­sätz­lich sol­len Selbst­tests an der Laden­tür mög­lich sein. In der Ver­ord­nung ist expli­zit von einer "erwei­ter­ten Ein­lass­kon­trol­le" die Rede. Auf Tages­spie­gel-Anfra­ge hat­te die Wirt­schafts­ver­wal­tung zudem am Mon­tag­abend bestä­tigt, dass Laden­per­so­nal Selbst­tests am Ein­gang kon­trol­lie­ren soll.

Von "erweiterter Einlasskontrolle" war Mittwochmorgen nicht mehr die Rede

Über Nacht ver­än­der­te der Senat den Text der Ver­ord­nung jedoch noch ein­mal. Denn in dem Voll­text der Ver­ord­nung auf der Web­site des Senats waren am Mitt­woch­mor­gen nicht die Ände­run­gen zu lesen, die im Gesetz- und Ver­ord­nungs­blatt amt­lich ver­kün­det wor­den waren. 

Von "erwei­ter­ter Ein­lass­kon­trol­le" war zum Bei­spiel nicht mehr die Rede. Und zur Beschei­ni­gung über das Test­ergeb­nis hieß es nun, die­se dür­fe "nur von einer durch die für Gesund­heit zustän­di­ge Senats­ver­wal­tung hier­für beauf­trag­ten Stel­le aus­ge­stellt wer­den". Ein Motiv könn­te sein, die Gefahr gefälsch­ter nega­ti­ver Test­be­schei­ni­gun­gen zu verringern…

Wer den Auf­wand scheut, müss­te dem­nach einen exter­nen Dienst­leis­ter beauf­tra­gen, der für Coro­na-Tests bereits vom Senat zer­ti­fi­ziert ist. Für klei­ne Fir­men könn­te das schwie­rig werden. 

Ähn­lich müss­ten Einzelhändler:innen vor­ge­hen, wenn sie Selbst­tes­tun­gen von Kun­den am Ein­gang beauf­sich­ti­gen und beschei­ni­gen wol­len. Die von der Senats­wirt­schafts­ver­wal­tung in Aus­sicht gestell­te Kon­trol­le durch das Laden­per­so­nal wäre also nicht ohne grö­ße­ren Auf­wand zu organisieren.

Das alles steht im Kon­junk­tiv, weil es nicht recht­lich gül­tig ist – obwohl es vom Senat so ver­öf­fent­licht wur­de. Maß­geb­lich sind die For­mu­lie­run­gen aus dem Gesetz- und Ver­ord­nungs­blatt. An wel­che ihrer bei­den Ver­öf­fent­li­chun­gen sich die Ver­wal­tung letzt­lich hält, konn­ten betrof­fe­ne Unter­neh­men und Händler:innen am Mor­gen nur mutmaßen.

Senatskanzlei: Verordnung im Internet ist nun korrekt

Bis zum Mit­tag pass­te der Senat die For­mu­lie­run­gen zur Test­pflicht auf der Web­site schließ­lich dem kor­rek­ten Text aus dem Gesetz- und Ver­ord­nungs­blatt an…

Der Spre­cher bat für den Feh­ler um Ent­schul­di­gung. Seit Pan­de­mie­be­ginn sei­en allein 41 Ver­sio­nen der Coro­na-Ver­ord­nung ver­öf­fent­licht wor­den, die ande­ren Ver­ord­nun­gen in die­sem Zusam­men­hang nicht mit­ge­zählt. "Dies ist das ers­te Mal, dass die Fas­sun­gen inhalt­lich von­ein­an­der abge­wi­chen sind." 

Fälschungen, Schulungen – viele offene Fragen

Der Text ist für die aktu­el­len Coro­na-Regeln in Ber­lin nun geklärt, vie­le Fra­gen zu ihrer Anwen­dung sind es nicht. Wie will der Senat ver­hin­dern, dass nega­ti­ve Beschei­ni­gun­gen mas­sen­haft gefälscht wer­den? Wor­an erken­nen Geschäfts­leu­te beim Ein­lass eine ech­te Beschei­ni­gung, ob schrift­lich oder elek­tro­nisch? Wie kön­nen Betrie­be über­haupt eine "Test­stel­le vor Ort" ein­rich­ten – nur mit exter­nem Dienst­leis­ter? Und wel­che Art von Schu­lung benö­tigt Fir­men- oder Laden­per­so­nal, damit es einen Nach­weis über das Ergeb­nis von Selbst­tests aus­stel­len darf?…«

10 Antworten auf „Senat richtet Chaos bei Testpflicht an“

  1. Viel Spass dann beim Corona-Shoppen.

    Die Pots­da­mer haben mit den Füs­sen abge­stimmt und die­se zu Hau­se hoch­ge­legt statt ein­kau­fen zu gehen.

    Die 3 Wochen kön­nen mei­ne Ein­käu­fe noch warten.

  2. Das größ­te Pro­blem an der gan­zen Sache sind wir selbst. Wir lie­fern den Ver­bre­chern gra­tis die Feh­ler die sie bege­hen tag­täg­lich indem wir Kla­gen und Eil­ein­trä­ge ein­rei­chen die von vor­ne­her­ein zum Schei­tern ver­ur­teilt sind anstatt uns zu bewaffnen..und damit mei­ne ich abso­lut im Sin­ne von DS-pek­ti­ven. Etwas ande­res als eine Kugel im Kopf hat nie­mand von denen ver­dient. Gott wenn es dich gibt, mach jetzt end­lich, zeig dich. Ver­dammt noch­mal, 2000 Jah­re Ver­steck­spiel sind genug!

    1. Gott wird den Teu­fel tun und sich hüten, aus sei­nem "Urlaubs­land" hier aufzutauchen.
      Der wär' ja blöd.
      Und sein Sohn wür­de sofort erschos­sen werden.
      Das müs­sen wir schon selbst in die Hand nehmen.
      Außer­dem, man soll­te nie­man­den um etwas bit­ten, was man nicht auch selbst tun kann.

    2. Hey, Moment – ich habe nie­mals etwas von Kugeln in Köp­fen geschrie­ben. Wobei ich ehr­lich gesagt nicht wüss­te, was ich tun wür­de, wenn zufäl­lig ein Dr. Osten an mir vor­bei­gin­ge und ich gera­de einen Holz­ham­mer in der Hand hät­te. Ich wür­de es viel lie­ber erle­ben, wie sie den Rest ihres jäm­mer­li­chen Lebens mit Han­ni­bal-Lec­ter-Mas­ke in einem Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nis (24/7‑Livestream) ver­brin­gen müssen.

      Bewaff­nen tut sich der­zeit ja eher der Staat. Und da mit den Lis­sa­bon-Ver­trä­gen töd­li­che Gewalt gegen "Auf­stän­di­sche" legi­ti­miert wur­de, soll­ten wir Bür­ger wohl eher in schuss­si­che­re Wes­ten investieren.

  3. Ich hof­fe , dass der Schwarz­han­del mit sei­nen Negativtest's groß ins Geschäft ein­steigt, damit end­lich ein Gegen­pol entsteht.
    Denn für die posi­ti­ven Test sorgt ja der Senat mit sei­nen Komplizen.

  4. Selt­sa­me Dis­kus­si­on über Gewalt hier.
    Das "Gewalt­mo­no­pol" hier­zu­lan­de liegt beim Staat.
    Letzt­lich wird man gegen Pan­zer und Gra­na­ten kaum etwas aus­rich­ten können.
    Der eigent­li­che Wider­stand geht nur durch das Sys­tem "Bra­ver Sol­dat Schwe­jk". Man tut, was man muss, aber man muss es ja nicht unbe­dingt so anstel­len, dass das Ergeb­nis her­aus­kommt, das "von oben" gewollt ist. Dumm­heit kann eben nicht ver­bo­ten werden.
    Eins ist jeden­falls klar: Zum "Selbst­test" bin ich zu blöd!

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