Das merkt sogar der "Tagesspiegel". Dort liest man am 31.3. über die 41. Corona-Verordnung in Berlin:
»Berlin veröffentlicht zwei verschiedene Corona-Verordnungen
Der Berliner Senat hat zwei verschiedene Fassungen der aktuellen Corona-Verordnung veröffentlicht. Damit richtete er ein Chaos bei den Vorschriften zur Testpflicht in Unternehmen und beim Shoppen an. Denn am Mittwochmorgen war zunächst unklar, wie Selbsttests vor Ort zum Einsatz kommen sollen, die "unter Aufsicht" durchgeführt werden.
Konkret geht es um die Frage, wer Bescheinigungen über das Ergebnis ausstellen darf. Diese spielen eine zentrale Rolle beim System der Testpflicht: Wer einmal eine Bescheinigung über einen negativen Test bekommen hat (etwa vom Arbeitgeber oder an einem Laden), darf damit am selben Tag einkaufen oder Museen besuchen. Es gibt deshalb einen Anspruch auf eine Bescheinigung nach einem Selbsttest unter Aufsicht.«
In einer Senatsveröffentlichung heißt es, Selbsttests dürften nur
»…"von einer durch die jeweiligen Verantwortlichen hierzu beauftragten und hierfür geschulten Person ausgestellt werden". Auch da blieb offen, welche Art von Schulung gemeint ist. Auf den einschlägigen Seiten der Senatskanzlei sowie der Wirtschafts- und Gesundheitsverwaltung im Internet fanden sich dazu keine Angaben.
Grundsätzlich sollen Selbsttests an der Ladentür möglich sein. In der Verordnung ist explizit von einer "erweiterten Einlasskontrolle" die Rede. Auf Tagesspiegel-Anfrage hatte die Wirtschaftsverwaltung zudem am Montagabend bestätigt, dass Ladenpersonal Selbsttests am Eingang kontrollieren soll.
Von "erweiterter Einlasskontrolle" war Mittwochmorgen nicht mehr die Rede
Über Nacht veränderte der Senat den Text der Verordnung jedoch noch einmal. Denn in dem Volltext der Verordnung auf der Website des Senats waren am Mittwochmorgen nicht die Änderungen zu lesen, die im Gesetz- und Verordnungsblatt amtlich verkündet worden waren.
Von "erweiterter Einlasskontrolle" war zum Beispiel nicht mehr die Rede. Und zur Bescheinigung über das Testergebnis hieß es nun, diese dürfe "nur von einer durch die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung hierfür beauftragten Stelle ausgestellt werden". Ein Motiv könnte sein, die Gefahr gefälschter negativer Testbescheinigungen zu verringern…
Wer den Aufwand scheut, müsste demnach einen externen Dienstleister beauftragen, der für Corona-Tests bereits vom Senat zertifiziert ist. Für kleine Firmen könnte das schwierig werden.
Ähnlich müssten Einzelhändler:innen vorgehen, wenn sie Selbsttestungen von Kunden am Eingang beaufsichtigen und bescheinigen wollen. Die von der Senatswirtschaftsverwaltung in Aussicht gestellte Kontrolle durch das Ladenpersonal wäre also nicht ohne größeren Aufwand zu organisieren.
Das alles steht im Konjunktiv, weil es nicht rechtlich gültig ist – obwohl es vom Senat so veröffentlicht wurde. Maßgeblich sind die Formulierungen aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt. An welche ihrer beiden Veröffentlichungen sich die Verwaltung letztlich hält, konnten betroffene Unternehmen und Händler:innen am Morgen nur mutmaßen.
Senatskanzlei: Verordnung im Internet ist nun korrekt
Bis zum Mittag passte der Senat die Formulierungen zur Testpflicht auf der Website schließlich dem korrekten Text aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt an…
Der Sprecher bat für den Fehler um Entschuldigung. Seit Pandemiebeginn seien allein 41 Versionen der Corona-Verordnung veröffentlicht worden, die anderen Verordnungen in diesem Zusammenhang nicht mitgezählt. "Dies ist das erste Mal, dass die Fassungen inhaltlich voneinander abgewichen sind."
Fälschungen, Schulungen – viele offene Fragen
Der Text ist für die aktuellen Corona-Regeln in Berlin nun geklärt, viele Fragen zu ihrer Anwendung sind es nicht. Wie will der Senat verhindern, dass negative Bescheinigungen massenhaft gefälscht werden? Woran erkennen Geschäftsleute beim Einlass eine echte Bescheinigung, ob schriftlich oder elektronisch? Wie können Betriebe überhaupt eine "Teststelle vor Ort" einrichten – nur mit externem Dienstleister? Und welche Art von Schulung benötigt Firmen- oder Ladenpersonal, damit es einen Nachweis über das Ergebnis von Selbsttests ausstellen darf?…«
Viel Spass dann beim Corona-Shoppen.
Die Potsdamer haben mit den Füssen abgestimmt und diese zu Hause hochgelegt statt einkaufen zu gehen.
Die 3 Wochen können meine Einkäufe noch warten.
Du hast noch Geld zum Einkaufen…?
Dafür findet die Regierung sicher auch bald eine Lösung!
Schon gelesen?
https://reitschuster.de/post/unfassbar-oesterreichisches-gericht-entbloesst-berlins-corona-politik/
Brandenburg hat den Test Quatsch doch schon gerichtlich gekippt. Berlin dürfte als bald folgen.
Das größte Problem an der ganzen Sache sind wir selbst. Wir liefern den Verbrechern gratis die Fehler die sie begehen tagtäglich indem wir Klagen und Eileinträge einreichen die von vorneherein zum Scheitern verurteilt sind anstatt uns zu bewaffnen..und damit meine ich absolut im Sinne von DS-pektiven. Etwas anderes als eine Kugel im Kopf hat niemand von denen verdient. Gott wenn es dich gibt, mach jetzt endlich, zeig dich. Verdammt nochmal, 2000 Jahre Versteckspiel sind genug!
Gott wird den Teufel tun und sich hüten, aus seinem "Urlaubsland" hier aufzutauchen.
Der wär' ja blöd.
Und sein Sohn würde sofort erschossen werden.
Das müssen wir schon selbst in die Hand nehmen.
Außerdem, man sollte niemanden um etwas bitten, was man nicht auch selbst tun kann.
Hey, Moment – ich habe niemals etwas von Kugeln in Köpfen geschrieben. Wobei ich ehrlich gesagt nicht wüsste, was ich tun würde, wenn zufällig ein Dr. Osten an mir vorbeiginge und ich gerade einen Holzhammer in der Hand hätte. Ich würde es viel lieber erleben, wie sie den Rest ihres jämmerlichen Lebens mit Hannibal-Lecter-Maske in einem Hochsicherheitsgefängnis (24/7‑Livestream) verbringen müssen.
Bewaffnen tut sich derzeit ja eher der Staat. Und da mit den Lissabon-Verträgen tödliche Gewalt gegen "Aufständische" legitimiert wurde, sollten wir Bürger wohl eher in schusssichere Westen investieren.
Ich hoffe , dass der Schwarzhandel mit seinen Negativtest's groß ins Geschäft einsteigt, damit endlich ein Gegenpol entsteht.
Denn für die positiven Test sorgt ja der Senat mit seinen Komplizen.
https://www.krankenkassen.de/dpa/439846.html
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Der 47-Jährige soll laut Anklage fast zehn Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet und erhalten haben. Ein Teil des Geldes sei über Konten seiner mitangeklagten Schwester geflossen. Der 45-Jährigen wird
Beihilfe vorgeworfen. Es ist das für die Hauptstadt bisher größte Strafverfahren wegen Verdachts auf Betrug bei der Abrechnung von Corona-Bürgertests.
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Stimmt, genau so ist es. Der Berliner Senat gibt die Steilvorlage und die Testbetrüger bedanken sich dafür und rechnen massiv falsch ab, egal, ob positiv oder negativ. Hast Du gut erkannt. Woher wusstest Du das?? Das konnte ja keiner ahnen. Woher sollte man das wissen? Darauf konnte ja keiner kommen.
Tests welche so hergestellt werden:
https://www.youtube.com/watch?v=Uk1VK1reNtE
Seltsame Diskussion über Gewalt hier.
Das "Gewaltmonopol" hierzulande liegt beim Staat.
Letztlich wird man gegen Panzer und Granaten kaum etwas ausrichten können.
Der eigentliche Widerstand geht nur durch das System "Braver Soldat Schwejk". Man tut, was man muss, aber man muss es ja nicht unbedingt so anstellen, dass das Ergebnis herauskommt, das "von oben" gewollt ist. Dummheit kann eben nicht verboten werden.
Eins ist jedenfalls klar: Zum "Selbsttest" bin ich zu blöd!