Senat richtet Chaos bei Testpflicht an

Das merkt sogar der "Tagesspiegel". Dort liest man am 31.3. über die 41. Corona-Verordnung in Berlin:

»Berlin ver­öf­fent­licht zwei ver­schie­de­ne Corona-Verordnungen

Der Berliner Senat hat zwei ver­schie­de­ne Fassungen der aktu­el­len Corona-Verordnung ver­öf­fent­licht. Damit rich­te­te er ein Chaos bei den Vorschriften zur Testpflicht in Unternehmen und beim Shoppen an. Denn am Mittwochmorgen war zunächst unklar, wie Selbsttests vor Ort zum Einsatz kom­men sol­len, die "unter Aufsicht" durch­ge­führt werden.

Konkret geht es um die Frage, wer Bescheinigungen über das Ergebnis aus­stel­len darf. Diese spie­len eine zen­tra­le Rolle beim System der Testpflicht: Wer ein­mal eine Bescheinigung über einen nega­ti­ven Test bekom­men hat (etwa vom Arbeitgeber oder an einem Laden), darf damit am sel­ben Tag ein­kau­fen oder Museen besu­chen. Es gibt des­halb einen Anspruch auf eine Bescheinigung nach einem Selbsttest unter Aufsicht.«

In einer Senatsveröffentlichung heißt es, Selbsttests dürf­ten nur

»…"von einer durch die jewei­li­gen Verantwortlichen hier­zu beauf­trag­ten und hier­für geschul­ten Person aus­ge­stellt wer­den". Auch da blieb offen, wel­che Art von Schulung gemeint ist. Auf den ein­schlä­gi­gen Seiten der Senatskanzlei sowie der Wirtschafts- und Gesundheitsverwaltung im Internet fan­den sich dazu kei­ne Angaben.

Grundsätzlich sol­len Selbsttests an der Ladentür mög­lich sein. In der Verordnung ist expli­zit von einer "erwei­ter­ten Einlasskontrolle" die Rede. Auf Tagesspiegel-Anfrage hat­te die Wirtschaftsverwaltung zudem am Montagabend bestä­tigt, dass Ladenpersonal Selbsttests am Eingang kon­trol­lie­ren soll.

Von "erweiterter Einlasskontrolle" war Mittwochmorgen nicht mehr die Rede

Über Nacht ver­än­der­te der Senat den Text der Verordnung jedoch noch ein­mal. Denn in dem Volltext der Verordnung auf der Website des Senats waren am Mittwochmorgen nicht die Änderungen zu lesen, die im Gesetz- und Verordnungsblatt amt­lich ver­kün­det wor­den waren. 

Von "erwei­ter­ter Einlasskontrolle" war zum Beispiel nicht mehr die Rede. Und zur Bescheinigung über das Testergebnis hieß es nun, die­se dür­fe "nur von einer durch die für Gesundheit zustän­di­ge Senatsverwaltung hier­für beauf­trag­ten Stelle aus­ge­stellt wer­den". Ein Motiv könn­te sein, die Gefahr gefälsch­ter nega­ti­ver Testbescheinigungen zu verringern…

Wer den Aufwand scheut, müss­te dem­nach einen exter­nen Dienstleister beauf­tra­gen, der für Corona-Tests bereits vom Senat zer­ti­fi­ziert ist. Für klei­ne Firmen könn­te das schwie­rig werden. 

Ähnlich müss­ten Einzelhändler:innen vor­ge­hen, wenn sie Selbsttestungen von Kunden am Eingang beauf­sich­ti­gen und beschei­ni­gen wol­len. Die von der Senatswirtschaftsverwaltung in Aussicht gestell­te Kontrolle durch das Ladenpersonal wäre also nicht ohne grö­ße­ren Aufwand zu organisieren.

Das alles steht im Konjunktiv, weil es nicht recht­lich gül­tig ist – obwohl es vom Senat so ver­öf­fent­licht wur­de. Maßgeblich sind die Formulierungen aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt. An wel­che ihrer bei­den Veröffentlichungen sich die Verwaltung letzt­lich hält, konn­ten betrof­fe­ne Unternehmen und Händler:innen am Morgen nur mutmaßen.

Senatskanzlei: Verordnung im Internet ist nun korrekt

Bis zum Mittag pass­te der Senat die Formulierungen zur Testpflicht auf der Website schließ­lich dem kor­rek­ten Text aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt an…

Der Sprecher bat für den Fehler um Entschuldigung. Seit Pandemiebeginn sei­en allein 41 Versionen der Corona-Verordnung ver­öf­fent­licht wor­den, die ande­ren Verordnungen in die­sem Zusammenhang nicht mit­ge­zählt. "Dies ist das erste Mal, dass die Fassungen inhalt­lich von­ein­an­der abge­wi­chen sind." 

Fälschungen, Schulungen – viele offene Fragen

Der Text ist für die aktu­el­len Corona-Regeln in Berlin nun geklärt, vie­le Fragen zu ihrer Anwendung sind es nicht. Wie will der Senat ver­hin­dern, dass nega­ti­ve Bescheinigungen mas­sen­haft gefälscht wer­den? Woran erken­nen Geschäftsleute beim Einlass eine ech­te Bescheinigung, ob schrift­lich oder elek­tro­nisch? Wie kön­nen Betriebe über­haupt eine "Teststelle vor Ort" ein­rich­ten – nur mit exter­nem Dienstleister? Und wel­che Art von Schulung benö­tigt Firmen- oder Ladenpersonal, damit es einen Nachweis über das Ergebnis von Selbsttests aus­stel­len darf?…«

11 Antworten auf „Senat richtet Chaos bei Testpflicht an“

  1. Viel Spass dann beim Corona-Shoppen.

    Die Potsdamer haben mit den Füssen abge­stimmt und die­se zu Hause hoch­ge­legt statt ein­kau­fen zu gehen.

    Die 3 Wochen kön­nen mei­ne Einkäufe noch warten.

  2. Das größ­te Problem an der gan­zen Sache sind wir selbst. Wir lie­fern den Verbrechern gra­tis die Fehler die sie bege­hen tag­täg­lich indem wir Klagen und Eileinträge ein­rei­chen die von vor­ne­her­ein zum Scheitern ver­ur­teilt sind anstatt uns zu bewaffnen..und damit mei­ne ich abso­lut im Sinne von DS-pek­ti­ven. Etwas ande­res als eine Kugel im Kopf hat nie­mand von denen ver­dient. Gott wenn es dich gibt, mach jetzt end­lich, zeig dich. Verdammt noch­mal, 2000 Jahre Versteckspiel sind genug!

    1. Gott wird den Teufel tun und sich hüten, aus sei­nem "Urlaubsland" hier aufzutauchen.
      Der wär' ja blöd.
      Und sein Sohn wür­de sofort erschos­sen werden.
      Das müs­sen wir schon selbst in die Hand nehmen.
      Außerdem, man soll­te nie­man­den um etwas bit­ten, was man nicht auch selbst tun kann.

    2. Hey, Moment – ich habe nie­mals etwas von Kugeln in Köpfen geschrie­ben. Wobei ich ehr­lich gesagt nicht wüss­te, was ich tun wür­de, wenn zufäl­lig ein Dr. Osten an mir vor­bei­gin­ge und ich gera­de einen Holzhammer in der Hand hät­te. Ich wür­de es viel lie­ber erle­ben, wie sie den Rest ihres jäm­mer­li­chen Lebens mit Hannibal-Lecter-Maske in einem Hochsicherheitsgefängnis (24/7‑Livestream) ver­brin­gen müssen.

      Bewaffnen tut sich der­zeit ja eher der Staat. Und da mit den Lissabon-Verträgen töd­li­che Gewalt gegen "Aufständische" legi­ti­miert wur­de, soll­ten wir Bürger wohl eher in schuss­si­che­re Westen investieren.

  3. Ich hof­fe , dass der Schwarzhandel mit sei­nen Negativtest's groß ins Geschäft ein­steigt, damit end­lich ein Gegenpol entsteht.
    Denn für die posi­ti­ven Test sorgt ja der Senat mit sei­nen Komplizen.

    1. https://​www​.kran​ken​kas​sen​.de/​d​p​a​/​4​3​9​8​4​6​.​h​tml
      —————————–
      Der 47-Jährige soll laut Anklage fast zehn Millionen Euro zu Unrecht abge­rech­net und erhal­ten haben. Ein Teil des Geldes sei über Konten sei­ner mit­an­ge­klag­ten Schwester geflos­sen. Der 45-Jährigen wird
      Beihilfe vor­ge­wor­fen. Es ist das für die Hauptstadt bis­her größ­te Strafverfahren wegen Verdachts auf Betrug bei der Abrechnung von Corona-Bürgertests.
      ————————————————-

      Stimmt, genau so ist es. Der Berliner Senat gibt die Steilvorlage und die Testbetrüger bedan­ken sich dafür und rech­nen mas­siv falsch ab, egal, ob posi­tiv oder nega­tiv. Hast Du gut erkannt. Woher wuss­test Du das?? Das konn­te ja kei­ner ahnen. Woher soll­te man das wis­sen? Darauf konn­te ja kei­ner kommen.

  4. Seltsame Diskussion über Gewalt hier.
    Das "Gewaltmonopol" hier­zu­lan­de liegt beim Staat.
    Letztlich wird man gegen Panzer und Granaten kaum etwas aus­rich­ten können.
    Der eigent­li­che Widerstand geht nur durch das System "Braver Soldat Schwejk". Man tut, was man muss, aber man muss es ja nicht unbe­dingt so anstel­len, dass das Ergebnis her­aus­kommt, das "von oben" gewollt ist. Dummheit kann eben nicht ver­bo­ten werden.
    Eins ist jeden­falls klar: Zum "Selbsttest" bin ich zu blöd!

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