4 Antworten auf „Staatsrecht à la Drosten“

  1. BVG Stefan Habert ist ein ehe­ma­li­ger CDU Abgeordneter mit nicht gera­der wei­ßer West ( Crumex und Diverse )von Merkel dort installiert.
    Das ist naiv das zu glau­ben. Diese Personalie soll­te mal ver­öf­fent­lich werden.

  2. Interview

    Neue Corona-Beschlüsse
    Staatsrechtler: "Die neue Notbremse wird nicht lange halten"
    Der Staatsrechtler Ulrich Battis zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Änderungen im Infektionsschutzgesetz.
    Jan Sternberg
    14.04.2021 | Stand 14.04.2021, 06:07 Uhr

    Professor Battis, bekommt Deutschland mit der Bundesnotbremse endlich eine einheitliche Corona-Bekämpfungspolitik?

    Ulrich Battis: Der neue Paragraf im Infektionsschutzgesetz dient der Vereinheitlichung, aber die Länder können weitergehende Vorschriften erlassen. Wenn beispielsweise Bayern bei einer Inzidenz von 100 die Schulen schließen will, ist das weiterhin möglich, auch wenn die Bundesnotbremse dafür einen Wert von 200 vorsieht. Wir werden also weiterhin unterschiedliche Regelungen sehen. Das ist auch wünschenswert.

    Warum?

    Je länger die Pandemie und die Grundrechtseinschränkungen dauern, umso fokussierter müssen die Maßnahmen sein. Daher ist die neue Notbremse alles andere als überzeugend – und wird einer verfassungsrechtlichen Überprüfung auch nicht lange standhalten.

    Welche Punkte könnte das Bundesverfassungsgericht bemängeln?

    Die einzige sachliche Begründung sind die Inzidenzgrenzwerte von 100 für Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen und 200 für Schulschließungen. Der Paragraf 28b zählt dann extrem detailliert und bundesweit gültig eine Reihe von Maßnahmen auf. Jede einzelne davon muss einer Überprüfung standhalten, ob sie erforderlich und notwendig ist. Karlsruhe wird vielleicht noch einmal zähneknirschend in der aktuellen Lage das Gesetz bestehen lassen. Aber das wird nicht lange halten. Der Lockdown ist nach 13 Monaten Pandemie ein zu grobes Instrument. Die Bundesverfassungsrichter werden fragen: Gibt es verhältnismäßigere, unter Umständen geeignetere Lösungen? Die Infektionsgefahr im Freien ist umstritten. Gerade die Ausgangsbeschränkungen sind schwierig zu halten.

    Gab es für die Bundesregierung eine Alternative zu diesem Gesetz?

    Nach dem Fiasko wegen der dilettantisch beschlossenen und zurückgenommenen „Osterruhe" ist es der letzte Versuch, den Gesichtsverlust zu minimieren. Aber ein großer Wurf ist das beileibe nicht.

    Viele Deutsche sind geimpft. Wie lange sind Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte noch zu begründen?

    Nicht mehr lange. Rechtlich ist die Lage eindeutig. Die aktuellen Einschränkungen der Grundrechte müssen begründet sein – die Begründung ist der Schutz der Krankenhäuser vor Überlastung. Je mehr Menschen durch Impfung vor einem schweren Covid-19-Verlauf geschützt sind, desto weniger sind für diese Menschen Einschränkungen begründbar. Das mag für die anderen nicht gerecht sein, aber es ist die einzige rechtsstaatliche Konsequenz.

    https://www.nw.de/nachrichten/panorama/22991746_Staatsrechtler-Die-neue-Notbremse-wird-nicht-lange-halten.html

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