StGH: Regierung in Niedersachsen verstieß gegen Verfassung

Auf "Legal Tribune Online" ist am 9.3. zu lesen:

»Die Regierung in Niedersachsen muss­te den Landtag laut StGH über die geplan­ten Änderungen in den Corona-Verordnungen früh­zei­tig infor­mie­ren. Die "Eilbedürftigkeit der Corona-Krise" mache das nicht ent­behr­lich, son­dern gera­de erforderlich.

Die nie­der­säch­si­sche SPD/CDU-Landesregierung hat zu Beginn der Corona-Epidemie gegen ihre Informationspflicht dem Landtag gegen­über ver­sto­ßen. Das hat der Staatsgerichtshof (StGH) in Bückeburg am Dienstag geur­teilt und damit einem Antrag im Organstreitverfahren der Opposition statt­ge­ge­ben (Urt. v. 9.3.2021, Az. StGH 3/20). "Die Landesregierung ist ihrer Verpflichtung nicht in erfor­der­li­chem Maße nach­ge­kom­men", sag­te der Präsident des Gerichtes, Thomas Smollich.

Die Landesregierung sei nach Art. 25 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung ver­pflich­tet, den Landtag über Regelungen grund­sätz­li­cher Bedeutung zu unter­rich­ten. Es ste­he nicht im Ermessen der Regierung, dar­auf in beson­de­ren Lagen zu ver­zich­ten. Die Corona-Verordnungen zäh­len laut Gericht wegen den weit­rei­chen­de Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft und wegen der erheb­li­chen Grundrechtsrelevanz zu den Regelungen, über die der Landtag zu unter­rich­ten sei.

Zwar lenk­te die Regierung schon im Frühsommer ein: Als die Opposition einen Eilentscheid des Gerichts ver­lang­te, änder­te sie ihre Praxis und infor­miert seit­dem den Landtag über den Inhalt von Änderungen der Corona-Verordnungen vor­ab. Regelmäßig gibt es auch Sondersitzungen des Landtags zur Corona-Politik. Eine Verpflichtung dazu hat­te die Regierung aber wei­ter­hin aus­drück­lich nicht gese­hen – und genau des­halb hiel­ten Grüne und FDP an ihrer Klage fest…«

6 Antworten auf „StGH: Regierung in Niedersachsen verstieß gegen Verfassung“

  1. Und, hat das irgend­wel­chen straf­recht­li­chen Konsequenzen?

    Ich wäre mal dafür, beim ersten Verfassungsverstoß auf Bewährung (kann ja mal pas­sie­ren, solan­ge kein Vorsatz), beim zwei­ten Verbot jeg­li­cher lei­ten­der Posten in Politik, Wirtschaft, ÖRR, Stiftungen usw.

    1. Wichtige Frage! Meines Erachtens muss Verfassungsbruch zukünf­tig recht­li­che Konsequenzen haben. Beispielsweise durch Mandatsverlust oder Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Solange das nicht weh­tut, wird sich da nie­mals etwas ändern. Wobei das nor­ma­le Strafrecht hier m. E. ein Ansatz sein könn­te. Vor kur­zem wur­de eine kom­plet­te Verordnung in Thüringen für nich­tig erklärt. Damit wur­de m. E. ein­deu­tig fest­ge­stellt, dass unzäh­li­ge Amtsträger Straftaten im Amt began­gen haben.

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