Auf "Legal Tribune Online" ist am 9.3. zu lesen:
»Die Regierung in Niedersachsen musste den Landtag laut StGH über die geplanten Änderungen in den Corona-Verordnungen frühzeitig informieren. Die "Eilbedürftigkeit der Corona-Krise" mache das nicht entbehrlich, sondern gerade erforderlich.
Die niedersächsische SPD/CDU-Landesregierung hat zu Beginn der Corona-Epidemie gegen ihre Informationspflicht dem Landtag gegenüber verstoßen. Das hat der Staatsgerichtshof (StGH) in Bückeburg am Dienstag geurteilt und damit einem Antrag im Organstreitverfahren der Opposition stattgegeben (Urt. v. 9.3.2021, Az. StGH 3/20). "Die Landesregierung ist ihrer Verpflichtung nicht in erforderlichem Maße nachgekommen", sagte der Präsident des Gerichtes, Thomas Smollich.
Die Landesregierung sei nach Art. 25 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung verpflichtet, den Landtag über Regelungen grundsätzlicher Bedeutung zu unterrichten. Es stehe nicht im Ermessen der Regierung, darauf in besonderen Lagen zu verzichten. Die Corona-Verordnungen zählen laut Gericht wegen den weitreichende Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft und wegen der erheblichen Grundrechtsrelevanz zu den Regelungen, über die der Landtag zu unterrichten sei.
Zwar lenkte die Regierung schon im Frühsommer ein: Als die Opposition einen Eilentscheid des Gerichts verlangte, änderte sie ihre Praxis und informiert seitdem den Landtag über den Inhalt von Änderungen der Corona-Verordnungen vorab. Regelmäßig gibt es auch Sondersitzungen des Landtags zur Corona-Politik. Eine Verpflichtung dazu hatte die Regierung aber weiterhin ausdrücklich nicht gesehen – und genau deshalb hielten Grüne und FDP an ihrer Klage fest…«
es tut sich was. Die Judikative scheint zu erwachen.
TKP berichtet von einem Ludwigsburger Amtsgericht, das die schwäbische CoronaVO für verfassungswidrig hält.
https://tkp.at/2021/03/10/urteil-von-deutschen-amtsgericht-bezeichnet-corona-verordnung-als-verfassungswidrig/
Nach Weimar das zweite Amtsgericht mit so einer Hammermeldung.
In Bückeburg? Nomen est omen.
Und, hat das irgendwelchen strafrechtlichen Konsequenzen?
Ich wäre mal dafür, beim ersten Verfassungsverstoß auf Bewährung (kann ja mal passieren, solange kein Vorsatz), beim zweiten Verbot jeglicher leitender Posten in Politik, Wirtschaft, ÖRR, Stiftungen usw.
und nun, was jetzt?
Jetzt… nicht die Ruhe verlieren und von Rüdiger Lenz "Die große Befreiung" (22:55 Min.) anhören oder lesen.
Wichtige Frage! Meines Erachtens muss Verfassungsbruch zukünftig rechtliche Konsequenzen haben. Beispielsweise durch Mandatsverlust oder Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Solange das nicht wehtut, wird sich da niemals etwas ändern. Wobei das normale Strafrecht hier m. E. ein Ansatz sein könnte. Vor kurzem wurde eine komplette Verordnung in Thüringen für nichtig erklärt. Damit wurde m. E. eindeutig festgestellt, dass unzählige Amtsträger Straftaten im Amt begangen haben.