Vorpommern-Greifswald hebt verschärfte Corona-Regeln auf

Bereits am 1.2. war auf nord​ku​rier​.de zu erfahren:

»Keine 15-Kilometer-Regel, kei­ne nächt­li­che Ausgangssperre: Der Kreis Vorpommern-Greifswald hat aktu­el­le Hotspot-Regelungen zurück­ge­nom­men, nach­dem das Verwaltungsgericht Zweifel ange­mel­det hat.

Greifswald. Der Kreis Vorpommern-Greifswald teil­te am frü­hen Montagnachmittag mit, dass die aktu­el­le Allgemeinverfügung zurück­ge­nom­men wird. In der Verfügung waren unter ande­rem eine Einschränkung des Bewegungsradius von 15 Kilometer um den Wohnort und eine nächt­li­che Ausgangssperre geregelt.

Gericht erklär­te Verordnung für nicht rechtmäßig

Mit die­sem Schritt reagiert Landrat Michael Sack (CDU) auf eine Erklärung des Verwaltungsgerichtes Greifswald. Das Gericht hat­te am Freitagabend recht­li­che Bedenken zu der Allgemeinverfügung geäu­ßert und damit den Einsprüchen von zwei Greifswalder Bürgern statt gege­ben. Sack erklär­te dazu: „Wir neh­men die Eilentscheidung des Verwaltungsgericht Greifswald vom ver­gan­ge­nen Freitag zum Anlass, die Allgemeinverfügung für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises außer Kraft zu set­zen.” Aus sei­ner Sicht wäre der Inhalt der Urteilsbegründung so schwer­wie­gend, dass die Allgemeinverfügung für den Landkreis so nicht halt­bar sei.

Mehr lesen: 15-Kilometer-Radius und Ausgangssperre sind für Gericht rechts­wid­rig

Ursprünglich hat­te der Beschluss des Verwaltungsgerichtes nur dazu geführt, dass die zwei Kläger von der Allgemeinverfügung befreit waren. Das Gericht in Greifswald hat­te am Freitag fest­ge­stellt, dass der Landkreis weder den Bewegungsradius ein­schrän­ken darf noch eine Ausgangssperre ver­hän­gen kann. Dies kön­ne nur das Land per Gesetz oder Verordnung regeln und nicht per Erlass durch den Kreis regulieren.«

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