Bereits am 1.2. war auf nordkurier.de zu erfahren:
»Keine 15-Kilometer-Regel, keine nächtliche Ausgangssperre: Der Kreis Vorpommern-Greifswald hat aktuelle Hotspot-Regelungen zurückgenommen, nachdem das Verwaltungsgericht Zweifel angemeldet hat.
Greifswald. Der Kreis Vorpommern-Greifswald teilte am frühen Montagnachmittag mit, dass die aktuelle Allgemeinverfügung zurückgenommen wird. In der Verfügung waren unter anderem eine Einschränkung des Bewegungsradius von 15 Kilometer um den Wohnort und eine nächtliche Ausgangssperre geregelt.
Gericht erklärte Verordnung für nicht rechtmäßig
Mit diesem Schritt reagiert Landrat Michael Sack (CDU) auf eine Erklärung des Verwaltungsgerichtes Greifswald. Das Gericht hatte am Freitagabend rechtliche Bedenken zu der Allgemeinverfügung geäußert und damit den Einsprüchen von zwei Greifswalder Bürgern statt gegeben. Sack erklärte dazu: „Wir nehmen die Eilentscheidung des Verwaltungsgericht Greifswald vom vergangenen Freitag zum Anlass, die Allgemeinverfügung für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises außer Kraft zu setzen.” Aus seiner Sicht wäre der Inhalt der Urteilsbegründung so schwerwiegend, dass die Allgemeinverfügung für den Landkreis so nicht haltbar sei.
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Ursprünglich hatte der Beschluss des Verwaltungsgerichtes nur dazu geführt, dass die zwei Kläger von der Allgemeinverfügung befreit waren. Das Gericht in Greifswald hatte am Freitag festgestellt, dass der Landkreis weder den Bewegungsradius einschränken darf noch eine Ausgangssperre verhängen kann. Dies könne nur das Land per Gesetz oder Verordnung regeln und nicht per Erlass durch den Kreis regulieren.«