Vorpommern-Greifswald hebt verschärfte Corona-Regeln auf

Bereits am 1.2. war auf nord​ku​rier​.de zu erfahren:

»Kei­ne 15-Kilo­me­ter-Regel, kei­ne nächt­li­che Aus­gangs­sper­re: Der Kreis Vor­pom­mern-Greifs­wald hat aktu­el­le Hot­spot-Rege­lun­gen zurück­ge­nom­men, nach­dem das Ver­wal­tungs­ge­richt Zwei­fel ange­mel­det hat.

Greifs­wald. Der Kreis Vor­pom­mern-Greifs­wald teil­te am frü­hen Mon­tag­nach­mit­tag mit, dass die aktu­el­le All­ge­mein­ver­fü­gung zurück­ge­nom­men wird. In der Ver­fü­gung waren unter ande­rem eine Ein­schrän­kung des Bewe­gungs­ra­di­us von 15 Kilo­me­ter um den Wohn­ort und eine nächt­li­che Aus­gangs­sper­re geregelt.

Gericht erklär­te Ver­ord­nung für nicht rechtmäßig

Mit die­sem Schritt reagiert Land­rat Micha­el Sack (CDU) auf eine Erklä­rung des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes Greifs­wald. Das Gericht hat­te am Frei­tag­abend recht­li­che Beden­ken zu der All­ge­mein­ver­fü­gung geäu­ßert und damit den Ein­sprü­chen von zwei Greifs­wal­der Bür­gern statt gege­ben. Sack erklär­te dazu: „Wir neh­men die Eil­ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richt Greifs­wald vom ver­gan­ge­nen Frei­tag zum Anlass, die All­ge­mein­ver­fü­gung für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger des Land­krei­ses außer Kraft zu set­zen.” Aus sei­ner Sicht wäre der Inhalt der Urteils­be­grün­dung so schwer­wie­gend, dass die All­ge­mein­ver­fü­gung für den Land­kreis so nicht halt­bar sei.

Mehr lesen: 15-Kilo­me­ter-Radi­us und Aus­gangs­sper­re sind für Gericht rechts­wid­rig

Ursprüng­lich hat­te der Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes nur dazu geführt, dass die zwei Klä­ger von der All­ge­mein­ver­fü­gung befreit waren. Das Gericht in Greifs­wald hat­te am Frei­tag fest­ge­stellt, dass der Land­kreis weder den Bewe­gungs­ra­di­us ein­schrän­ken darf noch eine Aus­gangs­sper­re ver­hän­gen kann. Dies kön­ne nur das Land per Gesetz oder Ver­ord­nung regeln und nicht per Erlass durch den Kreis regulieren.«

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