corodok ist seit dem 1.4.23 Geschichte. (Nicht ganz)
Siehe auch von Illa: Artur, Thomas und icke.
Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Bravo! SOLCHE Gastwirte und Geschäftsinhaber brauchen wir jetzt – vielleicht wird manchen von den Oberen dann endlich klar, was sie uns antun, wenn sie mal von der Suppe kosten, die sie selbst angerichtet haben. Ich würde als Gastwirt eine ganze Wand mit persönlichen personae non grata – Steckbriefen hiesiger Corona-Akteure füllen können…
@ Exmalico:
Dann bitte auch andere Bundesminister- und Bundesländerminister-Darsteller abweisen.
Und ebenso betrifft dies die Abgeordneten-Darsteller im Bundestag und in den Landtagen, auf Kreis- und Stadt-/ Dorf-Ebene.
Ich bin ebenso dafür, diese elenden Polit-Darsteller beim Freiseur, im Kino, Theater, in Hotels, Pensionen, Sportstätten abblitzen zu lassen und denen generell Hausverbot auf unbestimmte Zeit zu erteilen.
Selten so gelauterlacht. Danke!
" Wie du mir, ich so dir "
Neuster Trend bei Twitter:
#LoKarlVerbot
🙂
Hausrecht: auf der Info-Seite Niedersachsen ist zu lesen, 3G könne weiterhin im Rahmen des Hausrechtes angewendet werden.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
Ist das tatsächlich so? Ich dachte, der medizinische Datenschutz gilt mit Auslaufen der Maßnahmen wieder. Also Maske könnte man mit Hausrecht begründen, aber nicht die Vorlage medizinischer Daten.
@Ulla
Ich hatte das auch gelesen, finde die Quelle aber nicht mehr.
Auf der Homepage von Niedersachsen steht mittlerweile sogar auf einem Bildchen, https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html#grafiken
dass im Rahmen des Hausrechts sogar weiterhin 2G+ bei Veranstaltungen gefordert werden kann.
Das sind solche Widerlinge.
Ich hatte mir gestern alle Bilder durchgeschaut (Piktogramme) und dort stand nur, dass man Maskenpflicht und 3G weiterhin freiwillig anwenden könne laut Hausrecht. Jetzt ist es also 2G+.
Die haben nicht m ehr alle Tassen im Schrank. Wird hoffentlich sofort vom Verwaltungsgericht gekippt.
@Ulla: Die gesetzliche Pflicht, einen 3G Nachweis verlangen zu MÜSSEN, ist nun weggefallen. Aber wenn sie jemand danach fragt und sie diesen freiwillig vorzeigen, wüsste ich nicht, wieso das nicht erlaubt sein sollte. Und auf Grundlage des Hausrechts kann man ja theoretisch jeden abweisen. Also auch jene, die sich nicht freiwillig "ausweisen". So jedenfalls meine Theorie als juristischer Laie.
Es gibt aber auch noch den Antidiskriminierungsgrundsatz. Einrichtungen, die eigentlich jederman offen stehen, beispielsweise Einkaufläden, sollten dann auch tatsächlich jederman offen stehen.
@Henning:
„Wann greift der Diskriminierungsschutz?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt im Bereich Arbeitsleben sowie bei sogenannten Massengeschäften. Darunter fällt beispielsweise auch der Zugang zu Geschäften des Einzelhandels, der Gastronomie und Freizeitveranstaltungen.
Der Diskriminierungsschutz nach dem AGG greift nur, wenn Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Der Impfstatus als solcher und die Tatsache geimpft, genesen oder getestet zu sein, ist keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft bzw. kein gesetzlich verbotener Unterscheidungsgrund.“
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/projekte/Corona/geimpft_genesen/geimpft_genesen_node.html
Tja … Pech gehabt.
Welche Dating App?
Keine Datingapp weil keine Zeit, KEINE CHANCEN .…
OK, you made my day.
An alle die sich über die absurden Hausrecht-Regelungen in Niedersachsen informieren möchten: Ich hatte die Grafiken nicht richtig verstanden. Es gibt DREI Grafiken, in denen es ums Hausrecht geht:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html#grafiken
Rechts unten "keine Beschränkungen mehr aber Hausrecht erlaubt 3G und FFP2-Pflicht" betrifft nur Restaurants und Clubs, obwohl man den Hintergrund mit den Restaurants und Clubs kaum lesen kann, da er ausgegraut ist und das Schild quer über dem Feld prangt.
In einer anderen Grafik steht, dass in Gaststätten (?! Widerspruch) 3G und 2G+ verlangt werden darf, ebenso in Betrieben und Einrichtungen. Die haben sie einfach nicht mehr alle. Das muss vors Verwaltungsgericht.
Vor allem widersprechen sich diese Bildchen! In der Verordnung steht gar nichts von Hausrecht. Die Regierung regelt also nichts in der Verordnung, aber hetzt die Betreiber durch sich widersprechende bunte Bildchen auf. Einmal darf in der Gastronomie laut Hausrecht 3G verlangt werden, im Bildchen darüber darf in Restaurants laut Hausrecht sogar 2G plus verlangt werden.
Ihr könnt mich alle mal kreuzweise am A*** l****. Ich werd schon ein Restaurant finden, das noch die Menschenwürde beachtet und denen die Umsätze wichtig sind. Was für Widerlinge. Man kann es nur immer wieder sagen. Unfassbar.
Da fordert die Regierung tatsächlich auf, dass Betreiber weiterhin 2G+ anwenden! UNFASSBAR.
Ich habe mir nun mal den § 28a Infektionsschutzgesetz angeschaut und bin der Meinung, dass die Hausrechts-Anwendung, zu der die niedersächsische Landesregierung animiert (2G+ in Restaurants, Betreiben und sonstigen Einrichtungen auf Hausrecht möglich), rechtswidrig ist.
Eine Landesverordnung bzw. das Hausrecht kann doch nie und nimmer ein Bundesgesetz (Infektionsschutzgesetz) brechen.
In § 28a Infektionsschutzgesetz sind abschließend die Maßnahmen aufgezählt. Dort steht nichts von verpflichtenden, sondern allgemein von Maßnahmen. Also gilt die Aufzählung auch für 'freiwillige' Maßnahmen und diese dürfen nur in Krankenhäusern, Nahverkehr usw. stattfinden.
Ich bin mir relativ sicher, dass die Hausrechts-Regelungen keinen Bestand haben. Kennt jemand einen Anwalt, dem man das zuspielen kann?
Hier nochmal an alle der Hinweis, dass das Hausrecht ziemlich sicher nicht durch die Polizei oder Ordnungsämter vollstreckt werden kann, also keine Strafen oder Bußgelder zu erwarten sind, sondern sich der Betreiber selbst um die Durchsetzung seines Hausrechts kümmern muss. Wenn am Eingang jemand kontrolliert, kann man ja die Maske noch aufhaben und dann löst sie sich plötzlich in Luft auf. So wird allerdings weiterhin jeder Besuch gewisser Einrichtungen zum Spießrutenlauf.
Beim Lieblingsemoji hätte ich bei KL dieses vermutet …
https://emojis.wiki/de/vor-angst-schreiendes-gesicht/