Wenn die Quarantäne 24 Tage dauert

»In einem spe­zi­el­len Fall gel­ten 20 Tage Quarantäne – näm­lich dann, wenn man mit einer infi­zier­ten Person im sel­ben Haushalt lebt.«

wird aus Österreich gemel­det. Deutschland kann das top­pen. Schuld ist das RKI.

"Corona-Auflagen: Wenn die Quarantäne 24 Tage dau­ert" titelt wz​.de am 7.9.

»Eine Familie aus Barmen muss mehr als drei Wochen zu Hause blei­ben. Die Stadt sagt, sie hal­te sich an die Vorgaben des RKI. Die Familie kri­ti­siert aber die Kommunikation.

Es ist ein Härtefall. Das räumt auch die Stadt ein. Am 16. September wird die Quarantäne von David-Benjamin Kutzner ablau­fen. 24 Tage wer­den es dann ins­ge­samt für den Barmer, sei­ne Frau und zwei sei­ner Kinder gewe­sen sein. Obwohl die Corona-Tests der vier alle nega­tiv waren. 

Der Haken: Der älte­ste Sohn, der die zwei­te Klasse an der Grundschule Thorner Straße besucht, war am 21. August gete­stet wor­den, am 24. August kam das Ergebnis: posi­tiv. Die Folge: Die Grundschule, an der es der zwei­te Fall war, wur­de geschlos­sen, die gan­ze Familie kam in Quarantäne. Während die für den Sohn in der ver­gan­ge­nen Woche ende­te und auch die Schule wie­der ihre Pforten öff­ne­te, müs­sen Kutzner und die Familie wei­ter zu Hause ausharren.

Den Grund erläu­tert die Stadt auf WZ-Anfrage. Man hal­te sich an die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Die besa­gen, dass der Sohn nach sei­nem posi­ti­ven ersten Test in Quarantäne muss. Diese endet auto­ma­tisch nach zehn Tagen, wenn die letz­ten bei­den Tage sym­ptom­frei waren.«

Keine getrennten Bäder

»Die Kontaktpersonen der Kategorie I, in die­sem Fall die Familie, müs­sen aller­dings nach dem Ende der Quarantäne des Sohnes, so heißt es von der Stadt, noch ein­mal wei­te­re 14 Tage in Quarantäne, wenn nicht sicher­ge­stellt wer­den kann, dass vor­her inner­halb der Wohnung die Abstandsregeln ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, es zum Beispiel getrenn­te Bäder gibt. Die Regelung gel­te auch, selbst wenn kei­ne Symptome auf­tre­ten oder posi­ti­ve Tests vorliegen.

Der Gartenlandschaftsbauer, des­sen Betrieb ohne den Chef aus­kom­men muss, ist sau­er. Grundsätzlich habe er Verständnis für die Quarantäne-Maßnahmen. Aber die Kommunikation der Stadt und des Gesundheitsamtes sei schlecht. Mehrfach habe er ver­sucht, Erklärungen zu bekom­men, war­um er so lan­ge in Quarantäne muss.

Vor allem, war­um, was zunächst wenig nach­voll­zieh­bar erscheint, sein Sohn mitt­ler­wei­le wie­der in die Schule darf, wäh­rend der Rest der Familie zu Hause blei­ben muss. Am Unterricht neh­me der Zweitklässler aber nicht teil. "Wir dür­fen ihn ja auch gar nicht zur Schule brin­gen", so Kutzner, der ein Attest für sei­nen Sohn besor­gen muss­te. "Eigentlich gilt ja die Schulpflicht." Auf diver­se Anfragen, etwa über die Corona-Sammel-E-Mail-Adresse der Stadt, habe es kei­ne Antwort gege­ben. Infos habe er sich über befreun­de­te Ärzte holen müs­sen.«

Wenigstens von sol­chen Scherereien ver­schont bleibt, wer sich meh­re­re Badezimmer lei­sten kann.


Ähnlich wirr wie das Handeln der Stadt Wuppertal, die sich auf Empfehlungen des RKI beruft, erscheint die Begründung der Österreicher:

»In gar nicht so sel­te­nen Fällen kann die Quarantäne auch bis zu 20 Tage dau­ern, berich­tet das Ö1-Morgenjournal. Nämlich dann, wenn man mit einer infi­zier­ten Person in einem Haushalt lebt.

Angehörige, die im sel­ben Haushalt leben gel­ten als Hochrisikopersonen und kön­nen bis zu zehn Tage län­ger abge­son­dert werden.

Die Rechnung dahin­ter: Die zehn Tage Quarantäne beginnt ja ab dem letz­ten poten­ti­ell infek­tiö­sen Kontakt. "Wenn ich jetzt im Haushalt lebe mit einer Person, die posi­tiv gete­stet wur­de, dann muss ich anneh­men, dass der letz­te Tag die­ser Zehn-Tages-Quarantäne mein letz­ter poten­ti­ell infek­tiö­ser Kontakt gewe­sen ist", erklärt Dr. Bernhard Benka gegen­über dem ORF-Radio.

Der 44-jäh­ri­ge Mediziner ist Leiter der Abteilung für über­trag­ba­re Erkrankungen, Krisenmanagement und Seuchenbekämpfung im Gesundheitsministerium.

Entsprechend kön­ne der Amtsarzt dann ab die­sem letz­ten Kontakt anord­nen, noch­mal für wei­te­re zehn Tage in Isolation blei­ben zu müs­sen. Dass Kontaktpersonen im sel­ben Haushalt für 20 Tage in Quarantäne müs­sen, ist nicht pau­schal geregelt.

Die jewei­li­ge Entscheidung liegt beim Amtsarzt bzw. der zustän­di­gen Gesundheitsbehörde.«

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

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