So ist am 24.9. aus Österreich zu lesen. Was für Schulkinder gilt, kann für Regierungsmitglieder ganz anders aussehen:
»Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) wird mit Freitag aus der Isolation entlassen und kann ihren für morgen geplanten Ungarn-Besuch wahrnehmen. Sie ist seit einer Woche in Heim-Isolation, weil ein Kabinettsmitglied der Kanzleramtsministerin an Covid-19 erkrankt war. Bei weiteren Testungen ergab sich ein zweiter positiver Test im Umfeld. Edtstadler selbst wurde hingegen mehrfach negativ getestet und hat daher ab Freitag die behördliche Erlaubnis, ihre Wohnung wieder zu verlassen.«
Sonderregelungen gibt es auch für deutsches Führungspersonal:
Wirtschaftsminister Altmaier twittert:
Zuvor hatte er mitgeteilt:
1.279 Menschen gefällt das. Ob das Gesundheitsamt involviert war, ist nicht zu erfahren. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gibt es eigentlich keinen Spielraum:
Eindeutig heißt es dort: "Wann eine häusliche Quarantäne beendet werden darf, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.".
Ein paar Nummern zu klein war der Vorsitzende der Jungen Liberalen im Kreis Vorpommern-Greifswald. "Deutschland hat fertig. Ich bin wütend" maulte der Reiserückkehrer am 31.8. über die ihn treffenden Regeln.
Auch für Fußball-Profis gelten Ausnahmen
»SV Waldhof: Alle Corona-Tests negativ – Gesundheitsamt hebt Quarantäne auf…
Nachdem beide Testreihen auf das Corona-Virus beim SV Waldhof Mannheim in dieser Woche negativ ausgefallen sind, hat das Gesundheitsamt Mannheim die häusliche Isolation für alle betroffenen Personen aufgehoben.«
Das wurde am 18.9. gemeldet, nachdem "am Freitag, den 11.09.2020 zwei Personen aus der Testgruppe des SV Waldhof positiv auf das Corona-Virus getestet wurden".
Die Schweiz wiederum hält dies für richtig:
»Wer aus einem Corona-Risikoland in die Schweiz einreist, muss in Quarantäne – auch wenn die Person einen negativen Coronavirus-Test vorweisen kann. Denn ein negatives Testergebnis schliesse eine Infektion nicht aus, präzisierte das BAG am Mittwoch auf seiner Website.«
BAG ist das schweizerische Bundesamt für Gesundheit. Die Regel wurde am 29.7. publiziert.
Nicht dasselbe Badezimmer benutzen!
deutsche-anwaltshotline.de hingegen meint:
»Gut zu wissen: Die Quarantäne ist in der Regel dann beendet, wenn der Coronatest negativ zurückkommt. Teils sind zwei negative Ergebnisse an zwei aufeinanderfolgenden Tagen nötig.«
Das sind doch mal gute Orientierungshilfen! Es gilt etwas in der Regel, aber nur teils. Die Anwaltshotline hat noch weitere Tips parat:
»Gut zu wissen: Selbst der Gang zur Mülltonne ist untersagt. Müll sollte am besten auf der Terrasse oder im Notfall in der Wohnung deponiert werden. Betroffene können Freunde allerdings darum bitten, den Müll abzuholen. Auch hier ist es besser, direkten Kontakt zu vermeiden.
Wer unter Quarantäne gestellt wurde, muss sich strengstens daran halten. Es drohen empfindliche Strafen und sogar Freiheitsstrafen. Ist eine Person im Haushalt erkrankt, sollten Mitbewohner den Kontakt meiden. Vor allem ist darauf zu achten, nach Möglichkeit nicht im selben Bett zu schlafen und nicht dasselbe Badezimmer zu benutzen.«
Es geht noch doller
»"Eine Quarantäne beginnt am Tag des letzten Kontakts mit einer Person mit Covid-19. Die Dauer der Quarantäne hängt mit der Inkubationsperiode zusammen. Dieser Ansicht ist das 'Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten' ECDC", sagte dem BNR gegenüber Maria Scharkowa, Expertin für Medizinrecht. "Ein negativer PCR-Test einer unter Quarantäne gestellten Person hebt nicht die Einschränkungsanordnungen der medizinischen Behörden auf. Falls jedoch der Test positiv ausfallen sollte, beginnt eine neue 14-tägige Quarantänezeit. Man kann eine Quarantäneverordnung vor Gericht anfechten, doch das Gericht hat ebenfalls 14 Tage Zeit für eine Entscheidung. Die Quarantäne wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Freiheitsentzug gleichgesetzt und deren Einhaltung unterliegt entsprechend einer Kontrolle", kommentierte die Expertin für Medizinrecht.«
Das erfährt man von Radio Bulgarien am 6.7.
Neue Verordnung: Chaos an Grazer Schule wegen wechselnder Corona-Regeln
»Keine klaren Regeln, täglich neue Fälle, Schüler und Lehrer in Quarantäne: Die Coronakrise hält auch die steirischen Schulen auf Trab. Nun sorgte eine neue Verordnung für noch mehr Verwirrung an einer Grazer Schule…
"Weil bei Kindern unter zehn Jahren die Ansteckungsgefahr geringer ist als bei älteren Kindern, sehen die Vorgaben des Gesundheitsministeriums seit Montag eine nicht so strenge Vorgangsweise vor. Darum können einige Schüler und Schülerinnen jetzt schon wieder in die Schule gehen", erklärt man im Büro des Gesundheitsstadtrats Robert Krotzer (KPÖ). "Es tut uns leid, wenn es dadurch zu Verunsicherung gekommen ist. Beim Contact Tracing im Gesundheitsamt wird seit sieben Monaten an den Grenzen der Belastbarkeit gearbeitet. Sich oft ändernde Verordnungen der Bundesregierung erschweren die Arbeit zusätzlich", stellt man sich im politischen Büro hinter die Mitarbeiter.«
Das ist am 24.9. auf kleinezeitung.at zu erfahren.
Gefangenschaft dahoam
Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute über das triste Leben in der Quarantäne für Normalos:
»Es läuft bereits die Schlussphase der zweiten Halbzeit hinter dem Fenster, doch die Suche nach dem Sinn verläuft seit Tag eins erfolglos. 15 Tage Quarantäne wegen eines verhängnisvollen Kontakts. Da helfen auch zwei negative Tests in Halbzeit eins nichts. Das Gesundheitsamt tut seine Pflicht und verhängt die Ausgangssperre. Jetzt, da der Sommer in die Schlussoffensive geht, fühlt sich das alles weniger wie eine Sicherheitsmaßnahme an. Eher wie eine Strafe, bei der nur noch die Kette fehlt.«
Gassi führen mit Mundschutz – manchmal
"Darf ich in Quarantäne mit dem Hund Gassi gehen?" fragt ndr.de und antwortet:
»Da die Regelungen regional unterschiedlich sind, müssen Sie dies mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt absprechen. In Kiel, der Region Hannover und Hamburg* ist es beispielsweise nicht erlaubt. In Schwerin darf der Hund nur dann Gassi geführt werden, wenn dies nicht von Freunden, Bekannten, Verwandten oder Nachbarn erledigt werden kann. Das sollte dann in den frühen Morgen- oder Abendstunden geschehen, Menschenansammlungen sind dabei zu meiden und es muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.«
Nicht spezifiziert wird, ob sich die Maskenpflicht auch auf das Tier bezieht.
Müll nur nachts rausbringen in Schwerin
Schwerin stellt in mancherlei Hinsicht einen Sonderfall dar: "In Schwerin gestattet das Gesundheitsamt zu Beginn der Quarantäne einen kurzen Einkauf mit Mund-Nasen-Schutz zur Erstversorgung." Dort gilt auch: "In Schwerin wird empfohlen, den Müll nachts rauszubringen, weil sich dann im Treppenhaus wenig Menschen aufhalten. Außerdem sollte dabei ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Gleiches gilt für den Weg zum Briefkasten im Treppenhaus."
Der NDR stellt klar:
»*Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, dass es in Hamburg während der Quarantäne erlaubt ist, mit dem Hund Gassi zu gehen und in Mehrfamilienhäusern den Müll rauszubringen sowie den Briefkasten zu leeren. Diese Angaben hat die Gesundheitsbehörde korrigiert und weist darauf hin, dass Hamburgerinnen und Hamburger in behördlich angeordneter Quarantäne den privaten Wohnort (zum Beispiel Wohnung oder Wohngemeinschaft) oder das eigene Grundstück bei Hausbesitzern nicht verlassen dürfen, ausgenommen zur Corona-Testung. Bei notwendigen Besorgungen sollten Nachbarn, Freunde oder Familie um Hilfe gebeten werden.«
Auf dem Weg zur Corona-Testung wird sich das Virus in Hamburg vermutlich im Zaum halten.
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)