Negatives Testergebnis hebt Quarantänepflicht nicht auf – oder doch?

So ist am 24.9. aus Österreich zu lesen. Was für Schulkinder gilt, kann für Regierungsmitglieder ganz anders aussehen:

»Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) wird mit Freitag aus der Isolation ent­las­sen und kann ihren für mor­gen geplan­ten Ungarn-Besuch wahr­neh­men. Sie ist seit einer Woche in Heim-Isolation, weil ein Kabinettsmitglied der Kanzleramtsministerin an Covid-19 erkrankt war. Bei wei­te­ren Testungen ergab sich ein zwei­ter posi­ti­ver Test im Umfeld. Edtstadler selbst wur­de hin­ge­gen mehr­fach nega­tiv gete­stet und hat daher ab Freitag die behörd­li­che Erlaubnis, ihre Wohnung wie­der zu verlassen.«

Sonderregelungen gibt es auch für deut­sches Führungspersonal:

Wirtschaftsminister Altmaier twittert:

Zuvor hat­te er mitgeteilt:

1.279 Menschen gefällt das. Ob das Gesundheitsamt invol­viert war, ist nicht zu erfah­ren. Laut Bundeszentrale für gesund­heit­li­che Aufklärung gibt es eigent­lich kei­nen Spielraum:

Eindeutig heißt es dort: "Wann eine häus­li­che Quarantäne been­det wer­den darf, ent­schei­det das zustän­di­ge Gesundheitsamt.".

Ein paar Nummern zu klein war der Vorsitzende der Jungen Liberalen im Kreis Vorpommern-Greifswald. "Deutschland hat fer­tig. Ich bin wütend" maul­te der Reiserückkehrer am 31.8. über die ihn tref­fen­den Regeln.

Auch für Fußball-Profis gelten Ausnahmen

»SV Waldhof: Alle Corona-Tests nega­tiv – Gesundheitsamt hebt Quarantäne auf…
Nachdem bei­de Testreihen auf das Corona-Virus beim SV Waldhof Mannheim in die­ser Woche nega­tiv aus­ge­fal­len sind, hat das Gesundheitsamt Mannheim die häus­li­che Isolation für alle betrof­fe­nen Personen aufgehoben.«

Das wur­de am 18.9. gemel­det, nach­dem "am Freitag, den 11.09.2020 zwei Personen aus der Testgruppe des SV Waldhof posi­tiv auf das Corona-Virus gete­stet wurden".

Die Schweiz wie­der­um hält dies für richtig:

»Wer aus einem Corona-Risikoland in die Schweiz ein­reist, muss in Quarantäne – auch wenn die Person einen nega­ti­ven Coronavirus-Test vor­wei­sen kann. Denn ein nega­ti­ves Testergebnis schlie­sse eine Infektion nicht aus, prä­zi­sier­te das BAG am Mittwoch auf sei­ner Website.«

BAG ist das schwei­ze­ri­sche Bundesamt für Gesundheit. Die Regel wur­de am 29.7. publi­ziert.

Nicht dasselbe Badezimmer benutzen!

deut​sche​-anwalts​hot​line​.de hin­ge­gen meint:

»Gut zu wis­sen: Die Quarantäne ist in der Regel dann been­det, wenn der Coronatest nega­tiv zurück­kommt. Teils sind zwei nega­ti­ve Ergebnisse an zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen nötig.«

Das sind doch mal gute Orientierungshilfen! Es gilt etwas in der Regel, aber nur teils. Die Anwaltshotline hat noch wei­te­re Tips parat:

»Gut zu wis­sen: Selbst der Gang zur Mülltonne ist unter­sagt. Müll soll­te am besten auf der Terrasse oder im Notfall in der Wohnung depo­niert wer­den. Betroffene kön­nen Freunde aller­dings dar­um bit­ten, den Müll abzu­ho­len. Auch hier ist es bes­ser, direk­ten Kontakt zu vermeiden.

Wer unter Quarantäne gestellt wur­de, muss sich streng­stens dar­an hal­ten. Es dro­hen emp­find­li­che Strafen und sogar Freiheitsstrafen. Ist eine Person im Haushalt erkrankt, soll­ten Mitbewohner den Kontakt mei­den. Vor allem ist dar­auf zu ach­ten, nach Möglichkeit nicht im sel­ben Bett zu schla­fen und nicht das­sel­be Badezimmer zu benut­zen.«

Es geht noch doller

»"Eine Quarantäne beginnt am Tag des letz­ten Kontakts mit einer Person mit Covid-19. Die Dauer der Quarantäne hängt mit der Inkubations­periode zusam­men. Dieser Ansicht ist das 'Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten' ECDC", sag­te dem BNR gegen­über Maria Scharkowa, Expertin für Medizinrecht. "Ein nega­ti­ver PCR-Test einer unter Quarantäne gestell­ten Person hebt nicht die Einschränkungsanordnungen der medi­zi­ni­schen Behörden auf. Falls jedoch der Test posi­tiv aus­fal­len soll­te, beginnt eine neue 14-tägi­ge Quarantänezeit. Man kann eine Quarantäneverordnung vor Gericht anfech­ten, doch das Gericht hat eben­falls 14 Tage Zeit für eine Entscheidung. Die Quarantäne wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Freiheitsentzug gleich­ge­setzt und deren Einhaltung unter­liegt ent­spre­chend einer Kontrolle", kom­men­tier­te die Expertin für Medizinrecht.«

Das erfährt man von Radio Bulgarien am 6.7.

Neue Verordnung: Chaos an Grazer Schule wegen wechselnder Corona-Regeln

»Keine kla­ren Regeln, täg­lich neue Fälle, Schüler und Lehrer in Quarantäne: Die Coronakrise hält auch die stei­ri­schen Schulen auf Trab. Nun sorg­te eine neue Verordnung für noch mehr Verwirrung an einer Grazer Schule…

"Weil bei Kindern unter zehn Jahren die Ansteckungsgefahr gerin­ger ist als bei älte­ren Kindern, sehen die Vorgaben des Gesundheitsministeriums seit Montag eine nicht so stren­ge Vorgangsweise vor. Darum kön­nen eini­ge Schüler und Schülerinnen jetzt schon wie­der in die Schule gehen", erklärt man im Büro des Gesundheitsstadtrats Robert Krotzer (KPÖ). "Es tut uns leid, wenn es dadurch zu Verunsicherung gekom­men ist. Beim Contact Tracing im Gesundheitsamt wird seit sie­ben Monaten an den Grenzen der Belastbarkeit gear­bei­tet. Sich oft ändern­de Verordnungen der Bundesregierung erschwe­ren die Arbeit zusätz­lich", stellt man sich im poli­ti­schen Büro hin­ter die Mitarbeiter.«

Das ist am 24.9. auf klei​ne​zei​tung​.at zu erfahren.

Gefangenschaft dahoam

Die Süddeutsche Zeitung berich­tet heu­te über das tri­ste Leben in der Quarantäne für Normalos:

»Es läuft bereits die Schlussphase der zwei­ten Halbzeit hin­ter dem Fenster, doch die Suche nach dem Sinn ver­läuft seit Tag eins erfolg­los. 15 Tage Quarantäne wegen eines ver­häng­nis­vol­len Kontakts. Da hel­fen auch zwei nega­ti­ve Tests in Halbzeit eins nichts. Das Gesundheitsamt tut sei­ne Pflicht und ver­hängt die Ausgangssperre. Jetzt, da der Sommer in die Schlussoffensive geht, fühlt sich das alles weni­ger wie eine Sicherheitsmaßnahme an. Eher wie eine Strafe, bei der nur noch die Kette fehlt.«

Gassi führen mit Mundschutz – manchmal

"Darf ich in Quarantäne mit dem Hund Gassi gehen?" fragt ndr​.de und antwortet:

»Da die Regelungen regio­nal unter­schied­lich sind, müs­sen Sie dies mit dem für Sie zustän­di­gen Gesundheitsamt abspre­chen. In Kiel, der Region Hannover und Hamburg* ist es bei­spiels­wei­se nicht erlaubt. In Schwerin darf der Hund nur dann Gassi geführt wer­den, wenn dies nicht von Freunden, Bekannten, Verwandten oder Nachbarn erle­digt wer­den kann. Das soll­te dann in den frü­hen Morgen- oder Abendstunden gesche­hen, Menschenansammlungen sind dabei zu mei­den und es muss ein Mund-Nasen-Schutz getra­gen werden.«

Nicht spe­zi­fi­ziert wird, ob sich die Maskenpflicht auch auf das Tier bezieht.

Müll nur nachts rausbringen in Schwerin

Schwerin stellt in man­cher­lei Hinsicht einen Sonderfall dar: "In Schwerin gestat­tet das Gesundheitsamt zu Beginn der Quarantäne einen kur­zen Einkauf mit Mund-Nasen-Schutz zur Erstversorgung." Dort gilt auch: "In Schwerin wird emp­foh­len, den Müll nachts raus­zu­brin­gen, weil sich dann im Treppenhaus wenig Menschen auf­hal­ten. Außerdem soll­te dabei ein Mund-Nasen-Schutz getra­gen wer­den. Gleiches gilt für den Weg zum Briefkasten im Treppenhaus."

Der NDR stellt klar:

»*Hinweis der Redaktion: In einer frü­he­ren Version hieß es, dass es in Hamburg wäh­rend der Quarantäne erlaubt ist, mit dem Hund Gassi zu gehen und in Mehrfamilienhäusern den Müll raus­zu­brin­gen sowie den Briefkasten zu lee­ren. Diese Angaben hat die Gesundheitsbehörde kor­ri­giert und weist dar­auf hin, dass Hamburgerinnen und Hamburger in behörd­lich ange­ord­ne­ter Quarantäne den pri­va­ten Wohnort (zum Beispiel Wohnung oder Wohngemeinschaft) oder das eige­ne Grundstück bei Hausbesitzern nicht ver­las­sen dür­fen, aus­ge­nom­men zur Corona-Testung. Bei not­wen­di­gen Besorgungen soll­ten Nachbarn, Freunde oder Familie um Hilfe gebe­ten werden.«

Auf dem Weg zur Corona-Testung wird sich das Virus in Hamburg ver­mut­lich im Zaum halten.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

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