Im Dokument "Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern" wird ausgeführt, was als "Fall" zu gelten hat und wie damit die Zahlen auch ohne "Klinisch diagnostizierte Erkrankung" in die Höhe getrieben werden:
»Über die zuständige Landesbehörde an das RKI zu übermittelnder Fall
A. Klinisch diagnostizierte Erkrankung
Entfällt.
B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung
Spezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Auftreten von zwei oder mehr Lungenentzündungen (Pneumonien) in einer medizinischen Einrichtung, einem Pflege oder Altenheim).
Spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Kontakt zu einem bestätigten Fall).
C. Klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung
Spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von COVID-19 und labordiagnostischer Nachweis.
D. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei bekanntem klinischen Bild, das weder die Kriterien für das spezifische noch für das unspezifische klinische Bild von COVID-19 erfüllt. Hierunter fallen auch asymptomatische Infektionen.
E. Labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei unbekanntem klinischen Bild
Labordiagnostischer Nachweis bei fehlenden Angaben zum klinischen Bild (nicht ermittelbar oder nicht erhoben).
Zusatzinformation
Für den Ausschluss von Fällen sollten die Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV‑2 beachtet werden. Ein negatives PCR-Ergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion mit SARSCoV‑2 nicht vollständig aus. Falsch-negative Ergebnisse können z.B. aufgrund schlechter Probenqualität, unsachgemäßem Transport oder ungünstigem Zeitpunkt (bezogen auf den Krankheitsverlauf) der Probenentnahme nicht ausgeschlossen werden.
Referenzdefinition
In Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts, die nicht nach Falldefinitionskategorien differenzieren (z.B. wöchentliche „Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten“ im Epidemiologischen Bulletin), werden nur Fälle der Kategorie C, D und E gezählt.«
Daß die Fälle keineswegs identisch sind mit Erkrankungen, wird noch einmal bestätigt im Epidemiologischen Bulletin vom 14.1.2021 (!!!), das online vorab veröffentlicht wurde:
»Alle labordiagnostischen PCR-Nachweise von SARS-CoV‑2 werden unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung einer klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle gewertet.«
Auf die Erhebungen zu Verstorbenen trifft das Gleiche zu.
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)
Update 13.1.: Seit dem 23.12. gilt eine andere Definition, die unter dem o.g. Link erhältlich ist. Die seit dem 29.5. gültige Lesart, aus der hier zitiert wird, gibt es hier.
Tja, die Welt ist alles, was der Fall ist, sagt schon Wittgenstein…
Nun, nach der Definition kann so ziemlich viel irgendwas zu Fällen erklärt werden – frei nach Schnauze: lieber'n paar Pfund mehr, nich dass wir nachher zu wenig haben.
[B. Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung
Spezifisches oder unspezifisches klinisches Bild von COVID-19, ohne labordiagnostischen Nachweis, aber mit epidemiologischer Bestätigung (Kontakt zu einem bestätigten Fall)]
Interessant wäre die Frage, was ist ein unspezifisches klinisches Bild ? Irgendwas, z.B. Fußpilz ?
[Referenzdefinition
In Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts, die nicht nach Falldefinitionskategorien differenzieren (z.B. wöchentliche „Aktuelle Statistik meldepflichtiger Infektionskrankheiten“ im Epidemiologischen Bulletin), werden nur Fälle der Kategorie C, D und E gezählt.«]
Sind jetzt die laufenden Wasserstandsmeldungen "nicht nach Falldefinitionskategorie differenziert" enthalten also nicht die eher kreative Kategorie B ?
Sehr seltsam das Datum des Epidemiologischen Bulletin?!
Mir ist bis heute nicht klar, wer da wo wen testet und warum.
Wo kommen die Zahlen her?
Lassen sich die Leute freiwillig testen?
Kann man mir das erklären?
Master Yoda sagt: Unbestimmt die Zukunft ist, immer in Bewegung sie ist.
Das RKI isr weiser als Yoda, da es (s.o.) schon ins Jahr 2021 aehen kann. Möge die Macht mit UNS sein.
@aa Herzlichen Dank, dass Sie die Falldefinition des Rkis aufgreifen und über diesen Blog weiteren Kreisen zugänglich machen.
Einfach ein Skandal, der aber die Medien nicht interessiert.
Bereits im März habe ich in Kommentarspalten des NDRs dieses Dokument (Vorgängerversion) verlinkt, um weitere Aufklärung gebeten und keine Nutzung fragwürdiger Fallzahlen gefordert.
Der Kommentar wurde zumindest nicht entfernt, aber natürlich (!) nicht darauf reagiert.
Kommt jetzt etwas mehr in Bewegung? Meine Hoffnung stirbt noch nicht…
Passen da auch die stark erhöhten Covid-19 Fallzahlen auf Intensivstationen in Sachsen laut DIVI Intensivregister dazu??
https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/kartenansichten
Wie kann es sein, dass z.B. im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge von den insgesamt 179 Intensivbetten
heute 156 Betten mit Covid-19 Patient*innen belegt sind (87,15%, gestern fast 100%!)??
Wo sind denn die ganzen Herzinfarkt‑, Schlaganfall‑, Krebs‑, Pneumonie- und verunfallten Patient*innen, die das Gros auf Intensivstationen ausmachen? Abgeschafft? Hat etwa das Coronavirus alle sonst üblichen Erkrankungen geheilt? Welcher PCR-Test wird dort benutzt? Was ist da los?
Woher stammt das Dokument über Falldefinitionen? Bitte Quelle angeben, ansonsten wird man schwer argumentieren können
@Thomas Lutz: Es ist verlinkt! https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.pdf?__blob=publicationFile
Danke. Ich habe den Link gesehen, aber übersehen, dass er vom RKI kommt