Wieder freihändig: Spahn vergibt Auftrag für digitalen Impfpass an IBM-Konsortium

Das berichtet rnd.de am 9.3. Was nicht gemeldet wird: Wieder einmal hat die Bundesregierung einem Großkonzern freihändig den Auftrag mit einem (geplanten) Volumen von rund 3 Millionen Euro zugeschanzt. heise.de spricht von "einem besonders eilbedürftigen Vergabeverfahren". Anstelle eines ordentlichen Verfahrens hatte Spahn am 8.3. eine "Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung" veröffentlicht, wonach der Auftrag bereits am 3.3. erteilt wurde. Mit im Boot: das Kölner Unternehmen Ubirch, das bereits den digitalen "Impfpaß" für Altötting fabriziert hatte (s. Altötting geht voran. Legal, illegal, hallelujal.) und dessen Ruf umstritten ist. In der Bekanntmachung heißt es.

»Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass, um Impfungen zu dokumentieren. Statt nur im gelben Impfpass Impfzeitpunkt, Impfstoff und Namen vorweisen zu können, sollen Nutzerinnen und Nutzer diese Informationen künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können. Der digitale Impfnachweis umfasst eine Impfnachweis-App, eine Prüf-App und ein Backendsystem für die Integration in Arztpraxen und Impfzentren...

Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

      • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die Mitglieder des Europäischen Rates haben Ende Januar 2021 vereinbart, einen interoperablen Standard-Impfnachweis für medizinische Zwecke auszuarbeiten. Daraufhin wurden vom europäischen eHealth-Netzwerk in Abstimmung mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Committee), dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation technische Leitlinien zum Nachweis der Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten Mindeststandards zu den Informationen, die künftige Impfnachweise enthalten sollen. Anschließend erfolgten weitere Abstimmungen zur Umsetzung auf europäischer Ebene. Am 22. Februar 2021 wurde im Gespräch der zuständigen Ministerinnen und Minister mit der Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (sog. Corona-Kabinett der Bundesregierung) die Beschaffung einer digitalen Impfbescheinigung im Rahmen einer kurzfristigen dringlichen Vergabe beschlossen.

Am 25. Februar 2021 hat sich der Europäische Rat mit der entsprechenden Umsetzung eines digitalen Impfnachweises in Europa befasst.

Durch die kurzfristige europäische Einigung und den damit verbundenen europäischen Systemzwang muss die digitale Impfbescheinigung in Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden, da eine deutsche Insellösung der vereinbarten Interoperabilität entgegenstehen würde. Die Dringlichkeitsvergabe wurde bereits am 25. Februar eingeleitet. Eine Vergabe zu einem früheren Zeitpunkt war insoweit nicht möglich, weil die europäischen Rahmenbedingungen noch nicht definiert waren.

Die rein technische Umsetzung einer digitalen Impfbescheinigung wird ca. 12 Wochen in Anspruch nehmen. Die Ursachen dafür sind die Komplexität der Lösung, die notwendigen datenschutz­rechtlichen und sicherheitstechnischen Prüfungen sowie die Anbindung von ca. 55 000 Praxen und von ca. 410 Impfzentren.

Angesichts der Komplexität der Umsetzung einer digitalen Impfbescheinigung und in Anbetracht eines einheitlichen europäischen Vorgehens und der angestrebten Anerkennung im EU-Ausland ist es innerhalb der gebotenen Frist von 3 Monaten nicht möglich, zusätzlich zur technischen Umsetzung ein reguläres Vergabeverfahren durchzuführen; dies gilt selbst bei Zugrundelegung der für Fälle einfacher Dringlichkeit vorgesehenen verkürzten Teilnahme- bzw. Angebotsfristen (etwa nach § 17 Abs. 3 VgV, § 15 Abs. 3 VgV). Denn auch in letzterem Fall würde die Beschaffung einen nicht unwesentlichen Teil des zur Auftragsdurchführung zwingend benötigen Zeitraums beanspruchen und damit die Zielerreichung gefährden. Stattdessen wurden daher im Rahmen einer kurzfristigen dringlichen Vergabe dem Bundesministerium für Gesundheit bekannte zur Leistungserbringung in Frage kommende Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert...

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:

03/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten

Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs

Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Postanschrift: IBM-Allee 1
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)

Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2700 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Anteil: 51 %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

Beratungs-, Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen und ggf. Hosting in allen Teilbereichen des Vorhabens...«


Im "heise"-Artikel ist zu lesen:

»Bereits vor einem Jahr hatte Ubirch-Geschäftsführer Stephan Noller erklärt: "Ein verlässlicher Corona-Status wird in den nächsten Monaten ein ganz entscheidendes Merkmal sein, um wieder zu mehr Normalität zurückkehren zu können." Ob der nun vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebene digitale Impfpass dazu genutzt wird, dass etwa Restaurants und Hotels entscheiden können, wem sie Zutritt gewähren, steht in den Sternen.«

Nur einige der Partnerfirmen, die auf der Ubirch-Webseite genannt werden:


Auf dem IT-Portal golem.de ist am 4.2. zu lesen:

»UBIRCH:Blockchain-Impfausweis mit Schwächen

Golem.de ist es gelungen, auf einer Webseite zur Verifikation von digitalen Impfausweisen unsinnige Daten als gültig anzeigen zu lassen.

Die Firma Ubirch aus Köln will digitale Impfausweise zur Überprüfung von Coronavirus-Impfungen und Testzertifikate anbieten und setzt dafür nach eigenen Angaben auch auf Blockchain-Technologie. Ein Landkreis in Bayern nutzt Berichten zufolge bereits diese Impfausweise. Doch es gibt Zweifel daran, wie sinnvoll die Technologie des Unternehmens ist.

Der Impfausweis und die Testzertifikate des Unternehmens zeigen einen QR-Code an. Scannt man den QR-Code ein, wird man auf eine URL des Unternehmens weitergeleitet und erhält dort die Daten angezeigt - sowie eine Info in Grün, wenn die Daten korrekt sind, und in Rot, wenn sie dies nicht sind.

Jeder kann eine grüne Verifikationsmeldung auf einer Webseite anzeigen

Ein offensichtliches Problem ergibt sich daraus bereits: Es ist trivial möglich, QR-Codes zu erzeugen, die auf eine falsche Webseite weiterleiten. Diese kann dann entsprechend auch bei falschen Daten eine grüne Bestätigung anzeigen. Unter impfausweis.net existiert bereits eine entsprechende Beispiel-Webseite, auf der man falsche Impf-QR-Codes erzeugen kann.

Doch in unseren Tests gelang es uns sogar, auf der Webseite des Unternehmens Ubirch selbst - mit gewissen Einschränkungen - eine erfolgreiche Verifizierung mit falschen Daten anzuzeigen...

Aus den Verifikationslinks auf der Ubirch-Webseite geht hervor, dass man dort offenbar die Iota-Blockchain-Technologie nutzt. Iota wird von einer Stiftung mit Sitz in Berlin entwickelt und ist durchaus kontrovers. Als ein Forscherteam des MIT 2017 auf Schwächen in der verwendeten Hashfunktion von Iota hinwies, reagierte das Entwicklerteam der Blockchain mit juristischen Drohungen gegen die beteiligten Forscher

Auf der genannten Seite impfausweis.net lassen sich selbst QR-Codes erstellen, die grünes Licht für den Impfpaß erzeugen sollen.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

9 Antworten auf „Wieder freihändig: Spahn vergibt Auftrag für digitalen Impfpass an IBM-Konsortium“

  1. Bei Kubricks "Odys­see 2001" hiess der macht­er­grei­fen­de Com­pu­ter HAL.

    Angeb­lich soll man die Buch­sta­ben um eine Posi­ti­on nach vor­ne ver­schie­ben, um einen Com­pu­ter­fir­men­na­men zu erhalten.

    Eine wirk­lich gute Wahl! Wenn er denn tat­säch­lich eine hatte…

  2. Das klingt doch gut! Das ein­zi­ge was uns vor der über­grif­fi­gen Coro­na­po­li­tik noch ret­ten kann ist schie­re Inkom­pe­tenz, wie bei der Coro­na App. Die Regie­rung scheint mal wie­der auf einem guten Weg zu sein.

    1. @Martin. Ja, hof­fent­lich. Wenn man sich auf eines ver­las­sen kann, dann auf Inkom­pe­tenz und Faul­heit in den Behör­den. Weiß ich aus eige­ner Erfahrung.

  3. Der Auf­trag bereits ca. eine Woche nach dem EU-Gip­fel zu Coro­na und Impf­pass. Erstaun­lich schnell. Die Kon­zep­ti­on lag da wohl schon beim Gip­fel auf dem Tisch. Wel­che Fir­ma ist für die übri­gen EU-Län­der zustän­dig, wenn der Impf­pass ein­heit­lich sein soll?

  4. "Die rein tech­ni­sche Umset­zung einer digi­ta­len Impf­be­schei­ni­gung wird ca. 12 Wochen in Anspruch nehmen."

    Ich bin Infor­ma­ti­ker mit beson­de­rem Inter­es­se an Kom­ple­xi­täts­theo­rie. Bei obi­gem Satz habe ich mich an mei­nem Rot­wein ver­schluckt und jetzt einen Fleck in mei­ner Hose.

  5. Ist damit das glei­che IBM gemeint was damals schon im Drit­ten Reich für etwas, in nen­ne es mal Tech­no­lo­gie, gesorgt hatte?

  6. Wenn ein IBM-Kon­sor­ti­um den Auf­trag für einen digi­ta­len Impf­pass bekommt, dann kann ja IBM auf sei­ne Erfah­run­gen mit der Orga­ni­sa­ti­on und Ver­wal­tung des Holo­caust vor 80 Jah­ren zuück­grei­fen. Das müß­te jedem sau­er auf­sto­ßen, der sich etwas in Geschich­te auskennt.
    Wer' s nicht glaubt, der lese hier nach: Black, Edwin: "IBM und der Holo­caust – Die Ver­stri­ckung des Welt­kon­zerns in die Ver­bre­chen der Nazis", Ull­stein, Mün­chen, 2002. ISBN 9783548750873

  7. 14.04.2021 | CoE Coun­cil of Euro­pe | Secre­ta­ry Gene­ral | Strasbourg

    Vac­ci­ne pass­ports: Coun­cil of Euro­pe issues gui­dance to govern­ments to safe­guard human rights

    n a docu­ment aimed at govern­ments across Euro­pe, Secre­ta­ry Gene­ral Mari­ja Pejči­no­vić Burić high­lights the rele­vant human rights stan­dards for addres­sing the issue of “vac­ci­ne pass­ports”. The Infor­ma­ti­on Docu­ment was sent to all 47 Coun­cil of Euro­pe mem­ber on 31 March. 

    https://​www​.coe​.int/​e​n​/​w​e​b​/​p​o​r​t​a​l​/​-​/​v​a​c​c​i​n​e​-​p​a​s​s​p​o​r​t​s​-​c​o​u​n​c​i​l​-​o​f​-​e​u​r​o​p​e​-​i​s​s​u​e​s​-​g​u​i​d​a​n​c​e​-​t​o​-​g​o​v​e​r​n​m​e​n​t​s​-​t​o​-​s​a​f​e​g​u​a​r​d​-​h​u​m​a​n​-​r​i​g​hts

    14.04.2021 | Euro­pa­rat | Pres­se­mit­tei­lung | Gene­ral­se­kre­tä­rin | Straßburg 

    Impf­pass: Euro­pa­rat gibt Regie­run­gen Leit­li­ni­en zur Wah­rung der Men­schen­rech­te

    In einem neu­en Doku­ment erin­nert die Gene­ral­se­kre­tä­rin des Euro­pa­ra­tes, Mari­ja Pejči­no­vić Burić, die euro­päi­schen Regie­run­gen in der Fra­ge des „Impf­pas­ses“ an die ein­schlä­gi­gen Men­schen­rechts­nor­men. Das Infor­ma­ti­ons­do­ku­ment wur­de am 31. März an die 47 Mit­glieds­staa­ten des Euro­pa­ra­tes gesandt. 

    Die Gene­ral­se­kre­tä­rin unter­streicht dar­in, dass die Anstren­gun­gen zur Pro­duk­ti­on und gerech­ten Ver­tei­lung von Impf­stof­fen ver­stärkt wer­den müs­sen, im Ein­klang mit den Anfor­de­run­gen des Über­ein­kom­mens über Men­schen­rech­te und Bio­me­di­zin (Ovie­do-Kon­ven­ti­on), damit Ein­schrän­kun­gen indi­vi­du­el­ler Frei­hei­ten schritt­wei­se über­prüft wer­den kön­nen, sobald eine grö­ße­re Immu­ni­tät in den Bevöl­ke­run­gen erreicht ist. 

    Es wird außer­dem her­vor­ge­ho­ben, dass es im Kampf gegen die Coro­na­vi­ruspan­de­mie, beson­ders im Zusam­men­hang mit dem Rei­sen, zwei­fel­los nütz­lich ist, Schrit­te zur Har­mo­ni­sie­rung oder Erleich­te­rung des Ver­fah­rens zur Beschei­ni­gung, dass eine Per­son geimpft, immun oder infek­ti­ons­frei ist, zu ergrei­fen – vor­aus­ge­setzt, dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten geschützt und Maß­nah­men getrof­fen wer­den, um Fäl­schun­gen zu ver­hin­dern. Die Mit­glieds­staa­ten wer­den auf­ge­for­dert, sich dabei auf das Über­ein­kom­men zum Schutz des Men­schen bei der auto­ma­ti­schen Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten, das Über­ein­kom­men des Euro­pa­ra­tes über die Fäl­schung von Arz­nei­mit­tel­pro­duk­ten und ähn­li­che Ver­bre­chen, die eine Bedro­hung der öffent­li­chen Gesund­heit dar­stel­len (MEDICRIME-Kon­ven­ti­on) und das Über­ein­kom­men über Com­pu­ter­kri­mi­na­li­tät (Buda­pes­ter Kon­ven­ti­on) zu stützen. 

    Die Nut­zung der­ar­ti­ger Beschei­ni­gun­gen oder von Impf­da­ten für nicht-medi­zi­ni­sche Zwe­cke, um pri­vi­le­gier­ten und exklu­si­ven Zugang zu Rech­ten zu gewäh­ren, wirft dage­gen vie­le Fra­gen hin­sicht­lich der Ach­tung der Men­schen­rech­te auf und soll­te mit Vor­sicht betrach­tet werden. 

    Das Doku­ment glie­dert sich in vier Themen: 

    • Grund­la­ge für die Ver­pflich­tung der Staa­ten, Zugang zur Imp­fung sicherzustellen; 

    • Impf­be­schei­ni­gun­gen oder „Impf­päs­se“ und ihre Nutzung; 

    • Pri­vat­sphä­re und Datenschutz; 

    • Gefah­ren für die Sicher­heit und öffent­li­che Gesundheit. 

    Die­se Fra­gen ste­hen im Mit­tel­punkt der Tätig­kei­ten des Aus­schus­ses für Bio­ethik und des Bera­ten­den Aus­schus­ses zur Datenschutzkonvention. 

    Der Euro­pa­rat stellt den Mit­glieds­staa­ten die Instru­men­te und Exper­ti­se zur Ver­fü­gung, um zu gewähr­leis­ten, dass die Kri­se unse­re gemein­sa­men Wer­te und Grund­sät­ze nicht unter­gräbt; dies ist ins­be­son­de­re das Ziel des Koope­ra­ti­ons­pro­jekts zum Schutz der Men­schen­rech­te in der Gesund­heits­ver­sor­gung in Gesundheitskrisen. 

    https://​www​.coe​.int/​d​e​/​w​e​b​/​p​o​r​t​a​l​/​-​/​v​a​c​c​i​n​e​-​p​a​s​s​p​o​r​t​s​-​c​o​u​n​c​i​l​-​o​f​-​e​u​r​o​p​e​-​i​s​s​u​e​s​-​g​u​i​d​a​n​c​e​-​t​o​-​g​o​v​e​r​n​m​e​n​t​s​-​t​o​-​s​a​f​e​g​u​a​r​d​-​h​u​m​a​n​-​r​i​g​hts

    Ovie­do Convention

    https://​www​.coe​.int/​e​n​/​w​e​b​/​b​i​o​e​t​h​i​c​s​/​o​v​i​e​d​o​-​c​o​n​v​e​n​t​ion

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