Unter diesem Titel ist auf verfassungsblog.de am 21.1. eine Stellungnahme von Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, zu lesen. Es heißt dort:
»Wir alle haben die Nase voll von der Pandemie. Die letzten zwei Jahre haben uns einst unvorstellbare Zumutungen auferlegt und massive Einschränkungen unserer Lebensqualität mit sich gebracht. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die die Welt erst für sich entdecken wollen (und können sollen), tragen in besonderem Ausmaß die Kosten der Pandemie. Je erschöpfter wir sind, desto dringender ist der Wunsch nach einem Wundermittel, das der Pandemie ein Ende bereitet. Die Impfung scheint als ein solches Heilsversprechen: Wenn nur alle mitmachen würden und sich impfen ließen, wäre es mit der Pandemie bald vorbei.
Doch es machen nicht alle mit. Sollte man sie dann nicht dazu zwingen dürfen? Überwiegt nicht das gemeinschaftliche Interesse an der Pandemiebekämpfung das subjektive Interesse der Einzelnen an der „Impfverweigerung“? Am Rande sei bemerkt: Schon die Bezeichnung als „Impfverweigerer“ impliziert eine zumindest moralische Impfverpflichtung, denn verweigern kann man nur, was man eigentlich schuldig ist. Von moralischen Pflichten handelt dieser Beitrag freilich nicht, sondern es geht um die Frage einer in Recht gegossenen Impfpflicht. In der Politik wird eine solche Impfpflicht immer entschiedener gefordert. Doch hat eine solche in der derzeitigen Situation auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive Bestand?
Die körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz prominent als ein zentrales Grundrecht gewährleistet (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG). Dass durch eine Impfpflicht in den Schutzbereich dieses Grundrechts eingegriffen wird, ist unstreitig. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ist mit einem Gesetzesvorbehalt versehen, verspricht also nicht absoluten Schutz vor staatlichen Eingriffen. Die Durchdringung der Haut ist nicht Tabu, sondern kann unter Umständen auch im Verfassungsstaat zulässig sein. Die verfassungsrechtliche Erörterung muss sich daher auf die Frage konzentrieren, unter welchen Umständen dies gerechtfertigt ist. Hierfür ist eine klassische Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Die mit einer Impfpflicht verfolgten Ziele sind offensichtlich legitim: Gesundheitsschutz (früher auch „Volksgesundheit“ genannt) sowie insbesondere der Schutz vor einer Überlastung der Gesundheitssysteme. Zu erörtern ist also, ob die Impfpflicht zur Verfolgung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen ist.«
Die Autorin untersuch ausführlich die Faktoren Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. Sie schließt daraus:
»Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit durch eine Impfung erscheint vielen Menschen als unwesentlich: ein kleiner Piks in den Oberarm. Die Nebenfolgen der Impfung sind weit überwiegend allenfalls minimal. Aus „objektiver Sicht“, d.h. dem bei Juristen beliebten „verständigen Dritten“, könnte daher die Intensität des Grundrechtseingriffs als gering einzustufen sein. Doch eine solche Blickweise trägt nicht. Grundrechte schützen Freiheiten individueller Menschen. Entscheidend ist also die Wahrnehmung derer, die das Grundrecht in Anspruch nehmen. Es geht nicht um eine „objektive“ Beurteilung des Grundrechtseingriffs – die in Wahrheit immer die des Mainstreams ist –, sondern für Grundrechte kommt es auf das Selbstverständnis der Betroffenen an, welches allenfalls einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden kann. Für die Religionsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht dies mit großer Klarheit herausgestellt, aber dies gilt für alle Freiheitsrechte.
Für die Ablehnung einer Impfung kann es viele Gründe geben. Dazu mögen auch Gründe, die mit dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nichts zu tun haben, wie etwa Wut auf „das System“ oder wirre Verschwörungserzählungen gehören. Es gibt aber auch Menschen, die der festen Überzeugung sind, dass Ihnen die Impfung gesundheitlich schadet. Aus der Perspektive solcher Betroffener ist die Impfung eben nicht eine lästige Bagatelle, sondern erscheint vergleichbar der Zuführung von Schadstoffen oder gar einem Gift. Eine solche Sichtweise mag vielen als absurd erscheinen, aber Grundrechte dienen eben gerade dem Schutz von Minderheiten. Dies gilt zumal, als inzwischen der enge Zusammenhang von psychischer und physischer Gesundheit bekannt ist. Die Eingriffsintensität ist also als äußerst hoch einzustufen.
Abwägung
Selbstverständlich ist auch der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Doch es geht nicht nur um den abstrakten Rang des betroffenen Gemeinwohlgutes, sondern auch um den Grad, in dem dieses durch die jeweilige Maßnahme verwirklicht wird. Eine Impfpflicht wäre daher möglicherweise dann zu rechtfertigen, wenn durch die Impfung eine sehr gefährliche Krankheit wirklich ausgerottet werden könnte.
Doch von einer solchen Situation sind wir derzeit weit entfernt. Die Covid-Impfungen wirken nur für verhältnismäßig kurze Zeit und möglicherweise kaum gegenüber neuen Mutationen, die das Virus in kürzester Zeit verändern. Auch Geimpfte sind am Infektionsgeschehen beteiligt und Impfdurchbrüche belasten die Intensivstationen. Der Vorteil durch eine Impfung ist also nur ein zeitlich gesehen kurzer und insgesamt gradueller. Dies kann den gravierenden Eingriff, den eine Impfpflicht mit sich bringt, nicht aufwiegen…
Kein Impfzwang
Politisch gefordert wird eine Impfpflicht, aber kein „Impfzwang“. Die Impfpflicht soll also nicht zwangsweise durchgesetzt werden, sondern lediglich das Nicht-Befolgen der Pflicht durch eine Geldbuße sanktioniert werden. Man könnte daraus folgern, dass die Eingriffsintensität geringer einzustufen ist, weil ein zwangsweiser Eingriff nicht erfolgen wird. Eine solche Argumentation geht fehl. Es ist die Sichtweise der Ökonomen, Rechtspflichten nicht als Pflicht zur Befolgung aufzufassen, sondern den Nutzen (eines Verstoßes) gegen die Kosten (also die Sanktion) abzuwägen. Eine solche Sichtweise ist für das Recht allerdings äußerst bedenklich, denn es gibt sich damit selbst auf. Das Rechtssystem muss davon ausgehen, dass Rechtspflichten auch als Verpflichtungen gesehen werden. Möglicherweise verzichtet das Rechtssystem in bestimmten Konstellationen auf eine zwangsweise Durchsetzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, aber das kann nicht von vornherein „eingepreist“ werden. Freikaufen ist kein rechtsstaatliches Prinzip. Ganz abgesehen von dem diskriminierenden Effekt, den die Möglichkeit des Freikaufens mit sich bringt: Für diejenigen, die sich eine Geldbuße nicht leisten können, wird die Impfpflicht eben doch zum Zwang.
Impfpflicht – kein verfassungsrechtlich zulässiger Weg aus der Pandemie
Impfpflichten sind verfassungsrechtlich nur in engen Grenzen zulässig. In der aktuellen Situation werden diese engen Grenzen verfehlt.
In der öffentlichen Diskussion ist immer wieder zu hören, dass jegliches Verständnis für die Gründe fehle, sich nicht impfen zu lassen. Eine solche Haltung ist als individuelle Meinungsäußerung hinzunehmen, wenn auch ein kommunikatives Problem. Dem Grundrechtsschutz darf sie jedoch nicht zugrunde liegen. Dieser verlangt die Bereitschaft zum Perspektivenwechsel, sonst verfehlt er seine Hauptfunktion.«
Wenn Impfschäden und Longcovid schwer zu unterscheiden werden, dann haben wir die endemische Lage nationaler Tragweite erreicht. Prost Mahlzeit!
NDR.de
Stand: 26.01.2022 18:01 Uhr
Die Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern sehen sich nicht in der Lage, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht zu kontrollieren. Probleme sieht auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald. Rostocks Sozialsenator Bockhahn (Linke) fordert eine Übergangsfrist. Gesundheitsministerin Drese (SPD) zeigte Verständnis, blieb in der Sache aber hart.
Die Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern sind seit Monaten am Limit. Ab dem 15. März sollen sie auch noch die Mitte Dezember beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht durchsetzen und kontrollieren. Zuerst hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald die Hände gehoben, nun sagt auch der Landkreistag: Das ist nicht zu schaffen. So steht es in einem Brief an die Staatskanzlei.
Gesundheitsämter können Impfpflicht nicht kontrollieren.-
Vorpommern-Greifswald kann Impfpflicht nicht durchsetzen
Landrat Sack: "Das ist ein Hilferuf"
Rostocks Sozialsenator Bockahn: "Haben nicht im Ansatz die
Kapazitäten"
"Ausgeschlossen, das in sieben Wochen zu schaffen"
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Umsetzung-der-Impfpflicht-bringt-Gesundheitsaemter-an-ihre-Grenzen,coronavirus6386.html
26. Januar – Servus Nachrichten 19:00
Corona: Widerstand gegen die Impfpflicht
mit Auszug aus der Bundestagsorientierungsdebatte, dann Videoschalte “Wieder Proteste gegen die Impfplicht”
mit Anmoderation: “Mittlerweile gehen in Deutschland jeden Tag Tausende auf die Straße. Schwerpunkt ist heute der Bereich um das Berliner Reichstagsgebäude.
Video, anschließend
das Interview mit
Martin Exner, Präsident,DGKH
(deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene):
Auszug:
“Wir sind der Auffassung, das die Impfung ein Teil der Strategie ist, und nicht die einzige Strategie.
Wir halten die allgemeine Impfpflicht für eine politische Diskussion.”
Weiter geht es mit dem Beitrag um die schwierige Anerkennung von Corona "Impf"-Schäden und die Opfer derselben.
https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa-29cdu3xw52111/
Die Grüne gestern bei Maischberger, unerträglich. Das war ein Geschwurbele. Zuerst musste ich lachen, dann war ich entsetzt und dann musste ich umschalten. Ganz schlimm und gefährlich diese Frau.
Medizin-Historiker:
"Impfpflicht ist ein stumpfes Schwert"
STAND 13.9.2021, 13:28 Uhr
Felser, Sebastian
https://www.swr.de/swraktuell/radio/medizin-historiker-impfpflicht-ist-ein-stumpfes-schwert-100.html
https://www.wikiwand.com/de/Malte_Thie%C3%9Fen
Land kündigt Vertrag
BW steigt aus Luca-App-Kontaktverfolgung aus
STAND 26.1.2022, 17:18 Uhr
SWR
Missbrauch der Luca-App:
Auch Polizei in BW fragte bei Gesundheitsämtern nach Daten
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/luca-app-ausstieg-100.html
Tim Röhn
@Tim_Roehn
Thema ist wirklich wichtig, auch wenn @Karl_Lauterbach
& @ECMOKaragianni1
Fragen ignorieren. BILD schreibt: „Im Saarland war in den vergangenen 2 Wochen nur jeder 4. offiziell gemeldete Corona-Patient tatsächlich wegen Corona im Krankenhaus.“ Jeder Vierte! https://m.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/angeblich-covid-faelle-immer-mehr-corona-patienten-aus-anderen-gruenden-in-klini-78952154.bildMobile.html#remId=1703159769159026338
Quote Tweet
Tim Röhn
@Tim_Roehn
· Jan 25
Replying to @Karl_Lauterbach and @ECMOKaragianni1
Herr Minister, Herr Dr. Karagiannidis, wie bewerten Sie die Tatsache, dass unklar ist, wie viele Hospitalisierte mit und wie viele wegen Covid im Krankenhaus behandelt werden? Welche Schlüsse lassen sich bzgl. der realen Covid-Krankheitslast angesichts dieser Datenlücke ziehen?
11:11 PM · Jan 26, 2022·
https://twitter.com/Tim_Roehn/status/1486477025011548164?cxt=HHwWiIC-qdC-g6EpAAAA
Mario Bögelein
@MBoegelein
Erfolg vor dem BayVGH (Az. 20 NE 22.69; Rn. 33) Ungeimpfte Meisterschüler dürfen trotz 2G- Zutrittsverbot in die Meisterschule. Nach dem Beschluss vom 21.01.22 zieht der Ministerrat in Bayern nach und stellt allgemein auf 3G- Regelung um. FREUDE!
boegelein-axmann.com
Ungeimpfte Meisterschüler dürfen trotz 2G- Zutrittsverbot in die Meisterschule
“Unser Eilantrag war im Ergebnis vollumfänglich erfolgreich.
Für unsere Mandanten zählt nur, dass sie ihren Vorbereitungskurs zur Meisterprüfung ordnungsgemäß zu Ende machen können“, freut sich RA…
2:05 PM · Jan 25, 2022
https://twitter.com/MBoegelein/status/1485977188730118148?cxt=HHwWiIC96amYoJ8pAAAA
„Bereitschaft zum Perspektivenwechsel“,
so das Credo der Frankfurter Rechtsprof.in, heißt
für mich, dass die Impfpflicht-Befürworter sich mit
den Argumenten, die gegen eine Impfpflicht sprechen,
sich damit auseinandersetzen müssten.
Das Fazit der Prof. in zeigt ihre Hoffnungslosigkeit auf.
Die Impfpflicht wird kommen, so die Prof.in.
Impfflicht sei ja kein Impfzwang, heißt es in Österreich und auch im Bundestag. Verstanden hatte ich den Unterschied nicht. Hier wird er erklärt: „Es ist die Sichtweise der Ökonomen, Rechtspflichten nicht als Pflicht zur Befolgung aufzufassen, sondern den Nutzen (eines Verstoßes) gegen die Kosten (also die Sanktion) abzuwägen. Eine solche Sichtweise ist für das Recht allerdings äußerst bedenklich, denn es gibt sich damit selbst auf.“
Demnach ein neoliberaler Angriff aufs Recht, um das eigene Geschäft leichter durchsetzen zu können. Die WEF’s / Pfizers haben scheinbar auch daran gedacht. Und die Bundestagsabgeordneten plappern diese Lösung einfach rum, ein Impfzwang light, alles halb so schlimm, und man kann sich ja auch freikaufen. Können das alle?
Die WEF-Schülerin Baerbock schweigt zu alledem. Olaf Scholz auch. Wie tief stecken sie eigentlich im WEF-Sumpf? Und ich dachte immer, in Davos wird nur gefeiert und es treffen sich Who is WHO zum Chat.
Es ist schon eine seltsame Logik, im dritten Jahr einer Pandemie, in dem über 70% der Bevölkerung geimpft sind, über eine allgemeine impfpflicht nachzudenken. Wtf
@Erfurt: Es geht wohl u.a. um Restmüllentsorgung:
"Die Bundesregierung hat seit Beginn der Pandemie insgesamt mehr als 660 Millionen Dosen Corona-Impfstoff bestellt, die bis 2023 ausgeliefert werden sollen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler hervor, … Von den rund 660 Millionen Dosen wurden in Deutschland seit Beginn der Pandemie etwa ein Viertel verimpft. Knapp 16 Prozent des Impfstoffes wurden an andere Länder, überwiegend an Entwicklungsländer, abgegeben. Übrig bleiben also rund 400 Millionen Dosen für die nächsten zwei Jahre."
Das Zeug muss schließlich weg.
IMPF-AKTIVISTEN IN GEFAHR!
https://twitter.com/malteingver/status/1476930877712175116
… einer geht noch!
https://twitter.com/malteingver/status/1486084923970760708
Danke. Und der Kollegin ein dickes Fell und langen Atem.
Soweit ich weiß, ist die Voraussetzung einer medikamentösen Behandlung bzw. Impfung die vorherige Einwilligung aus freien Stücken. Eine verpflichtende Impfung darf also nur dann erfolgen, wenn es keine verpflichtende Impfung ist.
Eine Impfpflicht beinhaltet das Negieren der Impfpflicht.
es wird Zeit, dass sich die Parteioberen an ihre Verantwortung gegenüber "allen" Bürgern erinnern. Hat man nicht schon einmal getönt "wir wollen keine Impfpflicht"? Juristisch gesehen ist eine Impfpflicht ohnehin nicht durchsetzbar.
Lähmungen, Blutgerinnsel, Herztod – Die schrecklichen Nebenwirkungen der Gen-Spritze: https://www.wochenblick.at/corona/laehmungen-blutgerinnsel-herztod-die-schrecklichen-nebenwirkungen-der-gen-spritzen/
Eine Impfpflicht wäre aus rein rationalen Gründen nur dann bedenkenswert, wenn
- tatsächlich eine hochansteckende, weite Teile der Bevölkerung unabhängig von ihrem Lebensalter in ihrem Leben bedrohende Epidemie vorläge
- es sich um Viren handelt, die nicht ständig mutieren, insbesondere sogar unter dem Impfdruck
- es eine Impfstoff gäbe, der mit mehr als 95% ABSOLUTER Wirksamkeit diese Krankheit und ihre Übertragung verhindert
- es eine absolut sichere Methode gäbe, Gesunde, die sich für diese Impfung qualifizieren, von bereits Infizierten oder solchen, deren Vorerkrankungen diese Impfung ausschließen, zu unterscheiden.
- Der Impfstoff klassisch entwickelt worden wäre, also mit kompletter Sicherheitspharmakologie, den klinischen Phasen I – III sowie sämtlichen toxikologischen Untersuchungen wie Mutagenität, Fertilität, Kanzerogenität etc.
Bei SARS-Cov‑2 ist dies alles in keinster Weise gegeben! ALLES trifft nicht zu!
Von einer Covid-19-Infektion sind maximal 1% der Bevölkerung bedroht.
SARS-Cov 2 mutiert laufend
Die angeblichen mRNA-Impfstoffe sind keine, sondern Gentherapien, die eine absolute Wirksamkeit von ca. 0,8% haben. Sie schützen nicht vor Ansteckung, Weitergabe der Infektion an Andere, schweren Verläufen und Tod.
Die verwendeten Tests zum Nachweis einer "Infektion" sind dafür ungeeignet. Sie können keinen vermehrungsfähigen Erreger nachweisen, sondern bestenfalls Bruchstücke davon, die keine Aussage darüber zulassen, ob es sich um krankheitserregende Viren handelt.
Die sogenannten mRNA-"Impfstoffe" sind alle mit der heißen Nadel gestrickt. Wesentliche Sicherheitspharmakologie, Ergebnisse der klinischen Phasen I – III sowie sämtlichen toxikologischen Untersuchungen wie Mutagenität, Fertilität, Kanzerogenität fehlen!
Abgesehen davon: bei einem stark mutierenden Virus ist man niemals schnell genug mit der Impfstoffentwicklung. Die dauert normalerweise 8 – 10 Jahre, das Virus mutiert innerhalb von Monaten. Man hat also ein Moving Target, das all diesen Unsinn offenbar macht. Als bestes Beispiel haben wir die Grippeimpfung, die ähnlichen Restriktionen unterliegt. Es ist eher Zufall, dass man gerade den Impfstoff zur Verfügung hat, der gegen den grassierenden stamm wirkt. Und wenn man den Impfstoff angepasst hat, dann ist die Grippewelle vorbei. Auch impft man nicht in die Grippewelle hinein, sondern deutlich vorher!
FAZIT: auch aus rein wissenschaftlich-medizinischen Gründen ist eine Impfpflicht gegen Covid-19 nicht etablierbar.
Offener Brief aller Landräte Sachsens gegen die Impfpflicht: https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/aerger-in-sachsen-landraete-aufstand-gegen-die-impfpflicht-78953136.bild.html
Volksverdummung sprengt alle Grenzen: https://www.berliner-zeitung.de/news/falsche-daten-viele-corona-patienten-liegen-nicht-wegen-corona-im-krankenhaus-li.208423
Die Frau Professor geht schon von den falschen Prämissen aus, wenn sie behauptet, es gebe eine "Pandemie" und schreibt: "Die letzten zwei Jahre haben uns einst unvorstellbare Zumutungen auferlegt und massive Einschränkungen unserer Lebensqualität mit sich gebracht." Nein, es gab nie eine Pandemie, und die besagten Zumutungen wurden uns – anders als unterstellt – nicht einfach durch "die Logik der Pandemie" oder "das Virus" auferlegt, sie wurden uns von den Regierungen und Staaten dieser Welt aufgezwungen. Wenn man von den falschen Prämissen ausgeht, kann man logisch jedoch nicht zum richtigen Resultat gelangen.
Falsche Prämissen scheinen auch bei ihrer Diskussion der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit vorzuliegen. Andernfalls bliebe wohl unverständlich, wie sie davon ausgehen kann, dass die Nebenwirkungen der "Impfung" angesichts des notorischen und historisch beispiellos katastrophalen Nebenwirkungsprofils weit überwiegend "allenfalls minimal" seien; das gilt für Art und Umfang dieser sogenannten Nebenwirkungen. Weder ist die "Impfung" geeignet, da sie keine Infektion und auch keine Transmission verhindert, sie verhindert nicht mal schwere Erkrankungen, noch ist sie erforderlich, weil man ebensogut die Krankenhauskapazitäten ausbauen könnte, was natürlich nicht nur nicht geschieht, das Gegenteil ist der Fall, es werden Krankenhauskapazitäten abgebaut. Überhaupt wäre hier spätestens der Punkt, an dem man sich selbst als Jurist mal fragen sollte, was überhaupt von den Horrorprognosen des Politgesindels zu halten ist, zumal Länder mit ungleich niedrigeren Krankenhaus- und Intensivkapazitäten mindestens genauso gut durch die "Pandemie" kommen. Frau Professor zieht es aber vor, im sicheren Hafen des Rechtsdogmatischen zu bleiben. Unter dieser Voraussetzung wird verständlich, wie sie ernsthaft schreiben kann: "Es gibt aber auch Menschen, die der festen Überzeugung sind, dass Ihnen die Impfung gesundheitlich schadet." Lies, die "Impfung" schadet gar nicht, das glauben die nur. Um zu verstehen, wie man sich derart ignorant gegenüber den realen, schweren und schwersten Folgewirkungen der "Impfung" zeigen kann, muss man wohl Jurist sein. Wenn man jedoch die schweren und schwersten, sicher kurz- und mittelfristig, sehr wahrscheinlich auch langfristig zum Tod führenden Nebenwirkungen der "Impfung" leugnet, kann man kaum eine geeignete Abwägung zwischen dem unbedingten Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und dem nicht unbedingten Gut öffentlicher Gesundheitsversorgung vornehmen, selbst wenn das prinzipiell möglich wäre; das ist es aber nicht, weil es sich um inkompatible, um nicht zu sagen inkommensurable Größen handelt, da das eine eben ein Recht zur Abwehr staatlicher Ein- und Übergriffe, das andere hingegen ein Gut, also eine Forderung an den Staat ist, etwas zur Verfügung zu stellen. Wie man da eine Abwägung vornehmen will, bleibt rätselhaft.
Jede Impfung ist ein medizinischer Eingriff und eben kein "Piks" wie es auch hier verharmlosend heißt, erst recht gilt das für die hier vorliegende "Impfung" – die ist ein gentherapeutischer Eingriff. Nun obliegt es dem Staat jedoch selbst nach Rechtsprechung des BVerfG nicht, zwischen "wertvollem" und "wertlosem" Leben zu unterscheiden, wie es zuletzt im sogenannten "Luftsicherheitsurteil" klargestellt hat. Das heißt, selbst wenn sicher wäre, dass die "Impfung" vor Infektion und Transmission schützt, was evident nicht der Fall ist, wäre es aufgrund der möglichen und bei massenhafter Verabreichung auch sicher auftretenden schweren und schwersten Nebenwirkungen bis hin zum Tod unzulässig, die "Impfung" verpflichtend vorzuschreiben.
Vielleicht hilft es der Frau Professor ebenfalls, einen Blick in die bindende "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" zu werfen, in der es – ich weiß, ich wiederhole mich – klipp und klar heißt, dass niemand gegen seinen Willen zu einem medizinischen Eingriff gezwungen werden darf, sondern jeder medizinische Eingriff "die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung" voraussetzt. In der Rechtshierarchie ist das EU-Recht dem Recht der Einzelstaaten übergeordnet und gilt unmittelbar. Jede Norm, die diesen Voraussetzungen nicht entspricht ist von vornherein ungültig; im Konflikt gilt: EU-Recht bricht Bundesrecht.
@FS "Wenn man von den falschen Prämissen ausgeht, kann man logisch jedoch nicht zum richtigen Resultat gelangen."
Daher steht auf meinem Demo-Plakat:
ES GIBT KEINE RICHTIGE IMPFUNG IN FALSCHEN PANDEMIEN
Über 380000 Menschen gingen am Montag wirklich auf die Strasse: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ueber-380000-menschen-so-viele-gingen-wirklich-gegen-die-corona-politik-auf-die-strasse-li.208444
"Hierfür ist eine klassische Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen. Die mit einer Impfpflicht verfolgten Ziele sind offensichtlich legitim: Gesundheitsschutz (früher auch „Volksgesundheit“ genannt) sowie insbesondere der Schutz vor einer Überlastung der Gesundheitssysteme. Zu erörtern ist also, ob die Impfpflicht zur Verfolgung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen ist."
Endlich wird das mal angesprochen!!! Man muss die Verhältnismäßigkeit prüfen:
– Ist die Impfpflicht GEEIGNET, um Krankenhäuser zu entlasten?
– Ist die Impfpflicht ERFORDERLICH, um Krankenhäuser zu entlasten?
– Ist die Impfpflicht ANGEMESSEN, um Krankenhäuser zu entlasten?
Man muss es sich aber mal auf der Zunge zergehen lassen. Das Ziel lautet im Prinzip "Krankenhäuser sanieren" (die, die wir jahrelang kaputtgespart haben) und dem gegenüber stellen wir die tiefsten Eingriffe in die Grundrecht, die wir bisher erlebt haben. Um die Krankenhäuser zu sanieren. Das ist abartig.
"Abwägung
Selbstverständlich ist auch der Gesundheitsschutz ein hohes Gut. Doch es geht nicht nur um den abstrakten Rang des betroffenen Gemeinwohlgutes, sondern auch um den Grad, in dem dieses durch die jeweilige Maßnahme verwirklicht wird. Eine Impfpflicht wäre daher möglicherweise dann zu rechtfertigen, wenn durch die Impfung eine sehr gefährliche Krankheit wirklich ausgerottet werden könnte."
<– Danke. Endlich einmal wird dieser hochkomplexe Prozess der Grundrechtsabwägung vorgestellt. Leider vergisst es die Autorin auch mit juristischen Begriffen zu benennen, aber der obige Passus zeigt bereits, dass keine GEEIGNETHEIT vorliegt, denn die Impfung ist NICHT geeignet, die Sanierung der Krankenhäuser/Überlastung zu reduzieren.
Man kann auch aus juristischer Sicht darlegen, dass es an der ERFORDERLICHKEIT der Impfpflicht mangelt. Die Impfung ist nicht erforderlich, um die Krankhäuser zu sanieren, denn Krankenhaussanierungen kann man auch auf anderen Wegen erreichen.
Weiterhin ist die Impfpflicht nicht ANGEMESSEN im eigentlichen Sinne, da sie dermaßen tief in verschiedene Grundrechte des Menschen, einschließlich der Menschenwürde eingreift und man das finanzielle Gesundsparen und organisatorische Funktionieren der Krankenhausversorgung niemals über die Menschenwürde stellen darf.
FÜR JEDEN JURISTEN SCHEITERT DIE IMPFPFLICHT AN DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT. Und zwar nicht nur in einerlei Hinsicht, sondern in Bezug auf
GEEIGNETHEIT
+ ERFORDERLICHKEIT +
ANGEMESSENHEIT.
Das ist eine glasklare Sache. Nur die Pharmakonsorten wollen das natürlich nicht hören, die Politiker haben keinen Plan davon (Merkel faselte mal was von Verhältnismäßigkeit, hatte aber keine Ahnung, was darunter juristisch zu verstehen ist) und die Verfassungsfachleute/Richter sind leider größtenteils von der Regierung abhängig und haben als Staatsbedienstete gelernt "wessen Brot ich fress, dessen Lied ich sing'"
"Eine solche Sichtweise mag vielen als absurd erscheinen, aber Grundrechte dienen eben gerade dem Schutz von Minderheiten. Dies gilt zumal, als inzwischen der enge Zusammenhang von psychischer und physischer Gesundheit bekannt ist. Die Eingriffsintensität ist also als äußerst hoch einzustufen."
<– DANKE
https://www.berliner-zeitung.de/news/betrug-oder-fehler-mehr-digitale-impfnachweise-als-impfungen-li.208456
"In Deutschland wurden in 13 Monaten 42,6 Millionen mehr digitale Impfzertifikate ausgestellt, als Impfdosen verabreicht wurden. Die Ursache ist unklar."
Leider verfehlt auch diese Autorin die Differenzierung Impfzwang vs. Zwangsimpfung. Durch ein Gesetz wird staatlicher Zwang ausgeübt, eine gesetzlich verpflichtende Impfung ist somit ebenfalls ein Zwang, daher ist die Bezeichnung Impfzwang durchaus gerechtfertigt.
Rapid emergence of SARS-CoV‑2 Omicron variant is associated with an infection advantage over Delta in vaccinated persons
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2022.01.22.22269660v1
So gut schützt die "Impfung" übrigens…
"Szilveszter Csollány fiel immer wieder mit kritischen Äußerungen über Corona-Impfungen auf. Jetzt ist der Turn-Olympiasieger an den Folgen der Erkrankung gestorben."
So heißt es beim Kreisboten in der Überschrift. Im Text erfährt man dementsprechend zunächst:
"Der ungarische Turn-Olympiasieger Szilveszter Csollány ist an den Folgen einer Corona-Infektion* gestorben. Der 51-jährige Sportler starb nach Angaben der Behörden am Montag (24.01.2022) in einem Budapester Krankenhaus. Csollány hatte sich im November 2021 mit dem Coronavirus infiziert."
Dann sollte man kurz überlegen, dass "im November" mittlerweile mindestens 8, vielleicht auch 12 Wochen her ist. Wer stirbt mit 8 bis 12 Wochen Verzögerung aufgrund einer viralen Pneumonie?
Tatsächlich erfährt man weiter unten im Text: "Der ehemalige Turner hatte sich jedoch nach Angaben von ihm nahestehenden Ärzten schließlich doch mit dem Corona-Impfstoff* von Johnson & Johnson* impfen lassen. Ansonsten hätte der laut der ungarischen Zeitung Blikk nicht als Trainer arbeiten können."
Also wirkt die "Impfung" nicht oder er ist sogar an den Folgen der "Impfung" gestorben? Nein, natürlich nicht:
"Der Zeitpunkt der Impfung soll jedoch kurz vor seiner Ansteckung mit dem Coronavirus gelegen haben, sodass die Impfung noch nicht ihre volle Wirkung entfalten konnte."
https://www.kreisbote.de/welt/corona-impfskeptischer-olympiasieger-covid-19-gestorben-szilveszter-csollany-ungarn-turnen-zr-91260133.html
Puuh, die "Impfung" wirkt!
Dieser Abschnitt hier ist schwach:
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Impfung schützt nicht vollständig
Ein erster Zweifel an der Geeignetheit der Maßnahme könnte darin gründen, dass die Impfung keinen vollständigen Schutz vor Erkrankung bietet. Insofern mutet das Timing der Diskussion ohnehin etwas merkwürdig an: Je weniger und je kürzer die Impfung wirkt, desto entschiedener wird die Impfpflicht gefordert – eine je-desto-Beziehung der besonderen Art. An Covid erkranken bekanntermaßen auch Menschen, die vollständig geimpft und geboostert sind; auch von ihnen kämpfen einige auf Intensivstationen um ihr Leben. Doch um dem verfassungsrechtlichen Standard der Geeignetheit zu genügen, reicht es aus, dass die Impfung dem Gesundheitsschutz überhaupt nützt. Dies ist wissenschaftlich belegt. Die Impfung schützt zwar nicht vollständig, aber doch statistisch gesehen in erheblichem Umfang zumindest vor schweren Verläufen der Krankheit.
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Erstens erwähnt sie nicht das (falsche) Hauptargument der Impfbefürworter, dass die Impfung zu einer wesentlich verminderten Ansteckungsfähigkeit führt. Zweitens ist die letzte Aussage (dass die Impfung "in erheblichem Umfang" vor schweren Verläufen) schützt, fragwürdig – es gibt mittlerweile Studien, nach denen dieser Schutz nur schwach ist. Drittens dient die Impfung auch nicht dem Gesundheitsschutz (womit ja nur ein Schutz fürs Kollektiv und kein individueller gemeint sein kann), denn es ist anhand von statistischen Daten äusserst unwahrscheinlich, dass Ungeimpfte so häufig und schwer erkranken, dass das Gesundheitssystem überlastet wird.
Auch an der Geeignetheit hapert's also.
Dafür dass eine Notlage nationaler Tragweite nicht existiert wird viel geredet. Auch über Schwurbler, Coronaleugner und Impfgeggner. Die wurden der Vollständigkeit halber gleich mit erfunden. Auch die "Impfung" wurde erfunden. Es gibt sie nicht. Eine Corona-Therapie wie angewendet, ist weder notwendig noch hilfreich. Das Experiment mit Menschen in dieser Form verboten!
Das Alles – das gesamte Geschwafel wird bezahlt. Es generiert Umsätze – in der Tat! Es fehlt aber an der Wertschöpfung und kann auf Dauer nicht mehr funktionieren.
Abschliessend werde ich aber doch noch etwas politisch. Wer ein wichtiges Disskussionsfeld einer politischen "Tendenz", zudem unterstellend, überlässt (nichts Anderes) darf sich nicht beschweren. Man macht dem Wähler seine Aufgabe unmöglich – das Wählen selbst halt. Wie der Name schon sagt, eine Wahl setzt eine Wahl voraus. Sehr einfach!
"Mich hat der Beitrag von Frau Professorin Sacksofky fassungslos gemacht."
[Kommentar auf Verfassungsblog]
Der Leserin ist im Blog gehelft worden – die Reihen des Maskenbürgertums stehen wieder geschlossen:
https://verfassungsblog.de/grundrechtsdogmatik-auf-dem-jahrmarkt-der-wahrheiten/