Allgemeine Impfpflicht – ein kleiner Piks, ein großes verfassungsrechtliches Problem

Unter die­sem Titel ist auf ver​fas​sungs​blog​.de am 21.1. eine Stel­lung­nah­me von Prof. Dr. Ute Sack­sof­sky, Pro­fes­so­rin für Öffent­li­ches Recht und Rechts­ver­glei­chung an der Goe­the-Uni­ver­si­tät in Frank­furt am Main, zu lesen. Es heißt dort:

»Wir alle haben die Nase voll von der Pan­de­mie. Die letz­ten zwei Jah­re haben uns einst unvor­stell­ba­re Zumu­tun­gen auf­er­legt und mas­si­ve Ein­schrän­kun­gen unse­rer Lebens­qua­li­tät mit sich gebracht. Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne, die die Welt erst für sich ent­de­cken wol­len (und kön­nen sol­len), tra­gen in beson­de­rem Aus­maß die Kos­ten der Pan­de­mie. Je erschöpf­ter wir sind, des­to drin­gen­der ist der Wunsch nach einem Wun­der­mit­tel, das der Pan­de­mie ein Ende berei­tet. Die Imp­fung scheint als ein sol­ches Heils­ver­spre­chen: Wenn nur alle mit­ma­chen wür­den und sich imp­fen lie­ßen, wäre es mit der Pan­de­mie bald vorbei. 

Doch es machen nicht alle mit. Soll­te man sie dann nicht dazu zwin­gen dür­fen? Über­wiegt nicht das gemein­schaft­li­che Inter­es­se an der Pan­de­mie­be­kämp­fung das sub­jek­ti­ve Inter­es­se der Ein­zel­nen an der „Impf­ver­wei­ge­rung“? Am Ran­de sei bemerkt: Schon die Bezeich­nung als „Impf­ver­wei­ge­rer“ impli­ziert eine zumin­dest mora­li­sche Impf­ver­pflich­tung, denn ver­wei­gern kann man nur, was man eigent­lich schul­dig ist. Von mora­li­schen Pflich­ten han­delt die­ser Bei­trag frei­lich nicht, son­dern es geht um die Fra­ge einer in Recht gegos­se­nen Impf­pflicht. In der Poli­tik wird eine sol­che Impf­pflicht immer ent­schie­de­ner gefor­dert. Doch hat eine sol­che in der der­zei­ti­gen Situa­ti­on auch aus ver­fas­sungs­recht­li­cher Per­spek­ti­ve Bestand?

Die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit ist im Grund­ge­setz pro­mi­nent als ein zen­tra­les Grund­recht gewähr­leis­tet (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG). Dass durch eine Impf­pflicht in den Schutz­be­reich die­ses Grund­rechts ein­ge­grif­fen wird, ist unstrei­tig. Das Grund­recht der kör­per­li­chen Unver­sehrt­heit ist mit einem Geset­zes­vor­be­halt ver­se­hen, ver­spricht also nicht abso­lu­ten Schutz vor staat­li­chen Ein­grif­fen. Die Durch­drin­gung der Haut ist nicht Tabu, son­dern kann unter Umstän­den auch im Ver­fas­sungs­staat zuläs­sig sein. Die ver­fas­sungs­recht­li­che Erör­te­rung muss sich daher auf die Fra­ge kon­zen­trie­ren, unter wel­chen Umstän­den dies gerecht­fer­tigt ist. Hier­für ist eine klas­si­sche Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prü­fung durch­zu­füh­ren. Die mit einer Impf­pflicht ver­folg­ten Zie­le sind offen­sicht­lich legi­tim: Gesund­heits­schutz (frü­her auch „Volks­ge­sund­heit“ genannt) sowie ins­be­son­de­re der Schutz vor einer Über­las­tung der Gesund­heits­sys­te­me. Zu erör­tern ist also, ob die Impf­pflicht zur Ver­fol­gung die­ses Ziels geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen ist.«

Die Autorin unter­such aus­führ­lich die Fak­to­ren Geeig­ne­t­heit, Erfor­der­lich­keit und Ange­mes­sen­heit. Sie schließt daraus:

»Der Ein­griff in die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit durch eine Imp­fung erscheint vie­len Men­schen als unwe­sent­lich: ein klei­ner Piks in den Ober­arm. Die Neben­fol­gen der Imp­fung sind weit über­wie­gend allen­falls mini­mal. Aus „objek­ti­ver Sicht“, d.h. dem bei Juris­ten belieb­ten „ver­stän­di­gen Drit­ten“, könn­te daher die Inten­si­tät des Grund­rechts­ein­griffs als gering ein­zu­stu­fen sein. Doch eine sol­che Blick­wei­se trägt nicht. Grund­rech­te schüt­zen Frei­hei­ten indi­vi­du­el­ler Men­schen. Ent­schei­dend ist also die Wahr­neh­mung derer, die das Grund­recht in Anspruch neh­men. Es geht nicht um eine „objek­ti­ve“ Beur­tei­lung des Grund­rechts­ein­griffs – die in Wahr­heit immer die des Main­streams ist –, son­dern für Grund­rech­te kommt es auf das Selbst­ver­ständ­nis der Betrof­fe­nen an, wel­ches allen­falls einer Plau­si­bi­li­täts­kon­trol­le unter­zo­gen wer­den kann. Für die Reli­gi­ons­frei­heit hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt dies mit gro­ßer Klar­heit her­aus­ge­stellt, aber dies gilt für alle Freiheitsrechte.

Für die Ableh­nung einer Imp­fung kann es vie­le Grün­de geben. Dazu mögen auch Grün­de, die mit dem Grund­recht der kör­per­li­chen Unver­sehrt­heit nichts zu tun haben, wie etwa Wut auf „das Sys­tem“ oder wir­re Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen gehö­ren. Es gibt aber auch Men­schen, die der fes­ten Über­zeu­gung sind, dass Ihnen die Imp­fung gesund­heit­lich scha­det. Aus der Per­spek­ti­ve sol­cher Betrof­fe­ner ist die Imp­fung eben nicht eine läs­ti­ge Baga­tel­le, son­dern erscheint ver­gleich­bar der Zufüh­rung von Schad­stof­fen oder gar einem Gift. Eine sol­che Sicht­wei­se mag vie­len als absurd erschei­nen, aber Grund­rech­te die­nen eben gera­de dem Schutz von Min­der­hei­ten. Dies gilt zumal, als inzwi­schen der enge Zusam­men­hang von psy­chi­scher und phy­si­scher Gesund­heit bekannt ist. Die Ein­griffs­in­ten­si­tät ist also als äußerst hoch einzustufen.

Abwägung

Selbst­ver­ständ­lich ist auch der Gesund­heits­schutz ein hohes Gut. Doch es geht nicht nur um den abs­trak­ten Rang des betrof­fe­nen Gemein­wohl­gu­tes, son­dern auch um den Grad, in dem die­ses durch die jewei­li­ge Maß­nah­me ver­wirk­licht wird. Eine Impf­pflicht wäre daher mög­li­cher­wei­se dann zu recht­fer­ti­gen, wenn durch die Imp­fung eine sehr gefähr­li­che Krank­heit wirk­lich aus­ge­rot­tet wer­den könnte.

Doch von einer sol­chen Situa­ti­on sind wir der­zeit weit ent­fernt. Die Covid-Imp­fun­gen wir­ken nur für ver­hält­nis­mä­ßig kur­ze Zeit und mög­li­cher­wei­se kaum gegen­über neu­en Muta­tio­nen, die das Virus in kür­zes­ter Zeit ver­än­dern. Auch Geimpf­te sind am Infek­ti­ons­ge­sche­hen betei­ligt und Impf­durch­brü­che belas­ten die Inten­siv­sta­tio­nen. Der Vor­teil durch eine Imp­fung ist also nur ein zeit­lich gese­hen kur­zer und ins­ge­samt gra­du­el­ler. Dies kann den gra­vie­ren­den Ein­griff, den eine Impf­pflicht mit sich bringt, nicht aufwiegen…

Kein Impfzwang

Poli­tisch gefor­dert wird eine Impf­pflicht, aber kein „Impf­zwang“. Die Impf­pflicht soll also nicht zwangs­wei­se durch­ge­setzt wer­den, son­dern ledig­lich das Nicht-Befol­gen der Pflicht durch eine Geld­bu­ße sank­tio­niert wer­den. Man könn­te dar­aus fol­gern, dass die Ein­griffs­in­ten­si­tät gerin­ger ein­zu­stu­fen ist, weil ein zwangs­wei­ser Ein­griff nicht erfol­gen wird. Eine sol­che Argu­men­ta­ti­on geht fehl. Es ist die Sicht­wei­se der Öko­no­men, Rechts­pflich­ten nicht als Pflicht zur Befol­gung auf­zu­fas­sen, son­dern den Nut­zen (eines Ver­sto­ßes) gegen die Kos­ten (also die Sank­ti­on) abzu­wä­gen. Eine sol­che Sicht­wei­se ist für das Recht aller­dings äußerst bedenk­lich, denn es gibt sich damit selbst auf. Das Rechts­sys­tem muss davon aus­ge­hen, dass Rechts­pflich­ten auch als Ver­pflich­tun­gen gese­hen wer­den. Mög­li­cher­wei­se ver­zich­tet das Rechts­sys­tem in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen auf eine zwangs­wei­se Durch­set­zung aus Grün­den der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit, aber das kann nicht von vorn­her­ein „ein­ge­preist“ wer­den. Frei­kau­fen ist kein rechts­staat­li­ches Prin­zip. Ganz abge­se­hen von dem dis­kri­mi­nie­ren­den Effekt, den die Mög­lich­keit des Frei­kau­fens mit sich bringt: Für die­je­ni­gen, die sich eine Geld­bu­ße nicht leis­ten kön­nen, wird die Impf­pflicht eben doch zum Zwang.

Impfpflicht – kein verfassungsrechtlich zulässiger Weg aus der Pandemie

Impf­pflich­ten sind ver­fas­sungs­recht­lich nur in engen Gren­zen zuläs­sig. In der aktu­el­len Situa­ti­on wer­den die­se engen Gren­zen verfehlt.

In der öffent­li­chen Dis­kus­si­on ist immer wie­der zu hören, dass jeg­li­ches Ver­ständ­nis für die Grün­de feh­le, sich nicht imp­fen zu las­sen. Eine sol­che Hal­tung ist als indi­vi­du­el­le Mei­nungs­äu­ße­rung hin­zu­neh­men, wenn auch ein kom­mu­ni­ka­ti­ves Pro­blem. Dem Grund­rechts­schutz darf sie jedoch nicht zugrun­de lie­gen. Die­ser ver­langt die Bereit­schaft zum Per­spek­ti­ven­wech­sel, sonst ver­fehlt er sei­ne Haupt­funk­ti­on.«

31 Antworten auf „Allgemeine Impfpflicht – ein kleiner Piks, ein großes verfassungsrechtliches Problem“

  1. Wenn Impf­schä­den und Longco­vid schwer zu unter­schei­den wer­den, dann haben wir die ende­mi­sche Lage natio­na­ler Trag­wei­te erreicht. Prost Mahlzeit!

  2. NDR​.de
    Stand: 26.01.2022 18:01 Uhr
    Die Gesund­heits­äm­ter in Meck­len­burg-Vor­pom­mern sehen sich nicht in der Lage, die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Coro­na-Impf­pflicht zu kon­trol­lie­ren. Pro­ble­me sieht auch der Land­kreis Vor­pom­mern-Greifs­wald. Ros­tocks Sozi­al­se­na­tor Bock­hahn (Lin­ke) for­dert eine Über­gangs­frist. Gesund­heits­mi­nis­te­rin Dre­se (SPD) zeig­te Ver­ständ­nis, blieb in der Sache aber hart.

    Die Gesund­heits­äm­ter in Meck­len­burg-Vor­pom­mern sind seit Mona­ten am Limit. Ab dem 15. März sol­len sie auch noch die Mit­te Dezem­ber beschlos­se­ne ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht durch­set­zen und kon­trol­lie­ren. Zuerst hat der Land­kreis Vor­pom­mern-Greifs­wald die Hän­de geho­ben, nun sagt auch der Land­kreis­tag: Das ist nicht zu schaf­fen. So steht es in einem Brief an die Staatskanzlei.
    Gesund­heits­äm­ter kön­nen Impf­pflicht nicht kontrollieren.-

    Vor­pom­mern-Greifs­wald kann Impf­pflicht nicht durchsetzen

    Land­rat Sack: "Das ist ein Hilferuf"

    Ros­tocks Sozi­al­se­na­tor Bock­ahn: "Haben nicht im Ansatz die
    Kapazitäten"

    "Aus­ge­schlos­sen, das in sie­ben Wochen zu schaffen"

    https://​www​.ndr​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​m​e​c​k​l​e​n​b​u​r​g​-​v​o​r​p​o​m​m​e​r​n​/​U​m​s​e​t​z​u​n​g​-​d​e​r​-​I​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​b​r​i​n​g​t​-​G​e​s​u​n​d​h​e​i​t​s​a​e​m​t​e​r​-​a​n​-​i​h​r​e​-​G​r​e​n​z​e​n​,​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​6​3​8​6​.​h​tml

  3. Die deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene fordert-ein Umdenken- “Wir halten die allgemeine Impfpflicht für eine politische Diskussion.” sagt:

    26. Janu­ar – Ser­vus Nach­rich­ten 19:00
    Coro­na: Wider­stand gegen die Impfpflicht

    mit Aus­zug aus der Bun­des­tags­ori­en­tie­rungs­de­bat­te, dann Video­schal­te “Wie­der Pro­tes­te gegen die Impfplicht”
    mit Anmo­de­ra­ti­on: “Mitt­ler­wei­le gehen in Deutsch­land jeden Tag Tau­sen­de auf die Stra­ße. Schwer­punkt ist heu­te der Bereich um das Ber­li­ner Reichstagsgebäude.
    Video, anschließend
    das Inter­view mit
    Mar­tin Exner, Präsident,DGKH
    (deut­sche Gesell­schaft für Krankenhaushygiene):
    Auszug:

    “Wir sind der Auf­fas­sung, das die Imp­fung ein Teil der Stra­te­gie ist, und nicht die ein­zi­ge Strategie.
    Wir hal­ten die all­ge­mei­ne Impf­pflicht für eine poli­ti­sche Diskussion.”
    Wei­ter geht es mit dem Bei­trag um die schwie­ri­ge Aner­ken­nung von Coro­na "Impf"-Schäden und die Opfer derselben.

    https://​www​.ser​vustv​.com/​a​k​t​u​e​l​l​e​s​/​v​/​a​a​-​2​9​c​d​u​3​x​w​5​2​1​11/

  4. Die Grü­ne ges­tern bei Maisch­ber­ger, uner­träg­lich. Das war ein Geschwur­be­le. Zuerst muss­te ich lachen, dann war ich ent­setzt und dann muss­te ich umschal­ten. Ganz schlimm und gefähr­lich die­se Frau.

  5. Land kün­digt Vertrag
    BW steigt aus Luca-App-Kon­takt­ver­fol­gung aus
    STAND 26.1.2022, 17:18 Uhr
    SWR

    Miss­brauch der Luca-App:
    Auch Poli­zei in BW frag­te bei Gesund­heits­äm­tern nach Daten

    https://​www​.swr​.de/​s​w​r​a​k​t​u​e​l​l​/​b​a​d​e​n​-​w​u​e​r​t​t​e​m​b​e​r​g​/​l​u​c​a​-​a​p​p​-​a​u​s​s​t​i​e​g​-​1​0​0​.​h​tml

  6. Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    The­ma ist wirk­lich wich­tig, auch wenn @Karl_Lauterbach
    & @ECMOKaragianni1
    Fra­gen igno­rie­ren. BILD schreibt: „Im Saar­land war in den ver­gan­ge­nen 2 Wochen nur jeder 4. offi­zi­ell gemel­de­te Coro­na-Pati­ent tat­säch­lich wegen Coro­na im Kran­ken­haus.“ Jeder Vier­te! https://m.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/angeblich-covid-faelle-immer-mehr-corona-patienten-aus-anderen-gruenden-in-klini-78952154.bildMobile.html#remId=1703159769159026338
    Quo­te Tweet
    Tim Röhn
    @Tim_Roehn
    · Jan 25
    Rep­ly­ing to @Karl_Lauterbach and @ECMOKaragianni1
    Herr Minis­ter, Herr Dr. Kara­gi­ann­idis, wie bewer­ten Sie die Tat­sa­che, dass unklar ist, wie vie­le Hos­pi­ta­li­sier­te mit und wie vie­le wegen Covid im Kran­ken­haus behan­delt wer­den? Wel­che Schlüs­se las­sen sich bzgl. der rea­len Covid-Krank­heits­last ange­sichts die­ser Daten­lü­cke ziehen?
    11:11 PM · Jan 26, 2022·
    https://​twit​ter​.com/​T​i​m​_​R​o​e​h​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​6​4​7​7​0​2​5​0​1​1​5​4​8​1​6​4​?​c​x​t​=​H​H​w​W​i​I​C​-​q​d​C​-​g​6​E​p​A​AAA

  7. Mario Böge­lein
    @MBoegelein
    Erfolg vor dem BayVGH (Az. 20 NE 22.69; Rn. 33) Unge­impf­te Meis­ter­schü­ler dür­fen trotz 2G- Zutritts­ver­bot in die Meis­ter­schu­le. Nach dem Beschluss vom 21.01.22 zieht der Minis­ter­rat in Bay­ern nach und stellt all­ge­mein auf 3G- Rege­lung um. FREUDE!
    boe​ge​lein​-axmann​.com
    Unge­impf­te Meis­ter­schü­ler dür­fen trotz 2G- Zutritts­ver­bot in die Meisterschule
    “Unser Eil­an­trag war im Ergeb­nis voll­um­fäng­lich erfolgreich.
    Für unse­re Man­dan­ten zählt nur, dass sie ihren Vor­be­rei­tungs­kurs zur Meis­ter­prü­fung ord­nungs­ge­mäß zu Ende machen kön­nen“, freut sich RA…
    2:05 PM · Jan 25, 2022
    https://​twit​ter​.com/​M​B​o​e​g​e​l​e​i​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​8​5​9​7​7​1​8​8​7​3​0​1​1​8​1​4​8​?​c​x​t​=​H​H​w​W​i​I​C​9​6​a​m​Y​o​J​8​p​A​AAA

  8. „Bereit­schaft zum Perspektivenwechsel“,
    so das Cre­do der Frank­fur­ter Rechts​prof​.in, heißt
    für mich, dass die Impf­pflicht-Befür­wor­ter sich mit
    den Argu­men­ten, die gegen eine Impf­pflicht sprechen,
    sich damit aus­ein­an­der­set­zen müssten.

    Das Fazit der Prof. in zeigt ihre Hoff­nungs­lo­sig­keit auf.
    Die Impf­pflicht wird kom­men, so die Prof​.in.

  9. Impf­flicht sei ja kein Impf­zwang, heißt es in Öster­reich und auch im Bun­des­tag. Ver­stan­den hat­te ich den Unter­schied nicht. Hier wird er erklärt: „Es ist die Sicht­wei­se der Öko­no­men, Rechts­pflich­ten nicht als Pflicht zur Befol­gung auf­zu­fas­sen, son­dern den Nut­zen (eines Ver­sto­ßes) gegen die Kos­ten (also die Sank­ti­on) abzu­wä­gen. Eine sol­che Sicht­wei­se ist für das Recht aller­dings äußerst bedenk­lich, denn es gibt sich damit selbst auf.“
    Dem­nach ein neo­li­be­ra­ler Angriff aufs Recht, um das eige­ne Geschäft leich­ter durch­set­zen zu kön­nen. Die WEF’s / Pfi­zers haben schein­bar auch dar­an gedacht. Und die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten plap­pern die­se Lösung ein­fach rum, ein Impf­zwang light, alles halb so schlimm, und man kann sich ja auch frei­kau­fen. Kön­nen das alle?
    Die WEF-Schü­le­rin Baer­bock schweigt zu alle­dem. Olaf Scholz auch. Wie tief ste­cken sie eigent­lich im WEF-Sumpf? Und ich dach­te immer, in Davos wird nur gefei­ert und es tref­fen sich Who is WHO zum Chat.

  10. Es ist schon eine selt­sa­me Logik, im drit­ten Jahr einer Pan­de­mie, in dem über 70% der Bevöl­ke­rung geimpft sind, über eine all­ge­mei­ne impf­pflicht nach­zu­den­ken. Wtf

    1. @Erfurt: Es geht wohl u.a. um Rest­müll­ent­sor­gung:

      "Die Bun­des­re­gie­rung hat seit Beginn der Pan­de­mie ins­ge­samt mehr als 660 Mil­lio­nen Dosen Coro­na-Impf­stoff bestellt, die bis 2023 aus­ge­lie­fert wer­den sol­len. Das geht aus der Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf eine klei­ne Anfra­ge der Lin­ken-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Kath­rin Vog­ler her­vor, … Von den rund 660 Mil­lio­nen Dosen wur­den in Deutsch­land seit Beginn der Pan­de­mie etwa ein Vier­tel ver­impft. Knapp 16 Pro­zent des Impf­stof­fes wur­den an ande­re Län­der, über­wie­gend an Ent­wick­lungs­län­der, abge­ge­ben. Übrig blei­ben also rund 400 Mil­lio­nen Dosen für die nächs­ten zwei Jahre."

      Das Zeug muss schließ­lich weg.

  11. Soweit ich weiß, ist die Vor­aus­set­zung einer medi­ka­men­tö­sen Behand­lung bzw. Imp­fung die vor­he­ri­ge Ein­wil­li­gung aus frei­en Stü­cken. Eine ver­pflich­ten­de Imp­fung darf also nur dann erfol­gen, wenn es kei­ne ver­pflich­ten­de Imp­fung ist. 

    Eine Impf­pflicht beinhal­tet das Negie­ren der Impfpflicht.

  12. es wird Zeit, dass sich die Par­tei­obe­ren an ihre Ver­ant­wor­tung gegen­über "allen" Bür­gern erin­nern. Hat man nicht schon ein­mal getönt "wir wol­len kei­ne Impf­pflicht"? Juris­tisch gese­hen ist eine Impf­pflicht ohne­hin nicht durchsetzbar.

  13. Eine Impf­pflicht wäre aus rein ratio­na­len Grün­den nur dann beden­kens­wert, wenn

    - tat­säch­lich eine hoch­an­ste­cken­de, wei­te Tei­le der Bevöl­ke­rung unab­hän­gig von ihrem Lebens­al­ter in ihrem Leben bedro­hen­de Epi­de­mie vorläge

    - es sich um Viren han­delt, die nicht stän­dig mutie­ren, ins­be­son­de­re sogar unter dem Impfdruck

    - es eine Impf­stoff gäbe, der mit mehr als 95% ABSOLUTER Wirk­sam­keit die­se Krank­heit und ihre Über­tra­gung verhindert

    - es eine abso­lut siche­re Metho­de gäbe, Gesun­de, die sich für die­se Imp­fung qua­li­fi­zie­ren, von bereits Infi­zier­ten oder sol­chen, deren Vor­er­kran­kun­gen die­se Imp­fung aus­schlie­ßen, zu unterscheiden.

    - Der Impf­stoff klas­sisch ent­wi­ckelt wor­den wäre, also mit kom­plet­ter Sicher­heits­phar­ma­ko­lo­gie, den kli­ni­schen Pha­sen I – III sowie sämt­li­chen toxi­ko­lo­gi­schen Unter­su­chun­gen wie Muta­ge­ni­tät, Fer­ti­li­tät, Kan­ze­ro­ge­ni­tät etc.

    Bei SARS-Cov‑2 ist dies alles in keins­ter Wei­se gege­ben! ALLES trifft nicht zu!

    Von einer Covid-19-Infek­ti­on sind maxi­mal 1% der Bevöl­ke­rung bedroht.

    SARS-Cov 2 mutiert laufend

    Die angeb­li­chen mRNA-Impf­stof­fe sind kei­ne, son­dern Gen­the­ra­pien, die eine abso­lu­te Wirk­sam­keit von ca. 0,8% haben. Sie schüt­zen nicht vor Anste­ckung, Wei­ter­ga­be der Infek­ti­on an Ande­re, schwe­ren Ver­läu­fen und Tod.

    Die ver­wen­de­ten Tests zum Nach­weis einer "Infek­ti­on" sind dafür unge­eig­net. Sie kön­nen kei­nen ver­meh­rungs­fä­hi­gen Erre­ger nach­wei­sen, son­dern bes­ten­falls Bruch­stü­cke davon, die kei­ne Aus­sa­ge dar­über zulas­sen, ob es sich um krank­heits­er­re­gen­de Viren handelt.

    Die soge­nann­ten mRNA-"Impfstoffe" sind alle mit der hei­ßen Nadel gestrickt. Wesent­li­che Sicher­heits­phar­ma­ko­lo­gie, Ergeb­nis­se der kli­ni­schen Pha­sen I – III sowie sämt­li­chen toxi­ko­lo­gi­schen Unter­su­chun­gen wie Muta­ge­ni­tät, Fer­ti­li­tät, Kan­ze­ro­ge­ni­tät fehlen!

    Abge­se­hen davon: bei einem stark mutie­ren­den Virus ist man nie­mals schnell genug mit der Impf­stoff­ent­wick­lung. Die dau­ert nor­ma­ler­wei­se 8 – 10 Jah­re, das Virus mutiert inner­halb von Mona­ten. Man hat also ein Moving Tar­get, das all die­sen Unsinn offen­bar macht. Als bes­tes Bei­spiel haben wir die Grip­pe­imp­fung, die ähn­li­chen Restrik­tio­nen unter­liegt. Es ist eher Zufall, dass man gera­de den Impf­stoff zur Ver­fü­gung hat, der gegen den gras­sie­ren­den stamm wirkt. Und wenn man den Impf­stoff ange­passt hat, dann ist die Grip­pe­wel­le vor­bei. Auch impft man nicht in die Grip­pe­wel­le hin­ein, son­dern deut­lich vorher!

    FAZIT: auch aus rein wis­sen­schaft­lich-medi­zi­ni­schen Grün­den ist eine Impf­pflicht gegen Covid-19 nicht etablierbar.

  14. Die Frau Pro­fes­sor geht schon von den fal­schen Prä­mis­sen aus, wenn sie behaup­tet, es gebe eine "Pan­de­mie" und schreibt: "Die letz­ten zwei Jah­re haben uns einst unvor­stell­ba­re Zumu­tun­gen auf­er­legt und mas­si­ve Ein­schrän­kun­gen unse­rer Lebens­qua­li­tät mit sich gebracht." Nein, es gab nie eine Pan­de­mie, und die besag­ten Zumu­tun­gen wur­den uns – anders als unter­stellt – nicht ein­fach durch "die Logik der Pan­de­mie" oder "das Virus" auf­er­legt, sie wur­den uns von den Regie­run­gen und Staa­ten die­ser Welt auf­ge­zwun­gen. Wenn man von den fal­schen Prä­mis­sen aus­geht, kann man logisch jedoch nicht zum rich­ti­gen Resul­tat gelangen.

    Fal­sche Prä­mis­sen schei­nen auch bei ihrer Dis­kus­si­on der Geeig­ne­t­heit, Erfor­der­lich­keit und Ange­mes­sen­heit vor­zu­lie­gen. Andern­falls blie­be wohl unver­ständ­lich, wie sie davon aus­ge­hen kann, dass die Neben­wir­kun­gen der "Imp­fung" ange­sichts des noto­ri­schen und his­to­risch bei­spiel­los kata­stro­pha­len Neben­wir­kungs­pro­fils weit über­wie­gend "allen­falls mini­mal" sei­en; das gilt für Art und Umfang die­ser soge­nann­ten Neben­wir­kun­gen. Weder ist die "Imp­fung" geeig­net, da sie kei­ne Infek­ti­on und auch kei­ne Trans­mis­si­on ver­hin­dert, sie ver­hin­dert nicht mal schwe­re Erkran­kun­gen, noch ist sie erfor­der­lich, weil man eben­so­gut die Kran­ken­haus­ka­pa­zi­tä­ten aus­bau­en könn­te, was natür­lich nicht nur nicht geschieht, das Gegen­teil ist der Fall, es wer­den Kran­ken­haus­ka­pa­zi­tä­ten abge­baut. Über­haupt wäre hier spä­tes­tens der Punkt, an dem man sich selbst als Jurist mal fra­gen soll­te, was über­haupt von den Hor­ror­pro­gno­sen des Polit­ge­s­in­dels zu hal­ten ist, zumal Län­der mit ungleich nied­ri­ge­ren Kran­ken­haus- und Inten­siv­ka­pa­zi­tä­ten min­des­tens genau­so gut durch die "Pan­de­mie" kom­men. Frau Pro­fes­sor zieht es aber vor, im siche­ren Hafen des Rechts­dog­ma­ti­schen zu blei­ben. Unter die­ser Vor­aus­set­zung wird ver­ständ­lich, wie sie ernst­haft schrei­ben kann: "Es gibt aber auch Men­schen, die der fes­ten Über­zeu­gung sind, dass Ihnen die Imp­fung gesund­heit­lich scha­det." Lies, die "Imp­fung" scha­det gar nicht, das glau­ben die nur. Um zu ver­ste­hen, wie man sich der­art igno­rant gegen­über den rea­len, schwe­ren und schwers­ten Fol­ge­wir­kun­gen der "Imp­fung" zei­gen kann, muss man wohl Jurist sein. Wenn man jedoch die schwe­ren und schwers­ten, sicher kurz- und mit­tel­fris­tig, sehr wahr­schein­lich auch lang­fris­tig zum Tod füh­ren­den Neben­wir­kun­gen der "Imp­fung" leug­net, kann man kaum eine geeig­ne­te Abwä­gung zwi­schen dem unbe­ding­ten Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit und dem nicht unbe­ding­ten Gut öffent­li­cher Gesund­heits­ver­sor­gung vor­neh­men, selbst wenn das prin­zi­pi­ell mög­lich wäre; das ist es aber nicht, weil es sich um inkom­pa­ti­ble, um nicht zu sagen inkom­men­sura­ble Grö­ßen han­delt, da das eine eben ein Recht zur Abwehr staat­li­cher Ein- und Über­grif­fe, das ande­re hin­ge­gen ein Gut, also eine For­de­rung an den Staat ist, etwas zur Ver­fü­gung zu stel­len. Wie man da eine Abwä­gung vor­neh­men will, bleibt rätselhaft.

    Jede Imp­fung ist ein medi­zi­ni­scher Ein­griff und eben kein "Piks" wie es auch hier ver­harm­lo­send heißt, erst recht gilt das für die hier vor­lie­gen­de "Imp­fung" – die ist ein gen­the­ra­peu­ti­scher Ein­griff. Nun obliegt es dem Staat jedoch selbst nach Recht­spre­chung des BVerfG nicht, zwi­schen "wert­vol­lem" und "wert­lo­sem" Leben zu unter­schei­den, wie es zuletzt im soge­nann­ten "Luft­si­cher­heits­ur­teil" klar­ge­stellt hat. Das heißt, selbst wenn sicher wäre, dass die "Imp­fung" vor Infek­ti­on und Trans­mis­si­on schützt, was evi­dent nicht der Fall ist, wäre es auf­grund der mög­li­chen und bei mas­sen­haf­ter Ver­ab­rei­chung auch sicher auf­tre­ten­den schwe­ren und schwers­ten Neben­wir­kun­gen bis hin zum Tod unzu­läs­sig, die "Imp­fung" ver­pflich­tend vorzuschreiben.

    Viel­leicht hilft es der Frau Pro­fes­sor eben­falls, einen Blick in die bin­den­de "Char­ta der Grund­rech­te der Euro­päi­schen Uni­on" zu wer­fen, in der es – ich weiß, ich wie­der­ho­le mich – klipp und klar heißt, dass nie­mand gegen sei­nen Wil­len zu einem medi­zi­ni­schen Ein­griff gezwun­gen wer­den darf, son­dern jeder medi­zi­ni­sche Ein­griff "die freie Ein­wil­li­gung des Betrof­fe­nen nach vor­he­ri­ger Auf­klä­rung" vor­aus­setzt. In der Rechts­hier­ar­chie ist das EU-Recht dem Recht der Ein­zel­staa­ten über­ge­ord­net und gilt unmit­tel­bar. Jede Norm, die die­sen Vor­aus­set­zun­gen nicht ent­spricht ist von vorn­her­ein ungül­tig; im Kon­flikt gilt: EU-Recht bricht Bundesrecht.

    1. @FS "Wenn man von den fal­schen Prä­mis­sen aus­geht, kann man logisch jedoch nicht zum rich­ti­gen Resul­tat gelangen."

      Daher steht auf mei­nem Demo-Plakat:

      ES GIBT KEINE RICHTIGE IMPFUNG IN FALSCHEN PANDEMIEN

  15. "Hier­für ist eine klas­si­sche Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­prü­fung durch­zu­füh­ren. Die mit einer Impf­pflicht ver­folg­ten Zie­le sind offen­sicht­lich legi­tim: Gesund­heits­schutz (frü­her auch „Volks­ge­sund­heit“ genannt) sowie ins­be­son­de­re der Schutz vor einer Über­las­tung der Gesund­heits­sys­te­me. Zu erör­tern ist also, ob die Impf­pflicht zur Ver­fol­gung die­ses Ziels geeig­net, erfor­der­lich und ange­mes­sen ist."

    End­lich wird das mal ange­spro­chen!!! Man muss die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit prüfen:
    – Ist die Impf­pflicht GEEIGNET, um Kran­ken­häu­ser zu entlasten?
    – Ist die Impf­pflicht ERFORDERLICH, um Kran­ken­häu­ser zu entlasten?
    – Ist die Impf­pflicht ANGEMESSEN, um Kran­ken­häu­ser zu entlasten?
    Man muss es sich aber mal auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen. Das Ziel lau­tet im Prin­zip "Kran­ken­häu­ser sanie­ren" (die, die wir jah­re­lang kaputt­ge­spart haben) und dem gegen­über stel­len wir die tiefs­ten Ein­grif­fe in die Grund­recht, die wir bis­her erlebt haben. Um die Kran­ken­häu­ser zu sanie­ren. Das ist abartig. 

    "Abwä­gung
    Selbst­ver­ständ­lich ist auch der Gesund­heits­schutz ein hohes Gut. Doch es geht nicht nur um den abs­trak­ten Rang des betrof­fe­nen Gemein­wohl­gu­tes, son­dern auch um den Grad, in dem die­ses durch die jewei­li­ge Maß­nah­me ver­wirk­licht wird. Eine Impf­pflicht wäre daher mög­li­cher­wei­se dann zu recht­fer­ti­gen, wenn durch die Imp­fung eine sehr gefähr­li­che Krank­heit wirk­lich aus­ge­rot­tet wer­den könnte."

    <– Dan­ke. End­lich ein­mal wird die­ser hoch­kom­ple­xe Pro­zess der Grund­rechts­ab­wä­gung vor­ge­stellt. Lei­der ver­gisst es die Autorin auch mit juris­ti­schen Begrif­fen zu benen­nen, aber der obi­ge Pas­sus zeigt bereits, dass kei­ne GEEIGNETHEIT vor­liegt, denn die Imp­fung ist NICHT geeig­net, die Sanie­rung der Krankenhäuser/Überlastung zu reduzieren. 

    Man kann auch aus juris­ti­scher Sicht dar­le­gen, dass es an der ERFORDERLICHKEIT der Impf­pflicht man­gelt. Die Imp­fung ist nicht erfor­der­lich, um die Krank­häu­ser zu sanie­ren, denn Kran­ken­haus­sa­nie­run­gen kann man auch auf ande­ren Wegen erreichen.

    Wei­ter­hin ist die Impf­pflicht nicht ANGEMESSEN im eigent­li­chen Sin­ne, da sie der­ma­ßen tief in ver­schie­de­ne Grund­rech­te des Men­schen, ein­schließ­lich der Men­schen­wür­de ein­greift und man das finan­zi­el­le Gesund­spa­ren und orga­ni­sa­to­ri­sche Funk­tio­nie­ren der Kran­ken­haus­ver­sor­gung nie­mals über die Men­schen­wür­de stel­len darf. 

    FÜR JEDEN JURISTEN SCHEITERT DIE IMPFPFLICHT AN DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT. Und zwar nicht nur in einer­lei Hin­sicht, son­dern in Bezug auf
    GEEIGNETHEIT
    + ERFORDERLICHKEIT +
    ANGEMESSENHEIT.
    Das ist eine glas­kla­re Sache. Nur die Phar­ma­kon­sor­ten wol­len das natür­lich nicht hören, die Poli­ti­ker haben kei­nen Plan davon (Mer­kel fasel­te mal was von Ver­hält­nis­mä­ßig­keit, hat­te aber kei­ne Ahnung, was dar­un­ter juris­tisch zu ver­ste­hen ist) und die Verfassungsfachleute/Richter sind lei­der größ­ten­teils von der Regie­rung abhän­gig und haben als Staats­be­diens­te­te gelernt "wes­sen Brot ich fress, des­sen Lied ich sing'"

    "Eine sol­che Sicht­wei­se mag vie­len als absurd erschei­nen, aber Grund­rech­te die­nen eben gera­de dem Schutz von Min­der­hei­ten. Dies gilt zumal, als inzwi­schen der enge Zusam­men­hang von psy­chi­scher und phy­si­scher Gesund­heit bekannt ist. Die Ein­griffs­in­ten­si­tät ist also als äußerst hoch einzustufen."
    <– DANKE

  16. Lei­der ver­fehlt auch die­se Autorin die Dif­fe­ren­zie­rung Impf­zwang vs. Zwangs­imp­fung. Durch ein Gesetz wird staat­li­cher Zwang aus­ge­übt, eine gesetz­lich ver­pflich­ten­de Imp­fung ist somit eben­falls ein Zwang, daher ist die Bezeich­nung Impf­zwang durch­aus gerechtfertigt.

  17. "Szil­vesz­ter Csol­lá­ny fiel immer wie­der mit kri­ti­schen Äuße­run­gen über Coro­na-Imp­fun­gen auf. Jetzt ist der Turn-Olym­pia­sie­ger an den Fol­gen der Erkran­kung gestorben."

    So heißt es beim Kreis­bo­ten in der Über­schrift. Im Text erfährt man dem­entspre­chend zunächst:

    "Der unga­ri­sche Turn-Olym­pia­sie­ger Szil­vesz­ter Csol­lá­ny ist an den Fol­gen einer Coro­na-Infek­ti­on* gestor­ben. Der 51-jäh­ri­ge Sport­ler starb nach Anga­ben der Behör­den am Mon­tag (24.01.2022) in einem Buda­pes­ter Kran­ken­haus. Csol­lá­ny hat­te sich im Novem­ber 2021 mit dem Coro­na­vi­rus infiziert."

    Dann soll­te man kurz über­le­gen, dass "im Novem­ber" mitt­ler­wei­le min­des­tens 8, viel­leicht auch 12 Wochen her ist. Wer stirbt mit 8 bis 12 Wochen Ver­zö­ge­rung auf­grund einer vira­len Pneumonie?

    Tat­säch­lich erfährt man wei­ter unten im Text: "Der ehe­ma­li­ge Tur­ner hat­te sich jedoch nach Anga­ben von ihm nahe­ste­hen­den Ärz­ten schließ­lich doch mit dem Coro­na-Impf­stoff* von John­son & John­son* imp­fen las­sen. Ansons­ten hät­te der laut der unga­ri­schen Zei­tung Blikk nicht als Trai­ner arbei­ten können."

    Also wirkt die "Imp­fung" nicht oder er ist sogar an den Fol­gen der "Imp­fung" gestor­ben? Nein, natür­lich nicht: 

    "Der Zeit­punkt der Imp­fung soll jedoch kurz vor sei­ner Anste­ckung mit dem Coro­na­vi­rus gele­gen haben, sodass die Imp­fung noch nicht ihre vol­le Wir­kung ent­fal­ten konnte."

    https://​www​.kreis​bo​te​.de/​w​e​l​t​/​c​o​r​o​n​a​-​i​m​p​f​s​k​e​p​t​i​s​c​h​e​r​-​o​l​y​m​p​i​a​s​i​e​g​e​r​-​c​o​v​i​d​-​1​9​-​g​e​s​t​o​r​b​e​n​-​s​z​i​l​v​e​s​z​t​e​r​-​c​s​o​l​l​a​n​y​-​u​n​g​a​r​n​-​t​u​r​n​e​n​-​z​r​-​9​1​2​6​0​1​3​3​.​h​tml

    Puuh, die "Imp­fung" wirkt!

  18. Die­ser Abschnitt hier ist schwach:

    #########
    Imp­fung schützt nicht vollständig

    Ein ers­ter Zwei­fel an der Geeig­ne­t­heit der Maß­nah­me könn­te dar­in grün­den, dass die Imp­fung kei­nen voll­stän­di­gen Schutz vor Erkran­kung bie­tet. Inso­fern mutet das Timing der Dis­kus­si­on ohne­hin etwas merk­wür­dig an: Je weni­ger und je kür­zer die Imp­fung wirkt, des­to ent­schie­de­ner wird die Impf­pflicht gefor­dert – eine je-des­to-Bezie­hung der beson­de­ren Art. An Covid erkran­ken bekann­ter­ma­ßen auch Men­schen, die voll­stän­dig geimpft und geboos­tert sind; auch von ihnen kämp­fen eini­ge auf Inten­siv­sta­tio­nen um ihr Leben. Doch um dem ver­fas­sungs­recht­li­chen Stan­dard der Geeig­ne­t­heit zu genü­gen, reicht es aus, dass die Imp­fung dem Gesund­heits­schutz über­haupt nützt. Dies ist wis­sen­schaft­lich belegt. Die Imp­fung schützt zwar nicht voll­stän­dig, aber doch sta­tis­tisch gese­hen in erheb­li­chem Umfang zumin­dest vor schwe­ren Ver­läu­fen der Krankheit.
    ######

    Ers­tens erwähnt sie nicht das (fal­sche) Haupt­ar­gu­ment der Impf­be­für­wor­ter, dass die Imp­fung zu einer wesent­lich ver­min­der­ten Anste­ckungs­fä­hig­keit führt. Zwei­tens ist die letz­te Aus­sa­ge (dass die Imp­fung "in erheb­li­chem Umfang" vor schwe­ren Ver­läu­fen) schützt, frag­wür­dig – es gibt mitt­ler­wei­le Stu­di­en, nach denen die­ser Schutz nur schwach ist. Drit­tens dient die Imp­fung auch nicht dem Gesund­heits­schutz (womit ja nur ein Schutz fürs Kol­lek­tiv und kein indi­vi­du­el­ler gemeint sein kann), denn es ist anhand von sta­tis­ti­schen Daten äus­serst unwahr­schein­lich, dass Unge­impf­te so häu­fig und schwer erkran­ken, dass das Gesund­heits­sys­tem über­las­tet wird.

    Auch an der Geeig­ne­t­heit hapert's also.

  19. Dafür dass eine Not­la­ge natio­na­ler Trag­wei­te nicht exis­tiert wird viel gere­det. Auch über Schwurb­ler, Coro­na­leug­ner und Impf­gegg­ner. Die wur­den der Voll­stän­dig­keit hal­ber gleich mit erfun­den. Auch die "Imp­fung" wur­de erfun­den. Es gibt sie nicht. Eine Coro­na-The­ra­pie wie ange­wen­det, ist weder not­wen­dig noch hilf­reich. Das Expe­ri­ment mit Men­schen in die­ser Form verboten!
    Das Alles – das gesam­te Geschwa­fel wird bezahlt. Es gene­riert Umsät­ze – in der Tat! Es fehlt aber an der Wert­schöp­fung und kann auf Dau­er nicht mehr funktionieren.
    Abschlies­send wer­de ich aber doch noch etwas poli­tisch. Wer ein wich­ti­ges Disskus­si­ons­feld einer poli­ti­schen "Ten­denz", zudem unter­stel­lend, über­lässt (nichts Ande­res) darf sich nicht beschwe­ren. Man macht dem Wäh­ler sei­ne Auf­ga­be unmög­lich – das Wäh­len selbst halt. Wie der Name schon sagt, eine Wahl setzt eine Wahl vor­aus. Sehr einfach!

  20. "Mich hat der Bei­trag von Frau Pro­fes­so­rin Sack­sof­ky fas­sungs­los gemacht."
    [Kom­men­tar auf Verfassungsblog]

    Der Lese­rin ist im Blog gehelft wor­den – die Rei­hen des Mas­ken­bür­ger­tums ste­hen wie­der geschlossen:
    https://​ver​fas​sungs​blog​.de/​g​r​u​n​d​r​e​c​h​t​s​d​o​g​m​a​t​i​k​-​a​u​f​-​d​e​m​-​j​a​h​r​m​a​r​k​t​-​d​e​r​-​w​a​h​r​h​e​i​t​en/

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