Amtsgericht Weilheim: Maskenpflicht ist Kindeswohlgefährdung

»Amtsgericht Weilheim i.OB
Abteilung für Familiensachen
Az.: 2 F 192/21
In der Familiensache K. – Betroffene
Verfahrensbeistand: Rechtsanwalt T. 

wegen Erörterung Kindeswohlgefährdung, § 157 FamFG, einst­wei­li­ge Anordnung
ergeht am 13.04.2021 wegen Dringlichkeit ohne münd­li­che Verhandlung fol­gen­der Beschluss

      1. Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stell­ver­tre­ten­den Schulleiterin, wird ange­wie­sen, es zu unter­las­sen gegen­über der Betroffenen die Anordnung zu tref­fen, auf dem Schulgelände eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. 
      2. Der unter Ziff. 1 genann­ten Schulleitung wird ver­bo­ten, auf­grund der unter Ziff. 1 getrof­fe­nen Anordnung gegen­über der Betroffenen Maßnahmen zu ergrei­fen, die die­se gegen­über den Mitschülern ungleich behan­deln, bei­spiels­wei­se das Kind auf­grund der obi­gen Anordnung vom Klassenverband zu iso­lie­ren oder vom Unterricht aus­zu­schlie­ßen oder sei­nen Sitzplatz mit beson­de­ren Vorrichtungen zu versehen. 
      3. Die sofor­ti­ge Wirksamkeit wird angeordnet. 
      4. Kosten wer­den nicht erho­ben, außer­ge­richt­li­che Kosten wer­den nicht erstattet. 
      5. Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.«

Der gesam­te Text hier. Auch hier zunächst der Disclaimer: Da der Beschluß noch nicht offi­zi­ell ver­öf­fent­licht wur­de, kann ich die Information nicht veri­fi­zie­ren. Update: Inzwischen berich­tet auch sued​deut​sche​.de über den Fall.

20 Antworten auf „Amtsgericht Weilheim: Maskenpflicht ist Kindeswohlgefährdung“

    1. @S.Andersson, wegen 3 Urteilen? mm, ich wür­de da erst­mal abwar­ten, die mei­sten Urteile gegen die­sen Corona-Irrsinn sind für die Kläger eher nega­tiv ausgefallen.
      Warten wir die näch­sten, min­de­stens 20–25, Urteile mal ab.

  1. Im Focus und im Spiegel ist die Rede von der " Untersagung der AHA Regeln", nicht von der ANORDNUNG. Höchst amü­sant unser "Vorzeige Journalismus"!!!!
    Diesmal ist es eine Falschbehauptung, die eigent­lich einer Richtigstellung bedürf­te. Ob die Blätter seri­ös arbei­ten und sich entschuldigen?

  2. Im Grunde droht das AG (im Abschnitt V) m. E. den Schulleitern indi­rekt mit dem Strafrecht, wenn sie die Maulkörbe wei­ter­hin durchsetzen:

    (…) Es muss jedoch allen, die den Beschluss und ins­be­son­de­re die Ausführungen des Sachverständigen Kuhbandner ken­nen, klar sein, dass jeder, der ein Kind ent­ge­gen des­sen Willen über einen län­ge­ren Zeitraum zwingt, eine Maske zu tra­gen, eine Gefährdung des­sen Wohls ver­ur­sacht und damit ohne recht­fer­ti­gen­den Grund in des­sen Rechte ein­greift. Auch ohne dass des­halb jedes Mal ein Verfahren gem. § 1666 BGB gegen die­se Personen ein­ge­lei­tet wer­den müss­te, sind die­se Personen gehal­ten, die Rechte der Kinder zu respek­tie­ren und gebie­tet es der Schutz aller betrof­fe­nen Schüler, dass die­se nicht zum Tragen der Maske gezwun­gen wer­den dür­fen. Ein Schulleiter oder Lehrer, der dies in Kenntnis der damit ver­bun­de­nen Gefahren den­noch tut, wird sich in dem Fall, dass die Gefährdung eine tat­säch­li­che Schädigung des betrof­fe­nen Kindes zur Folge hat, nicht dar­auf beru­fen kön­nen, er habe die Gefahr nicht gekannt oder sei durch irgend­ei­ne Infektionsschutzverordnung oder ein Hygienekonzept hier­zu gezwun­gen gewesen.

  3. Komisch, das auf tele­fo­ni­sche nach­fra­ge das Amtgericht Weilheim die­ses AZ gar nicht kennt und das Az.: 2 F 192/21 sich auf was ganz ande­res bezieht. Sollte hier eine mut­wil­li­ge Falschaussage ver­brei­tet wer­den, wird Strafantrag gegen den Urheber wie auch Verbreiter durch uns erstelllt.

    1. @ Oliver K

      Vorbildlich !

      Am bestens direkt in die Sicherungsverwahrung mit den Verbrechern – 20 Jahre mindestens.

      Bei so was muss man rigo­ros durchgreifen !

      Führer wie Sie braucht das Land – wei­ter so !

    2. @Oliver K, die Entscheidungen / Urteile, inklu­si­ve Aktenzeichen wer­den spä­ter "frei­ge­ge­ben", da das Urteil, eben­so wie in Weimar, wegen dring­lich­keit sofort umge­setzt wer­den muss.

      Keine Panik also, das Aktenzeichen und Pressemitteilung erschei­nen (immer) etwas spä­ter (egal was der "Volkverhetzer" oder wars "Volksverpetzer"?, schreibt).

    3. Komisch, dass das Amtsgericht die­ses AZ gar nicht kennt, obwohl es sich auf etwas bezieht. Worauf bezieht sich denn die­ses exi­sten­te, aber den­noch unbe­kann­te AZ?

  4. Zwei Pointen, die nie­mand erfin­den kann, gleich auf Seite 4 des Textes:

    "Ein wei­te­res (.… ) Argument stammt vom Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ),
    Dr. Jakob Maske." sic! rotfl …

    und

    "Er hat sich gegen­über der Deutschen Presse-Agentur fol­gen­der­ma­ßen geäußert (…)
    ,Auch klei­ne Kinder könn­ten einen Mundschutz tra­gen. 'Das ist gar kein Problem', erklärt der Experte.
    Angenommen, ein Kind wür­de tat­säch­lich nicht genü­gend Sauerstoff oder zu viel CO2 ein­at­men, dann wür­de es müde wer­den und sich abge­schla­gen füh­len, so der Mediziner. In die­sem Fall näh­me das Kind die Maske von allein ab'"

    1. @ Günter Adams

      Die Staatsanwaltschaft unter­steht in der Bananenrepublik Deutschland dem Justizministerium und ist folg­lich weisungsgebunden.

      Somit ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Verbrecher in der thü­rin­gi­schen Landesregierung das Verfahren ange­strengt haben. Vielleicht kom­men die mal wegen fal­scher Verdächtigung dran, Zeit wäre es. Wären die tat­be­stand­li­chen Voraussetzungen – auch der Nötigung im Amt – erfüllt?

  5. BREMEN

    06.04.2021 | Die Senatorin für Kinder und Bildung 

    Senat beschließt Testpflicht für Schulen und Maskenpflicht für Grundschulen ab einer Inzidenz von 100

    Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in sei­ner heu­ti­gen Sitzung (6. April 2021) eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte an Schulen sowie eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen beschlos­sen. Die Corona-Verordnung wird ent­spre­chend angepasst. 

    https://​www​.senats​pres​se​stel​le​.bre​men​.de/​d​e​t​a​i​l​.​p​h​p​?​g​s​i​d​=​b​r​e​m​e​n​1​4​6​.​c​.​3​5​5​7​2​7​.de

    14.04.2021 | buten un binnen 

    Bremer Eltern kla­gen gegen Masken- und Testpflicht

    Fünf Eilanträge gegen Masken- und Testpflicht an Bremer Schulen 

    https://​www​.buten​un​bin​nen​.de/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​g​e​s​e​l​l​s​c​h​a​f​t​/​k​l​a​g​e​n​-​m​a​s​k​e​n​-​t​e​s​t​-​p​f​l​i​c​h​t​-​s​c​h​u​l​e​n​-​b​r​e​m​e​n​-​1​0​0​.​h​tml

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