»Amtsgericht Weilheim i.OB
Abteilung für Familiensachen
Az.: 2 F 192/21
In der Familiensache K. – Betroffene
Verfahrensbeistand: Rechtsanwalt T.
wegen Erörterung Kindeswohlgefährdung, § 157 FamFG, einstweilige Anordnung
ergeht am 13.04.2021 wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung folgender Beschluss
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- Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-NasenBedeckung zu tragen.
- Der unter Ziff. 1 genannten Schulleitung wird verboten, aufgrund der unter Ziff. 1 getroffenen Anordnung gegenüber der Betroffenen Maßnahmen zu ergreifen, die diese gegenüber den Mitschülern ungleich behandeln, beispielsweise das Kind aufgrund der obigen Anordnung vom Klassenverband zu isolieren oder vom Unterricht auszuschließen oder seinen Sitzplatz mit besonderen Vorrichtungen zu versehen.
- Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.
- Kosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
- Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.«
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Der gesamte Text hier. Auch hier zunächst der Disclaimer: Da der Beschluß noch nicht offiziell veröffentlicht wurde, kann ich die Information nicht verifizieren. Update: Inzwischen berichtet auch sueddeutsche.de über den Fall.
So gaaaanz langsam könnte man den Glauben an die Gerichtsbarkeit wieder erlangen.… geht aber gaaaanz langsam
@S.Andersson, wegen 3 Urteilen? mm, ich würde da erstmal abwarten, die meisten Urteile gegen diesen Corona-Irrsinn sind für die Kläger eher negativ ausgefallen.
Warten wir die nächsten, mindestens 20–25, Urteile mal ab.
Im Focus und im Spiegel ist die Rede von der " Untersagung der AHA Regeln", nicht von der ANORDNUNG. Höchst amüsant unser "Vorzeige Journalismus"!!!!
Diesmal ist es eine Falschbehauptung, die eigentlich einer Richtigstellung bedürfte. Ob die Blätter seriös arbeiten und sich entschuldigen?
Du kannst den Presserat anrufen.
Im Grunde droht das AG (im Abschnitt V) m. E. den Schulleitern indirekt mit dem Strafrecht, wenn sie die Maulkörbe weiterhin durchsetzen:
Komisch, das auf telefonische nachfrage das Amtgericht Weilheim dieses AZ gar nicht kennt und das Az.: 2 F 192/21 sich auf was ganz anderes bezieht. Sollte hier eine mutwillige Falschaussage verbreitet werden, wird Strafantrag gegen den Urheber wie auch Verbreiter durch uns erstelllt.
Oliver K
Kennen Sie § 153 StGB?
Oder § 240 StGB?
@Oliver K
Was würden wir nur ohne Sie tun.
Apropos: Haben Sie schon einen Impftermin? Oder mehrere?
@ Oliver K
Vorbildlich !
Am bestens direkt in die Sicherungsverwahrung mit den Verbrechern – 20 Jahre mindestens.
Bei so was muss man rigoros durchgreifen !
Führer wie Sie braucht das Land – weiter so !
@Oliver K, die Entscheidungen / Urteile, inklusive Aktenzeichen werden später "freigegeben", da das Urteil, ebenso wie in Weimar, wegen dringlichkeit sofort umgesetzt werden muss.
Keine Panik also, das Aktenzeichen und Pressemitteilung erscheinen (immer) etwas später (egal was der "Volkverhetzer" oder wars "Volksverpetzer"?, schreibt).
Komisch, dass das Amtsgericht dieses AZ gar nicht kennt, obwohl es sich auf etwas bezieht. Worauf bezieht sich denn dieses existente, aber dennoch unbekannte AZ?
Zwei Pointen, die niemand erfinden kann, gleich auf Seite 4 des Textes:
"Ein weiteres (.… ) Argument stammt vom Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ),
Dr. Jakob Maske." sic! rotfl …
und
"Er hat sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur folgendermaßen geäußert (…)
,Auch kleine Kinder könnten einen Mundschutz tragen. 'Das ist gar kein Problem', erklärt der Experte.
Angenommen, ein Kind würde tatsächlich nicht genügend Sauerstoff oder zu viel CO2 einatmen, dann würde es müde werden und sich abgeschlagen fühlen, so der Mediziner. In diesem Fall nähme das Kind die Maske von allein ab'"
@Kassandro
Der Mann ist für so einen verantwortungsvollen Beruf ungeeignet.
… der Spiegel schießt sich mit Weimar schon mal warm …
Ob für Weilheim die gleiche Buchstaben-Theorie greift ?
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimar-staatsanwaltschaft-prueft-anzeigen-gegen-amtsrichter-a-199d6905-8243–40a2-90d6-7febc6c35e84
@ Günter Adams
Die Staatsanwaltschaft untersteht in der Bananenrepublik Deutschland dem Justizministerium und ist folglich weisungsgebunden.
Somit ist davon auszugehen, dass die Verbrecher in der thüringischen Landesregierung das Verfahren angestrengt haben. Vielleicht kommen die mal wegen falscher Verdächtigung dran, Zeit wäre es. Wären die tatbestandlichen Voraussetzungen – auch der Nötigung im Amt – erfüllt?
Umstrittener Beschluss zu Maskenpflicht-Verbot
Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Weimarer Amtsrichter
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weimar-staatsanwaltschaft-prueft-anzeigen-gegen-amtsrichter-a-199d6905-8243–40a2-90d6-7febc6c35e84
TE schreibt, dass ihnen das Urteil exklusiv vorliegt. Ich nehme an, dass damit keine "windige Internetseite" als Quelle gemeint und das Urteil daher authentisch ist.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/amtsgericht-weilheim-maskenpflicht-in-der-schule-verfassungswidrig/
https://www.sueddeutsche.de/bayern/schulen-weilheim-in-oberbayern-amtsgericht-entscheidet-gegen-maskenpflicht-an-schule-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101–210413-99–189646
Fake-News 🙂
Die WELT berichtet ebenfalls, scheint tatsächlich echt zu sein https://www.welt.de/regionales/bayern/article230272255/Amtsgericht-entscheidet-gegen-Maskenpflicht-an-Schule.html
BREMEN
06.04.2021 | Die Senatorin für Kinder und Bildung
Senat beschließt Testpflicht für Schulen und Maskenpflicht für Grundschulen ab einer Inzidenz von 100
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat in seiner heutigen Sitzung (6. April 2021) eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte an Schulen sowie eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen beschlossen. Die Corona-Verordnung wird entsprechend angepasst.
https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.355727.de
14.04.2021 | buten un binnen
Bremer Eltern klagen gegen Masken- und Testpflicht
Fünf Eilanträge gegen Masken- und Testpflicht an Bremer Schulen
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/klagen-masken-test-pflicht-schulen-bremen-100.html