Wie schon zuvor der Landrat im Eifelkreis (s. Selbst ein Landrat klagt gegen Ausgangssperre und unterliegt im Eilverfahren) war auch sein Kollege im Rhein-Hunsrück-Kreis zunächst erfolglos, wie swr.de am 13.4. berichtet:
»Der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr, hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Niederlage erlitten. Er hatte gegen die eigenen Corona-Maßnahmen geklagt.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nach Angaben eines Sprechers den Eilantrag von Landrat Marlon Bröhr (CDU) abgelehnt. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor. Bröhr hatte als Privatperson Widerspruch gegen die nächtliche Ausgangssperre eingelegt, die er selbst als Landrat verfügt hatte. Bröhr war nach eigener Aussage vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium zu der Ausgangssperre verpflichtet worden, weil in seinem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 überschritten hatte.
"Rote Linie überschritten"
Bröhr sagte, er sehe diese Maßnahme aber als nicht zweckmäßig an. "Da wird eine rote Linie überschritten", so Bröhr. Im ländlich geprägten Rhein-Hunsrück-Kreis sei bislang keine einzige Corona-Infektion in der Nacht nachgewiesen worden – die Ansteckungen passierten tagsüber…«
Streit um Lockerungen für geimpfte Heimbewohner
VGH lehnt Antrag auf Fristverlängerung ab
09.04.2021
Ein Seniorenheim in Südbaden streitet sich mit dem Landratsamt um Corona-Lockerungen:
Geimpfte Bewohner sollen wieder gemeinsam essen dürfen.
Am Freitag entschied der VGH:
Bis Montag müssen sich die Parteien einig werden.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgh-1s77421-corona-impfung-grundrechte-senioren-muehlehof-cafeteria/
Ein Betrugs Projekt ohne Ende