Dieses übersichtliche Schaubild veröffentlicht der Tagesspiegel zu den neuesten Maßnahmen, die die BerlinerInnen diesmal aber ganz bestimmt einhalten sollen. Schließlich wissen Sie, daß in der Millionenstadt 447 Menschen an oder mit Corona verstorben sind, und zwar seit Christi Geburt.
Die strengeren Maßnahmen werden so vorgestellt:
»…Der Aufenthalt ist draußen und drinnen nur erlaubt
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- allein,
- mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten
- oder mit zwei Haushalten.
- Maximal dürfen sich in den genannten Fällen jedoch zehn Personen treffen.«
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Ausgenommen ganz wichtige Menschen
»Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten. Obdachlose dürfen sich im Freien nur nicht in Gruppen von mehr als zehn Personen treffen.«
Unklar ist, ob das Geschwurbel zu Obdachlosen aus der Feder der Senatsbürokratie oder dem Home-Office des Tagesspiegels stammt.
»Welche Freiräume gibt es für Kinder?
Bei Treffen im Freien (nicht aber drinnen) gilt die Obergrenze nicht für Kinder bis zwölf Jahren. Allerdings nur unter einer Voraussetzung: Sie müssen einer "gemeinsamen Betreuungs- oder Unterrichtsgruppe" angehören, also in dieselbe Kitagruppe oder Schulklasse gehen.
Die Spielplätze sollen geöffnet bleiben. Das ist der ausdrückliche Wunsch des Senats, der dies jedoch nicht allein entscheiden kann. Er appelliert an die Bezirke, die Spielplätze nicht zu schließen.
Kindergeburtstag feiern ist unter diesen Voraussetzungen trotzdem nicht so einfach möglich. Das geht also allenfalls draußen im Park oder auf dem Spielplatz und nur mit der eigenen Kitagruppe oder Schulklasse.«
Das bedeutet viel Arbeit für die Corona-Fahnder. Berlin hat sich zum Glück frühzeitig die Unterstützung der Bundeswehr gesichert.
Kindersport nur mit Freiern. Profis? Na klar!
»Im Sport gibt es für Kinder aber doch eine Obergrenze: Sie dürfen nur in festen Gruppen von maximal zehn Kindern bis zwölf Jahren zuzüglich einer Betreuungsperson Sport treiben. Das gilt nur im Freiern [so im Original]. Sporthallen sind lediglich für Schul- und Leistungskadersport geöffnet.
[In einer früheren Version des Textes hatten wir geschrieben, Kinder bis 12 Jahren dürfen in festen Gruppen auch in Sporthallten trainieren. Das war falsch. Sporthallen dürfen nur für Schulsport- und Kaderathleten öffnen. Wir bitten, das zu entschuldigen.]…
Der Amateursport wird ansonsten allerdings ausgesetzt. Schwimmbäder werden geschlossen, etwa Schulsport darf hier aber stattfinden. Fitnessstudios, Tanzstudios, Saunen, Dampfbäder und Thermen dürfen ebenfalls nicht öffnen.
Eine Ausnahme gibt es für den Profisport: Der darf weiterhin stattfinden, allerdings von nun an ohne Zuschauer…
Was muss schließen, das darf offen bleiben? Eine besonders detaillierte Übersicht gibt es auf der Seite der Senatskanzlei.«
Dort findet sich auch diese hübsche Grafik:
Sie hat schon bisher kaum jemanden geschert. Selbstverständlich gelten Bestimmungen zu "Hygienekonzepten" und "Anwesenheitsdokumentation" weiterhin.
Ich entschuldige mich bei richtigen AlkoholikerInnen für die reißerische Überschrift.
… ich verstehe weder die Grafiken, noch das geschriebene Wort …
Nun mach' ich mir erstmal 'ne Pulle auf und lese den ganzen Kram nochmal von Vorne …
"Berlin hat sich zum Glück frühzeitig die Unterstützung der Bundeswehr gesichert."
Bravo. Dem neuen Deutschen Regime seit Joschka sei dank,
wir sind wieder wer. Erst am Hindukusch und nun endlich zu Hause.
"Bring the troops home".
/sarc
…ganz wunderbar, hab soo gelacht. Mein Tag ist gerettet, Danke!
Gerade noch musste ich mich als Hobby-Hühnerhalter mit der aktuell wieder aufgeflammten Stallpflicht für Geflügel in Teilen Niedersachsen befassen. Thema: "Täglich grüßt die Vogelgrippe", jetzt in der Hauptrolle mit "H5N8" oder war es doch E605?
Ob die Vogelgrippe nun bereits den Senat in Berlin ereicht hat? Es sollte dort unbedingt schnell getestet werden!