Apotheken dürfen keine FFP2-Kindermasken verkaufen

»Berlin – Zahlreiche Apotheken bewer­ben FFP2-Masken spe­zi­ell für Kinder. Die Nachfrage nach klei­nen Schutzmasken stieg ins­be­son­de­re mit der Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen an. Dazu kom­men die Anfragen wegen Bezugsscheinen. Mehreren Apotheke in Rheinland-Pfalz wur­de die Abgabe von der Gewerbeaufsicht jetzt unter­sagt. Bei Zuwiderhandlung dro­hen Strafen.

In Rheinland-Pfalz prüft die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord mit Sitz in Koblenz die Maskenständer ganz genau. Sie stell­te bei der Inspektion von Apotheken fest, dass FFP2-Schutzmasken für Kinder ver­kauft wer­den. Zudem wür­den die Masken bei Vorlage von Bezugsscheinen abge­ge­ben wer­den. In einem anschlie­ßend ver­schick­ten Schreiben weist die Aufsicht auf die feh­len­de Rechtsgrundlage in Europa hin: „Die Vorschriften für FFP2 Schutzmasken (ins­be­son­de­re die DIN EN 149) regeln die Anforderungen für per­sön­li­che Schutzausrüstungen am Arbeitsplatz und gel­ten des­halb nur für Erwachsene“, heißt es…

„FFP2 Schutzmasken für Kinder sind wegen des Fehlens einer Rechtsgrundlage in der EU grund­sätz­lich nicht ver­kehrs­fä­hig und dür­fen des­halb in Ihrer Apotheke nicht mehr ver­kauft bzw. abge­ge­ben wer­den“, teil­te die Behörde mit…«
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5 Antworten auf „Apotheken dürfen keine FFP2-Kindermasken verkaufen“

  1. Wer zur Hölle kommt über­haupt auf die Idee, die eige­nen Kinder mit FFP2 zu misshandeln ?!?

    Unfassbar wo wir hin­ge­kom­men sind…

  2. Interessant dass das für die ver­ant­wort­li­chen Apothekeninhaber kei­ne berufs­recht­li­chen Konsequenzen zu haben scheint. Geht ja nur um die Gesundheit der jun­gen Bevölkerung. Aber wehe man ver­linkt auf sei­ner Webseite zu fun­dier­ten Abhandlungen über nicht regie­rungs­kon­for­me Themen. Dann wird gleich mit dem Kadi gedroht.

  3. Das passt doch zu den son­sti­gen Giftmischungen die für Kinder in den Apotheken ver­kauft wer­den unter dem Deckmantel der Gesundheit.

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