Apotheken dürfen keine FFP2-Kindermasken verkaufen

»Ber­lin – Zahl­rei­che Apo­the­ken bewer­ben FFP2-Mas­ken spe­zi­ell für Kin­der. Die Nach­fra­ge nach klei­nen Schutz­mas­ken stieg ins­be­son­de­re mit der Öff­nung von Schu­len und Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen an. Dazu kom­men die Anfra­gen wegen Bezugs­schei­nen. Meh­re­ren Apo­the­ke in Rhein­land-Pfalz wur­de die Abga­be von der Gewer­be­auf­sicht jetzt unter­sagt. Bei Zuwi­der­hand­lung dro­hen Strafen.

In Rhein­land-Pfalz prüft die Struk­tur- und Geneh­mi­gungs­di­rek­ti­on Nord mit Sitz in Koblenz die Mas­ken­stän­der ganz genau. Sie stell­te bei der Inspek­ti­on von Apo­the­ken fest, dass FFP2-Schutz­mas­ken für Kin­der ver­kauft wer­den. Zudem wür­den die Mas­ken bei Vor­la­ge von Bezugs­schei­nen abge­ge­ben wer­den. In einem anschlie­ßend ver­schick­ten Schrei­ben weist die Auf­sicht auf die feh­len­de Rechts­grund­la­ge in Euro­pa hin: „Die Vor­schrif­ten für FFP2 Schutz­mas­ken (ins­be­son­de­re die DIN EN 149) regeln die Anfor­de­run­gen für per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tun­gen am Arbeits­platz und gel­ten des­halb nur für Erwach­se­ne“, heißt es…

„FFP2 Schutz­mas­ken für Kin­der sind wegen des Feh­lens einer Rechts­grund­la­ge in der EU grund­sätz­lich nicht ver­kehrs­fä­hig und dür­fen des­halb in Ihrer Apo­the­ke nicht mehr ver­kauft bzw. abge­ge­ben wer­den“, teil­te die Behör­de mit…«
apo​the​ke​-adhoc​.de

5 Antworten auf „Apotheken dürfen keine FFP2-Kindermasken verkaufen“

  1. Wer zur Höl­le kommt über­haupt auf die Idee, die eige­nen Kin­der mit FFP2 zu misshandeln ?!?

    Unfass­bar wo wir hin­ge­kom­men sind…

  2. Inter­es­sant dass das für die ver­ant­wort­li­chen Apo­the­ken­in­ha­ber kei­ne berufs­recht­li­chen Kon­se­quen­zen zu haben scheint. Geht ja nur um die Gesund­heit der jun­gen Bevöl­ke­rung. Aber wehe man ver­linkt auf sei­ner Web­sei­te zu fun­dier­ten Abhand­lun­gen über nicht regie­rungs­kon­for­me The­men. Dann wird gleich mit dem Kadi gedroht.

  3. Das passt doch zu den sons­ti­gen Gift­mi­schun­gen die für Kin­der in den Apo­the­ken ver­kauft wer­den unter dem Deck­man­tel der Gesundheit.

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