Bayern: Testunwillige SchülerInnen haben Anspruch auf Distanzunterricht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof infor­miert am 12.4. in einer Pressemitteilung über einen Beschluß des glei­chen Tages. Darin wur­de ein Eilantrag abge­lehnt, der die Testpflicht an Schulen außer Vollzug set­zen woll­te. Es heißt dazu:

»Das Gericht hat dabei klar­ge­stellt, dass die Testteilnahme im Hinblick auf den erfor­der­li­chen Schutz beson­ders sen­si­bler Gesundheitsdaten und die Konzeption des Tests als blo­ße Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht aus­schließ­lich frei­wil­li­ger Natur sei. Dies habe zur Folge, dass bei feh­len­dem Einverständnis in eine Testung sicher­ge­stellt sein müs­se, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Entfiele für den Fall des feh­len­den Einverständnisses eine Beschulung ins­ge­samt, sei nicht von der erfor­der­li­chen Freiwilligkeit der Einwilligung in die Erhebung gesund­heits­be­zo­ge­ner Daten aus­zu­ge­hen, weil Schülerinnen und Schülern dann aus einer Weigerung Nachteile entstünden. 

Der Verordnungsbegründung las­se sich der­zeit nicht ent­neh­men, dass der Freistaat Bayern eine Beschulung von Schülerinnen und Schülern ohne Test im Distanzunterricht ableh­ne. Im Übrigen müs­se sicher­ge­stellt sein, dass in den Schulen nur sol­che Tests Verwendung fän­den, die auch im Hinblick auf die jewei­li­gen Altersgruppen der Anwender frei­ge­ge­ben seien. 

Gegen den Beschluss des Senats gibt es kei­ne Rechtsmittel. 

(BayVGH, Beschluss vom 12. April 2021, Az. 20 NE 21.926) «

Eine Antwort auf „Bayern: Testunwillige SchülerInnen haben Anspruch auf Distanzunterricht“

  1. "m Übrigen müs­se sicher­ge­stellt sein, dass in den Schulen nur sol­che Tests Verwendung fän­den, die auch im Hinblick auf die jewei­li­gen Altersgruppen der Anwender frei­ge­ge­ben seien. "

    Das war's dann wohl mit den Tests.

    Das vor­läu­fi­ge Resultat des Urteils fin­det sich hier
    https://​www​.berch​tes​ga​de​ner​-anzei​ger​.de/​s​t​a​r​t​s​e​i​t​e​_​a​r​t​i​k​e​l​,​-​u​n​t​e​r​r​i​c​h​t​-​t​r​o​t​z​-​s​e​l​b​s​t​t​e​s​t​v​e​r​w​e​i​g​e​r​u​n​g​-​_​a​r​i​d​,​6​2​6​3​3​9​.​h​tml
    "Wenn Eltern die Tests ver­wei­gern, kön­nen Kinder nicht beim Präsenzunterricht mit­ma­chen. Möglichkeiten wird es aber auch dann geben, weiß der Schulamtsleiter: »Die Schulen kön­nen Präsenz- und Distanzunterricht nicht gleich­zei­tig anbie­ten.« Allerdings wür­den Schulen alle Unterrichtsmaterialien und Wochenpläne an die zu Hause geblie­be­nen Schüler in sol­chen Fällen wei­ter­lei­ten. Die Kinder und Jugendlichen müss­ten die gestell­ten Aufgaben dann daheim erledigen."
    Ob das ein "Unterrichtsangebot im Distanzunterricht ist" ?

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