Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof informiert am 12.4. in einer Pressemitteilung über einen Beschluß des gleichen Tages. Darin wurde ein Eilantrag abgelehnt, der die Testpflicht an Schulen außer Vollzug setzen wollte. Es heißt dazu:
»Das Gericht hat dabei klargestellt, dass die Testteilnahme im Hinblick auf den erforderlichen Schutz besonders sensibler Gesundheitsdaten und die Konzeption des Tests als bloße Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ausschließlich freiwilliger Natur sei. Dies habe zur Folge, dass bei fehlendem Einverständnis in eine Testung sichergestellt sein müsse, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Entfiele für den Fall des fehlenden Einverständnisses eine Beschulung insgesamt, sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit der Einwilligung in die Erhebung gesundheitsbezogener Daten auszugehen, weil Schülerinnen und Schülern dann aus einer Weigerung Nachteile entstünden.
Der Verordnungsbegründung lasse sich derzeit nicht entnehmen, dass der Freistaat Bayern eine Beschulung von Schülerinnen und Schülern ohne Test im Distanzunterricht ablehne. Im Übrigen müsse sichergestellt sein, dass in den Schulen nur solche Tests Verwendung fänden, die auch im Hinblick auf die jeweiligen Altersgruppen der Anwender freigegeben seien.
Gegen den Beschluss des Senats gibt es keine Rechtsmittel.
(BayVGH, Beschluss vom 12. April 2021, Az. 20 NE 21.926) «
"m Übrigen müsse sichergestellt sein, dass in den Schulen nur solche Tests Verwendung fänden, die auch im Hinblick auf die jeweiligen Altersgruppen der Anwender freigegeben seien. "
Das war's dann wohl mit den Tests.
Das vorläufige Resultat des Urteils findet sich hier
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de/startseite_artikel,-unterricht-trotz-selbsttestverweigerung-_arid,626339.html
"Wenn Eltern die Tests verweigern, können Kinder nicht beim Präsenzunterricht mitmachen. Möglichkeiten wird es aber auch dann geben, weiß der Schulamtsleiter: »Die Schulen können Präsenz- und Distanzunterricht nicht gleichzeitig anbieten.« Allerdings würden Schulen alle Unterrichtsmaterialien und Wochenpläne an die zu Hause gebliebenen Schüler in solchen Fällen weiterleiten. Die Kinder und Jugendlichen müssten die gestellten Aufgaben dann daheim erledigen."
Ob das ein "Unterrichtsangebot im Distanzunterricht ist" ?