»Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Pflicht zu engmaschigen Corona-Tests für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Von Donnerstag an ist diese Regelung damit zunächst ausgesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
München (dpa/lby) – Nach der bayerischen Corona-Verordnung mussten sich Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen drei Mal pro Woche testen lassen. Die Pflegedienstleiterin eines Heimes in Unterfranken hatte einen Eilantrag gestellt, nachdem dort nahezu alle Bewohner gegen Corona geimpft worden waren.
Besucher müssen aber weiter einen negativen Test vorlegen. Das Gericht lehnte den entsprechenden Eilantrag eines Angehörigen ab. Die Pflicht sei derzeit wohl rechtmäßig, weil sie die Aufrechterhaltung wichtiger Sozialkontakte ermögliche und der Isolation der Bewohner vorbeuge.
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ControlCovid – Strategie des RKI mit Toolset
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/Stufenplan.pdf?__blob=publicationFile
Wer aus der IT kommt, kennt die dort üblichen Zertifizierungen: ISO 27001 nach Grundschutz oder British Standard z.B., die auf Management-Ebene risikorientiert Vorgaben machen und Zuständigkeiten festlegen. Beginner kennen ISIS12 zur Einführung von Routinen.
https://www.compliance-net.de/content/iso-27001–2013
Nach derselben technischen Denkweise werden nun ausgehend von der WHO Frameworks und Toolsets erarbeitet, die eine Qualitätssicherung der Menschheit bedeuten bezogen auf "Viren".
Ob da Gerichtsurteile gegen einzelne Tools in einzelnen Landstrichen etwas ausrichten?
Der Verfassungsgerichtshof von Thüringen hat übrigens am 1. März auch eine gesamte Verordnung sowie einige Bußgeldregelungen in zwei weiteren Verordnungen für nichtig erklärt. Leider nur aus formellen Gründen; das Urteil ist ansonsten zu nix (Gutem) zu gebrauchen.