"DIE LINKE ruft die Landes- und Kreisverbände auf, zum Internationalen Tag der Arbeit am 1. Mai – unter der Einhaltung der Abstandsregeln – politische Aktionen zu organisieren.
Das können kollektive Aktionen sein, bei denen keine Ansteckungsgefahr droht: z.B. gemeinsame kreative Aktionen wie Fahrrad- oder Autokorsos, Menschen-'Ketten' etc. Sie sucht dabei die Absprache mit Gewerkschaften und Bündnispartner/innen in Verbänden und sozialen Bewegungen." Link
So weit, so vorbildlich. Nur: Überall dort, wo sie in Regierungsverantwortung ist, legt sie Aktionen bürokratische Steine in den Weg und schickt im Zweifel die Polizei los.
So hat der Berliner Senat heute beschlossen:
"Ab dem 4. Mai sind nach der neuen Verordnung auch wieder kleinere Demonstrationen zugelassen. Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern seien grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, teilte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) nach der Senatssitzung mit.
Bereits von Mittwoch an soll das bestehende weitgehende Verbot gelockert werden. Bei Demonstrationen mit bis zu 20 Teilnehmern könne die Versammlungsbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen zulassen." Link
Und auch in Thüringen gilt ab dem 4. Mai:
"Demonstrationen und Versammlungen sind wieder erlaubt. Doch es gibt Einschränkungen: In geschlossenen Räumen sind Versammlungen mit bis zu 30 Menschen und auf Antrag erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Menschen." Link
Eine solche zahlenmäßige Beschränkung sieht noch nicht einmal die entsprechende Verordnung im schwarz-gelb-regierten NRW vor. Link
In Österreich öffnen im Mai selbst Gastronomiebetriebe wieder, Geschäfte sind bereits seit einer Woche in Betrieb. Aber in Deutschland bleibt das Demonstrationsrecht unter der Fuchtel einer Exekutive, die willkürlich unterschiedliche Grenzen setzt.
Gut zu wissen, daß vielerorts auch Mitglieder der Linken sich an der Vorbereitung von öffentlichen Aktionen um den 1. Mai herum beteiligen.