»Vier Eltern haben beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) Beschwerde gegen das Wechselmodell an Grundschulen und gegen den Beschluss vom Verwaltungsgericht eingereicht. In einem Eilantrag vom 25. Februar hatten die Eltern gefordert, dass ihre Kinder (aus den Jahrgangsstufen 1, 2 und 3) wieder in normaler Klassenstärke in Präsenzform und mit gewohnten Lernmethoden unterrichtet werden. Den Antrag wies das Verwaltungsgericht am 10. März zurück…
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es die grundsätzliche Schließung der Schulen sowie den Wechselunterricht aufgrund der Sars-CoV-2-Pandemie für „sachlich gerechtfertigt“ halte, da die Einschränkung des Präsenzbetriebes dem Schutz der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung des Virus diene…
Die vier Antragssteller, die jetzt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht haben, kritisieren die nach ihrem Empfinden nicht angemessene Benachteiligung ihrer Kinder und berufen sich auf das Grundrecht auf Bildung (Art. 20 der Berliner Verfassung).
Die verlässliche Öffnungszeit einer Grundschule beträgt laut Berliner Schulgesetz in der Regel sechs Zeitstunden an fünf Unterrichtstagen. Vertreten werden die Antragsteller vom Berliner Rechtsanwalt Niko Härting. Die Eltern hätten Angst, dass ihren Kindern "wichtige Entwicklungsmöglichkeiten" genommen würden und Lernlücken entstünden. Bei manchen seien auch seelische Gründe das Motiv für die Beschwerde beim OVG, sagt der Anwalt dem Tagesspiegel…
Wann das Oberverwaltungsgericht über die Beschwerde entscheidet, war bisher noch nicht zu erfahren.«
tagesspiegel.de
Im Grunde ist das in Berlin kein Unterricht mehr sondern eine vormilitärische Übung, bestehend aus Geboten, Verboten und Repressalien. Ganz zu schweigen vom Maskenzwang im Unterricht auch für Grundschüler.
An den Schaltstellen wo Zeugen Corona's sitzen, da beisst der normale Bürger auf Granit. Die Zeugen sind mittlerweile eine richtige Plage geworden und nerven die Bevölkerung mit ihrem Wahn.