Bingo mit "Risikogebieten"

Es gibt kei­ner­lei inter­na­tio­nal gül­ti­gen Definitionen, kei­ne euro­pa­wei­ten und auch kei­ne in der gan­zen BRD gel­ten­den Regeln zu "Risikogebieten". Was Herr Wieler (Herr der Ringe = "Risikogebiete in ganz Europa") und sein RKI da täg­lich aus­wür­feln, kann von den Ländern beach­tet wer­den oder in die Tonne gehau­en. Denn auch hier ent­schei­den die ProvinzfürstInnen jedeR für sich. Und die trei­ben es dolle.

"Was gilt bei Reisen in Deutschland?" fragt sich heu­te tages​schau​.de.

»In der Regel gilt ein Land oder eine Region ab 50 Neuinfektionen in den ver­gan­ge­nen sie­ben Tagen pro 100.000 Einwohner (Siebe-Tage-Inzidenz) als Risikogebiet. Für das Ausland legen das Bundesgesundheits­ministerium, das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt das gemein­sam fest und ver­öf­fent­li­chen eine Liste.

Für inner­deut­sche Risikogebiete gibt es aber eine sol­che bun­des­weit gül­ti­ge Liste nicht. Stattdessen ent­schei­det jedes Bundesland für sich, wel­che Region, wel­che Stadt oder gar wel­cher Bezirk als Risikogebiet gilt – und wel­che Konsequenzen das für Reisende hat. Wer aus einem Risikogebiet kommt oder in eines rei­sen möch­te, soll­te sich also im Vorfeld sehr genau infor­mie­ren, wel­che Regeln für die jewei­li­ge Region gelten.

Was gilt wo?

Nach aktu­el­lem Situationsbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) über­schrei­ten sechs Kreise den kri­ti­schen Durchschnittswert von 50 (Stand: 05.10.) – und zwar Hamm, Remscheid, Berlin Mitte, Berlin Neukölln, Berlin- Friedrichshain-Kreuzberg und Vechta. Doch es gibt kei­nen Automatismus, wonach alle Bundesländer die­se Gebiete als Risikogebiet ein­stu­fen. Stattdessen gibt es über­all leicht unter­schied­li­che Verfahren, in die auch eige­ne Auswertungen der Länder ein­be­zo­gen wer­den. Was als Risikogebiet ange­se­hen wird und wel­che Detailregelungen gel­ten, steht in der Regel auf den Seiten der Gesundheitsbehörden der Länder.

Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein bei­spiels­wei­se weist neben den Städten Hamm und Remscheid der­zeit vier Berliner Bezirke als Risikogebiete aus: Mitte, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg. Wer sich in einem die­ser Gebiete auf­ge­hal­ten hat oder dort lebt, muss sich bei Ein- bezie­hungs­wei­se Rückreise nach Schleswig-Holstein 14 Tage in Quarantäne bege­ben. Diese Quarantäne kann ver­kürzt wer­den, wenn Reisende zwei nega­ti­ve Testergebnisse vor­le­gen. Das erste darf nicht mehr als 48 Stunden vor Einreise ent­stan­den sein, das zwei­te muss min­de­stens fünf Tage nach Einreise statt­fin­den. So lan­ge gilt Quarantänepflicht. Ausnahmen gel­ten bei­spiels­wei­se für Personen, die sich nur zur Durchreise in Schleswig-Holstein auf­hal­ten oder für Pendler.«

Vechta scheint nicht so schlimm zu sein, dafür aber Tempelhof-Schöneberg. Pendler und Durchreisende wer­den ja schon nie­man­den anstecken, Regierungsmitglieder schon gar nicht.

»Mecklenburg-Vorpommern
Hier umfas­sen die Risikogebiete gesam­te Landkreise oder kreis­freie Städte. Berlin wird also als Ganzes betrach­tet und gilt des­halb nicht als Risikogebiet, weil die Sieben-Tage-Inzidenz der gesam­ten Stadt noch deut­lich unter 50 liegt. Für Urlauber aus den übri­gen Risikogebieten, die in Mecklenburg-Vorpommern ein­rei­sen wol­len, gilt ein Einreiseverbot. Es sei denn, sie kön­nen ein ärzt­li­ches Zeugnis vor­le­gen, dass kei­ne Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vor­lie­gen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ansonsten gilt wie in Schleswig-Holstein Quarantänepflicht mit der Möglichkeit, die­se durch ein nega­ti­ves Testergebnis fünf Tage nach der Einreise zu ver­kür­zen.«

Wasnu? Wer nicht ein­rei­sen darf, muß den­noch in Quarantäne?

»Berlin
Während Reisende aus Berlin sich sehr genau dar­über infor­mie­ren soll­ten, wel­che Bestimmungen für sie am Zielort gel­ten, weist Berlin selbst kei­ne Risikogebiete inner­halb Deutschlands mehr aus. Wer sich also inner­halb der Berliner Bezirke bewegt, die die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 über­schrei­ten, muss kei­ne Einschränkungen fürchten.

Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz müs­sen sich Reisende aus inner­deut­schen Risikogebieten direkt in Quarantäne bege­ben, Einreise- oder Beherbergungsverbote gibt es nicht. Auch hier gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht, bei­spiels­wei­se durch ein nega­ti­ves Testergebnis oder bei Kurzaufenthalten.

Bremen, Niedersachsen, Thüringen
In die­sen drei Bundesländern gel­ten kei­ner­lei Einschränkungen für inner­deut­sche Reisende.

Andere Bundesländer
In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland gel­ten zwar kei­ne Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus inner­deut­schen Risikogebieten, aller­dings gilt ein Berherbergungsverbot – sofern kein aktu­el­les nega­ti­ves Testergebnis bei Einreise vor­liegt.«


Die hohe Kompetenz der Reisewarnungs-Kulminations-Initiative zeigt sich auch an die­sem Fall, von dem tages​schau​.de am 3.10. berichtete:

»Wenn trotz null Corona-Fällen gewarnt wird
… "Es sind genau null Zimmer belegt", sagt Fried-Jochim Störmer. Er führt das "Suitehotel" im Kleinwalsertal und hat seit dem 23. September ein mas­si­ves Problem. Denn an dem Tag sprach Deutschland für das öster­rei­chi­sche Bundesland Vorarlberg eine Reisewarnung aus – und das Kleinwalsertal liegt in eben die­sem Bundesland… 

Im Kleinwalsertal gab es seit Beginn der Pandemie nach Angaben der Behörden genau drei Corona-Fälle, aktu­ell gibt es dort kei­nen ein­zi­gen. Und mit Österreich hat das Tal – zumin­dest geo­gra­fisch – eher wenig zu tun. Denn es ist eine soge­nann­te Enklave: Eine Kette von bis zu 2500 Meter hohen Bergen trennt es vom Rest der Alpenrepublik, die ein­zi­ge Straße ins Tal kommt aus Oberstdorf – und das liegt in Deutschland…

Die [Gastronomie-]Branche star­te­te eine Online-Petition, die mehr als 10.500 Unterstützer fand…

Das hat­te Erfolg: Gestern Abend wur­de die Einstufung als Risikogebiet für das Kleinwalsertal wie­der auf­ge­ho­ben – eben­so wie für die klei­ne Gemeinde Jungholz, die zu Tirol gehört aber auch nur von Deutschland aus erreich­bar ist.«

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

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