Corona-Abstand: Bund kauft zwei Bahnkarten für MitarbeiterInnen

Die Süddeutsche Zeitung berich­tet heu­te unter dem Titel "Abstandsregeln? Nur für Mitarbeiter des Bundes":

»Bahn und Bund leh­nen einen Mindestabstand für alle Passagiere in ICEs ab. Zugfahren sei sicher, heißt es. Nun wird klar: Für die eige­nen Mitarbeiter gilt etwas anderes…

Die Bahn und auch ihr Eigentümer, der Bund, leh­nen es trotz stei­gen­der Infektionszahlen ab, nur noch einen Teil der Plätze zu ver­ge­ben oder eine Reservierungspflicht ein­zu­füh­ren, um Sitzplätze frei zu las­sen. Es gebe kei­ner­lei Belege für ein beson­de­res Infektionsrisiko an Bord, heißt es…

Nun aller­dings sorgt ein Rundschreiben für Aufsehen, in dem das Bundesinnenministerium Dienstreisen für die Mitarbeiter des Bundes regelt. 

Das Ministerium schrieb nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vor eini­gen Tagen an die Obersten Bundesbehörden – dar­un­ter Ministerien, Einrichtungen wie der Bundesrechnungshof oder auch die Zentrale der Bundesbank -, wie Beschäftigte mit zwin­gend erfor­der­li­chen Dienstreisen umge­hen sol­len. Erstaunlicher Inhalt: Während Bund und Bahn den garan­tier­ten Mindestabstand allen Passagieren ver­weh­ren, sol­len die eige­nen Mitarbeiter auf Kosten des Bundes in der Bahn einen zwei­ten, lee­ren Platz buchen kön­nen, "um so im Sinne des Infektionsschutzes einen grö­ße­ren Abstand zu den Mitreisenden zu haben", heißt es wei­ter. Es gehe nicht nur um eine Reservierung, son­dern um eine Fahrkarte, stellt das Schreiben klar. Diese erwei­ter­te Erstattungsmöglichkeit wer­de im Bundesreisekostengesetz zunächst befri­stet bis Ende März eingeräumt.

Auch bei Flugreisen zei­gen sich die Behörden kulant. Da kön­ne ein Mittelsitzplatz dazu­ge­bucht wer­den, um mehr Abstand zu gewäh­ren. Während der Bund als Eigentümer der Bahn auf die Sicherheit der Züge ver­weist, emp­fiehlt der Arbeitgeber Bund den eige­nen Leuten auch das Auto: Die Nutzung eines Mietwagens kön­ne aner­kannt wer­den, da das Infektionsrisiko man­gels Mitreisenden gerin­ger ausfalle…

Die Bahn räumt ein, dass wirt­schaft­li­che Gründe eine Rolle bei der Entscheidung gegen eine Reservierungspflicht spie­len. Denn ein Mindestabstand von 1,50 Meter im Zug wür­de bedeu­ten, dass die Bahn nur noch 25 Prozent der Tickets verkauft.

Einziger Trost für Kunden, die wei­ter­hin Bahn fah­ren: Die Auslastung der Züge sinkt ohne­hin wie­der stark. Die Züge sind im Schnitt nur noch zu einem Drittel besetzt.«

(Hervorhebungen nicht im Original.)

2 Antworten auf „Corona-Abstand: Bund kauft zwei Bahnkarten für MitarbeiterInnen“

  1. Die Auslastung der Züge sinkt ohne­hin wie­der stark. Die Züge sind im Schnitt nur noch zu einem Drittel besetzt.

    Wer will auch mit einem Verkehrsmittel unter­wegs sein, in dem er sich nicht mehr sicher füh­len kann. Und ich mei­ne hier kei­ne Viren,vor denen man Angst haben müß­te, son­dern Schaffner und vor allem ande­re Passagiere, die sich gegen­über mas­ken­lo­sen Menschen – auch sol­chen mit Attest – gera­de­zu men­schen­feind­lich ver­hal­ten und die­se aus dem Zug wer­fen wol­len bzw. dies auch tun.
    Da nehm' ich doch auch lie­ber das Auto.

  2. Die DB war immer schon zu teu­er und nicht ver­läss­lich. Soll sie ruhig mal wie­der ent­decken, dass der Ku nde König sein soll­te. Monopolisten sind sowie so das letzte.…

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