Die Apotheken-Umschau gibt einen Überblick. Es stellen sich dazu Fragen.
'Wer darf eine Quarantäne überhaupt vorschreiben?
Der behandelnde Arzt hat die Meldepflicht gegenüber den Behörden, ist aber nicht ermächtigt, eine Quarantäne durchzusetzen. "Hier ist grundsätzlich das Gesundheitsamt zuständig", sagt Professor Ulrich Gassner, Kodirektor des Instituts für Bio‑, Medizin- und Gesundheitsrecht der Universität Augsburg. Ist jemand nachweislich infiziert, werden die Kontaktpersonen ermittelt, die dann ebenfalls isoliert werden können.
"Die Quarantäne ist ein Verwaltungsakt, der jemanden zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet. Das sind erhebliche Eingriffe in Freiheitsgrundrechte", gibt Gassner zu bedenken. Wie lange und wo der Betroffene untergebracht wird, entscheiden die Behörden. Hier spielt allerdings die Verhältnismäßigkeit und die Gefahrenlage eine Rolle…
Wie sieht die Quarantäne zu Hause aus?
Das Gesundheitsamt legt das Vorgehen im Einzelfall immer individuell fest. Ist jemand am Coronavirus erkrankt oder ist man als Kontaktperson einer mit dem Virus infizierten Person unter häuslicher Quarantäne, muss deshalb aber nicht die komplette restliche Familie ausziehen.Ein paar Regeln gibt es dennoch zu beachten: Auf Besuch von Personen, die nicht zum Haushalt gehören, sollte man in dieser Zeit verzichten. Der Betroffene sollte in einem eigenen Zimmer, das gut belüftet wird, untergebracht sein…
Wie wird die Quarantäne kontrolliert?
Grundsätzlich ist eine Überprüfung der Behörden der Quarantäne möglich. "Aber auch hier ist Verhältnismäßigkeit wichtig", sagt Gassner. "Kommt jemand der Bestimmung nicht nach, kann er beispielsweise in einem Krankenhaus untergebracht werden. Hier geht der Gesundheitsschutz vieler dem Freiheitsrecht des einzelnen vor." Auch eine Zwangsunterbringung in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung ist möglich. "Dafür braucht es aber eine richterliche Anordnung", so Gassner…
Wer bezahlt in der Quarantäne mein Gehalt?
Vorweg: Aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus freiwillig zuhause zu bleiben, ist nicht erlaubt. Ist man krankgeschrieben, gilt wie bei jeder anderen Erkrankung, dass der Lohn in den ersten sechs Wochen vom Arbeitgeber fortgezahlt wird. Aber auch, wenn die Quarantäne nur eine Vorsichtsmaßnahme ist, gilt: "Arbeitnehmer, die unter Quarantäne gestellt werden, haben gegen ihren Arbeitgeber – solange das Arbeitsverhältnis besteht – für längstens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Netto-Entgelts", erklärt Professor Gassner. Der Arbeitgeber könne sich aber von der in seinem Bundesland zuständigen Behörde, z.B. dem Gesundheitsamt, die ausgezahlten Beträge erstatten lassen.'
Das hört sich vernünftig an.
Es gibt jedoch Bevölkerungsgruppen, für die die Einhaltung der Bestimmungen schlicht unmöglich sind. Etwa die: "Der Betroffene sollte in einem eigenen Zimmer, das gut belüftet wird, untergebracht sein."
Wie sollen das die Erntehelfer, die Saison-Arbeiter bei den Schlachthöfen, die Flüchtlinge in den Notunterkünften, ja selbst viele Familien, die von Hartz IV oder noch weniger leben müssen, verwirklichen?
Die Behörden machen es sich oft sehr einfach. Da werden eben alle Betroffenen eingesperrt. Das Virus trifft alle ohne Unterschied?