Coronavirus: Was passiert in Quarantäne?

Die Apotheken-Umschau gibt einen Überblick. Es stel­len sich dazu Fragen.

'Wer darf eine Quarantäne über­haupt vorschreiben?

Der behan­deln­de Arzt hat die Meldepflicht gegen­über den Behörden, ist aber nicht ermäch­tigt, eine Quarantäne durch­zu­set­zen. "Hier ist grund­sätz­lich das Gesundheitsamt zustän­dig", sagt Professor Ulrich Gassner, Kodirektor des Instituts für Bio‑, Medizin- und Gesundheitsrecht der Universität Augsburg. Ist jemand nach­weis­lich infi­ziert, wer­den die Kontaktpersonen ermit­telt, die dann eben­falls iso­liert wer­den können.

"Die Quarantäne ist ein Verwaltungsakt, der jeman­den zu einem bestimm­ten Verhalten ver­pflich­tet. Das sind erheb­li­che Eingriffe in Freiheitsgrundrechte", gibt Gassner zu beden­ken. Wie lan­ge und wo der Betroffene unter­ge­bracht wird, ent­schei­den die Behörden. Hier spielt aller­dings die Verhältnismäßigkeit und die Gefahrenlage eine Rolle…

Wie sieht die Quarantäne zu Hause aus?

Das Gesundheitsamt legt das Vorgehen im Einzelfall immer indi­vi­du­ell fest. Ist jemand am Coronavirus erkrankt oder ist man als Kontaktperson einer mit dem Virus infi­zier­ten Person unter häus­li­cher Quarantäne, muss des­halb aber nicht die kom­plet­te rest­li­che Familie ausziehen.Ein paar Regeln gibt es den­noch zu beach­ten: Auf Besuch von Personen, die nicht zum Haushalt gehö­ren, soll­te man in die­ser Zeit ver­zich­ten. Der Betroffene soll­te in einem eige­nen Zimmer, das gut belüf­tet wird, unter­ge­bracht sein…

Wie wird die Quarantäne kontrolliert?

Grundsätzlich ist eine Überprüfung der Behörden der Quarantäne mög­lich. "Aber auch hier ist Verhältnismäßigkeit wich­tig", sagt Gassner. "Kommt jemand der Bestimmung nicht nach, kann er bei­spiels­wei­se in einem Krankenhaus unter­ge­bracht wer­den. Hier geht der Gesundheitsschutz vie­ler dem Freiheitsrecht des ein­zel­nen vor." Auch eine Zwangsunterbringung in einer ande­ren geeig­ne­ten abge­schlos­se­nen Einrichtung ist mög­lich. "Dafür braucht es aber eine rich­ter­li­che Anordnung", so Gassner…

Wer bezahlt in der Quarantäne mein Gehalt?

Vorweg: Aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus frei­wil­lig zuhau­se zu blei­ben, ist nicht erlaubt. Ist man krank­ge­schrie­ben, gilt wie bei jeder ande­ren Erkrankung, dass der Lohn in den ersten sechs Wochen vom Arbeitgeber fort­ge­zahlt wird. Aber auch, wenn die Quarantäne nur eine Vorsichtsmaßnahme ist, gilt: "Arbeitnehmer, die unter Quarantäne gestellt wer­den, haben gegen ihren Arbeitgeber – solan­ge das Arbeitsverhältnis besteht – für läng­stens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Netto-Entgelts", erklärt Professor Gassner. Der Arbeitgeber kön­ne sich aber von der in sei­nem Bundesland zustän­di­gen Behörde, z.B. dem Gesundheitsamt, die aus­ge­zahl­ten Beträge erstat­ten lassen.'

Das hört sich ver­nünf­tig an.

Es gibt jedoch Bevölkerungsgruppen, für die die Einhaltung der Bestimmungen schlicht unmög­lich sind. Etwa die: "Der Betroffene soll­te in einem eige­nen Zimmer, das gut belüf­tet wird, unter­ge­bracht sein."

Wie sol­len das die Erntehelfer, die Saison-Arbeiter bei den Schlachthöfen, die Flüchtlinge in den Notunterkünften, ja selbst vie­le Familien, die von Hartz IV oder noch weni­ger leben müs­sen, verwirklichen?

Die Behörden machen es sich oft sehr ein­fach. Da wer­den eben alle Betroffenen ein­ge­sperrt. Das Virus trifft alle ohne Unterschied?

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