Die vorgeschriebene ärztliche Aufklärung im persönlichen Gespräch ist der Heimleitung entbehrlich.
»Wie Sie der Presse und den Medien aktuell entnehmen durften, sind Schutzimpfungen gegen COVID-19 geplant. In diesem Zusammenhang erhalten Sie beigefügt ein Aufklärungsblatt sowie die Einwilligung zur Anamnese bzw. zur Impfung, dass Sie uns bitte zeitnah zurücksenden wollen. Diese Datenerhebung ist sehr wichtig, obgleich noch unklar ist, ab wann die Schutzimpfungen hier im Hause beginnen können.«
Dabei gilt für BewohnerInnen wie BetreuerInnen:
»"Diese Vorab-Einwilligungen reichen nicht aus. Es ist wichtig, dass vor der Impfung ein Arzt über Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs im persönlichen Gespräch aufklärt, erst dann müssen sich die Bewohner entscheiden", erklärt Alexander Schraml, Vorsitzender des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen.« (zdf.de)
Am 14.1. mahnt die Leitung:
»Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Kontakteinschränkungen nicht völlig aufheben können, zumal wir noch keinen vollständigen Infektionsschutz haben.
Aus diesem Grund warten wir dringend auf den Termin der Schutzimpfung, der in der 3.KW erfolgen soll. Wie Sie der Presse und dem letzten Info-Brief bereits entnehmen durften, sind die Schutzimpfungen gegen COVID-19 geplant.
In diesem Zusammenhang erhielten Sie bereits ein Aufklärungsblatt sowie die Einwilligung zur Anamnese bzw. zur Impfung. Laut Auskunft des zuständigen Amtes soll die Schutzimpfung für unsere Einrichtung in der 3. Kalenderwoche erfolgen. Also in der Zeit vom 18. – 22. Januar 2021.
Sofern Sie uns die Impfeinwilligung noch nicht wieder zurückgesendet haben, bitten wir darum, dieses zeitnah zu tun – vielen Dank!«
Quarantäne. 55 positiv, danach alle negativ
Zuvor war über das Heim eine Isolation der BewohnerInnen in Form einer Quarantäne verhängt worden:
»Bereits vor Weihnachten mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass mehrere Bewohner und Mitarbeiter positiv getestet waren. In Absprache mit der Heimaufsichtsbehörde und dem Gesundheitsamt wurde daher veranlasst, dass alle Bewohner*innen mittels PCR-Test untersucht wurden. Das Ergebnis besagte, dass über 40 Bewohner*innen und über 15 Mitarbeiter*innen positiv getestet waren. Daraufhin wurden sämtliche Quarantäne-Maßnahmen unverzüglich eingeleitet. Sowohl Zimmer- als auch Kohorten-Quarantäne wurde für die gesamte Einrichtung ausgesprochen. Sogar ich selbst war betroffen, und musste die letzten 14 Tage isoliert in häusliche Quarantäne verbleiben.
Einhergehend mit der amtlich angeordneten Quarantäne sind auch Kontakteinschränkungen verbunden. Bewohnerbesuche sind daher bis auf weiteres leider nicht möglich!
Aufgrund der anhaltenden Infektionsgefahr sind zudem viele Schutzmaßnahmen zu beachten. Sämtliche Mitarbeiter*innen müssen nicht nur eine besondere Schutzausrüstung tragen, sondern auch mehrmals wöchentlich getestet werden. Obgleich viele symptomfrei sind, wird in der Einrichtung weiterhin getestet, was auch für Bewohner gilt.
Um die Versorgung der Bewohner rund um die Uhr zu ermöglichen, erhalten wir sogar personelle Unterstützung von der Bundeswehr, worüber wir sehr dankbar sind.«
So hieß es am 29.12. Am 14.1 waren dann sämtliche Tests negativ:
»Erfreulicherweise kann ich Ihnen heute mitteilen, dass die letzte POC-Schnelltestung ergab, dass sämtliche Bewohner*innen per POC- negativ getestet wurden.
Eine Ansteckung ist zwar trotzdem noch möglich, aber die bestehende Zimmer-Quarantäne wurde umgehend für alle Bewohner aufgehoben. Jeder Bewohner hatte somit die Möglichkeit, wieder Kontakt mit seinen Zimmernachbarn aufzunehmen oder Spaziergänge im Innenhof zu tätigen. Insbesondere aber die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Speiseversorgung war für viele Bewohner wieder eine große Freude.«
Dieser Innenhof ist ca. 20 x 30 m groß.
Die Schreiben liegen mir vor.
Da muss man sich als alter Mensch noch so viel Unfug gefallen lassen und sich fühlen, wie im Knast. Diese ganzen Zumutungen, diese demütigende Drangsal mit Isolation, den häufigen Tests, Erpressung und alternativlose Impfung ist entwürdigend.
Da tritt bei den Heimleitungen die Obrigkeitshörigkeit, beflissene Paragraphenreiterei und vorauseilende Amtsloyalität vor die Mitmenschlichkeit und vor die Erhaltung der Lebensfreude der Heimbewohner.
Eine Gesellschaft die so mit ihren Alten umgeht, verliert damit jede Berechtigung und Legitimität. Es ist ein Schande und insbesondere bezeichnend für eine "Leistungselite" die es offensichtlich überall in Leitungsfunktionen geschafft hat, in Ämtern, karitativen Organisationen, Kirchen, Heimen, und die offensichtlich völlig empathielos sind. Vielleicht kommt man in dieser Gesellschaft nur genau mit solchen Voraussetzungen "nach oben".
Das ist korrekt erkannt.
9.2.21, "Laut dem "Mitarbeiter eines mobilen Impfteams … hatten etwa 10 Prozent der Geimpften Bedenken, als sie mit der Impfung an der Reihe waren. Auf diese Alten habe das Pflegepersonal teils massiven Druck ausgeübt. “Es fielen Sätze wie: ‚Du bist der einzige, der sich nicht impfen lässt‘ oder ‚Du könntest andere anstecken, wenn du der Impfung nicht zustimmst’”, sagt der Mann, der anonym bleiben möchte. …"
https://reitschuster.de/post/corona-impfung-fliessbandarbeit-am-produkt-mensch/
Ich habe mir angeschaut:
– Angaben der Bundesländer zum Anteil der Verstorbenen in Heimen im Januar
– die von den Bundesländern berichtete Impfquote in Heimen mit Stand Ende Januar
– die von den Bundesländern dem RKI gemeldete Impfquote mit Stand 9.2.
– den vom RKI gemeldeten Anteil Verstorbener mit Stand 31.1.
Bayern (Quelle Ärzteblatt, siehe unten) ist das einzige Land, das Angaben zum Anteil der geimpften Heimbewohner macht: "Bayern berichtet, etwa 63 Prozent der Bewohner der bayerischen Alten- und Pflegeheime hätten bereits die Erstimpfung erhalten. Eine Zweitimpfung hätten bislang rund 25 Prozent der Bewohner bekommen."
Alle anderen Bundesländer sprechen von "angefahrenen" Einrichtungen oder "Impfangeboten" in Heimen oder ähnlichem.
Das Ergebnis sieht hier leider unordentlich aus:
Baden-Württemberg; 15; 42; 13; 2.6; 1
Bayern; k.A.; 63; 25; 3; 1.5
Berlin; 73; 100; 66; 3.3; 1.5
Brandenburg; 70; 78; 3; 3.1; 1.2
Bremen; 46; 100; k.A.; 3.3; 1.5
Hamburg; 22; 100; 0.; 3; 1.3
Hessen; 73; 60; k.A.; 2.6; 1
MV; k.A.; 100; 0; 3.9; 1.5
Niedersachsen; 45; 55; k.A.; 2.3; 1.1
NRW; 41; 90; 46; 2.6; 1.1
Rheinland-Pfalz; 37; 93; 10; 3.6; 1.5
Saarland; 48; 65; k.A.; 2.6; 1.5
Sachsen; k.A.; k.A.; k.A.; 2.7; 1.1
Sachsen-Anhalt; k.A.; k.A.; k.A.; 2.7; 1.4
Schleswig-Holstein; 64; k.A.; 5.6; 3.4; 1.2
Thüringen; 46; k.A.; k.A.; 3.2; 1.1
Die 1. Zahl ist der prozentuale Anteil der im Januar in Heimen an/mit Covid-19 Gestorbenen im Januar (Quelle: BILD-Umfrage in den Gesundheitsministerien der Bundesländer; Sachsen und Sachsen-Anhalt werden in dem darauf basierenden BILD-Artikel dafür gescholten, den Anteil nicht zu kennen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern werden nicht erwähnt).
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/spaeter-impf-start-bis-zu-3-von-4-corona-toten-in-den-altenheimen-75188118.bild.html
Die 2. und 3. Zahl gibt wider, was die Bundesländer zum Vollzug der Erst- und Zweitimpfungen in Altenheimen mit Stand 27.1. meldeten. Die Angaben sind aber nicht vergleichbar, weil manche Länder mit Angaben zum Anteil der geimpften Heimbewohner zitiert werden, andere mit Angaben zum Anteil der von Impfteams angefahrenen Heime, einige einen ungenannten Anteil nicht-geimpfter Quarantänisierter erwähnen, andere nicht uam. (Quelle: Ärzteblatt gemäss einem Papier der Gesundheitsminister-Konferenz vom 1. Februar, ergänzt um Angaben aus obigem BILD-Artikel, die aus einem Papier der Gesundheitsminister-Konferenz mit Stand 27.1. stammen sollen)
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120765/Coronaimpfungen-in-Alten-und-Pflegeheimen-Bundeslaender-sind-unterschiedlich-weit
Die 4. und 5. Zahl gibt Impfquoten für die 1. bzw. 2. Impfung in den Bundesländern (ohne Angaben zum Anteil in Heimen) wider (Stand 9.2., Quelle RKI).
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html
Laut Lagebericht des RKI mit Stand 31.1. sind seit Beginn der "Pandemie" 16 % der Covid-19-Opfer in Pflegeeinrichtungen gemäss § 36 IFSG (Altenheime, Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten u.ä.) gestorben, und 16 % in Einrichtungen gemäss § 23 IFSG (Krankenhäuser, Arztpraxen u.ä.) gestorben
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Jan_2021/2021–01-31-de.pdf?__blob=publicationFile
Daraus ergeben sich Fragen über Fragen.
Eine davon: Wie kann es sein, dass im Januar im Bundesländer-Durchschnitt (ohne Bayern, MV, Sachsen und Sachsen-Anhalt) der Anteil der an/mit Covid-19 gestorbenen Heimbewohner 48 % beträgt, während er nach RKI-Angaben bezogen auf die gesamte Pandemie-Dauer 16 % beträgt?
Nachtrag: Selbst wenn man annimmt, daß alle Menschen, die in Einrichtungen gem. § 23 IFSG (Krankenhäuser u.ä.) starben, aus Einrichtungen gem. § 36 IFSG stammten, also vor ihrem Tod Heimbewohner waren, ergibt das einen Anteil von 32 % an allen Gestorbenen für die gesamte Pandemiedauer im Vergleich zu wegen der fehlenden Angaben aus 4 Bundesländern unvollständigen 48 % im Januar.