Es geht nicht um ein erkranktes Kind, noch nicht einmal um ein infiziertes. Sondern um eines, das lediglich einen Kontakt zu einer Person gehabt haben soll, die für das Gesundheitsamt als erkrankt gilt. Nach dem Sprachgebrauch des angeführten RKI ist damit jeder positiv auf Covid-19 getestete Mensch gemeint.
Für dieses Kind ordnete die Abteilung für Sicherheit und Ordnung des Ordnungsamtes in Karlsruhe eine mindestens zweiwöchige häusliche Quarantäne an. Für Kontakte im Haushalt wird eine FFP1-Maske "enganliegend zu tragen" vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlung wird mit einer Absonderung in eine geschlossene Einrichtung gedroht. Auch eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren komme in Betracht.
Das Dokument ist hier einsehbar.
Wer gegen eine derartige Maßnahme der Abteilung für Sicherheit und Ordnung demonstriert, kann nur rechtsradikal sein.