Drei Fälle von spezieller Logik sind heute auf jungewelt.de zu finden.
Logik 1: Unter "Erzieher besonders von Corona betroffen" wird berichtet über eine Information des Dachverbands der Betriebskrankenkassen (BKK). Die habe ergeben:
»Die Beschäftigten in Kindergärten und Vorschulen sind im vergangenen Jahr über lange Zeit die am stärksten vom Coronavirus betroffene Berufsgruppe gewesen… Dass Kitas besonders gefährlich sind, zeigt Baden-Württemberg: Dort hat die Landesregierung die Entscheidung über die Öffnung von Kitas und Grundschulen erneut vertagt. Es seien acht neue Fälle von Virusmutationen im Südwesten bekanntgeworden, sagte Landesregierungssprecher Rudi Hoogvliet am Mittwoch gegenüber dpa.«
So geht die Logik "kritischen linken Journalismus": Aus einer Regierungsmaßnahme wird die Ursache geschlossen. Analog begründeten Rentenkürzungen einen demographischen Wandel. Bei der BKK-Untersuchung hatte sich übrigens laut aerztezeitung.de ergeben:
»In Kitas sind im Zeitraum von März bis November 2020 demnach 162 AU-Fälle je 10.000 Beschäftigten verzeichnet worden.«
1,62 Prozent der Kita-Beschäftigten sind also krankgeschrieben worden, weil sie positiv getestet waren oder "COVID-19 klinisch-epidemiologisch bestätigt wurde". So werden "COVID-Diagnosen (U07.1 und U07.2)" beschrieben. Dazu dürften auch telefonische Krankschreibungen gehört haben. Welch eine Welle! Interessant wären die Zahlen für AU-Fälle mit anderen Erkrankungen.
Logik 2: Unter "Kritik an möglichem neuen Prozedere für Wahl" ist zu erfahren:
»Die Pläne der Bundesregierung, die mit Verweis auf die Pandemielage die Kandidatenaufstellung für die Bundestagswahl ohne Präsenzversammlungen ermöglichen sollen, stoßen bei der Opposition auf erhebliche Bedenken. FDP und Grüne bemängelten am Mittwoch Rechtsunsicherheiten in der Verordnung des Innenministeriums. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Friedrich Straetmanns, betonte: "Parteiinterne Vorgänge haben nichts in den Händen des Bundesinnenministers zu suchen."«
Auf morgenpost.de ist ergänzend zu lesen:
»Das Abgeordnetenhaus wird am Donnerstag den Weg hin zu sicheren Wahlen im September beschreiten. Die Koalition aus SPD, Linken und Grünen hat sich am Mittwochnachmittag auf einen Entwurf für ein neues Wahlgesetz für die Zeit der Pandemie geeinigt. CDU und FDP sowie womöglich auch die AfD wollen das Vorhaben grundsätzlich unterstützen. Ermöglicht werden soll eine in Teilen digital organisierte Aufstellung von Kandidaten und eine komplette Briefwahl, falls das Infektionsgeschehen auch im Herbst noch zu hoch liegen sollte.«
Logik 3: Unter "KRANKENHAUSPOLITIK: Minister Ahnungslos" lesen wir:
»Seit drei Dekaden macht in Deutschland im Schnitt eine Klinik pro Monat dicht. 20 verschwanden laut der Initiative "Gemeingut in Bürgerhand" (GiB) allein im Vorjahr von der Bildfläche – trotz Corona. Aber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weiß davon nichts. "Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Schließung von Kliniken im Pandemiejahr 2020", beschied sein Staatssekretär Thomas Gebhart Mitte Januar auf eine mündliche Anfrage des Linke-Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko. Zehn Tage später war der Minister immer noch nicht im Bilde. Darauf angesprochen, äußerte sein Sprecher Hanno Kautz am Montag in der Bundespresskonferenz: "Ich kenne in der Tat diese Meldung nicht." Im übrigen müssten der Wegfall von Kliniken und Betten "nicht per se negativ sein".
Ahnungslosen muss man auf die Sprünge helfen. Also schlug am Mittwoch vormittag eine GiB-Abordnung vor dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Berlin-Mitte auf, um Spahn die Liste der bis Jahresfrist geschlossenen Häuser samt einer Aufstellung der akut von der Abwicklung bedrohten Standorte zu überbringen. Diese umfasst eine ganze Reihe kleinerer Städte, allerdings auch Berlin, Bonn, Dresden und Hamburg…
Die Unterschriften und den Forderungskatalog des Bündnisses gegen Klinikschließungen nahm Spahn am Mittwoch nicht persönlich in Empfang. Dafür schickte er zwei Mitarbeiter vor die Tür, nachdem sein Ministerium den Termin am morgen noch hatte abblasen wollen – wegen Ansteckungsgefahr. Ohnehin fühlt sich der Minister nicht zuständig, schließlich sei die Krankenhausplanung Sache der Länder, befand am Montag BMG-Sprecher Kautz. Wirklich? Vor einer Woche hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren für "gesunde Krankenhäuser" für unzulässig erklärt. Begründung: "Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Mindestausstattung aller Krankenhausbereiche mit Personal steht dem Bund zu."«
OT
Österreich
STRAFANZEIGE MIT 330 SEITEN GEGEN DIE GESAMTE BUNDESREGIERUNG, ALLE ABGEORDNETE UND DEN BUNDESPRÄSIDENT HEUTE EINGEBRACHT
Die Unterlagen sind frei und ohne Nachfrage weiter zu verwenden. Die Strafanzeige und Beweise wurden mittels Stiftung Corona Ausschuss, Anwälte für Aufklärung und der Recherche, die in den letzten 9 Monaten zusammengetragen wurde, erstellt und erhoben. 190 eidesstattliche Erklärungen.
Strafsache gegen Sebastian Kurz, Rudolf Anschober, Karl Nehammer, Alexander Van der Bellen und alle namentlich genannten Nationalratsabgeordnete. wegen §83, §84, §92 StGB, §105, 108, §146, 147, 148 StGB, §302 StGB, §307a StGB.
https://www.dropbox.com/s/ojsqq21kkpmocy7/Strafanzeige_KP24_Regierung_Anlagen.pdf?dl=0
https://www.dropbox.com/s/eaxsrwl2hyz6uk3/EB%20589250Y946%40efa.justiz.gv.at.pdf?dl=0
@some1
Wie schade, dass der Generalbundesanwalt in D weisungsgebunden ist und dem BMJV untersteht. Ermittlungen gegen die Kamarilla wegen Hochverrats in Tateinheit mit diversen anderen Delikten scheiden wohl aus – einmal abgesehen davon, dass die Regierungsmitglieder aufgrund der strengen Gewaltenteilung ebenfalls MdBs sind und Immunität genießen.