Dreimal Logik

Drei Fäl­le von spe­zi­el­ler Logik sind heu­te auf jun​ge​welt​.de zu finden.

Logik 1: Unter "Erzie­her beson­ders von Coro­na betrof­fen" wird berich­tet über eine Infor­ma­ti­on des Dach­ver­bands der Betriebs­kran­ken­kas­sen (BKK). Die habe ergeben:

»Die Beschäf­tig­ten in Kin­der­gär­ten und Vor­schu­len sind im ver­gan­ge­nen Jahr über lan­ge Zeit die am stärks­ten vom Coro­na­vi­rus betrof­fe­ne Berufs­grup­pe gewe­sen… Dass Kitas beson­ders gefähr­lich sind, zeigt Baden-Würt­tem­berg: Dort hat die Lan­des­re­gie­rung die Ent­schei­dung über die Öff­nung von Kitas und Grund­schu­len erneut ver­tagt. Es sei­en acht neue Fäl­le von Virus­mu­ta­tio­nen im Süd­wes­ten bekannt­ge­wor­den, sag­te Lan­des­re­gie­rungs­spre­cher Rudi Hoog­vliet am Mitt­woch gegen­über dpa.«

So geht die Logik "kri­ti­schen lin­ken Jour­na­lis­mus": Aus einer Regie­rungs­maß­nah­me wird die Ursa­che geschlos­sen. Ana­log begrün­de­ten Ren­ten­kür­zun­gen einen demo­gra­phi­schen Wan­del. Bei der BKK-Unter­su­chung hat­te sich übri­gens laut aerz​te​zei​tung​.de ergeben:

»In Kitas sind im Zeit­raum von März bis Novem­ber 2020 dem­nach 162 AU-Fäl­le je 10.000 Beschäf­tig­ten ver­zeich­net worden.«

1,62 Pro­zent der Kita-Beschäf­tig­ten sind also krank­ge­schrie­ben wor­den, weil sie posi­tiv getes­tet waren oder "COVID-19 kli­nisch-epi­de­mio­lo­gisch bestä­tigt wur­de". So wer­den "COVID-Dia­gno­sen (U07.1 und U07.2)" beschrie­ben. Dazu dürf­ten auch tele­fo­ni­sche Krank­schrei­bun­gen gehört haben. Welch eine Wel­le! Inter­es­sant wären die Zah­len für AU-Fäl­le mit ande­ren Erkrankungen.


Logik 2: Unter "Kri­tik an mög­li­chem neu­en Pro­ze­de­re für Wahl" ist zu erfahren:

»Die Plä­ne der Bun­des­re­gie­rung, die mit Ver­weis auf die Pan­de­mie­la­ge die Kan­di­da­ten­auf­stel­lung für die Bun­des­tags­wahl ohne Prä­senz­ver­samm­lun­gen ermög­li­chen sol­len, sto­ßen bei der Oppo­si­ti­on auf erheb­li­che Beden­ken. FDP und Grü­ne bemän­gel­ten am Mitt­woch Rechts­un­si­cher­hei­ten in der Ver­ord­nung des Innen­mi­nis­te­ri­ums. Der rechts­po­li­ti­sche Spre­cher der Frak­ti­on Die Lin­ke, Fried­rich Straet­manns, beton­te: "Par­tei­in­ter­ne Vor­gän­ge haben nichts in den Hän­den des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters zu suchen."«

Auf mor​gen​post​.de ist ergän­zend zu lesen:

»Das Abge­ord­ne­ten­haus wird am Don­ners­tag den Weg hin zu siche­ren Wah­len im Sep­tem­ber beschrei­ten. Die Koali­ti­on aus SPD, Lin­ken und Grü­nen hat sich am Mitt­woch­nach­mit­tag auf einen Ent­wurf für ein neu­es Wahl­ge­setz für die Zeit der Pan­de­mie geei­nigt. CDU und FDP sowie womög­lich auch die AfD wol­len das Vor­ha­ben grund­sätz­lich unter­stüt­zen. Ermög­licht wer­den soll eine in Tei­len digi­tal orga­ni­sier­te Auf­stel­lung von Kan­di­da­ten und eine kom­plet­te Brief­wahl, falls das Infek­ti­ons­ge­sche­hen auch im Herbst noch zu hoch lie­gen sollte.«


Logik 3: Unter "KRANKENHAUSPOLITIK: Minis­ter Ahnungs­los" lesen wir:

»Seit drei Deka­den macht in Deutsch­land im Schnitt eine Kli­nik pro Monat dicht. 20 ver­schwan­den laut der Initia­ti­ve "Gemein­gut in Bür­ger­hand" (GiB) allein im Vor­jahr von der Bild­flä­che – trotz Coro­na. Aber Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) weiß davon nichts. "Die Bun­des­re­gie­rung hat kei­ne Kennt­nis über die Schlie­ßung von Kli­ni­ken im Pan­de­mie­jahr 2020", beschied sein Staats­se­kre­tär Tho­mas Geb­hart Mit­te Janu­ar auf eine münd­li­che Anfra­ge des Lin­ke-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Andrej Hun­ko. Zehn Tage spä­ter war der Minis­ter immer noch nicht im Bil­de. Dar­auf ange­spro­chen, äußer­te sein Spre­cher Han­no Kau­tz am Mon­tag in der Bun­des­press­kon­fe­renz: "Ich ken­ne in der Tat die­se Mel­dung nicht." Im übri­gen müss­ten der Weg­fall von Kli­ni­ken und Bet­ten "nicht per se nega­tiv sein".

Ahnungs­lo­sen muss man auf die Sprün­ge hel­fen. Also schlug am Mitt­woch vor­mit­tag eine GiB-Abord­nung vor dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit (BMG) in Ber­lin-Mit­te auf, um Spahn die Lis­te der bis Jah­res­frist geschlos­se­nen Häu­ser samt einer Auf­stel­lung der akut von der Abwick­lung bedroh­ten Stand­or­te zu über­brin­gen. Die­se umfasst eine gan­ze Rei­he klei­ne­rer Städ­te, aller­dings auch Ber­lin, Bonn, Dres­den und Hamburg…

Die Unter­schrif­ten und den For­de­rungs­ka­ta­log des Bünd­nis­ses gegen Kli­nik­schlie­ßun­gen nahm Spahn am Mitt­woch nicht per­sön­lich in Emp­fang. Dafür schick­te er zwei Mit­ar­bei­ter vor die Tür, nach­dem sein Minis­te­ri­um den Ter­min am mor­gen noch hat­te abbla­sen wol­len – wegen Anste­ckungs­ge­fahr. Ohne­hin fühlt sich der Minis­ter nicht zustän­dig, schließ­lich sei die Kran­ken­haus­pla­nung Sache der Län­der, befand am Mon­tag BMG-Spre­cher Kau­tz. Wirk­lich? Vor einer Woche hat­te der Ber­li­ner Ver­fas­sungs­ge­richts­hof das Volks­be­geh­ren für "gesun­de Kran­ken­häu­ser" für unzu­läs­sig erklärt. Begrün­dung: "Die Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz zur Rege­lung der Min­dest­aus­stat­tung aller Kran­ken­haus­be­rei­che mit Per­so­nal steht dem Bund zu."«

2 Antworten auf „Dreimal Logik“

  1. OT

    Österreich
    STRAFANZEIGE MIT 330 SEITEN GEGEN DIE GESAMTE BUNDESREGIERUNG, ALLE ABGEORDNETE UND DEN BUNDESPRÄSIDENT HEUTE EINGEBRACHT

    Die Unterlagen sind frei und ohne Nachfrage weiter zu verwenden. Die Strafanzeige und Beweise wurden mittels Stiftung Corona Ausschuss, Anwälte für Aufklärung und der Recherche, die in den letzten 9 Monaten zusammengetragen wurde, erstellt und erhoben. 190 eidesstattliche Erklärungen.

    Strafsache gegen Sebastian Kurz, Rudolf Anschober, Karl Nehammer, Alexander Van der Bellen und alle namentlich genannten Nationalratsabgeordnete. wegen §83, §84, §92 StGB, §105, 108, §146, 147, 148 StGB, §302 StGB, §307a StGB.

    https://www.dropbox.com/s/ojsqq21kkpmocy7/Strafanzeige_KP24_Regierung_Anlagen.pdf?dl=0

    https://www.dropbox.com/s/eaxsrwl2hyz6uk3/EB%20589250Y946%40efa.justiz.gv.at.pdf?dl=0

  2. @some1

    Wie scha­de, dass der Gene­ral­bun­des­an­walt in D wei­sungs­ge­bun­den ist und dem BMJV unter­steht. Ermitt­lun­gen gegen die Kama­ril­la wegen Hoch­ver­rats in Tat­ein­heit mit diver­sen ande­ren Delik­ten schei­den wohl aus – ein­mal abge­se­hen davon, dass die Regie­rungs­mit­glie­der auf­grund der stren­gen Gewal­ten­tei­lung eben­falls MdBs sind und Immu­ni­tät genießen.

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