Bekanntlich vertritt die Goethe-Universität zwei Versionen zur Promotion von Christian Drosten. Einerseits stellt sie inzwischen eine 122-seitige Monographie als solche zur Verfügung, andererseits spricht sie von ihr als einer Publikation in drei Fachaufsätzen. In beiden Fällen ist zu bezweifeln, ob der Text geltenden Richtlinien entsprochen hat.
Die Charité, die neben anderen und noch größeren Skandalen oftmals gebeutelt wurde mit Plagiatsfällen bei ihren Dissertationen (s. z. B. hier), stellt deshalb inzwischen die folgenden dringenden Ratschläge zur Verfügung:
Ich glaube nicht, dass die Mitteilung der Universitaet bedeutet, dass es notwendigerweise zwei Versionen der Doktorarbeit geben muss. In der schriftlichen Antwortzu Herrn Dr. Kuebachers Anfrage war ja nur zu lesen, dass die ERGEBNISSE der Dissertation in drei Teilaufsaetzen veroeffentlicht worden seien. Als selbst lange im Bereich der Wissenschaft unmittelbar taetig gewesener Arzt weisz ich nun, dass dies nicht bedeutet, dass sie Promotion selbst kumulativ – d.h. nur durch diese Artikel repraesentiert – ist. Eine kumulative Promotion besteht je nach Promotionsordnung normalerweise tatsaechlich NUR aus einer gewissen Zahl von Artikeln und eventuell einer kurzen Zusammenfassung.
Meiner Meinung nach hat die Goethe-Universitaet nicht gesagt, dass Herr Drosten kumulativ promoviert haette.
Viele andere Kritikpunkte bleiben allerdings davon unberuehrt und sind weiterhin interessant.
Oder haben Sie weitere Informationen ueber eine dezidiert kumulative Promotion?