Was C. Drosten und die Goethe-Universität wissen konnten

Bekanntlich ver­tritt die Goethe-Universität zwei Versionen zur Promotion von Christian Drosten. Einerseits stellt sie inzwi­schen eine 122-sei­ti­ge Monographie als sol­che zur Verfügung, ande­rer­seits spricht sie von ihr als einer Publikation in drei Fachaufsätzen. In bei­den Fällen ist zu bezwei­feln, ob der Text gel­ten­den Richtlinien ent­spro­chen hat.

Die Charité, die neben ande­ren und noch grö­ße­ren Skandalen oft­mals gebeu­telt wur­de mit Plagiatsfällen bei ihren Dissertationen (s. z. B. hier), stellt des­halb inzwi­schen die fol­gen­den drin­gen­den Ratschläge zur Verfügung:

Eine Antwort auf „Was C. Drosten und die Goethe-Universität wissen konnten“

  1. Ich glau­be nicht, dass die Mitteilung der Universitaet bedeu­tet, dass es not­wen­di­ger­wei­se zwei Versionen der Doktorarbeit geben muss. In der schrift­li­chen Antwortzu Herrn Dr. Kuebachers Anfrage war ja nur zu lesen, dass die ERGEBNISSE der Dissertation in drei Teilaufsaetzen ver­oef­fent­licht wor­den sei­en. Als selbst lan­ge im Bereich der Wissenschaft unmit­tel­bar tae­tig gewe­se­ner Arzt weisz ich nun, dass dies nicht bedeu­tet, dass sie Promotion selbst kumu­la­tiv – d.h. nur durch die­se Artikel reprae­sen­tiert – ist. Eine kumu­la­ti­ve Promotion besteht je nach Promotionsordnung nor­ma­ler­wei­se tat­saech­lich NUR aus einer gewis­sen Zahl von Artikeln und even­tu­ell einer kur­zen Zusammenfassung.
    Meiner Meinung nach hat die Goethe-Universitaet nicht gesagt, dass Herr Drosten kumu­la­tiv pro­mo­viert haette.
    Viele ande­re Kritikpunkte blei­ben aller­dings davon unbe­ruehrt und sind wei­ter­hin interessant.
    Oder haben Sie wei­te­re Informationen ueber eine dezi­diert kumu­la­ti­ve Promotion?

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