Ein interessantes Verfahren gegen das BMG

Heute war der erste Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgericht in Köln, wo es um bzw. gegen die Haftungserleichterungen für BioNTech & Co. geht, was min­de­stens ein inter­es­san­tes, viel­leicht bedeut­sa­mes Verfahren wird. Im Mai 2020 hat­te der dama­li­ge Gesundheitsminister Spahn eine Rechtsverordnung erlas­sen, die eine Haftung der Produzenten nur bei Vorsatz und gro­ber Fahrlässigkeit ermög­licht und den durch die Impfungen bzw. „Impfungen“ Geschädigten die Durchsetzung ihrer Forderungen zusätz­lich erschwert. In der FAZ wird dazu ausgeführt:

„Nach Ansicht des Klägers wur­den mit der getrof­fe­nen Haftungs-Sonderregelung für die Produzenten der Corona-Impfstoffe die stren­ge­ren Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes zu Unrecht aus­ge­he­belt. Denn nach dem Arzneimittelgesetz kommt es für Schadenersatzansprüche geschä­dig­ter Patienten auf ein Verschulden der Arzneimittelhersteller nicht an. Vielmehr haf­ten die Produzenten allein des­we­gen, weil ihre Arzneimittel unter Umständen gefähr­li­che Neben- und Folgewirkungen haben kön­nen. Juristen spre­chen hier von Gefährdungshaftung.
Dieser Haftungsmaßstab gilt nach der von Spahn erlas­se­nen Rechtsverordnung für die Hersteller von Corona-Impfstoffen nicht mehr. […]
In der Klageschrift gegen die Rechtsverordnung, die der F.A.Z. vor­liegt, heißt es, die Verordnung sei bereits wegen eines for­mel­len Fehlers ungül­tig. So hät­te sie nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes ‚im Benehmen‘ mit dem Bundeswirtschaftsministerium erlas­sen wer­den müs­sen. Wie sich anhand der Eingangsformel der Rechtsverordnung able­sen las­se, sei aber nur das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales her­ge­stellt wor­den, führt der Klägeranwalt aus. […]
Vor allem aber rügt er, dass die per Rechtsverordnung geschaf­fe­nen Prozesserschwernisse für Impfgeschädigte unver­hält­nis­mä­ßig und damit auch inhalt­lich nicht recht­mä­ßig sei­en. Dazu heißt es in der Klageschrift: ‚Zwar mag in der Abwägung die Pandemielage schwer wie­gen, den­noch ist die Gesamtzahl der schwe­ren Verläufe einer Coronainfektion und die Zahl der Todesfälle durch eine Coronainfektion zu gering, um eine sol­che Haftungserleichterung zu rechtfertigen.‘
So sei­en auf der ande­ren Seite die ‚immer wei­ter stei­gen­den Zahlen von bekannt­ge­wor­de­nen Impfschäden‘ zu berück­sich­ti­gen. Diese hät­ten ‚ähn­li­che bis schlim­me­re Auswirkungen‘, als ein schwe­rer Verlauf einer Infektion mit dem Coronavirus. Der Kläger selbst hat, wie sein Anwalt in der Klageschrift dar­legt, nach sei­ner Corona-Schutzimpfung im Juli 2021 einen Hirninfarkt und wei­te­re schwe­re Gesundheitsbeeinträchtigungen mit mas­si­ven Folgen etwa für sein Sehvermögen und die Feinmotorik erlit­ten. Er war mit dem Präparat Comirnaty von Biontech und Pfizer geimpft worden. […]
Gegen Biontech hat der Mann, der nach Darstellung sei­nes Anwalts auf Hilfe im Alltag ange­wie­sen bleibt und nicht mehr arbeits­fä­hig sein dürf­te, Klage auf Schmerzensgeld erho­ben. Wegen der Haftungsregelungen zugun­sten der Impfstoffhersteller könn­ten ‚Betroffene aber kei­ne Gelder aus der Haftung bekom­men‘, heißt es in der Klageschrift. Aus die­sem Grund hät­ten sie nur beschränk­te finan­zi­el­le Mittel, um wie­der voll­stän­dig zu gene­sen. Wegen die­ser Nachteile sei das Argument, mit der Haftungsprivilegierung der Impfstoffproduzenten wer­de zugleich die Volksgesundheit geschützt, nicht mehr stichhaltig. […]
Die Abweichung von der gesetz­lich vor­ge­se­he­nen, ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­gen Haftung sei nicht zu recht­fer­ti­gen: ‚Während die Impfstoffhersteller durch die Impfung und die beding­te Zulassung durch die Europäische Arzneimittelkommission Gewinne in Milliardenhöhe ein­fah­ren, sol­len die Risiken allein beim Bürger ver­blei­ben‘, heißt es in der Klageschrift. […]
In der ersten Gerichtsverhandlung an die­sem Dienstag ist aber wahr­schein­lich noch nicht damit zu rech­nen, dass das Gericht die­se Argumente auf ihre recht­li­che Belastbarkeit prüft. Zunächst sei­en pro­zes­sua­le Fragen zu klä­ren, hieß es.“

Die Klage war im März ein­ge­reicht worden.

5 Antworten auf „Ein interessantes Verfahren gegen das BMG“

  1. Pessimistisch gese­hen wäre ich ledig­lich auf die Begründung zur Abschmetterung der Klage gespannt.
    Aber es sol­len ja auch noch manch­mal Wunder geschehen.

  2. Bin mehr für Hafterleichterung als für Haftungserleichterung bei Biontec.

    Wenigstens Knast ist das min­de­ste. Und die ergau­ner­ten Milliarden wie­der rausrücken.

  3. "Während die Impfstoffhersteller durch die Impfung und die beding­te Zulassung durch die Europäische Arzneimittelkommission Gewinne in Milliardenhöhe ein­fah­ren, sol­len die Risiken allein beim Bürger verbleiben‘,"

    Kapitalsozialmus…

  4. das wird Jahre dau­ern, bis der auch in Bayern rechts­wid­ri­ge Lockdown, bei der Murks Justiz auf­ge­ar­bei­tet ist.

    Slowenien wech­sel­te die Regierung, die Neue Regierung ent­schul­digt sich, zahl­te alle Bussgelder zurück

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