Heute war der erste Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgericht in Köln, wo es um bzw. gegen die Haftungserleichterungen für BioNTech & Co. geht, was mindestens ein interessantes, vielleicht bedeutsames Verfahren wird. Im Mai 2020 hatte der damalige Gesundheitsminister Spahn eine Rechtsverordnung erlassen, die eine Haftung der Produzenten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ermöglicht und den durch die Impfungen bzw. „Impfungen“ Geschädigten die Durchsetzung ihrer Forderungen zusätzlich erschwert. In der FAZ wird dazu ausgeführt:
„Nach Ansicht des Klägers wurden mit der getroffenen Haftungs-Sonderregelung für die Produzenten der Corona-Impfstoffe die strengeren Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes zu Unrecht ausgehebelt. Denn nach dem Arzneimittelgesetz kommt es für Schadenersatzansprüche geschädigter Patienten auf ein Verschulden der Arzneimittelhersteller nicht an. Vielmehr haften die Produzenten allein deswegen, weil ihre Arzneimittel unter Umständen gefährliche Neben- und Folgewirkungen haben können. Juristen sprechen hier von Gefährdungshaftung.
Dieser Haftungsmaßstab gilt nach der von Spahn erlassenen Rechtsverordnung für die Hersteller von Corona-Impfstoffen nicht mehr. […]
In der Klageschrift gegen die Rechtsverordnung, die der F.A.Z. vorliegt, heißt es, die Verordnung sei bereits wegen eines formellen Fehlers ungültig. So hätte sie nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes ‚im Benehmen‘ mit dem Bundeswirtschaftsministerium erlassen werden müssen. Wie sich anhand der Eingangsformel der Rechtsverordnung ablesen lasse, sei aber nur das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hergestellt worden, führt der Klägeranwalt aus. […]
Vor allem aber rügt er, dass die per Rechtsverordnung geschaffenen Prozesserschwernisse für Impfgeschädigte unverhältnismäßig und damit auch inhaltlich nicht rechtmäßig seien. Dazu heißt es in der Klageschrift: ‚Zwar mag in der Abwägung die Pandemielage schwer wiegen, dennoch ist die Gesamtzahl der schweren Verläufe einer Coronainfektion und die Zahl der Todesfälle durch eine Coronainfektion zu gering, um eine solche Haftungserleichterung zu rechtfertigen.‘
So seien auf der anderen Seite die ‚immer weiter steigenden Zahlen von bekanntgewordenen Impfschäden‘ zu berücksichtigen. Diese hätten ‚ähnliche bis schlimmere Auswirkungen‘, als ein schwerer Verlauf einer Infektion mit dem Coronavirus. Der Kläger selbst hat, wie sein Anwalt in der Klageschrift darlegt, nach seiner Corona-Schutzimpfung im Juli 2021 einen Hirninfarkt und weitere schwere Gesundheitsbeeinträchtigungen mit massiven Folgen etwa für sein Sehvermögen und die Feinmotorik erlitten. Er war mit dem Präparat Comirnaty von Biontech und Pfizer geimpft worden. […]
Gegen Biontech hat der Mann, der nach Darstellung seines Anwalts auf Hilfe im Alltag angewiesen bleibt und nicht mehr arbeitsfähig sein dürfte, Klage auf Schmerzensgeld erhoben. Wegen der Haftungsregelungen zugunsten der Impfstoffhersteller könnten ‚Betroffene aber keine Gelder aus der Haftung bekommen‘, heißt es in der Klageschrift. Aus diesem Grund hätten sie nur beschränkte finanzielle Mittel, um wieder vollständig zu genesen. Wegen dieser Nachteile sei das Argument, mit der Haftungsprivilegierung der Impfstoffproduzenten werde zugleich die Volksgesundheit geschützt, nicht mehr stichhaltig. […]
Die Abweichung von der gesetzlich vorgesehenen, verschuldensunabhängigen Haftung sei nicht zu rechtfertigen: ‚Während die Impfstoffhersteller durch die Impfung und die bedingte Zulassung durch die Europäische Arzneimittelkommission Gewinne in Milliardenhöhe einfahren, sollen die Risiken allein beim Bürger verbleiben‘, heißt es in der Klageschrift. […]
In der ersten Gerichtsverhandlung an diesem Dienstag ist aber wahrscheinlich noch nicht damit zu rechnen, dass das Gericht diese Argumente auf ihre rechtliche Belastbarkeit prüft. Zunächst seien prozessuale Fragen zu klären, hieß es.“
Die Klage war im März eingereicht worden.
Pessimistisch gesehen wäre ich lediglich auf die Begründung zur Abschmetterung der Klage gespannt.
Aber es sollen ja auch noch manchmal Wunder geschehen.
Bin mehr für Hafterleichterung als für Haftungserleichterung bei Biontec.
Wenigstens Knast ist das mindeste. Und die ergaunerten Milliarden wieder rausrücken.
"Während die Impfstoffhersteller durch die Impfung und die bedingte Zulassung durch die Europäische Arzneimittelkommission Gewinne in Milliardenhöhe einfahren, sollen die Risiken allein beim Bürger verbleiben‘,"
Kapitalsozialmus…
@Nobie: Hä?
das wird Jahre dauern, bis der auch in Bayern rechtswidrige Lockdown, bei der Murks Justiz aufgearbeitet ist.
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