Es macht die erzwungenen Eingriffe in die Körper der Beschäftigten nicht rückgängig. Dennoch kann als ein Erfolg der Standhaftigkeit hunderttausender Menschen im Gesundheitswesen angesehen werden, was sich zur Zeit abzeichnet. In NRW ist die "Impfpflicht" bereits teilweise vom Tisch (s.u.) und am 2.8. ist auf mdr.de zu lesen:
»Sachsen gegen Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
… Bis Ende Juni wurden den jeweiligen Gesundheitsämtern von Unternehmen und Einrichtungen rund 39.400 Menschen gemeldet, die keinen vollständigen Nachweis einer Corona-Impfung oder Immunität erbringen konnten.
Fakt ist aber auch: Betretungs- und Tätigkeitsverbote wurden dem Ministerium zufolge bis jetzt nicht ausgesprochen…
Das sächsische Sozialministerium.. teilt MDR AKTUELL angesichts der Debatte schriftlich mit: "Grundsätzlich handelt es sich bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht um eine Regelung des Bundes, die durch die Länder umzusetzen ist. Das Sozialministerium hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer kritisch gesehen, gerade mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch auf den enormen Verwaltungsaufwand bei den Gesundheitsämtern und in den Einrichtungen. Eine Verlängerung der Teil-Impfpflicht über Ende 2022 hinaus lehnen wir ab. Wir sind dazu bereits seit längerem in Abstimmung mit den anderen Bundesländern."…«
NRW: Kein Nachweis von Boostern verlangt
Das hilft den "Ungeimpften" zunächst nicht, schützt aber diejenigen Beschäftigten, die sich bislang haben spritzen lassen, vor weiteren Zwängen.
In einem Rundschreiben der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. vom 22.7. heißt es über eine Information des Gesundheitsministeriums:
Im Schreiben des Ministeriums wird kein "rechtlicher Anknüpfungspunkt" für das Vorlegen aktueller Zertifikate gesehen:
Hier gibt es die Dokumente als PDF.
Jetzt geht ihnen angesichts der ab 1. Oktober 2022 geltenden "Booster"-Pflicht die Muffe.
Die zu erwartenden Ausfälle könnten nicht mal die "vollständig Immunisierten" und "Geboosterten" mit positivem PCR-Test kompensieren, die trotzdem malochen gehen dürfen (!) – zu gütig, Eure Hoheit.
Was da alles fällt oder kommt, werden wir feststellen ob wir wollen oder nicht. Man bekommt nach dem zweieinhalb Jahren das Gefühl auf einem anderem Planeten zu leben. Wie schon oft erwähnt und gelesen, spannende Zeiten, nur weiß ich für mich nicht ob das ein Privileg oder eine Last ist.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article240272949/Corona-7-Punkte-Plan-von-Lauterbach-und-Buschmann-Das-soll-im-neuen-Infektions-Schutzgesetz-stehen.html
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29.08.2022 / 29. August 2022
Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss
Zeit: Montag, 29. August 2022, 10.45 Uhr bis 12.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
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05.07.2022 / Drucksache 20/2573
Auszüge
"Eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 (COVID-19-Schutzimpfung) ist aktuell das wirksamste Mittel, um die Pandemie dauerhaft unter Kontrolle zu bringen und künftige Notlagen zu vermeiden. Eine vollständige COVID-19-Schutzimpfung (Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung) ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand der beste Schutz zur Verhinderung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mit schwerem Verlauf. Insbesondere die vulnerable Bevölkerung ist jedoch weiterhin gefährdet, weil auch eine Schutzimpfung nicht in jedem Fall eine schwere Erkrankung und eine Hospitalisierung verhindern kann. Gleichzeitig sollen die schweren gesamtgesellschaftlichen Einschränkungen der vergangenen Jahre vermieden werden, indem Surveillance- und Schutzmaßnahmen zielgerichtet eingesetzt werden."
"Im Sinne des vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten 7‑Punkte-Plans für den Herbst 2022 sollen zum Schutz vor COVID-19 die Arzneimittelversorgung für die kommende Herbst-/Wintersaison verbessert, zielgerichtete Impfkampagnen ermöglicht und der Schutz der vulnerablen Bevölkerung gestärkt werden."
"Abwassersurveillance"
"Das Bundesministerium für Gesundheit erhält die Ermächtigung, bestimmte Einrichtungen zur Mitwirkung zu verpflichten."
dserver.bundestag.de/btd/20/025/2002573.pdf
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Dokumente
20/2564 – Antrag: Gut vorbereitet für den Herbst – Pandemiemanagement verbessern – 05.07.2022
20/2573 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 – 05.07.2022
20/2581 – Antrag: Auf sich verändernden Pandemieverlauf vorbereiten – Maßnahmenplan vorlegen – 05.07.2022
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Anhörung zum Schutz vulnerabler Menschen vor COVID-19
Mit mehreren Neuregelungen wollen die Koalitionsfraktionen insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern. Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/2573) ist am Montag, 29. August 2022, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Die Sitzung beginnt um 10.45 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden.
Gegenstand der Anhörung sind zudem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Gut vorbereitet für den Herbst – Pandemiemanagement verbessern“ (20/2564) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke, der einen Maßnahmenplan für einen „sich verändernden Pandemieverlauf“ fordert (20/2581).
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf bundestag.de übertragen.
Gesetzentwurf der Koalition
Mit mehreren Neuregelungen wollen die Koalitionsfraktionen insbesondere den Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessern. So sollen die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022 verlängert werden. Ferner sollen Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte noch bis zum 30. April 2023 dazu berechtigt sein, eine COVID-19-Impfung zu verabreichen. Die Länder sollen eine Ermächtigungsgrundlage erhalten, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu treffen, etwa die Bestellung von hygienebeauftragten Pflegefachkräften in vollstationären Einrichtungen. Mögliche weitere Auflagen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, regelmäßig die Zahl der belegten Betten sowie der aufgestellten Betten auf Normalstationen pro Krankenhaus zu melden. Die Meldungen sollen technisch angepasst werden, um den Aufwand zu reduzieren. Vorgesehen ist zudem die verpflichtende Erfassung aller PCR-Testungen, auch der negativen. Schließlich sollen weitergehende Studien ermöglicht werden, um repräsentative Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhalten. Auch die sogenannte Abwasser-Surveillance könne auf dieser Basis fortgeführt werden, heißt es in der Vorlage.
Antrag von CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion fordert ein gestuftes Corona-Konzept in Vorbereitung auf den Herbst und Winter. Das Ziel müsse sein, vulnerable Gruppen zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, zugleich aber auch erneute Grundrechtseingriffe wie flächendeckende Lockdowns oder Schließungen von Kitas und Schulen zu vermeiden, heißt es in einem Antrag der Fraktion.
Die Abgeordneten schlagen vor, umgehend ein stufenweises Pandemiemanagementkonzept zu erarbeiten, das einen wirksamen Maßnahmenkatalog nach dem 23. September 2022 ermöglicht, wenn die jetzigen Auflagen laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) auslaufen. Angemahnt werden eine bessere Datengrundlage, ein Impfregister und eine überarbeitete Teststrategie. Ferner sollte bis zum 31. August 2022 einen Evaluationsbericht über die bisherige Wirkung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgelegt werden.
Antrag der Linksfraktion
Die Linksfraktion fordert umfassende Vorbereitungen auf den Corona-Herbst und schlägt dazu ein ganzes Bündel an Schutzvorkehrungen vor. Sie warnt in ihrem Antrag, es bleibe nicht viel Zeit, um das Infektionsschutzgesetz anzupassen, da die jetzigen Regelungen am 23. September ausliefen. Mit einer gründlichen Vorbereitung ließen sich hektische Korrekturen vermeiden, die das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungskompetenz der Bundesregierung erschüttern könnten.
Die Abgeordneten fordern unter anderem die Vorbereitung einer neuen Impfkampagne, eine zuverlässige Testinfrastruktur und ein Testkonzept, das allen Menschen wieder Zugang zu kostenlosen Tests ermögliche. Zudem müssten Schutzkonzepte für besonders vulnerable Personengruppen entwickelt werden. Nötig sei auch ein Stufenplan, der im Bedarfsfall je nach Schwere des Infektionsgeschehens den Ländern angemessene Vorkehrungen eröffne. (ste/17.08.2022)
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses E‑Mail:
( gesundheitsausschuss @ bundestag.de ) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums für eine Online-Teilnahme an der Sitzung anmelden. Hierfür steht technisch bedingt nur eine begrenzte Zahl von Zugängen zur Verfügung.
Zeit: Montag, 29. August 2022, 10.45 Uhr bis 12.15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw35-pa-gesundheit-covid-905992
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There is no pandemic, there is COVAX, a crime against humanity and a medical crime. “STOP COVAX”