"Einrichtungsbezogene Impfpflicht" vor dem Aus?

Es macht die erzwun­ge­nen Eingriffe in die Körper der Beschäftigten nicht rück­gän­gig. Dennoch kann als ein Erfolg der Standhaftigkeit hun­dert­tau­sen­der Menschen im Gesundheitswesen ange­se­hen wer­den, was sich zur Zeit abzeich­net. In NRW ist die "Impfpflicht" bereits teil­wei­se vom Tisch (s.u.) und am 2.8. ist auf mdr​.de zu lesen:

»Sachsen gegen Verlängerung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht
… Bis Ende Juni wur­den den jewei­li­gen Gesundheitsämtern von Unternehmen und Einrichtungen rund 39.400 Menschen gemel­det, die kei­nen voll­stän­di­gen Nachweis einer Corona-Impfung oder Immunität erbrin­gen konnten.

Fakt ist aber auch: Betretungs- und Tätigkeitsverbote wur­den dem Ministerium zufol­ge bis jetzt nicht ausgesprochen…

Das säch­si­sche Sozialministerium.. teilt MDR AKTUELL ange­sichts der Debatte schrift­lich mit: "Grundsätzlich han­delt es sich bei der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht um eine Regelung des Bundes, die durch die Länder umzu­set­zen ist. Das Sozialministerium hat die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht immer kri­tisch gese­hen, gera­de mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch auf den enor­men Verwaltungsaufwand bei den Gesundheitsämtern und in den Einrichtungen. Eine Verlängerung der Teil-Impfpflicht über Ende 2022 hin­aus leh­nen wir ab. Wir sind dazu bereits seit län­ge­rem in Abstimmung mit den ande­ren Bundesländern."…«


NRW: Kein Nachweis von Boostern verlangt

Das hilft den "Ungeimpften" zunächst nicht, schützt aber die­je­ni­gen Beschäftigten, die sich bis­lang haben sprit­zen las­sen, vor wei­te­ren Zwängen.

In einem Rundschreiben der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. vom 22.7. heißt es über eine Information des Gesundheitsministeriums:

Im Schreiben des Ministeriums wird kein "recht­li­cher Anknüpfungspunkt" für das Vorlegen aktu­el­ler Zertifikate gesehen:

Hier gibt es die Dokumente als PDF.

4 Antworten auf „"Einrichtungsbezogene Impfpflicht" vor dem Aus?“

  1. Jetzt geht ihnen ange­sichts der ab 1. Oktober 2022 gel­ten­den "Booster"-Pflicht die Muffe.

    Die zu erwar­ten­den Ausfälle könn­ten nicht mal die "voll­stän­dig Immunisierten" und "Geboosterten" mit posi­ti­vem PCR-Test kom­pen­sie­ren, die trotz­dem malo­chen gehen dür­fen (!) – zu gütig, Eure Hoheit.

  2. Was da alles fällt oder kommt, wer­den wir fest­stel­len ob wir wol­len oder nicht. Man bekommt nach dem zwei­ein­halb Jahren das Gefühl auf einem ande­rem Planeten zu leben. Wie schon oft erwähnt und gele­sen, span­nen­de Zeiten, nur weiß ich für mich nicht ob das ein Privileg oder eine Last ist.

  3. ·

    29.08.2022 / 29. August 2022 

    Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss

    Zeit: Montag, 29. August 2022, 10.45 Uhr bis 12.15 Uhr
    Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300 

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    05.07.2022 / Drucksache 20/2573

    Auszüge

    "Eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 (COVID-19-Schutzimpfung) ist aktu­ell das wirk­sam­ste Mittel, um die Pandemie dau­er­haft unter Kontrolle zu brin­gen und künf­ti­ge Notlagen zu ver­mei­den. Eine voll­stän­di­ge COVID-19-Schutzimpfung (Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung) ist nach der­zei­ti­gem wis­sen­schaft­li­chem Stand der beste Schutz zur Verhinderung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 mit schwe­rem Verlauf. Insbesondere die vul­nerable Bevölkerung ist jedoch wei­ter­hin gefähr­det, weil auch eine Schutzimpfung nicht in jedem Fall eine schwe­re Erkrankung und eine Hospitalisierung ver­hin­dern kann. Gleichzeitig sol­len die schwe­ren gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Einschränkungen der ver­gan­ge­nen Jahre ver­mie­den wer­den, indem Surveillance- und Schutzmaßnahmen ziel­ge­rich­tet ein­ge­setzt werden." 

    "Im Sinne des vom Bundesministerium für Gesundheit vor­ge­leg­ten 7‑Punkte-Plans für den Herbst 2022 sol­len zum Schutz vor COVID-19 die Arzneimittelversorgung für die kom­men­de Herbst-/Wintersaison ver­bes­sert, ziel­ge­rich­te­te Impfkampagnen ermög­licht und der Schutz der vul­ner­ablen Bevölkerung gestärkt werden." 

    "Abwassersurveillance"

    "Das Bundesministerium für Gesundheit erhält die Ermächtigung, bestimm­te Einrichtungen zur Mitwirkung zu ver­pflich­ten."

    dser​ver​.bun​des​tag​.de/​b​t​d​/​2​0​/​0​2​5​/​2​0​0​2​5​7​3​.​pdf

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    Dokumente

    20/2564 – Antrag: Gut vor­be­rei­tet für den Herbst – Pandemiemanagement ver­bes­sern – 05.07.2022

    20/2573 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und ins­be­son­de­re vul­nerabler Personengruppen vor COVID-19 – 05.07.2022

    20/2581 – Antrag: Auf sich ver­än­dern­den Pandemieverlauf vor­be­rei­ten – Maßnahmenplan vor­le­gen – 05.07.2022

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    Anhörung zum Schutz vul­nerabler Menschen vor COVID-19

    Mit meh­re­ren Neuregelungen wol­len die Koalitionsfraktionen ins­be­son­de­re den Corona-Schutz vul­nerabler Gruppen im Herbst und Winter ver­bes­sern. Ein ent­spre­chen­der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/2573) ist am Montag, 29. August 2022, Gegenstand einer öffent­li­chen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Die Sitzung beginnt um 10.45 Uhr im Sitzungssaal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dau­ert ein­ein­halb Stunden. 

    Gegenstand der Anhörung sind zudem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Gut vor­be­rei­tet für den Herbst – Pandemiemanagement ver­bes­sern“ (20/2564) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke, der einen Maßnahmenplan für einen „sich ver­än­dern­den Pandemieverlauf“ for­dert (20/2581).

    Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf bun​des​tag​.de übertragen. 

    Gesetzentwurf der Koalition 

    Mit meh­re­ren Neuregelungen wol­len die Koalitionsfraktionen ins­be­son­de­re den Corona-Schutz vul­nerabler Gruppen im Herbst und Winter ver­bes­sern. So sol­len die Ermächtigungsgrundlage für die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Geltungsdauer der Impfverordnung bis Jahresende 2022 ver­län­gert wer­den. Ferner sol­len Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte noch bis zum 30. April 2023 dazu berech­tigt sein, eine COVID-19-Impfung zu ver­ab­rei­chen. Die Länder sol­len eine Ermächtigungsgrundlage erhal­ten, um auch in der Pflege Regelungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz zu tref­fen, etwa die Bestellung von hygie­ne­be­auf­trag­ten Pflegefachkräften in voll­sta­tio­nä­ren Einrichtungen. Mögliche wei­te­re Auflagen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sol­len im par­la­men­ta­ri­schen Verfahren berück­sich­tigt werden. 

    Mit dem Gesetzentwurf sol­len die Krankenhäuser dazu ver­pflich­tet wer­den, regel­mä­ßig die Zahl der beleg­ten Betten sowie der auf­ge­stell­ten Betten auf Normalstationen pro Krankenhaus zu mel­den. Die Meldungen sol­len tech­nisch ange­passt wer­den, um den Aufwand zu redu­zie­ren. Vorgesehen ist zudem die ver­pflich­ten­de Erfassung aller PCR-Testungen, auch der nega­ti­ven. Schließlich sol­len wei­ter­ge­hen­de Studien ermög­licht wer­den, um reprä­sen­ta­ti­ve Auswertungen zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten zu erhal­ten. Auch die soge­nann­te Abwasser-Surveillance kön­ne auf die­ser Basis fort­ge­führt wer­den, heißt es in der Vorlage. 

    Antrag von CDU/CSU

    Die CDU/CSU-Fraktion for­dert ein gestuf­tes Corona-Konzept in Vorbereitung auf den Herbst und Winter. Das Ziel müs­se sein, vul­nerable Gruppen zu schüt­zen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu ver­hin­dern, zugleich aber auch erneu­te Grundrechtseingriffe wie flä­chen­decken­de Lockdowns oder Schließungen von Kitas und Schulen zu ver­mei­den, heißt es in einem Antrag der Fraktion. 

    Die Abgeordneten schla­gen vor, umge­hend ein stu­fen­wei­ses Pandemiemanagementkonzept zu erar­bei­ten, das einen wirk­sa­men Maßnahmenkatalog nach dem 23. September 2022 ermög­licht, wenn die jet­zi­gen Auflagen laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) aus­lau­fen. Angemahnt wer­den eine bes­se­re Datengrundlage, ein Impfregister und eine über­ar­bei­te­te Teststrategie. Ferner soll­te bis zum 31. August 2022 einen Evaluationsbericht über die bis­he­ri­ge Wirkung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht vor­ge­legt werden. 

    Antrag der Linksfraktion 

    Die Linksfraktion for­dert umfas­sen­de Vorbereitungen auf den Corona-Herbst und schlägt dazu ein gan­zes Bündel an Schutzvorkehrungen vor. Sie warnt in ihrem Antrag, es blei­be nicht viel Zeit, um das Infektionsschutzgesetz anzu­pas­sen, da die jet­zi­gen Regelungen am 23. September aus­lie­fen. Mit einer gründ­li­chen Vorbereitung lie­ßen sich hek­ti­sche Korrekturen ver­mei­den, die das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungskompetenz der Bundesregierung erschüt­tern könnten. 

    Die Abgeordneten for­dern unter ande­rem die Vorbereitung einer neu­en Impfkampagne, eine zuver­läs­si­ge Testinfrastruktur und ein Testkonzept, das allen Menschen wie­der Zugang zu kosten­lo­sen Tests ermög­li­che. Zudem müss­ten Schutzkonzepte für beson­ders vul­nerable Personengruppen ent­wickelt wer­den. Nötig sei auch ein Stufenplan, der im Bedarfsfall je nach Schwere des Infektionsgeschehens den Ländern ange­mes­se­ne Vorkehrungen eröff­ne. (ste/17.08.2022)

    Interessierte Besucher kön­nen sich beim Sekretariat des Ausschusses E‑Mail:

    ( gesund­heits­aus­schuss @ bun​des​tag​.de ) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums für eine Online-Teilnahme an der Sitzung anmel­den. Hierfür steht tech­nisch bedingt nur eine begrenz­te Zahl von Zugängen zur Verfügung. 

    Zeit: Montag, 29. August 2022, 10.45 Uhr bis 12.15 Uhr
    Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300 

    https://​www​.bun​des​tag​.de/​d​o​k​u​m​e​n​t​e​/​t​e​x​t​a​r​c​h​i​v​/​2​0​2​2​/​k​w​3​5​-​p​a​-​g​e​s​u​n​d​h​e​i​t​-​c​o​v​i​d​-​9​0​5​992

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    There is no pan­de­mic, the­re is COVAX, a crime against huma­ni­ty and a medi­cal crime. “STOP COVAX”

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